Lieber blasius, lieber Andi,
ob die veröffentlichten Zahlen von der amerikanischen und privaten Johns Hopkins Universität stimmen, lasse ich so stehen.
https://katholisches.info/2020/04/07/fol...r/#llc_comments
Folgt auf das Coronavirus der Staatstrojaner?
(Rom) Die Kluft in der Wahrnehmung des Coronavirus wird größer zwischen der medial verbreiteten Panik-Lesart, befeuert von der privaten Johns Hopkins University in Baltimore (USA), einerseits und dem selbst Erlebten, ersten Obduktionsergebnissen und dem Ausbleiben des „großen Sterbens“, das angekündigt, wenn nicht gar „angedroht“ wurde, andererseits. Hinzu kommen Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder gar Betriebsschließungen. Die Menschen nehmen vor allem eine massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten wahr. Viele wurden mit Regierungsdekret zu Gefangenen gemacht, die sich im Hausarrest befinden, und das teils ohne Parlamentsbeschlüsse. Freiheit und Gesundheit schließen sich aber nicht aus, sondern gehören in einem Rechtsstaat zusammen.
Von den Bürgern wurde Wachsamkeit gegenüber dem Coronavirus gefordert. Vielleicht wird aber noch weit mehr Wachsamkeit gegenüber staatlichen Maßnahmen gefordert sein, und diesmal ohne amtliche Aufforderung. Vielmehr könnten die Bürger auf sich gestellt sein.
Es kündigen sich nämlich weit schlimmere Viren an, die leicht außer Kontrolle geraten könnten, nämlich Trojaner. Staatstrojaner! So wollen wir sie jedenfalls nennen, obwohl das nur eine Technik ist, der die Tore aufgestoßen wurden.
Die meisten europäischen Staaten basteln an Notstandsmaßnahmen, um eine Totalüberwachung von bisher ungeahntem Ausmaß Wirklichkeit werden zu lassen. Die Coronavirus-Krise, nicht zuletzt durch gezielte Panikmache geschürt, liefert den Vorwand, nämlich die Ausnahmesituation, in der die Gewaltenteilung nicht mehr wirklich funktioniert und Transparenz und Kontrolle noch weniger.
Der Trojaner, der in Italien mit 1. Mai aktiviert wird, wurde am 28. Februar beschlossen, mitten in der Coronakrise, als sich bereits täglich die Schreckensmeldungen überschlugen.
Das Staatsgesetz Nr. 7/2020 soll eine vollständige und dauerhafte Abhörung erlauben. Es werden nicht nur Anrufe und Anrufzeiten aller Telefongespräche gespeichert, sondern die vollständige Konversation, und an die Behörden weitergeleitet.
Es fehlt jede nähere Regelung, die Bürgerrechte, Kontrolle der Kontrolleure und Einschränkungen definiert. Eine Stellungnahme des Ombudsmannes für die Bürgerrechte, eine Art Volksanwalt, wurde von der Regierung gar nicht abgewartet. Weder die Instrumente noch die Modalitäten, die Archivierung und Geheimhaltung des Abgehörten sind näher geregelt.
Juristen machen deshalb schwerwiegende Bedenken geltend. Sie sehen die Rechte der Bürger bedroht. Doch Gehör finden sie damit derzeit nicht. Eine öffentliche Diskussion findet nicht statt. Alles ist durch die Coronavirus-Berichterstattung überdeckt. Alles starrt gebannt auf die täglich eintreffenden, aber in ihrer Bedeutung zweifelhaften Schreckenszahlen.
Es gibt auch technische Bedenken. Wie steht es um die Datensicherheit? Italien verwendet im Ausland hergestellte Abhörgeräte. Wer garantiert, daß nicht mindestens noch ein Staat mithört? Auch und gerade, wenn es um hochsensible Bereiche geht, die die nationale Sicherheit betreffen?
Nicht nur die Geräte kommen aus dem Ausland, auch die Installation und der Einsatz der Abhörtechnologie wird von privaten Firmen ausgeführt. Ja, Sie haben richtig gelesen: Die Abhörungen erfolgen durch Privatfirmen, jedenfalls in Italien. Ob es anderswo anders ist? Das darf bezweifelt werden.
Jede dieser Privatfirmen handelt nach eigenem Dafürhalten. Jede hat ihre eigenen Geräte, ihre eigenen Sicherheitsprotokolle und vor allem ihre Preislisten.
Die Regierung betont, daß alles der Kriminalitätsbekämpfung dient. Manche Bürgerrechtsvertreter haben Bedenken. Das neue Gesetz mache Mißbrauch zu leicht möglich. Gewiß, die Kriminalität muß bekämpft werden. Die Bekämpfung muß von einem Rechtsstaat aber in jedem Schritt transparent und mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen. Vor allem müssen die Grund- und Bürgerrechte garantiert sein.
Die Frage steht im Raum, ob hier nicht übereilt gehandelt wird, und ein Aufschub notwendig wäre, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Das gilt nicht nur für Italien, denn in zahlreichen Staaten werden derzeit unter Verweis auf eine Eindämmung des Coronavirus von Regierungsseite Willkürmaßnahmen gewälzt, die schwer bedenklich sind, sollten sie über die Virus-Krise hinaus gültig bleiben. Genau das aber befürchten Datenschützer und Bürgerrechtler.
Text: Andreas Becker