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#41

RE: Moslem-Anteil und Islamisierung

in Diskussionsplattform Islam und Islamisierung 23.10.2015 00:47
von Hemma • 589 Beiträge

Drei Grund-Typen des Dschihad

Der Islam kennt verschiedene Varianten des Dschihad: „Ziehet in den Krieg, leicht und schwer, und kämpfet mit Gut und Blut auf Allahs Weg. Solches ist besser für euch, so ihr es begreift.“ (Sure 9/Vers 41) Die Bandbreite reicht von verbalen Auseinandersetzungen und dem Einsatz von Dialog und Propaganda („soft-dschihad“), über die gezielte Benutzung wirtschaftlicher Druckmittel („Güter“) bis zur Anwendung harter körperlicher Gewalt – „leicht und schwer“. Nur für solche Varianten wird der sichere Einzug ins Paradies in Aussicht gestellt, die geeignet sind, den physischen Tod des Kämpfers zur Folge zu haben. „Setzt ihr etwa das Tränken des Pilgers und den Besuch der heiligen Moschee gleich dem, der da glaubt an Allah und den jüngsten Tag, und der da kämpft auf Allahs Weg? Nicht sind sie gleich vor Allah;“ (Sure 9, Vers 19,; vgl. Sure 57/Vers 10) Drei idealtypische Varianten des körperlich durchgeführten Kampfes lassen sich im Koran unterscheiden.

Die Normvariante des Heiligen Krieges. Ihre Umsetzung setzt voraus, dass die islamischen Kräfte über eine reguläre Armee von überlegener Stärke verfügen. „Werdet daher nicht matt und ladet sie[ (die Ungläubigen, Anm.) nicht vorzeitig zum Frieden ein, solange ihr die Oberhoheit habt; denn Allah ist mit euch;“ (Sure 47/Vers 35) In diesem Fall wird mit den niedergeworfenen Kriegsverlierern äußerst großzügig vorgegangen: Sie können auswählen, entweder zum Islam zu konvertieren, oder als „Schutzbefohlene“ und Tribut zahlende Bürger zweiter Klasse für einen gewissen Zeitraum geduldet zu werden, oder getötet zu werden. Genau das ist gemeint, wenn es im Koran heißt: Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ (Sure 2/Vers 256)
Das Paradigma des islamischen Terrors. Es kommt zur Anwendung, wenn die islamischen Kämpfer mehr oder weniger deutlich in der Minderzahl gegenüber den Kämpfern der „Ungläubigen“ sind. „O Prophet, feuere die Gläubigen an zum Kampfe, und sind auch nur zwanzig Standhafte unter euch, sie überwinden zweihundert …“ (Sure 8/Vers 65) Die Situation um die legendäre Schlacht von Badr dient dem islamischen Narrativ als Blaupause dieses Anwendungsfalls. Diese Angriffsform ist durch zwei Instrumentvariablen gekennzeichnet: die gezielte Erzeugung von Furcht und Panik einerseits und das unmittelbare Engagements Allahs im Kampfgeschehen.
Und als dein Herr den Engeln offenbarte: Ich bin mit euch, stärke daher die Gläubigen. Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“ (Sure 8/Vers 12) „Bekämpft sie; Allah wird sie strafen durch eure Hände und mit Schmach bedecken und wird euch Sie über sie Kraft verleihen …“ (Sure 9/Vers 14). „Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah.“ (Sure 8/Vers 17)
Die Zielvorstellung, Schrecken in die Herzen der Gegner zu jagen, ist im Koran allgegenwärtig. (Vgl. z.B. 3/151; 8/60; 33/26) Sie begründet die Methode, Panik zu verbreiten, um den Feind handlungsunfähig zu machen bzw. ihn dazu zu veranlassen, sich selbst zu schaden (siehe dazu besonders Sure 59/Vers2).
Noch heute zitieren Terroristen in ihren Bekennerschreiben: Terror I will cast into the hearts of the infidels…

