Liebe Brüder, danke für Eure Antworten!
Die Frage am Ende des Betrages von "Das Fragezeichen" ist interessant.
Es muss für einen Konvertiten im Allgemeinen hart sein, festzustellen, dass er einerseits in den mystischen Leib Jesu Christi eingegliedert wurde, andererseits aber Mitglied einer pro-islamischen Organisation ist.
Wäre es nicht angebracht, um den Haufen nicht zu fördern, auszutreten und die Kirchensteuern an die FSSPX zu leisten.
Hier noch ein interessanter Artikel einer katholischen Seite:
http://www.kath.net/news/26757
Zitat:
"Seitens der Bischofskonferenz wird der „Kirchenaustritt“, den es in theologischer Sicht gar nicht gibt, seit Jahrzehnten als Schisma gewertet, mit der Folge der automatisch eintretenden Exkommunikation.
Diese Regelung wurde im Jahre 2006 durch das Zirkularschreiben des „Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte“ an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen kassiert. Demnach müsse es sich nicht nur um einen „äußeren Akt“ handeln, sondern auch um eine „innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen“.
Ob man mit dieser römischen Entscheidung nun zufrieden ist oder nicht, fest steht, dass sie vom Papst, der hier kraft seiner Primatialgewalt entschieden hat, approbiert ist und somit entgegenstehende Ordnungen auf Ebene der Bischofskonferenzen außer Kraft gesetzt wurden."
Weiter heißt es: "Mit der Drohung, nicht mehr voll zur Kirche zu gehören, keine Kommunion mehr empfangen zu dürfen und gegebenenfalls nicht kirchlich begraben zu werden – ganz abgesehen von weiteren Schreckensszenarien: dem Verlust des Gnadenstandes und der ewigen Verdammnis – sollen die Gläubigen offensichtlich zur Zahlung bewegt werden, auch wenn sie sich über die konkrete diözesane Verwendung ihrer Kirchensteuer oder gar über den Ungehorsam ihres Ortsbischofs gegenüber dem Papst ärgern und das Geld lieber direkt dem Papst als „Peterspfennig“ oder einer Ordensgemeinschaft bzw. einem karitativen Zwecke zukommen lassen würden. (Einschub von mir: oder der FSSPX zukommen lassen würde)
„Kirchenaustritt“ ist nicht automatisch Schisma
Jetzt wurde mit einem Vortrag bei einem kirchenrechtlichen Symposion in München über die „kirchenstrafrechtlichen Aspekte des vor dem Staat vollzogenen Kirchenaustritts“ Klarheit geschaffen."
Wer wegen Häresie (Leugnung einer Glaubenswahrheit), Apostasie (völliger Abfall vom Glauben) oder Schisma (Lossagung von der kirchlichen Leitung durch Papst und Bischof) vor dem Staat seinen „Kirchenaustritt“ erkläre, sei automatisch exkommuniziert. Und dies sei zweifellos häufig der Fall.
Güthoff fragte aber an, ob eine solche Motivation beim „Kirchenaustritt“ zwingend vorauszusetzen sei. Wer die drei Bande des Glaubens, der Sakramente und der kirchlichen Gemeinschaft nicht durchschneiden wolle und nur aus Kirchensteuergründen seinen „Kirchenaustritt“ erkläre, gerate nicht ins Schisma und werde demzufolge auch nicht exkommuniziert."
Exkommunikation tritt in vielen Fällen nicht ein
Als Beispiel nannte Güthoff italienische oder spanische Gastarbeiter, die mit der ersparten Kirchensteuer ihre Heimatpfarrei in Italien bzw. Spanien unterstützten. In diesem Falle sei die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung nicht als Schisma zu deuten und der „Kirchenaustritt“ auch nicht von Exkommunikation bedroht.
...
Da inzwischen allgemein bekannt sei, dass viele nur aus Kirchensteuergründen austräten, würde „in vielen Fällen nach der Erklärung des Kirchenaustritts die Tatstrafe der Exkommunikation nicht eintreten und daher auch nicht festgestellt werden können“, so Güthoff.
Straffrei bleibt, wer spendet
Straffrei bleibt, wer spendet
Die Kirche könne einen „Kirchenaustritt“ freilich auch dann belangen, wenn er aus dem alleinigen Grunde erfolge, Kirchensteuer zu sparen. Dies setze aber eine „ausdrückliche Anordnung oder ein ausdrückliches Verbot“ des Papstes oder des Bischofs voraus. Eine „Anordnung könnte sich darauf beziehen, Beiträge an die Kirche zu leisten“, ein Verbot wiederum darauf, nicht vor dem Staat zu erklären, aus der Kirche austreten zu wollen.
Als Strafe käme der Entzug einer Vollmacht, eines Amtes, einer Aufgabe, eines Rechtes, eines Privilegs, einer Befugnis, eines Gunsterweises, eines Titels oder einer Auszeichnung in Frage. Nach vorheriger Verwarnung käme auch die Verhängung des sogenannten „Interdiktes“ in Betracht, womit bei einem Laien vor allem das Verbot des Sakramentenempfangs verbunden wäre.
Wer allerdings trotz „Kirchenaustritts“ weiterhin auf irgendeine Weise und in angemessener Höhe die Kirche finanziell unterstütze, werde von einem solchen bischöflichen Gesetz nicht getroffen und könne daher auch nicht mit kirchlichen Strafen belangt werden.
Als nicht angemessen betrachtet Güthoff zudem, dass der „Kirchenaustritt“ mit der Höchststrafe „Exkommunikation“ bedroht werde, und dass sie automatisch, als sogenannte „Tatstrafe“, eintrete. Stattdessen käme allerhöchstens das „Interdikt“ in Frage und dies auch nur in Form einer „Spruchstrafe“, die im Einzelfall vom kirchlichen Gericht verhängt werden müsste. --- Zitat Ende
Also jemand, der austreten würde, weil ja gerade der wahre Glaube durch die Modernisten und Islamfreunde verraten wird und eben etwa anderen das Geld zukommen lassen würde, ist ja nicht anti-katholisch, sondern gerade katholisch, weil er nicht die Islamversteher u. -förderer fördert.
Die FSSPX ist katholisch und man würde dem Staat gegenüber sagen, dass man mit der Konzilsverräterfraktion nichts zu tun hat und wie ja durch die Steuererklärung auch sichtbar ist, einer katholischen Organisation fördert. Denn die FSSPX ist ja Teil des Leibes Christi, egal was die Konzilsanhänger meinen.
Wer hier wohl schismatisch ist. Im Grunde sind sie selber es. Die Glaubenswahrheiten werden doch oft von den Konzil-II-Fans verraten.
Aber in meinen Gedanken sind bestimmt Fehler. Doch ich denke nun mal so und stelle es hier vor, damit sie widerlegt werden können. Denn nur Menschen wie ihr, die nicht mordernistisch sind, sind für mich glaubwürdig, wenn sie was erklären.
Es ist kaum aushaltbar, den Leuten auch noch mit seinem Geld zu helfen, die Gläubigen zu indoktrinieren. Viele bekommen es gar nicht mit, was da teilweise für nich-katholische Lehren verkündet werden. So gelangt das direkt in das Unterbewußtsein, ungefiltert!
Der islamkritische Katholik
P. S. Übrigens, Leute, die nur und einzig wegen der Kirchensteuer austreten und sich sonst null für den Glauben einsätzen, sind ja nach dem System oben, denen die es nicht mehr aushalten wegen der Islamförderung usw. bevorzugt, rein kirchenrechtlich nach Güthoff.