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RE: Coronavirus-Epidemie oder Angst-Epidemie?
in Nachrichten 11.08.2021 17:08von Blasius • 3.922 Beiträge
Tri-tra-trullalla, die – kaum noch versteckte – Impfpflicht ist da!
Brauch ich fürs Einkaufen im Supermarkt auch einen negativen Corona-Test?
Die neuen Regeln und Maßnahmen, die vom Merkel-Regime auf dem gestrigen „Corona-Gipfel“ beschlossen wurden, sorgten für Verwirrung. Vor allem die Frage, ob für einen Supermarktbesuch in Zukunft auch ein Test benötigt wird, beschäftigt die Bevölkerung. Deshalb haben wir für Euch nochmals alle neuen Regeln zusammengefasst.
Von Oliver Flesch
Um Eure dringendste Frage direkt zu beantworten: Fürs Einkaufen im Supermarkt braucht Ihr keinen Test! (Wie es in Apotheken und Drogerien ausschaut, haben wir noch nicht herausgefunden, wir gehen aber davon aus, dass dort die gleichen Regeln wie in Supermärkten gelten, also Maske und Abstand.)
Das ist allerdings auch die einzig gute Nachricht, die wir für Euch haben. Die neuen Regeln und Maßnahmen sind nichts weiter als ein weitere Riesenschritt in Richtung Impflicht. Denn: Wer kann es sich in Zukunft noch leisten beispielsweise ein Fitnesscenter zu besuchen? Bevor die Schnelltests im März kostenlos wurden, lagen die Preise bei Hausärzten zwischen 15 und 25 Euro, in der Apotheke bei etwa 29 Euro und Teststationen verlangten oft zwischen 30 und 50 Euro für einen Antigen-Schnelltest. Gehen wir also mal von etwa 25 Euro pro Test aus – wenn’s „günstig“ wird. Ein herkömmlicher Fitnesssportler zahlt zwischen 20 und 100 Euro Monatsgebühr und geht etwa drei Mal die Woche zum Sport. Da kämen also 300 Euro für Tests obendrauf!
Ergebnis: Millionen Menschen werden sich aus dem gesellschaftlichen Leben verabschieden. Nicht mehr zum Sport gehen, nicht ins Kino, nicht auf ein Konzert und auch nicht mehr in ein Theater oder ins Fußballstadion. Sie werden nicht mehr innerhalb Deutschlands reisen, mit ihren Kindern keine Vergnügungsparks mehr besuchen.
Was Milliardenverluste für unsere Kulturschaffenden bedeutet.
Und eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft.
Und wofür das alles? Für eine Impfung, die eine Greisengrippe bekämpfen soll, dabei nicht in der Lage ist, vor Infektion und Ansteckung zu schützen, noch nicht mal vor einem schweren Verlauf wie wir inzwischen aus Israel wissen.
Die neuen Regeln und Maßnahmen
Corona-Regeln: Das soll im Supermarkt gelten
Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske soll weiterhin Pflicht bleiben – genauso wie das Beachten des Mindestabstandes. Eine Testpflicht für Ungeimpfte beim Einkaufen ist im Beschluss von Bund und Ländern nicht vorgesehen.
Gastronomie und Hotellerie: Bundesweit einheitliche Regeln
Für Besuche im Restaurant soll künftig deutschlandweit die 3G-Regel gelten. Es ist also zu empfehlen Impf- Genesenennachweis oder Test griffbereit zur Hand zu haben oder sich die Dokumente gleich per App auf das Smartphone zu laden. Es darf auch damit gerechnet werden, dass manche Restaurants eine Reservierungspflicht einführen, um lange Schlangen am Eingang zu verhindern. Dort sollen nach jetzigem Stand die nötigen Nachweise überprüft werden.
Die 3G-Regel soll ebenso im Urlaub für die Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und Co. gelten. Zusätzlich sollen sich Übernachtungsgäste während des Aufenthalts zweimal wöchentlich testen lassen.
