Gelobt sei Jesus Christus !
Gerade aufgrund aktueller Wirrungen um das Papstamt ein Rückblick auf die Definition des Papstamtes durch das
1. Vatikanische Konzil (1869 - 1870)
in der "Constitution dogmatica Pastor aeternus)
So muss ein Papst erfüllt sein von:
"Treu der Tradition anzuhängen,
die von den Anfängen des christlichen Glaubens überliefert ist."
und er muss danach streben:
"dass die ganze Herde Christi
von der vergifteten Nahrung des Irrtums ferngehalten werden möge"
Pater Alexander Metz von der Petrus-Bruderschaft betonte in einer Predigt,dass gerade Letzteres
- die Bewahrung vor dem Irrtum -
von den Hirten der Kirche im Laufe der letzten Jahrzehnten ( also nach dem Vatikanum II.) vernachlässigt worden sei.....
dass aber diese Bewahrung vor dem Irrtum ebenso eine Pflicht eines Hirten ist wie die Verkündigung des hl. Evangeliums.
Aus der Bulle "IIniunctum nobis" von Papst Pius IV. aus dem Jahre 1564 über die tridentinische Eidesformel des Glaubensbekenntnisses für Geistliche:
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Ich N. N. glaube und bekenne mit fester Überzeugung alles und jedes, was in den Glaubens-Symbolum, dessen sich die heilige Römische Kirche bedient enthalten ist, nämlich:
Ich glaube an einen Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer Himmels und der Erde, alles sichtbaren und Unsichtbaren
und an einen Herrn Jesum Christum, den eingeborenen Sohn Gottes, vor aller Zeit vom Vater geboren, Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gotte, erzeugt, nicht erschaffen, mit dem Vater eines Wesens, durch den alles erschaffen ist und der, wegen uns menschen und wegen unserm Heile vom Himmel gestiegen,
durch den Heiligen Geist aus Maria der Jungfrau Fleisch angenommen hat und Mensch geworden ist, auch für uns gekreuzigt worden, unter Pontius Pilatus gelitten hat und begraben worden ist und am dritten Tage wieder auferstand nach der Schrift und auffuhr in den Himmel, zur Rechten des Vaters sitzet und von dannen wieder kommen wird mit Herrlichkeit, zu richten die Lebendigen und die Toten und dessen Reich kein Ende haben wird.
Und an den Heiligen Geist, den Herrn und Lebendigmacher, der vom Vater und Sohne ausgeht, der mit dem Vater und Sohne zugleich angebetet und verherrlicht wird, der durch die Propheten geredet hat und eine heilige, allegemeine und apostolische Kirche.
Ich bekenne die eine Taufe zur Nachlassung der Sünden und erwarte die Auferstehung der Toten und ein zukünftiges ewiges Leben, Amen.
Ich lasse zu und umfange festiglichst
die apostolischen und kirchlichen Überlieferungen und die übrigen Beobachtungen und Verordnungen der nämlichen Kirche.
Eben so lasse ich zu
die Heilige Schrift nach demjenigen Sinne, den gehabt hat und hat die heilige Mutter, die Kirche, welcher es zukommt, über den wahren Sinn und die Erklärung der heiligen Schriften zu urteilen.
Und ich will sie nie anders, als nach der einmütigen Übereinstimmung der Väter annehmen und erklären.
Auch bekenne ich,
dass es wahrhaft und eigentlich sieben Sakramente des neuen Bundes gebe, welche von Jesus Christus unserm Herrn eingesetzt und zum heile des Menschengeschlechte, obwohl nicht alle allen einzeln notwendig sind, nämlich:
die Taufe, die Firmung, das Sakrament des Altars, die Buße, die letzte Ölung, die Priesterweihe und die Ehe
und dass
dieselben eine Gnade mitteilen und aus ihnen die Taufe, die Firmung und die Priesterweihe, ohne Gottesschändung nicht wiederholt werden dürfen.
Auch die angenommenen und bestätigten Gebräuche der Katholischen Kirche in der feierlichen Verwaltung aller obengenannten Sakramente nehme ich zu und lass ich zu.
Ich umfange und nehme an alles und jedes,
was in dem hochheiligen Kirchenrate von Trient von der Erbsünde und Rechtfertigung bestimmt und erklärt worden ist,
ich bekenne auf gleiche Weise,
dass in der Messe Gott
ein wahres, eigentliches und versöhnliches Opfer für die Lebendigen und Abgestorbenen dargebracht werde
und dass
in dem heiligsten Altarsakramente
wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und Blut zugleich mit der Seele und Gottheit Unseres Herrn Jesu Christi da sei
und die ganze Wesenheit des Brotes in den Leib
und die ganze Wesenheit des Weines in das Blut verwandelt werde.
Welche Verwandlung die Katholische Kirche Transsubstantiation nennet.
Ich bekenne,
dass auch nur unter einer Gestalt Christus ganz und unversehrt und das wahre Sakrament empfangen werde.
Ich nehme fest an,
dass es ein Fegfeuer gebe und dass die daselbt aufbehaltenem Seelen durch die Hilfsleistungen der Gläubigen erleichtert werden, auf gleiche Weise, auch ,
dass sie, zugleich mit Christus herrschenden Heiligen verehrt und angerufen werden dürfen und dass ihr Gebet Gott für uns darbringen und dass auch ihre Reliquien zu verehren seien.
Ich behaupte festiglichst,
dass die Bilder Christi, der steten Jungfrau Gottesgebärerin, so wie die anderen Heiligen, gehalten und beibehalten und ihnen die gebührende Ehre und Verehrung erwiesen werden dürfe.
Auch bestätige ich,
dass die Gewalt der Ablässe von Christus in der Kirche hinterlassen worden und der Gebrauch derselben dem christlichen Volke höchst heilsam sei.
Ich anerkenne
die heilige Katholische und apostolische Kirche, als die Mutter und Lehrerin aller Kirchen und verspreche und schwöre dem Römischen Papste, dem Nachfolger des heiligen Apostelfürsten Petrus und Stellvertreter Jesu Christi, wahren Gehorsam.
Eben so nehme ich an und bekenne ich zweifellos alles übrige,
was von den heiligen Canones und ökumenischen Konzilien und besonders von dem hochheiligen Kirchenrathe von Trient überliefert, bestimmt und erklärt worden ist.
Und zugleich verdamme, verwerfe und verfluche ich ebenfalls alles entgegengesetzte und durchaus alle von der Kirche verdammten, verworfenen und verfluchten Irrlehren.
Diesen wahren, katholischen Glauben, außer dem niemand kann selig sein
und den ich gegenwärtig freiwillig bekenne und wahrhaftig halte, verspreche, gelobe und schwöre ich N. N. gleichfalls unversehrt und unverletzt bis zum letzten Atemzug des Lebens,
mit dem Beistande Gottes, standhaftest beizubehalten und zu bekennen und dafür, so viel an mir, zu sorgen,
dass er von meinen Untergebenen oder denjenigen, über welche die Obsorge mir in meinem Amte zukommt, gehalten, gelehrt und gepredigt werde:
Also helfe mir Gott un dieses heilige Evangelium Gottes!°"
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Siehe dazu bitte auch:
Religion und Wahrheit (8)
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