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#31

RE: Piusbrüder sollen Konzil vorbehaltlos anerkennen

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 24.10.2014 21:58
von blasius (gelöscht)
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Gespräch zwischen Piusbruderschaft und Vatikan

„in herzlichem Klima“ verlaufen

Von Benedikt XVI. begonnener Aussöhnungprozess wird unter Franziskus fortgesetzt.

Erstellt von Radio Vatikan am 23. September 2014 um 16:32 Uhr




Tonsur bei der Priesterbruderschaft St. Pius X.

Vatikan (kathnews/RV). Zum ersten Mal im Pontifikat von Franziskus sind Vertreter der Priesterbruderschaft St. Pius X. wieder zu offiziellen Gesprächen im Vatikan empfangen worden. Der Obere der traditionalistischen Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, war an diesem Dienstag mit zwei Assistenten an der Glaubenskongregation. Bei dem Gespräch mit Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem Präfekten der Kongregation, ging es „um einige Probleme lehrmäßiger und kirchenrechtlicher Natur“, heißt es in einer Mitteilung des vatikanischen Pressesaales. Ziel sei „die Überwindung der Schwierigkeiten“ und „das Erreichen der vollen Aussöhnung“. Beide Seiten seien übereingekommen, „in einzelnen Etappen und vernünftigem Zeitraum“ vorzugehen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Gespräche an der Glaubenskongregation dauerten zwei Stunden und verliefen „in herzlichem Klima“, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Zeitplan wurde nicht genannt. Die versuchte Aussöhnung der schismatisch orientierten Piusbruderschaft mit der Weltkirche hatte unter Benedikt XVI. begonnen, war aber nicht zum Abschluss gekommen. Unter Franziskus schien der Annäherungsprozess zunächst ins Stocken geraten. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. lehnt bisher gewisse Fortentwicklungen der katholischen Glaubenslehre nach dem II. Vatikanischen Konzil ab, beispielsweise zu Religionsfreiheit und Ökumene. Von Seiten des Heiligen Stuhles nahmen an dem Treffen von diesem Dienstag vier Verantwortliche teil: neben Kardinal Müller der Sekretär und der Beigeordnete Sekretär der Glaubenskongregation, die Erzbischöfe Luis Ladaria und Augustine Di Noia, sowie Erzbischof Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei. Diese ist für die Belange aller traditionsverbundenen Gruppen in- und außerhalb der katholischen Kirche zuständig. Bischof Fellay wurde von zwei Geistlichen der Bruderschaft begleitet, Nikolas Pfluger und Alain-Marc Nely.

Foto: Tonsur bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. – Bildquelle: pius.info / Seminar Photodienst

http://www.kathnews.de/gespraech-zwische...klima-verlaufen

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#32

RE: Piusbrüder sollen Konzil vorbehaltlos anerkennen

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 24.10.2014 22:04
von blasius (gelöscht)
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Unterschiedliche Lehrautorität der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils

Bei Anerkennung der „Lehrmäßigen Erklärung“

der Glaubenskongregation kann die Piusbruderschaft

„Eigenheiten behalten“ und wird Personalprälatur.


Erstellt von Gero P. Weishaupt am 24. Oktober 2014 um 13:32 Uhr




P. Franz Schmidberger

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt:

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in Artikel 25 seiner Kirchenkonstitution Lumen gentium auf die unterschiedlichen Grade der Lehrautorität hingewiesen. Diese betreffen auch die Texte des letzten Konzils selber. Den unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden entsprechen auch unterschiedliche Grade der Zustimmung seitens der Gläubigen. In meiner Reihe „Ausgewählte Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils” hier bei Kathnews werde ich darauf noch bei der Kommentierung bzw. Einleitung zur Artikel 25 von Lumen gentium eingehen.