Sicherheit in Fitnessstudios und Sport durch 3G
Sobald Sport in einem Innenraum stattfindet, soll auch dafür die 3G-Regel greifen. Schon jetzt müssen in vielen Bundesländern negative Tests oder Impfnachweise für den Besuch im Fitnessstudio vorgelegt werden. Doch manche Bundesländer wie Bayern haben derartige Regelungen mit den sinkenden Inzidenzen im Sommer abgeschafft. Nun sollen die Corona-Regeln für den Sport wieder bundesweit vereinheitlicht werden. Auch bei Fitnessstudios ist damit zu rechnen, dass die Betreiber Terminbuchungen verlangen, um dem organisatorischen Aufwand Herr zu werden.
Corona-Regeln für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen
Für körpernahe Dienstleistungen, wie das Haareschneiden, soll ebenfalls die 3G-Regel gelten. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen jedoch unabhängig davon, ob die körpernahe Dienstleistung im Innenraum oder im Freien wahrgenommen wird.
Tests werden zudem Voraussetzung für den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen ist an ein negatives Testergebnis oder einen Immunitätsnachweis gekoppelt.
Berliner Morgenpost | 11. August 2021
Buchtipp zum Thema
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https://19vierundachtzig.com/2021/08/11/...en-corona-test/
RE: Coronavirus-Epidemie oder Angst-Epidemie?
in Nachrichten 11.08.2021 20:44von Blasius • 3.922 Beiträge
Söder im tagesthemen-Interview"2G wird so oder so kommen"
Stand: 10.08.2021 22:02 Uhr
Ganz zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Runde sei er nicht, sagt Bayerns Ministerpräsident Söder in den tagesthemen. Es sei ein "Ergebnis auf Sicht". Der Druck auf Ungeimpfte dürfte seiner Ansicht nach steigen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigt sich im tagesthemen-Interview mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Runde "nicht ganz" zufrieden. Es sei ein "Ergebnis auf Sicht", das wohl auch der Tatsache geschuldet sei, dass "der eine oder andere in Sorge ist, dass man vor der Bundestagswahl nichts Abschließendes entscheiden will", sagte Söder mit Blick auf die jetzt geltende 3G-Regelung, also Freiheiten für Geimpfte, Geteste und Genesene.
Söder machte deutlich, dass eine Debatte über Zugänge nur für Geimpfte und Genesene (2G) wohl bald folgen dürfte. Viele Institutionen wie Fußballvereine, Hotels und Clubs würden bereits jetzt nur noch für vollständig Geimpfte öffnen. "Das ist die Realität. Das wird auch noch stärker werden", vor allem wenn die Inzidenz wieder hochschnelle, so Söder. "2G wird so oder so ab einem bestimmen Zeitpunkt kommen. Mir wäre es lieber jetzt ehrlich darüber zu reden, als es zu vertagen bis nach der Bundestagswahl."
"Wiederherstellung der Rechte von Geimpften"
Es sei wichtig, klarzumachen:
"Wer auf Dauer wirklich Normalität wieder will, der muss sich impfen lassen." Mit Tests alleine "werden wir die 4. Welle nicht lösen können“, sagt der Ministerpräsident weiter, "denn wir wollen ja eigentlich unsere Freiheit zurück". Darüber hinaus gehe es nicht um die Nachteile von Ungeimpften, sondern um die "Wiederherstellung der Rechte von Geimpften".
Einen Lockdown für Geimpfte könne es auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr geben. Vollständig Geimpfte und Genese seien schon jetzt etwa bei der Testpflicht oder Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Söder: Entscheidung gegen Impfung hat Konsequenzen
Es sei jedoch auch wichtig, "klarzumachen, dass Impfen eine freiwillige Entscheidung bleibt", aber sie habe Konsequenzen. Der Steuerzahler könne nicht auf Dauer für die "immensen Kosten" von Tests aufkommen. "Wer sich entscheidet, nicht geimpft zu werden, der muss diese Entscheidung ein Stück weit auch selbst tragen."
https://www.tagesschau.de/inland/innenpo...der-2g-101.html
???? Angst-Epidemie?
RE: Coronavirus-Epidemie oder Angst-Epidemie?
in Nachrichten 11.08.2021 21:13von Gelöschtes Mitglied
Ach ist das schön.
Zur Erinnerung: Spahn, Bill Gates, Merkel und Boris Johnson stellen sich wie ein Krösus hin und sagen uns, dass sie die ganze Welt impfen wollen.
