Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
sollte das Handbuch lesen und sich ein Vorbild nehmen bei:
Auszug, Zitat:
Gregor der Große
Thema: Radiovortr. (RMS+RMÖ)
Du sollst dich nicht mehr um das Geld als um die Seelen kümmern […] Unser Erlöser verlangt vom Dienst der Priester nicht Gold, sondern Seelen (ep. VI,28).
In diesem Anliegen, nämlich der Stärkung und Formung der Bischöfe und Priester, verfasste er die Pastoralregel, welche man ein Handbuch für Seelsorger nennen könnte. Darin schreibt er:
Der Seelenhirt muss allzeit lauter sein in seinen Gedanken, denn es darf den keine Unlauterkeit beflecken, der das Amt übernommen hat, aus den Herzen seiner Mitmenschen die Makel der Unreinheit zu beseitigen. Denn die Hand, welche Schmutz wegwaschen will, muss notwendig rein sein, damit sie nicht alles, was sie berührt, noch mehr verunreinigt, wenn an ihr Schmutz auf Schmutz sich häuft (past. II,2).
Der Seelenführer sei vorbildlich im Lebensstil, damit er den Untergebenen durch sein Leben zeigt, wie sie selbst leben müssen, und damit die Herde, die der Stimme und dem Beispiel des Hirten nachgeht, mehr noch nach seinem Vorbild als nach seinen Worten sich richten kann. Denn da seine Stellung ihn nötigt, die erhabensten Wahrheiten zu verkündigen, so tritt gerade deshalb die Notwendigkeit an ihn heran, das erhabenste Beispiel zu geben (past. II,3).
Die Pastoralregel verrät uns viel über die Einfühlungsgabe und den Geist der Unterscheidung, den Gregor besaß. So führt er aus:
Der Seelsorger muss taktvoll im Schweigen und tüchtig im Reden sein, damit er nicht über etwas rede, worüber er besser schweigen würde, oder über etwas schweige, worüber er reden müsste. Denn wie unvorsichtiges Reden in Irrtum führt, so hält Schweigen zur falschen Zeit jene im Irrtum zurück, die man hätte belehren können. Es ist nämlich oft der Fall, dass gleichgültige Seelenhirten sich scheuen, frei und offen zu reden, weil sie sonst die Gunst der Menschen einbüßen könnten, und so die Herde, wie die ewige Wahrheit sagt, nicht in wahrer Hirtensorge, sondern nach Art der bezahlten Hirten bewachen (past. II,4).
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