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verbindlichkeitsgrade müssen wohl die jüngsten Aussagen des Sekretärs der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kurienbischof Guido Pozzo, verstanden werden, wenn er laut Angaben von Radio Vatikan nun verlauten ließ: „Die Vorbehalte der Piusbruderschaft gegenüber einigen Aspekten und Formulierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und gegenüber einigen daraufhin durchgeführten Reformen, die nicht unverhandelbare Dogmatik- und Lehrfragen betreffen, könnten gleichzeitig untersucht und vertieft werden.“ Die unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrade und ihre entsprechen Zustimmung dürften wohl auch der „lehrmäßigen Erklärung” der Glaubenskongregation zugrunde liegen, die anzuerkennen und zu unterschreiben Voraussetzung für die volle rechtliche Integration der Piusbruderschaft, die mit der Aufhebung der Exkommunikation durch Papst Benedikt XVI. im Jahr 2009 noch nicht vollzogen ist.

Unterschiedliche Verbindlichkeiten der Texte des Vatikanum II

Der Sekretär der Päpstlichen Kommission, die unter anderem auch für die Gespräche des Apostolischen Stuhles mit der Piusbruderschaft zuständig ist, signalisiere damit, so Radio Vatikan weiter, „dass die Piusbrüder einige Eigenheiten beibehalten könnten, wenn sie sich wieder in den großen Rahmen der katholischen Kirche einfügten. Der Kurienbischof habe zu Verstehen gegeben, gebe keinen Zweifel darüber, dass die Lehren des Zweiten Vatikanums unterschiedliche Verbindlichkeit hätten, je nach Art des Dokuments. „Die Konstitutionen über die Kirche und die Offenbarung, Lumen gentium und Dei Verbum, haben den Charakter von lehrhaften Verlautbarungen; die Erklärungen zu Religionsfreiheit und nichtchristlichen Religionen sowie das Ökumene-Dekret verfügen hingegen über geringere Autorität und weniger Verbindlichkeit“, so der Kurienbischof.

Anerkennung der „lehrmäßigen Erklärung“. Errichtung einer Personalprälatur
Die Glaubenskongregation hat der Piusbruderschaft 2011 eine „Lehrmäßige Erklärung“ vorgelegt; diese soll sie unterschreiben. Sie ist die Voraussetzung für die vollständige rechtliche Integration der Piusbruderschaft in die Katholische Kirche. Bischof Pozzo spricht in diesem Zusammenhang von einer Errichtung der Bruderschaft zur Personalprälatur.

Die Lehrautorität des Zweiten Vatikanischen Konzils

Dass das Zweite Vatikanische Konzil kein Dogma definierte, bedeute nicht, dass diese Äußerung des Lehramtes der Kirche als ‚fehlbar‘ betrachtet werden kann und deshalb bloß eine vorläufige Lehre oder gewichtige Meinungen weitergebe. Das Zweite Vatikanische Konzils ist Ausdruck des authentischen höchsten Lehramtes der Kirche.

Die richtige Hermeneutik: Reform in Kontinuität

Die korrekte Auslegung der Konzilsdokumente hat, im Anschluss an Papst Benedikt XVI., nicht in einer „Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung“ zu erfolgen, sondern in der „Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität“. Dabei ist das höchste Lehramt der authentische Ausleger der Glaubenslehre und der Konzilstexte. So sind die kirchenamtlichen Dokumente, die nach dem Konzil von der höchsten kirchlichen Autorität veröffentlicht worden sind, wie etwa die Enzyklika Humanae Vitae, der Codex Iuris Canonici von 1983 (das kirchliche Gesetzbuch), der Katechismus der Katholischen Kirche, die Erklärung Dominus Iesus der Glaubenskongregation, das Postsynodale Schreiben Christifideles Laici oder verschiedene Enzykliken authentische, offizielle, d.h. hoheitlich amtliche Interpretationen des Zweiten Vatikanischen Konzils durch das höchste Lehramt der Katholischen Kirche.

Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden der Konzilstexte möchte ich die Leser von Kathnews nochmal auf einen aufschlussreichen und meines Erachtens wichtigen und klärenden Beitrag von Msgr. Fernando Ocáriz, Konsultor der Glaubenskonkregation sowie Generalvikar des Opus Dei, hinweisen. Dieser Beitrag wurde am 2. Dezember 2011 im L´Osservatore Romano anlässlich des 50jährigen Konzilsjubiläums veröffentlicht. Der Beitrag wird im Folgenden ungekürzt wiedegegeben:

Ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt

„Der bevorstehende 50. Jahrestag der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils (25. Dezember 1961) ist Anlaß zum Feiern, aber auch zu einem erneuerten Nachdenken über die Rezeption und Umsetzung der Konzilsdokumente. Dabei gilt es, neben den unmittelbar praktischen Aspekten dieser Rezeption und Umsetzung mit ihren Licht- und Schattenseiten auch das Wesen der verstandesmäßigen Zustimmung, die den Konzilslehren gebührt, in Erinnerung zu rufen. Obwohl die Lehre darüber bekannt ist und dazu eine reichhaltige Bibliographie vorliegt, ist es angebracht, ihre Grundzüge erneut darzulegen, weil – auch in der öffentlichen Meinung – Unsicherheiten über die Kontinuität einiger Konzilslehren gegenüber früheren Aussagen des kirchlichen Lehramts bestehen.

Zunächst sollte in Erinnerung gerufen werden, daß die pastorale Ausrichtung des Konzils nicht bedeutet, daß es nicht doktrinell ist. Denn die pastoralen Aspekte gründen auf der Lehre, wie es anders gar nicht sein könnte. Vor allem aber muß betont werden, daß die Lehre auf das Heil ausgerichtet und seine Verkündigung ein wesentlicher Bestandteil der Pastoral ist. Zudem finden sich in den Konzilsdokumenten zweifellos viele Aussagen streng lehrmäßiger Natur: über die göttliche Offenbarung, über die Kirche, usw. Dazu schrieb der selige Johannes Paul II.: „Mit Gottes Hilfe vermochten die Konzilsväter im Verlauf vierjähriger Arbeit eine beachtliche Fülle von Lehraussagen und pastoralen Richtlinien für die ganze Kirche zu erarbeiten” (Apostolische Konstitution Fidei depositum, 11. Oktober 1992, Einleitung).

Die dem Lehramt gebührende Zustimmung


Das Zweite Vatikanische Konzil definierte kein Dogma in dem Sinn, dass es keine Lehre durch eine endgültige Verlautbarung verkündete. Wenn eine Äußerung des Lehramtes der Kirche nicht kraft des Charismas der Unfehlbarkeit erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht, daß sie als „fehlbar” betrachtet werden kann und deshalb bloß eine “vorläufige Lehre” oder “gewichtige Meinungen” weitergebe. Jede Äußerung des authentischen Lehramts muß als das angenommen werden, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolische Nachfolge mit dem “Charisma der Wahrheit” (Dei verbum, Nr. 8), „mit der Autorität Christi ausgerüstet” (Lumen gentium, 25), „im Licht des Heiligen Geistes” (ebd.) sprechen.

Dieses Charisma, diese Autorität und dieses Licht waren im Zweiten Vatikanischen Konzil gewiß vorhanden. Wenn man dies dem gesamten Episkopat, der cum Petro et sub Petro versammelt war, um die Gesamtkirche zu lehren, absprechen wollte, dann würde man etwas leugnen, das zum Wesen der Kirche gehört (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 24. Juni 1973, Nr. 2-5).

Natürlich haben nicht alle in den Konzilsdokumenten enthaltenen Aussagen denselben lehrmäßigen Wert und verlangen daher nicht alle denselben Grad an Zustimmung. Die verschiedenen Grade der Zustimmung zu den vom Lehramt verkündeten Lehren wurden vom Zweiten Vatikanum unter der Nr. 25 der Konstitution Lumen gentium dargelegt. Später wurden sie zusammengefaßt in den drei Absätzen, die dem Nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis in der Formel der Professio fidei hinzugefügt wurden, die 1989 mit Approbation von Johannes Paul II. von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht wurde.