Die Variante der „Auswanderung“ zum Zweck der Islamisierung eines fremden Territoriums. „Die Gläubigen, welche auswanderten und auf Allahs Weg kämpften und dem Prophet Herberge und Hilfe gewährten, das sind die Gläubigen in Wahrheit. Ihnen gebührt Verzeihung und großmütige Versorgung.“ (Sure 8/Vers 74) Auswanderung bedingt immer den Einsatz des eigenen Körpers. Wer auswandert, muss damit rechnen, seinen Mut für Allah mit dem eigenen Blut zu bezahlen. „Diejenigen, die gläubig wurden und auswanderten und auf Allahs Weg eifern mit Gut und Blut, nehmen die höchste Stufe bei Allah ein. Und sie, sie sind die Glückseligen.“ (Sure 5,Vers 20) Auch hier wird der – wie in Zusammenhang mit den beiden anderen Dschihad-Varianten – der sichere Eintritt ins Paradies verheißen. „Denjenigen, die auf Allahs Weg auswandern und hierauf getötet werden oder sterben, wird Allah ganz gewiss eine schöne Versorgung gewähren. Allah ist wahrlich der beste Versorger.“ (Sure 22 / Vers 58)
Die Erlangung des Paradieses wird in allen drei Fällen als Gewissheit, nicht als bloße Möglichkeit ausgewiesen. „Glaubt nicht, dass diejenigen, die im Kampf um Allahs Religion gefallen sind, tot sind. Nein, sie leben vielmehr bei Allah und werden von diesem großzügig versorgt.“ (Sure 3/Vers169; vgl. Sure 2/Vers 154) Der im Kampf auf dem Weg Allahs gefallene Muslim tauscht „das diesseitige Leben gegen das jenseitige“. Das ist das Kriterium für einen dschihadistischen Vorgang. Und dieses Kriterium ist im Paradigma der „Auswanderung“ in besonders ausdrücklicher Weise enthalten.

Auswanderung und Asyleinforderung sind aus islamischer Sicht Varianten des Dschihad.


Drei Phasen der Islamisierung

Selbstverständlich ist der Tod der Auswanderer nicht das Ziel, sondern bloß eine in Kauf genommene Nebenwirkung, deren Folgen für die Muslime sakral glorifiziert werden. Ziel hingegen ist es, dass möglichst viele Muslime das Ziel der neuen Heimstätte erreichen, um an der Ausweitung der islamischen Einflusssphäre mitwirken zu können. Dazu sind zunächst keine Kampfhandlungen erforderlich. Der Vollzug der islamischen Ritenpraxis und die Umsetzung der islamischen Alltagskultur genügt fürs Erste, um in der neuen Wirtsgesellschaft den islamischen Duktus zu implementieren. Zuerst schleichend, dann immer manifester, schließlich mit ausdrücklichem Herrschaftsanspruch.

Der Eröffnungszug der Islamisierung einer jeden asylgewährenden Gesellschaft ist die Segregation. Im Konzept der Auswanderung ist als erste Zwischenetappe der Islamisierung die Erzeugung von Parallelgesellschaften unveräußerlich grundgelegt: „Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und ihrer Person auf dem Weg Allahs eingesetzt haben, sind untereinander Freunde.“ (Sure 8/Vers 72) Diese Feststellung ist keineswegs banal. Denn die hier angesprochene Freundschaft beansprucht programmatische Exklusivität. Die neu ankommenden Muslime sollen untereinander bleiben.

O ihr Gläubigen, schließt keine Freundschaft mit solchen, die nicht zu eurer Religion gehören. Sie lassen nicht ab, euch zu verführen und wünschen nur euer Verderben.“ (Sure 3/Vers 149) Sie möchten gern, dass ihr ungläubig werdet, so wie sie selbst ungläubig sind, so dass ihr alle gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern.“ (Sure 4/Vers 89)
Gegenüber Juden, Christen und Götzendienern schürt der Koran Ängste und dauerhaft negative Erwartungshaltungen. "Ihr werdet „ganz gewiss von denjenigen, welchen die Schrift vor euch gegeben wurde, und denen, die Allah etwas beigesellen, immer und überall beleidigt werden.“ (Sure 3/Vers 186) „Wenn euch Gutes widerfährt, tut es ihnen leid. Wenn euch jedoch Böses trifft, sind sie froh darüber.“ (Sure 3/Vers 120) „Du wirst ganz gewiss finden, dass diejenigen Menschen, die den Gläubigen gegenüber heftigste Feindschaft zeigen, die Juden sind.“ (Sure 5/Vers 82) Und die Christen seien gegenüber Allah vertragsbrüchig geworden. „Deshalb haben wir Hass und Feindschaft unter ihnen angeregt bis zum Auferstehungstage.“ (Sure 5/Vers 14)

