Die erzwungene ( im Sinne der eigenmächtigen Einführung ) "Handkommunion" - die übrigens ohne die überfallartige Einführung des "Volksaltares" in Verbindung mit der "Neuen Messe" undenkbar wäre - ist lediglich ein "Indult", eine Befreiung vom geltenden Recht ! Nachträglich (!) erteilt aufgrund der bereits fortgeschrittenen eigenmächtigen Vorgehensweise insbesondere in vielen deutschsprachigen Diözesen.
Das geltende Recht - die geltende Norm - ist und bleibt die kniende Munkommunion !
RE: Mundkomm. nur noch eine Ausdrucksw. d. pers. Frömmigkeit?
in Wenn etwas der Klärung bedarf (2)
13.07.2017 23:41
von
Aquila
• 7.243 Beiträge
Lieber Blasius
Es handelt sich hierbei (eigentlich) um keine Änderung der Glaubenslehre.... sondern es ist eine "Verbiegung" des Kirchenrechtes..
Warum schreibe ich bez. der Glaubenslehre "eigentlich" ? Weil wie wir heute sehen im Zuge der sich ausbreitenden "Handkommunion" rund um den "Volksaltar" und den damit einhergehenden "kreativen Messfeiern" vielfach die Ehrfurcht vor der Gegenwart Christi in der Gestalt der hl. Hostie verloren gegangen ist und schlimmer noch der Glaube an die Gegenwart Christi verdunstet ist. Dort, wo dies der Fall ist, dort verändert sich der Glaube insgesamt zum Menschengedachten.
- "Der Volksaltar ist ein Zeichen veränderten Betens und er bewirkt dies auch; er ist ein Zeichen veränderten Glaubens und er bewirkt auch eine Veränderung des Glaubens" - (Aus "St. Athanasius Bote" Dezember 2014)
-
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
zuletzt bearbeitet 13.07.2017 23:42 |
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RE: Mundkomm. nur noch eine Ausdrucksw. d. pers. Frömmigkeit?
in Wenn etwas der Klärung bedarf (2)
20.07.2017 00:28
von
Aquila
• 7.243 Beiträge
Liebe Michaela
Ich denke auch, dass Kardinal Meisners Erklärung etwas gar "blauäugig" kurz gegriffen ist. Und dies alles geschah im Jahre 2011 unter Papst Benedikt XVI. der sich wieder für die kniende Munkommunion einsetzte !?.
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