Jene Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Glaubenswahrheiten in Erinnerung rufen, verlangen natürlich Zustimmung mit theologalem Glauben – nicht weil sie von diesem Konzil gelehrt wurden, sondern weil sie als solche bereits unfehlbar von der Kirche vorgelegt worden sind, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Ebenso verlangen andere Lehren, die vom Zweiten Vatikanum in Erinnerung gerufen und bereits früher durch das Lehramt in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, volle und endgültige Zustimmung.

Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als „religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes” bezeichnet wird: eine „religiöse” Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher „in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen” läßt (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis, 24. Mai 1990, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: „Wer euch hört, der hört mich” (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32).

In den lehramtlichen Dokumenten kann es auch Elemente geben – und solche finden sich tatsächlich im Zweiten Vatikanischen Konzil –, die von ihrem Wesen her nicht eigentlich lehrmäßig, sondern mehr oder weniger von den Umständen bestimmt sind (Beschreibungen gesellschaftlicher Zustände, Vorschläge, Ermahnungen, usw.). Solche Elemente müssen respektvoll und dankbar angenommen werden, aber sie verlangen keine verstandesmäßige Zustimmung im eigentlichen Sinn (vgl. Instruktion Donum veritatis, Nr. 24-31).

Die Auslegung der Lehren

Die Einheit der Kirche und die Einheit im Glauben sind untrennbar. Daraus folgt auch die Einheit des Lehramts der Kirche, das in allen Zeiten der authentische Ausleger der göttlichen Offenbarung ist, die von der Heiligen Schrift und von der Überlieferung weitergegebenen wird. Das bedeutet unter anderem, daß eine wesentliche Eigenschaft des Lehramts seine Kontinuität und Homogenität durch die Zeiten hindurch ist. Kontinuität bedeutet nicht, daß es keine Entwicklung gäbe. Die Kirche schreitet durch die Jahrhunderte hindurch voran in der Erkenntnis, in der Vertiefung und in der daraus folgenden lehramtlichen Unterweisung im Glauben und in der katholischen Moral.

Im Zweiten Vatikanischen Konzil gab es einige Neuheiten lehrmäßiger Natur: über die Sakramentalität des Bischofsamts, über die bischöfliche Kollegialität, über die Religionsfreiheit, usw. Obgleich gegenüber Neuheiten in Fragen, die den Glauben oder die Moral betreffen und die nicht in einer definitiven Äußerung verkündet wurden, der religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes geboten ist, gab und gibt es Auseinandersetzungen über die Kontinuität einiger dieser Fragen mit dem früheren Lehramt, also über ihre Vereinbarkeit mit der Überlieferung. Angesichts von Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn es darum geht, die Kontinuität einiger Konzilslehren mit der Überlieferung zu verstehen, besteht die katholische Haltung darin, unter Berücksichtigung der Einheit des Lehramts nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und frühere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muß im Licht der früheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanums auch besser verständlich. Das ist in der Kirchengeschichte nichts Neues. Man denke zum Beispiel daran, daß wichtige Begriffe, die in der Formulierung des trinitarischen und christologischen Glaubens im ersten Konzil von Nizäa verwendet wurden (hypóstasis, ousía), durch spätere Konzilien in ihrer Bedeutung viel genauer gefasst wurden.

Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muß daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Überlieferung zurückweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. Ansprache, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, daß sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäßig den früheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidungen über ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können. Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen Bemühen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzilstexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berücksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Aussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäßige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Überlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener Ausdrücke zu klären.