Die zweite Phase der Islamisierung zielt auf die Delegitimierung von Einrichtungen und Organen des säkularen Staates ab, denen systematisch Gehorsam und Gefolgschaft verweigert werden soll. „Die Ungläubigen sind eure offenen Feinde.“ (Sure 4/Vers 101) „Darum gehorche nicht den Ungläubigen, bekämpfe sie vielmehr mit mächtigem Kampfe.“ (Sure 25/Vers 51) Diese Anweisung gilt im Hinblick auf polizeiliche oder richterliche Autoritäten, letztlich aber genauso gegenüber Instanzen der Gesetzgebung und deren Hervorbringungen. „O ihr Gläubigen, nehmt nicht Ungläubige zu Schutzherren.“ (Sure 4/Vers 114) „O ihr Gläubigen, nehmt euch nicht Juden oder Christen zu Schutzherren.“ ( Sure 5/Vers 51)

Die dritte Phase der Islamisierung geht mit der Transformation der Rechtsgrundlagen und schließlich mit der Übernahme des Eigentums der mittlerweile Unterworfenen einher. Nachdem die Strukturen des Staates der Ungläubigen ausreichend destabilisiert sind, nehmen islamisches Vergeltungsrecht, Schariagerichte und die Prägung des Alltags durch islamische Rituale überhand. „Die Ungläubigen, welche durchaus nicht glauben wollen, werden von Allah wie das letzte Vieh behandelt.“ (Sure 8/Vers 55) „Das ist die Vergeltung für die, die Allah und seinen Gesandten bekämpfen, und sich bemühen, auf der Erde Unheil anzurichten, dass sie allesamt erschlagen oder gekreuzigt werden, oder ihnen Hände oder Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist die Schande im Diesseits, im Jenseits gibt es für diese noch gewaltigere Strafen…“ (Sure 5/Vers 33).

Wenn die Alltagskultur der Wirtsgesellschaft ausreichend mit islamischen Symbolen sowie Denk- und Verhaltensmustern aufgeladen ist, wenn die autochthone Bevölkerung entsprechend verschüchtert und marginalisiert wurde, und wenn das Rechtswesen die ersten fundamentalen Grundsätze der Scharia implementiert hat, ist es an der Zeit, dem Islam und seinen Glaubensgängern die ökonomischen Ressourcen der Wirtsgesellschaft einzuverleiben. Damit ist der Zyklus der Auswanderung als dschihadistische Okkupation vorläufig an sein natürliches Ende gekommen
: „Und er gab euch zum Erbe ihr Land, ihre Wohnstätten und ihren Besitz und auch ein Land, dass ihr vorher noch nie betreten hattet. Und Allah hat zu allem die Macht.“ (Sure 33/Vers 27)

Wer sich die Mühe macht, all die bisher gebrachten Zitate im koranischen Zusammenhang zu lesen, wird einen noch viel dichteren Eindruck davon bekommen, wie die islamische Auswanderung das „dar ul harb“ in das „dar ul islam“ verwandeln, d.h. das Territorium der „Ungläubigen“ dem Herrschaftsbereich der islamischen Ummah einverleiben soll. Dennoch haben viele Menschen, die um Beschwichtigung und um friedlichen Dialog bemüht sind, oft Zweifel, ob all die einschlägigen Koran-Passagen mehr abbilden als ein historisches Geschehen, das für die Muslime von heute bloß mythologische Bedeutung hat.

