Lieber @Andi, lieber @Blasius,
scheinbar sind wir mit der kommunistischen NWO weiter als ich dachte.
Auf Seite 14 habe ich einen Artikel von einer Rechtsanwältin für Medizinrecht eingestellt.
Sie widerlegt mit Paragraphen die von der Regierung verhängten Maßnahmen und spricht von einem nie dagewesen Verstoss gegen die Grundrechte.
Das Video wurde
entfernt und der veröffentlichte Brief "aus juristischen" Gründen ebenso.
Nun wurde sie gegen ihren Willen in eine Psychatrie gebracht.
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/c...g-13640822.html
Update vom 14. April: Beate Bahner ist am Ostersonntag (12. April) gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Die Rechtsanwältin aus Heidelberg war zuvor mit einem Eilantrag gegen die bundesweiten Corona-Verordnungen am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Laut eines Polizeisprechers habe sie einen „sehr verwirrten Eindruck gemacht“, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“.
In einer Telegram-Nachricht an ihre Schwester berichtet Bahner, dass sie sich von „zwei Killern“ bedroht fühlte und auf der Straße Autos angehalten haben, um die Polizei um Schutz zu bitten. Die hätte sie dann gewaltsam in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht, wo sie nach eigenen Angaben gegen ihren Willen und ohne richterlichen Beschluss festgehalten wird. Bei ihrer Festnahme sei sie mit Handschellen gefesselt und von Polizisten verletzt worden. Die erste Nacht habe sie alleine in einer „Isolierstation“ verbracht.
weiter im Link.
http://www.beatebahner.de/lib.medien/Abl...ungsgericht.pdf
Im Antrag ging es um folgende Punkte:
1. Festzustellen, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer
dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-
demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden,
2. den Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen
bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug zu setzen,
3. festzustellen, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr
von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration
„Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8
II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
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Der nächste, ein Corona-kritischer Arzt wurde verhaftet und in die Psychiatrie eingeliefert.
http://conspiracyrevelation.com/2020/04/...e-eingeliefert/
https://pressecop24.com/corona-diktatur-...axis-verhaftet/
Es ist ein erschreckender Präzedenzfall, der bald europaweit Schule machen könnte: In der Schweiz ist ein bekannter gesellschaftskritischer Arzt festgenommen und in die Psychiatrie eingeliefert worden, weil er die Maßnahmen im Zuge der Coronavirus-Krise öffentlich kritisiert hat. Unser Mitteleuropa berichtete bereits über solche Pläne aus dem deutschen Bundesland Sachsen. Nun wurden sie just in der „freien Schweiz“ bittere Realität.
Kritischer Arzt durch Spezialkommando verhaftet”
weiter im Link.