Scientist
Sie scheinen sich in diesem Forum "wohl" zu fühlen !?
Interessant, dass in dem von Ihnen mitverwalteten "kritischen" Tohuwabohu-Forum keine Gästebeiträge möglich sind.
Fürchten Sie sich etwa vor das "Kritik Tohuwabohu" kritisch hinterfragenden Beiträgen ?
Was dort so verbreitet wird, ist in ihrer Absurdität fast schon amüsant.
Dass Sie neuerdings auch "kirchenrechtlich interessiert" sein wollen, ist sicher nicht ohne Hintergedanken.
Ich werde mich kurz fassen:
Eine "Erklärung" bleibt eine "Erklärung".
Dies hat zur Folge, dass
Konstitutionen
lehramtlich das stärkste Gewicht haben.
Schwächer ist das Gewicht der Dekrete, noch schwächer das der Erklärungen
Genauso legte es
Kurienbischof Guido Pozzo aus:
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Die Konstitutionen über die Kirche und die Offenbarung, Lumen gentium und Dei Verbum, haben den Charakter von lehrhaften Verlautbarungen;
die Erklärungen zu Religionsfreiheit und nichtchristlichen Religionen
sowie das Ökumene-Dekret verfügen hingegen über geringere Autorität und weniger Verbindlichkeit
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Ebenso erklärte es
Msgr. Fernando Ocáriz,
Konsultor der Glaubenskonkregation sowie Generalvikar des Opus Dei:
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"In den lehramtlichen Dokumenten
kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –,
die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.).
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Und Kardinal Brandmüller betont gar:
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Seltsamerweise haben die beiden umstrittensten Texte, nämlich
Nostra Aetate und Dignitatis Humanae, nach der Einschätzung meines verehrten Professors in Kirchenrecht, Klaus Mörsdorf,
keinen lehrmäßig bindenden Inhalt.
Also kann man darüber reden!
Und um die Wahrheit zu sagen:
Ich verstehe unsere Freunde von der Piusbruderschaft nicht, die sich fast ausschließlich auf diese beiden Texte konzentrieren.
Es tut mir leid – denn das sind die am einfachsten zu akzeptierenden Texte, gerade wenn wir ihre kanonische Natur bedenken!
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