Abschließend sollte man sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß seit dem Abschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils beinahe ein halbes Jahrhundert vergangen ist und in diesen Jahrzehnten vier Päpste einander auf dem Stuhl Petri nachgefolgt sind. Wer das Lehramt dieser Päpste und die entsprechende Zustimmung dazu von seiten des Episkopats untersucht, bei dem sollte sich eine eventuell gegebene Schwierigkeit in ruhige und freudige Zustimmung zum Lehramt, dem authentischen Ausleger der Glaubenslehre, verwandeln. Das erscheint auch dann möglich und wünschenswert, wenn weiterhin Aspekte bestehen bleiben, die rational nicht vollkommen erfaßt werden. In jedem Fall bleiben rechtmäßige Räume theologischer Freiheit für ein stets angemesseneres Bemühen um Vertiefung. So hat Benedikt XVI. kürzlich geschrieben, daß „die wesentlichen Inhalte, die seit Jahrhunderten das Erbe aller Gläubigen bilden, immer neu bekräftigt, verstanden und vertieft werden müssen, um unter geschichtlichen Bedingungen, die sich von denen der Vergangenheit unterscheiden, ein kohärentes Zeugnis zu geben” (Benedikt XVI., Motu proprio Porta fidei, Nr. 4).”

Foto: Pater Schmidberger FSSPX – Bildquelle: fsspx.info



http://www.kathnews.de/unterschiedliche-...nischen-konzils


zuletzt bearbeitet 24.10.2014 22:08 | nach oben springen

#33

RE: Piusbrüder sollen Konzil vorbehaltlos anerkennen

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 24.10.2014 22:14
von blasius (gelöscht)
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Vatikanische Dokumente > Artikel von 2014-09-23 14:45:26





Vatikan und Piusbruderschaft: Ziel ist „die volle Aussöhnung“



Zum ersten Mal im Pontifikat von Franziskus sind Vertreter der Priesterbruderschaft St. Pius X. wieder zu offiziellen Gesprächen im Vatikan empfangen worden. Der Obere der traditionalistischen Bruderschaft, Bischof Bernard Fellay, war an diesem Dienstag mit zwei Assistenten an der Glaubenskongregation. Bei dem Gespräch mit Kardinal Gerhard Ludwig Müller, dem Präfekten der Kongregation, ging es „um einige Probleme lehrmäßiger und kirchenrechtlicher Natur“, heißt es in einer Mitteilung des vatikanischen Pressesaales. Ziel sei „die Überwindung der Schwierigkeiten“ und „das Erreichen der vollen Aussöhnung“. Beide Seiten seien übereingekommen, „in einzelnen Etappen und vernünftigem Zeitraum“ vorzugehen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Gespräche an der Glaubenskongregation dauerten zwei Stunden und verliefen „in herzlichem Klima“, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Zeitplan wurde nicht genannt. Die versuchte Aussöhnung der schismatisch orientierten Piusbruderschaft mit der Weltkirche hatte unter Benedikt XVI. begonnen, war aber nicht zum Abschluss gekommen. Unter Franziskus schien der Annäherungsprozess zunächst ins Stocken geraten. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. lehnt bisher gewisse Fortentwicklungen der katholischen Glaubenslehre nach dem II. Vatikanischen Konzil ab, beispielsweise zu Religionsfreiheit und Ökumene.

Von Seiten des Heiligen Stuhles nahmen an dem Treffen von diesem Dienstag vier Verantwortliche teil: neben Kardinal Müller der Sekretär und der Beigeordnete Sekretär der Glaubenskongregation, die Erzbischöfe Luis Ladaria und Augustine Di Noia, sowie Erzbischof Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei. Diese ist für die Belange aller traditionsverbundenen Gruppen in- und außerhalb der katholischen Kirche zuständig. Bischof Fellay wurde von zwei Geistlichen der Bruderschaft begleitet, Nikolas Pfluger und Alain-Marc Nely.