Bedauerlicherweise hält diese Hoffnung einer klarsichtigen Analyse nicht stand, und zwar aus zwei gewichtigen, koran-immanenten Gründen. Erstens sind die relevanten Passagen zur „Auswanderung“ grundsätzlich in imperativischer Form abgefasst. „O, ihr Gläubige …“ leitet dort immer einen Handlungsauftrag ein, der für alle Moslems, unabhängig von Raum und Zeit, gültig ist." Und zweitens konstituiert das Vorbild Mohammeds stets eine Generalnorm, die für gläubige Moslems keinesfalls zur Disposition steht. Die gesamte Hadith-Literatur dient nachgerade dem ausschließlichen Zweck, das Handeln, die Aussagen und das Leben Mohammeds zum Maßstab für das Verhalten aller Muslime und zum Referenzsystem für die Lesart koranischer Anweisungen zu machen: „An dem Gesandten Allahs habt ihr ein herrliches Beispiel eines Mannes, der auf Allah hofft und auf den jüngsten Tag, und oft Allahs eingedenk ist.“ (Sure 33/Vers 22) „Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah.“ (Sure 4/80)


zuletzt bearbeitet 23.10.2015 02:21 | nach oben springen

#42

RE: Moslem-Anteil und Islamisierung

in Diskussionsplattform Islam und Islamisierung 23.10.2015 00:49
von Hemma • 589 Beiträge


Das „Ende vom Lied“: Wie ist Mohammed mit seinen Asylgebern verfahren?


Apropos Mohammed. Es ist an dieser Stelle an der Zeit, die Geschichte der Auswanderung von Mekka nach Yathrib zu Ende zu erzählen. Was ist dort geschehen, nachdem der Gesandte Allahs die alte Oasenstadt Yathrib in Medina, „Stadt des Propheten“, umbenannt hatte?

Die Mitglieder und Führer der drei jüdischen Stämme, denen gegenüber Mohammed den Vertrag über die „Gemeindeordnung“ oktroyierte, verhielten sich nicht so, wie es sich der Gesandte offenbar erwartet hatte. Einige konvertierten nur zum Schein zum Islam, um in Ruhe weiterhin ihren Geschäften nachgehen zu können. Die anderen behielten ihr jüdisches Bekenntnis, stöhnten unter der Last der Tribut-Zahlungen und beteiligten sich halbherzig an den kriegerischen Auseinandersetzungen, welche die Muslime führten. Zu spät hatten sie erkannt, dass sie in eine ganze Kette von militärischen Missionen hineingezogen wurden, die Mohammed mit dem Ziel der Unterwerfung aller arabischen Stämme führte. Insbesondere die kriegerischen Operationen gegen die Quraisch, jenen Stamm, der Mohammeds Heimatstadt Mekka kontrollierte, gerieten für die Juden zur ständigen Belastung und zum wachsenden Interessenkonflikt. Schließlich unterhielten die Bewohner Yathribs seit langem erfolgreiche geschäftliche und kulturelle Beziehungen nach Mekka und pflegten so manche Freundschaft.

Mohammed nahm die Juden daher in wachsendem Ausmaß als „Heuchler“, „Ungläubige“ und „Verräter“ wahr. Die „Gemeindeordnung von Medina“ machte es ihm möglich, sie auch als „Vertragsbrecher“ zu stigmatisieren und entsprechend zu behandeln. Scheinkonvertiten und Konversionsverweigerer, die Anlass zum Zweifel daran gaben, dass sie sich nicht der „Herrschaft Allahs und seines Propheten“ unterwarfen, mussten ebenso zu Feinden erklärt werden wie jene, die erkannt hatten, dass der Bruch alter Kontakte und Partnerschaften gegen die eigenen Interessen verstieß.

Es ist absolut archetypisch, dass die Anwendung islamischer Gewalt gegenüber Feinden und „Ungläubigen“ stets als defensives Unterfangen, als Akt der erzwungenen Selbstverteidigung dargestellt und legitimiert wird. Dies gilt besonders dann, wenn eine „Verschwörung“ behauptet wird. Die „Gemeindeordnung“, tatsächlich ein Knebelungsvertrag zur Unterwerfung der Juden, lieferte den Vorwand für eine schrittweise, aber zügige Beseitigung des „jüdischen Störfaktors“ aus Medina. Sie programmiert den fatalen Verlauf der Geschichte von Medina vor.

