Lieber Klaus
Ich möchte hier in diesem Thread die von Dir angerregte Thematik der legitimen Selbst-Verteidigung aufgreifen.
Dazu gleich als grundlegenden Hinweis;
ein jeder Katholiken auf das Recht und gar die Pflicht zur Notwehr !
Diese darf freilich nicht in zügellose Gegengewalt ausarten.
Im Katechismus ist diesbezüglich
- oft kaum bekannt -
Aufschlussreiches zu lesen:
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Notwehr
Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten,
also einen willentlichen Mord zu begehen. „Aus der Handlung dessen, der sich selbst verteidigt, kann eine doppelte Wirkung folgen:
die eine ist die Rettung des eigenen Lebens, die andere ist die Tötung des Angreifers" (Thomas v. A.,s. th. 2-2, 64, 7).
Nur die eine Wirkung ist gewollt,
die andere nicht.
Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre.
Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen.
Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen:
„Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt.
Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt... Es ist zum Heil nicht notwendig,
auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden;
denn der Mensch ist mehr gehalten,
für das eigene Leben als nur für das fremde Leben zu sorgen" (Thomasv.A.,s.th. 2-2, 64, 7).
Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder dem Gemeinwesens verantwortlich ist,
nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein.
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Freundliche Grüsse und Gottes Segen