(rv 23.090.2014 gs)




Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/news/2014/09/...%9C_/ted-826995
des Internetauftritts von Radio Vatikan


zuletzt bearbeitet 24.10.2014 22:15 | nach oben springen

#34

RE: Piusbrüder sollen Konzil vorbehaltlos anerkennen

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 24.10.2014 22:24
von blasius (gelöscht)
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Vatikanische Dokumente > Artikel von 2014-10-24 08:46:30



„Vorbehalte der Piusbrüder untersuchen“



„Es stimmt nicht, dass der Heilige Stuhl von der Priesterbruderschaft Pius X. eine Art Kapitulation verlangt.“ Das betont der Sekretär der Päpstlichen Kommission ‚Ecclesia Dei’ in einem Interview mit der französischen Zeitschrift ‚Famille Chrétienne’. „Der Heilige Stuhl lädt die Piusbruderschaft ein, an seine Seite zu treten in den Rahmen der Lehrfragen, soweit diese für eine dauerhafte Anhänglichkeit an den Glauben sowie an das katholische Lehramt und die Tradition unerlässlich sind.“ ‚Ecclesia Dei’ ist an der vatikanischen Glaubenskongregation angesiedelt und führt Gespräche mit den schismatisch orientierten Piusbrüdern über eine mögliche Rückkehr zur katholischen Kirche. Pozzo fährt fort: „Die Vorbehalte der Piusbruderschaft gegenüber einigen Aspekten und Formulierungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und gegenüber einigen daraufhin durchgeführten Reformen, die nicht unverhandelbare Dogmatik- und Lehrfragen betreffen, könnten gleichzeitig untersucht und vertieft werden.“

Damit signalisiert Pozzo, dass die Piusbrüder einige Eigenheiten beibehalten könnten, wenn sie sich wieder in den großen Rahmen der katholischen Kirche einfügten. Es gebe „keinen Zweifel“, dass die Lehren des Zweiten Vatikanums unterschiedliche Verbindlichkeit hätten, je nach Art des Dokuments. „Die Konstitutionen über die Kirche und die Offenbarung, Lumen gentium und Dei Verbum, haben den Charakter von lehrhaften Verlautbarungen; die Erklärungen zu Religionsfreiheit und nichtchristlichen Religionen sowie das Ökumene-Dekret verfügen hingegen über geringere Autorität und weniger Verbindlichkeit.“ Die Glaubenskongregation hat der Piusbruderschaft 2011 eine „Lehrmäßige Erklärung“ vorgelegt; diese soll sie unterschreiben, wenn sie eine volle Rückkehr in die katholische Kirche will.

Pozzo ließ wissen, im Falle einer Versöhnung mit Rom könne die Priesterbruderschaft mit dem Status einer Personalprälatur rechnen. Er bekräftigt aber auch, dass der Vatikan – wie schon während des Pontifikats von Benedikt XVI. – unverändert auf Klarheit von seiten der Piusbruderschaft besteht. Das Gesprächsklima zwischen dem Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, und Bischof Bernard Fellay nannte Pozzo gut.

(rv 24.10.2014 sk)




Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/news/2014/10/...0%9C/ted-832700
des Internetauftritts von Radio Vatikan

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#35

RE: Piusbrüder sollen Konzil vorbehaltlos anerkennen / Kampagne gegen Schule der Piusbrüder

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 29.10.2014 20:17
von blasius (gelöscht)
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Kampagne gegen Schule der Piusbrüder

Es ist gerade einmal zwei Monate her, dass die Piusbruderschaft mit ihrem selbstlosen Angebot, Räume in Stuttgart-Weilimdorf zur Verfügung zu stellen, dieIslamkonferenz von Pax Europa gerettet hat.

Aktuell ist nun ihrerseits die Piusbruderschaft in Bedrängnis, möchte sie doch in Oberschwaben mit ihrer Sankt-Aloysius-Schule aus der dörflichen Gemeinde Haslach in die große Kreisstadt Leutkirch umziehen.
(von Thorsten M.)