Der jüdische Stamm der Qainuqa wurde 624, derjenige der Nadir 625 vertrieben. Widerständige Männer wurden exekutiert, Frauen versklavt, das Vermögen als Beute konfisziert, darunter Häuser, Felder (Land), Dattelpalmen und Tiere. In Zusammenhang mit der sogenannten Grabenschlacht (627) wurden die Juden der Banu Quraiza des Verrats bezichtigt. Die Frauen und Kinder wurden versklavt und teilweise verkauft. Für die Männer hingegen ließ Mohammed Gräben ausheben, in die ihre abgeschlagenen Köpfe ohne großen Aufwand direkt hineinrollten. In nur einer Nacht wurden alle getötet, wobei es sich um eine große dreistellige, möglicherweise sogar vierstellige, Zahl von Opfern handelte. (Vgl. Sure 33/Verse 26 – 27).

Den Stammesschatz der Banu Quraiza erbeuteten die Muslime 628 in der Schlacht um die Festung Chaibar, wo der Schatz bewacht worden war. Im Zuge dessen erbeutete Mohammed auch die Jüdin Safyyah bin Hunyayy, die sich ihm unterwarf und seine elfte Frau wurde. Er hatte zuvor sowohl ihren Vater als auch ihren Ehemann getötet.

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#43

RE: Moslem-Anteil und Islamisierung

in Diskussionsplattform Islam und Islamisierung 23.10.2015 00:56
von Hemma • 589 Beiträge

Die Dhimmi-Ordnung: Juden und Christen als Menschen zweiter Klasse

Nach den Massakern und Vertreibungen verblieb eine kleine jüdische Minderheit in Medina, die sich völlig unterwarf und unter der Herrschaft und zur Bereicherung der islamischen Gotteskrieger Landwirtschaft, Handel und Geldverleih betrieb. Mohammed war in seiner Hoffnung, sie alle zu Moslems zu machen, enttäuscht worden. Ab sofort galt ihnen gegenüber nicht mehr die Gemeindeordnung, sondern die Anordnung nach Sure 9/Vers 29: „Kämpft gegen jene von denen, welchen die Schrift gegeben wurde (das sind Juden und Christen, Anm.), die nicht glauben an Allah und an den jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.“

Mit dieser Manifestation ist ein Eckstein jenes Status grundgelegt, der seither in allen islamischen Gemeinwesen für die Angehörigen von Buchreligionen vorgesehen ist, die nicht (sofort) zum Islam konvertieren wollen. Sie sind „Schutzbefohlene“, sog. Dhimmis, wenn sie den Primat des Islam und seiner rechtlichen Ordnung akzeptieren und damit Bürger zweiter Klasse sind. Sie dürfen keine höheren Staatsämter bekleiden, keine Pferde reiten, keine Waffen tragen und müssen sich optisch kenntlich machen (eine Vorlage für den NS-Judenstern). Ihre Häuser und Lasttiere dürfen nicht höher sein als die der Moslems, und vor allem: Sie müssen die Djiziya, die „Kopfsteuer“, bezahlen, deren Name daher rührt, dass der Kopf solange auf den Schultern verbleibt, solange die Steuer entrichtet wird.

Die erste formale Verschriftlichung erfuhr das Konzept der Dhimmi-Ordnung durch den zweiten der vier „rechtgeleiteten Kalifen“, Omar ibn al-Chattab (634 – 644). Der Kalif lehnte sich auch formal an die Ideen seines Vorbildes Mohammed an und ließ ebenfalls einen vermeintlichen Vertrag aufsetzen, der alles das auflistet, worauf „Angehörige von Buchreligionen“ verzichten bzw. was sie nicht dürfen, um im privaten Raum ihre Religion vollziehen zu dürfen. Mit perfider Originalität ließ er den Text so abfassen, als ob er einem schriftlichen Angebot der Unterworfenen an die Muslime entstammen würde. Das Dokument ist deshalb als „Vertrag von Omar“ berühmt geworden und gilt bis heute als die dogmatische Vorlage aller Dhimmi-Ordnungen.

