Lieber Aquila,
was ist die unfehlbare Glaubens- und Sittenlehre der Heiligen Mutter Kirche
wert, wenn sie nicht bekannt gemacht und den Menschen weitergegeben wird?
Einem röm. Katholiken ist es keinesfalls gegeben, bez. der unfehlbaren Glaubenslehre nach "eigenem Gutdünken" zu handeln.
Das Kirchenrecht nennt denn so auch unmissverständlich das
"beharrliche Leugnen"
Was für "Wundersame Antworten" auf meine Fragen, wobei meine Fragen
sich inzwischen beantwortet haben
Häretiker
(…)
ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des ⇒ can.194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß ⇒ can.1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden."
Nur zu, wenn ich das verdient habe, nehme ich es an, in Gottes Namen, Gruß, blasius