Die Reaktionen in der biederen Stadt Leutkirch, die in der Vergangenheit immer mal wieder durch Schlägereien bei der Verleihung von Zivilcouragepreisen (PI berichtete) aufgefallen ist, sind dabei mehr als befremdlich. In der letzten Gemeinderatssitzung meinte Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle, dass eine Ansiedlung der Piusbrüder sehr bedenklich sei, da diese „wenn man sich über die Piusbrüderschaft genauer informiert, [...] zum Beispiel in Frankreich dem Rechtsextremismus nahe [stehen]“. Ob der besorgte Bürgermeister bei der Ansiedlung von Moscheen genauso akribisch das Tun und Lassen des Islam in anderen Ländern überprüft? – Wohl eher nicht! – Wenigstens sichert der OB aber zu, sich geltendem Recht nicht in den Weg zu stellen, sollte sich tatsächlich nichts finden lassen, mit dem man den Bauantrag zurückweisen kann.

Auch die Nachbarschaft der für die neue private Grundschule vorgesehenen Immobilie hat man inzwischen aufgewiegelt. Sicher ist die landestypische Sorge bezüglich Kinderlärm das ausschlaggebende Moment. Aber auch hier bedient man sich vor allem pauschaler Ressentiments und schützt zur Sicherheit noch Sachargumente bezüglich der Eignung des neuen Schulhauses vor: Ist die Straße davor nicht zu laut? – Könnte es sein dass der Schulhof zu klein ist?!
Da hilft auch nicht, dass der Bürgermeister des bisherigen Schulorts, Robert Balle, partout nichts Negatives über die zu klein gewordene bisherige St.-Aloysius-Schule berichten kann, und diese ausdrücklich als „unauffällig“ und vom Staatlichen Schulamt in Biberach stets ohne Beanstandungen besucht, bezeichnet.

Die Speerspitze der anti-konservativen Boshaftigkeit, stellt aber – wie so häufig – das örtliche Käseblatt „Schwäbische Zeitung“ dar. In seinem Kommentar in der letzten Samstagsausgabe meldet sich gleich der frisch gebackene Allgäu-Chef der Redaktion, Thomas Ringhofer höchstselbst, zu Wort:

„Es ist zu wünschen, das der Eigentümer, der bei der Stadt den Bauantrag gestellt hat, von seinem Ansinnen abkommt, Räume an eine rechtsgerichtete Gemeinschaft zu vermieten. Schließlich war er auch dabei, als die sogenannten Stolpersteine in der Stadt verlegt worden sind, die an die Verbrechen der Nationalsozialisten erinnern sollen.“
Hier soll also öffentlicher Druck gegen den Vermieter aufgebaut werden. – Und natürlich ist auch sogleich eine Piusbrüder-kritische Leserzuschrift zur Hand, die man direkt unter diesem Kommentar veröffentlichen kann. Das verleiht dem Blatt mit seinen Meinungen und Forderungen dann sozusagen gleich höhere Weihen.

Was will uns dieses wieder sagen? – „Rechtsgerichtet“ ist Nazi – ganz als würde man die „linksgerichtete“ Sozialdemokratie für Millionen Gulag-Opfer verantwortlich machen. Und vor allem sollen jetzt auch noch tiefgläubige, katholische Christen für die Verbrechen der Nazis haftbar gemacht werden. Zumindest sieht dies SchmierfinkRedakteur Ringhofer so, dem für diesen Beitrag eigentlich eine Strafanzeige wegen Verleumdung an den Hals gehört.
Leider beziehen inzwischen viel zu viele Menschen ihre Geschichtskenntnis und Meinungen von einer solchen mit Halbwissen verblödeten Journalie. Die Mühe, sich mit dem Ansinnen der Piusbrüder auseinander zu setzen macht sich leider kaum noch jemand. Selbst dass sie inzwischen eine auch vom Papst anerkannte Gruppierung sind, scheint niemanden zu interessieren.

Kontakt:

Thomas Ringhofer, Schwäbische Zeitung:
leutkirchred@schwaebische-zeitung.de
Hans-Jörg Henle, Oberbürgermeister:
ob@leutkirch.de


http://www.pi-news.


zuletzt bearbeitet 29.10.2014 20:18 | nach oben springen


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