Die Doktrin des Dhimmi-Vertrages von Omar inspiriert islamische Entscheidungsträger im Umgang mit Christen und Juden stets und gerade auch in der Gegenwart auf außerordentlich operative Weise. Zuletzt ließ der in Wien geborene Dschihadist Mohammed M., der selbst auch als Todes-Vollstrecker weltweit für Aufsehen gesorgt hatte, gefangene Christen einen Vertrag unterzeichnen, mit dem sie sich dem Islamischen Staat unterwerfen. Der 12-Punkte-„Vertrag“ liest sich wie eine 1:1-Adaptierung der Dhimmi-Ordnung von Omar: „Christen dürfen … keine Kirchen, Klöster oder Kapellen errichten. … auf der Straße kein Kreuz oder christliches Buch zeigen … in der Öffentlichkeit keine religiösen Rituale durchführen … keine Waffen besitzen … die IS-Kleider- und Handelsordnung befolgen … und müssen eine jährliche Kopfsteuer bezahlen…“

Die Dimmis haben seit Mohammeds Tagen zur Erhaltung der materiellen Basis aller islamischen Gemeinwesen substantiell beigetragen und damit indirekt die Finanzierung der kriegerischen Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebietes ermöglicht. Überall dort, wo die Welt heute mit den unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Islam zu kämpfen hat, im Irak, in Syrien, in Jordanien, im Libanon, nicht zuletzt auch in der Türkei, befanden sich längst etablierte christliche Hochkulturen, bevor durch islamische Aggression die Gebiete militärisch okkupiert, die Bevölkerung unterjocht, zwangskonvertiert bzw. dhimmisiert sowie die Widerständigen ausgerottet wurden. Mit der Beseitigung christlicher Restbestände ist die ökonomische Basis nunmehr verbraucht, die zivile Ordnung zerrüttet und in Auflösung befindlich. Typischerweise wenden sich in dieser Situation auch Muslime gegen Muslime, denn die einen werfen den anderen vor, vom wahren islamischen Glauben abgefallen zu sein oder mit Ungläubigen zu kollaborieren. In dieser Situation dient die Dschihad-Variante der Auswanderung einer Ausweitung der Ressourcenbasis und der Ausdehnung des islamischen Einfluss- und späteren Herrschaftsgebietes. Dies geschieht im Kleinen, wie im Großen auf regionaler und beide Kontinente übergreifender Ebene.

Islamisch inspirierte Auswanderer in der Gegenwart


Regional wichen beispielsweise in Syrien lebende Muslime den Pressionen durch ihre eigenen Glaubensbrüder aus und baten in christlichen Enklaven und Ortschaften um Asyl. Besonders bekannt wurde die Geschichte der christlichen Pilgerstätte Maalula, wo bereits vor Jahren muslimische Familien um Asyl angesucht hatten. Die muslimische Gemeinde wuchs rasch an, baute einen eigenen Stadtteil und entfaltete ihr Glaubensleben. 2014 wurde die kleine Stadt von ISIS-Brigaden heimgesucht und weitgehend zerstört. Die christlichen Frauen – darunter viele Nonnen – wurden vergewaltigt, christliche Männer ermordet, der klägliche Rest flüchtete. Viele unter den ehemaligen muslimischen „Asylanten“ feierten die Beseitigung der christlichen Gemeinde, und einige filmten genüsslich sterbende, gekreuzigte Christen und stellten ihre Filme ins Netz. „Wenn euch Gutes widerfährt, tut es ihnen leid. Wenn euch jedoch Böses trifft, sind sie froh darüber.“ (Sure 3/Vers 120)