Und Merkel weiß ganz genau, wann das Virus besiegt ist. Sagte sie doch auf der Bundespressekonferenz
nach der G7-Videokonferenz am 19.02.21: "Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind“
Unterwerfung unter dieser Clique?
Ich hoffe, dass immer mehr Menschen aufwachen und kritisch die Machenschaften von Politik und Medien hinterfragen. In diesem Forum gibt es schon einige Antworten auf evtl. Fragen.
Schauen wir mal, wenn die Wahlen vorbei sind, was den Ungeimpften dann im Herbst noch droht.
Denn sie werden die Zahlen wieder künstlich nach oben treiben (das Angst- und Panikrad ist ja schon seit längerem wieder angworfen - same procedure as last year)
um das Volk weiter zu drangsalieren und die okkulte Agenda durchzuziehen.
RE: Coronavirus-Epidemie oder Angst-Epidemie?
in Nachrichten 11.08.2021 21:43von Blasius • 3.922 Beiträge
Liebe Kristina,
mit den Wahlen im Herbst könnte es so sein:
Corona und die Folgen: Wird sogar die Bundestagswahl verschoben?
Das sagt ein Gutachten
VonVolker Nies
Vor ein paar Tagen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Tag der Bundestagswahl auf den 26. September 2021 festgelegt. Und doch: Wenn die Corona-Pandemie außer Kontrolle gerät, könnte der Termin verschoben werden.
Berlin - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält eine Verschiebung der Bundestagswahl wegen Corona für möglich. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag eines Bundestagsabgeordneten bereits im Juli angestellt haben. Welcher Abgeordnete die Studie in Auftrag gegeben hat, ist nicht bekannt. „Welcher Abgeordnete welche Ausarbeitung in Auftrag gibt, ist von unseren Kollegen der Wissenschaftlichen Dienste vertraulich zu behandeln“, erklärt die Pressestelle des Bundestags der Fuldaer Zeitung. Die Untersuchung nennt auch nicht den Autoren der Studie. Das ist bei derartigen Abhandlungen aus der Verwaltung des Bundestags durchaus üblich. (Lesen Sie hier: „Wir hätten die Kontakte stärker reduzieren müssen“ - Helge Braun (CDU) verteidigt Corona-Lockdown)
Das acht Seiten lange Gutachten legt dar: Der Infektionsschutz lasse die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten zu. Wegen der Corona-Pandemie könne auch das Wahlprozedere geändert werden.
Studie zu Corona-Folgen:
Verschiebung der Bundestagswahl wäre möglich
Unter engeren Voraussetzungen ließe sich der Wahlgang aber auch noch weiter verschieben. Der bisher gewählte Bundestag bliebe dann mit allen gesetzgeberischen Rechten bestehen.
Eine Verschiebung der Wahl über die 48 Monate hinaus, so das Gutachten, werde zwar in der Mehrheit der Literatur ausgeschlossen, von einer Minderheit allerdings für möglich gehalten. „Andere Rechtswissenschaftler wiederum lassen eine durch Verfassungsänderung bestimmte Verlängerung der laufenden Wahlperiode unter engen Voraussetzungen zu, wenn schwerwiegende und zwingende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern. Zudem darf die zeitliche Verschiebung nur geringfügig sein und das in der Verfassung vorgesehene Verfahren muss eingehalten werden.“ Für eine solche Verschiebung seien dann aber zwingende Gründe erforderlich, die etwa in der faktischen Nichtdurchführbarkeit einer Wahl liegen können.
Wegen Corona könnte sich auch Prozedere der Bundestagswahl verändern
Nach Ansicht der Bundestags-Juristen könnte wegen der Covid-19-Pandemie auch das Wahlprozedere geändert werden: „Denkbar wäre unter anderem eine Verlängerung des Wahlzeitraums auf mehrere Tage oder Wochen sowie die Erhöhung der Zahl deutlich räumlich voneinander getrennter Wahllokale. Mit diesen Möglichkeiten kann eine Ansammlung von Wählern verhindert werden.“ Dabei sei die Chancengleichheit aller Parteien und Listen zu wahren. Die Verschiebung dürfe also nicht darauf ausgerichtet sein, bestimmten Kandidaten oder Parteien einen Vorteil zu verschaffen.
AUSZUG AUS:
https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/coro...g-90144590.html
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