Kontinentübergreifend findet derzeit die größte muslimische Auswanderungswelle aller Zeiten statt. Die „Willkommenskultur“ Europas ermutigt Millionen, sich aus ihren zerrütteten Quellgebieten auf den Weg zu machen. Es braucht nicht extra betont zu werden, dass unter ihnen unschuldige Opfer – besonders Kinder – sind, und solche, die unter den Gewaltexzessen ihrer Landsleute leiden, ohne dazu selbst irgend etwas beigetragen zu haben. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Flüchtlinge wird als Opfer-Täter und Täter-Opfer begriffen werden können. Unabhängig von den vordergründigen Motiven und Interessen an Schutz und Sicherheit, wirtschaftlicher und sozialer Verbesserung sowie familiärer Integrität findet das kollektive Unternehmen der Auswanderung aber ohne Zweifel auf dem geistigen Substrat des islamischen Paradigmas der Auswanderung statt. Denn im kollektiven Bewusstsein bzw. Unterbewusstsein der Ummah ist die Notwendigkeit, „auf dem Weg Allahs“ auszuwandern, als wichtiger Bestandteil des muslimischen Selbstverständnisses fest verankert.

Dem entspricht ein ganz zentraler Begriff der islamischen Apologetik, der auf handlungsprägende Weise Einfluss genießt: Als Muhadschirun („Auswanderer“, davon kommt auch das Wort „Hidschra“) werden die von Mekka nach Medina ausgezogenen Anhänger Mohammeds genannt, und mit diesem Ehrentitel werden auch die erfolgreiche Auswanderer von den islamischen Ideologen unserer Tage belegt. "Wer auf dem Weg Allahs auswandert, „wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden“ (Sure 4/Vers 100).

Einflussreiche Träger islamischer Würden sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Wanderungswelle. Ihre Kommentare und ihre Aufforderungen an die islamischen Glaubensgänger klingen wie ein Echo einschlägiger koranischer Vorgaben. Als repräsentatives Beispiel sei der Imam der Al Aqsa-Moschee in Jerusalem, Scheich Muhammed Ayed, zitiert, der sich in einer Video-Botschaft via Youtube an die Auswanderer (Mudschahirun) wandte. Europa würde die Flüchtlinge nicht aus Mitgefühl aufnehmen, sondern weil die Fabriken mit Nachschub an Arbeitskräften befüllt werden müssten.
„Sie haben ihre Fruchtbarkeit verloren, deswegen verlangen sie nach unserer. Wir werden mit ihnen Kinder zeugen, weil wir ihre Länder erobern werden. … In ganz Europa sind die Herzen erfüllt von Hass gegenüber den Muslimen. … oh Deutsche, oh Amerikaner, oh Franzosen, oh Italiener und alle, die so sind wie ihr. Nehmet die Flüchtlinge auf! Wir werden sie bald im Namen des kommenden Kalifats einsammeln. … Das sind unsere Söhne. … Die Juden und Christen werden euch nie mögen, aber ihr werdet dennoch nie ihrer Religion folgen. Diese dunkle Nacht wird bald vorüber sein, und dann werden wir sie niedertrampeln, so Allah will.“ (zitiert am 26. Sept. 2015 bei kath.net) Und er gab euch zum Erbe ihr Land, ihre Wohnstätten und ihren Besitz und auch ein Land, dass ihr vorher noch nie betreten hattet. Und Allah hat zu allem die Macht."(Sure 33/Vers 27)

Und „das hat alles nichts mit dem Islam zu tun“?

Gastkommentar bei Andreas Unterberger v. Mag. Christian Zeitz, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes.


zuletzt bearbeitet 23.10.2015 10:22 | nach oben springen

#44

RE: Moslem-Anteil und Islamisierung

in Diskussionsplattform Islam und Islamisierung 21.11.2015 11:24
von Andi • 1.077 Beiträge

Österreich: Stürzenberger zu Haft- und Geldstrafe verurteilt



Mi, 18.11.2015

Graz
Pegida-Redner Stürzenberger wegen Verhetzung verurteilt

Michael Stützenberger soll bei einem Pegida-“Spaziergang“ in Graz gegen Muslime gehetzt haben. Nun wurde er – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Graz – Im Grazer Straflandesgericht hat sich am Mittwoch Michael Stürzenberger, politischer Aktivist und Mitglied einer kleinen Rechts-Partei, wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren verantworten müssen. Er war im Frühjahr in Graz bei einem Pegida-“Spaziergang“ als Gastredner aufgetreten und soll alle Muslime als potenzielle Terroristen bezeichnet haben.

Der 51-Jährige trat am Palmsonntag am Grazer Freiheitsplatz bei der Pediga-Veranstaltung auf. Dort soll er wörtlich gesagt haben: „Jeder Moslem ist ein potenzieller Terrorist“, warf ihm Staatsanwalt Johannes Winklhofer vor. Außerdem bezeichnete er laut Anklage den Koran als „das schlimmste Buch der Welt“.
„Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle“

Stürzenberger, der auch Vorsitzender der Kleinpartei „Die Freiheit“ ist, wehrte sich gegen die Vorwürfe: „Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle.“ Sein Ziel sei eine „intensive Aufklärung über den Islam“, betonte er. „Wir haben nichts gegen Muslime als Menschen, wir wollen auch die gemäßigten Muslime aufklären“, lautete seine Rechtfertigung. „Warum haben Sie das dann nicht so gesagt“, fragte Richterin Julia Riffl.

Der Staatsanwalt hakte ganz besonders wegen der Äußerung, alle Moslems seien potenzielle Terroristen, nach. Er konfrontierte den Angeklagten mit dem Foto einer Hinrichtung, bei der auch unter den Opfern Muslime waren. „Sind das für Sie auch Terroristen?“, fragte er und deutete auf die Leichen. „Das sind Sunniten und Schiiten, die töten sich gegenseitig“, antwortete Stürzenberger.

„Die Hingerichteten sind für Sie auch potenzielle Terroristen?“, gab der Ankläger nicht nach. „Der radikale Islam wird viel zu wenig kritisiert, auch in Österreich. Aber Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze, wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen“, betonte Winklhofer. Er habe durchaus differenziert, wollte sich der Angeklagte rechtfertigen, doch die Richterin meinte lapidar: „‘Jeder‘ ist keine Differenzierung, ‚jeder‘ ist jeder.“

Der Verteidiger warf die Frage auf, ob überhaupt 150 Personen damals am Freiheitsplatz waren, nach Angaben von Pegida waren es nämlich nur 107 bis 110. Eine „breite Öffentlichkeit“, wie es in der Anklage heißt, ist aber erst ab 150 Personen gegeben. Seiner Meinung nach würden ohne diese genauen Angaben seitens der Polizei „wesentliche Ermittlungsergebnisse“ fehlen.
Vier Monate bedingte Haft und Geldstrafe

Michael Stürzenberger wurde am Nachmittag wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Deutsche um drei Tage Bedenkzeit bat und Staatsanwalt Winklhofer keine Erklärung abgab. (APA)

Quelle:
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/10...-verurteilt.csp


Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
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#45

RE: Moslem-Anteil und Islamisierung

in Diskussionsplattform Islam und Islamisierung 21.11.2015 19:41
von Aquila • 7.063 Beiträge

Lieber Andreas

Es ist denn immer ratsam, Formulierungen zu wählen,
die nicht unter die Paragraphenreiterei fallen können.....

so wäre denn eine hetzfreie Formulierungen etwa diese:

Nicht alle Moslems sind Terroristen,
doch fast alle Terroristen....sind Moslems.



Diese Aussage kann keinem "Hetzparagraphen" zugeordnet werden,
denn sie beschreibt eine niet- und nagelfeste Tatsache !
Die Schlüsselbegriffe sind denn;
"Nicht alle" im ersten Teil sowie "fast alle" im zweiten Teil.


Weiter wäre bez. dem seelenverfinsternden Koran folgende Formulierung
"paragraphenkonform":

Der Koran beinhaltet nebst Gewaltduldung konkret 25 Suren mit Tötungsaufforderungen.
Diese dienen denn auch für Manche zur Rechtfertigung für terroristische Aktivitäten.


-


Also die Wortwahl immer sorgsam "paragraphengebügelt" wählen....



Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 21.11.2015 20:27 | nach oben springen


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