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#6

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 23.10.2019 13:18
von Blasius • 3.922 Beiträge

Lieber Katholik28, danke für Deine Antwort.




Vorbereitung auf den Tod Der Sterbeablass


Gemeinden ohne Seelsorger: Der Tod ohne Priester

II. Vom Sterbeablass

Unter Sterbeablass versteht man einen in der Todesstunde zu gewinnenden vollkommenen Ablass, d. i. Nachlass der nach Vergebung der Sündenschuld noch bleibenden zeitlichen Sündenstrafen. Ein solcher Ablass ist mit der General-Absolution verbunden, welche der Priester dem Sterbenden zu erteilen pflegt. Man kann denselben jedoch bei Erfüllung gewisser Bedingungen auch ohne General-Absolution und ohne Priester sich zueignen, und zwar:

1) wenn man ein treues Mitglied einer Bruderschaft gewesen, für welche die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde verliehen hat, z. B. der Bruderschaft von der christlichen Lehre, von der Todesangst, vom heiligsten Herzen Jesu, vom Rosenkranz, Skalier usw.;
2) desgleichen wenn man im Leben häufig Glaube, Hoffnung und Liebe andächtig mit Herz und Mund erweckt hat, oder wenn man die heiligsten Namen Jesus und Maria oftmals im Leben herzlich und reumütig angerufen hat und sie auch in der Todesstunde noch anruft usw.;
3) wenn man einen mit Sterbe-Ablass benedizierten Gegenstand (Kreuz, Medaille) besitzt.

Wer mehrere der vorgenannten Bedingungen erfüllt, kann ebenso oft diesen Ablass gewinnen, was um so besser ist, da wir nicht wissen, in welchen Maße die von der Kirche als vollkommene verliehenen Ablässe von uns tatsächlich gewonnen werden.

In der Todesstunde selbst muss man zur Gewinnung des Sterbe-Ablasses folgende drei Bedingungen erfüllen:

1. Man muss beichten und kommunizieren oder, wenn dieses nicht möglich ist, wahre vollkommene Reue erwecken, weil der Stand der Gnade zur Gewinnung der Ablässe unumgänglich notwendig ist.
2. Man muss mit dem Mund oder, wenn man das nicht mehr kann, mit dem Herzen den heiligsten Namen Jesus reumütig anrufen.
3. Vor Allem endlich muss man die Leiden des Todeskampfes und den Tod selbst wie aus Gottes Hand und mit Ergebung als Buße für seine Sünden willig annehmen.

Der Sterbende kann sich auf diese Weise selbst, ohne Vermittlung eines Priesters, den Ablass zuwenden und zwar so oft, als er ihn auf verschiedene Gründe hin gewinnen kann. Vernachlässige ja nicht eine so große Gnade!

Es ist nicht notwendig, daß der Sterbende in der wirklichen Todesstunde, im Augenblick des Hinscheidens, die vorgeschriebenen Tugendübungen (Ergebung, Reue etc.) erwecke und den heiligsten Namen Jesus anrufe, sondern man gewinnt diesen Ablass, wenn man in einer wirklichen Todesgefahr die Bedingungen erfüllt, wenn auch der Tod selbst mehrere Tage nachher erfolgt. Will man den Ablass mehrmals gewinnen, dann muss man ebenso oft den Namen Jesus reumütig anrufen. –

Den mit einem Kreuz, einem Rosenkranz, einer Medaille etc. verbundenen Ablass kann nur diejenige Person gewinnen für welche der Gegenstand benediziert ist; ein solcher Gegenstand kann nicht mehr verkauft oder verliehen und, nachdem man ihn für sich bestimmt und gebraucht hat, auch nicht mehr an Andere verschenkt werden, sonst geht der Ablass verloren. Ein mit Sterbe-Ablass versehenes Kreuz, Medaille etc. braucht der Sterbende nicht gerade am Hals zu tragen oder in der Hand zu halten, sondern er kann den Gegenstand vor sich liegen oder neben dem Bett aufgehängt haben. –

aus: Gemeinden ohne Seelsorger, Der Tod ohne Priester. Die vollkommene Reue. Ein Lehr- und Trostbüchlein für römisch-katholische Christen, Mit kirchlicher Approbation, 2. Auflage, 1874, S. 24 – S. 25

https://katholischglauben.info/vorbereit...r-sterbeablass/


Liebe Grüße, Blasius


zuletzt bearbeitet 23.10.2019 13:19 | nach oben springen

#7

Der Ablass und die zehn Jungfrauen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 23.10.2019 14:20
von Katholik28 • 321 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !

Lieber Blasius,

danke für die Einstellung dieses Beitrages,
der in seinem Inhalt die Sterbestunde hat,
doch vor allen Dingen den Ablass hervorhebt,
der ein so oft ungehobener Schatz ist.

Ja, der Ablass scheint nicht mehr modern zu sein und
wird kaum mehr in den Predigten angesprochen,
dabei ist er eine sehr wertvolle "Eintrittskarte in die himmlische Ewigkeit".
Jeder möge sich diesen Artikel ein- oder gar zweimal durchlesen, und nicht nur, wenn man alt ist.

Man denke an das Gleichnis von den zehn klugen und törichten Jungfrauen mit den Öllampen.
Matth. 25,1-13.

Katholik28

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#8

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 23.10.2019 23:40
von Aquila • 7.220 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !


Lieber Katholik28, lieber Blasius

Ein heute nur noch wenig bekannter Gnadenschatz unserer Heiligen Mutter Kirche ist der für die Sterbe-Stunde bereits jetzt zu erwerbende vollkommene Ablass.

An anserer Stelle habe ich geschrieben:

++++

Welch ein Juwel die unverfälschte Lehre der Heiligen Mutter Kirche ist, zeigt sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass sie uns kraft der durch die Verdienste unseres HERRN und GOTTES JESUS CHRISTUS für uns erworbene Gnadenfülle der heiligen Sakramente selbst für diese wichtigste Stunde im irdischen Leben eines Menschen bereits in dieser Zeit fürsorglich vorbereiten will....
so ist es heute vielfach nicht mehr weitläufig genug bekannt, dass
der hl. Papst Pius X. durch ein Dekret aus dem Jahre 1904

allen Gläubigen einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde.
Ein Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind für die Sterbestunde gewährt .

Zur Erinnerung:

Ein vollkommener Ablass kann gewährt werden, wenn der Gläubige

- aufrichtig gebeichtet hat mit dem Willen zur UMKEHR, der Abkehr von der Sünde

- die hl. Kommunion im Stande der Gnade empfangen hat

- nach der Meinung des Heiligen Vaters gebetet hat ( empfohlen "Vater unser" und "Gegrüssest seist Du Maria" )


Der hl. Papst Pius X. gewährt nun per Dekret den genannten vollkommenen Ablass für die Sterbe-Stunde, wenn der Gläubige einmal während seines irdischen Lebens (!) unter aufrichtiger Reue und den oben genannten Bedingungen für einen vollkommenen Ablass und mit inniger Liebe zur allerheiligsten Dreifaltigkeit, Gott....folgendes Gebet verrichtet:

-
"Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an."
.

-

Wirksam wird der vollkommene Ablass dann in der Sterbe-Stunde.
Auch wenn der Gläubige unglücklicherweise nach der Gewährung dieses vollkommenen Ablasses in eine schwere Sünde fallen sollte, geht der Ablass nicht verloren, sollte der Gläubige nur in der Sterbe-Stunde wieder im Stande der Gnade sein....

So schenkt die Gnadenfülle der hl. Sakramente den Gläubigen jene unermessliche Kostbarkeit der Handreichung in der Sterbe-Stunde, aufdass er miteinstimmen kann in die Worte der Heiligen....


Der heilige Franz von Sales:

"Der Tod ist Leben, wenn er sich im Angesicht Gottes vollzieht."


Der hl. Pater Pio:


„Bleibe bei mir, Christus, denn es will Abend werden.
Der Tag neigt sich dem Ende zu.
Das Leben geht vorbei. Tod, Gericht und Ewigkeit kommen schon bald.“



Der nach obigen Bedingungen gewährte vollkommene Sterbestunde-Ablass geht auch dann nicht verloren, sollte der Gläubige unglücklicherweise nach der Gewährung dieses Ablasses wieder in eine schwere Sünde fallen, sich aber in der Todes-Stunde wieder im Stande der Gnade befindet.
Hier Näheres über den Ablass im allgemeinen:

http://www.vatican.va/roman_curia/tribun...ulgence_ge.html
++++


Freundliche Grüsse und Gottes Segen

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#9

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 24.10.2019 08:59
von Blasius • 3.922 Beiträge

Lieber Katholik28, danke für Deine Antwort und erkennen vom Inhalt des Beitrags.

Lieber Aquila,

danke für Die Ergänzung, welche ich nicht ganz verstehe.
Soll der hl. Papst Pius X. durch ein Dekret aus dem Jahre 1904
den Gläubigen es abgenommen haben den Ablass für die Sterbestunde zu beten?


Zitat:
so ist es heute vielfach nicht mehr weitläufig genug bekannt, dass
der hl. Papst Pius X. durch ein Dekret aus dem Jahre 1904
allen Gläubigen einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde.
Ein Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden,
die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind für die Sterbestunde gewährt .



Zitat, Auszug:
http://www.vatican.va/roman_curia/tribun...ulgence_ge.html
APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE
DAS GESCHENK DES ABLASSES
ANMERKUNGEN ALLGEMEINER NATUR
ÜBER DIE ABLÄSSE

Hier handelt es sich um allgemeines über die Ablässe und nicht um den der für die Sterbe-Stunde.

Weil es immer mehr "STERBESUNDEN" ohne Priester, ohne Seelsorger gibt,

ist es um so wertvoller einen VERSTÄNDLICHEN Ablass für die Sterbe-Stunde zu haben.

Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen (2)





ERÄNZUNG:
Katechismus der Katholischen Kirche III Die abschließende Läuterung - das Purgatorium

Liebe Grüße, Blasius


zuletzt bearbeitet 24.10.2019 09:05 | nach oben springen

#10

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 24.10.2019 22:58
von Aquila • 7.220 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !


Lieber Blasius

In der Tat kann der von Dir zitierte Satz missverstanden werden, sofern die Folgeerklärung ausser Acht gelassen wird.
Hiet noch einmal mit farblicher Untermalung:

-
Der hl. Papst Pius X. gewährt nun per Dekret den genannten vollkommenen Ablass für die Sterbe-Stunde, wenn der Gläubige einmal während seines irdischen Lebens (!) unter aufrichtiger Reue und den oben genannten Bedingungen für einen vollkommenen Ablass und mit inniger Liebe zur allerheiligsten Dreifaltigkeit, Gott....folgendes Gebet verrichtet:

-
"Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an."
.

-

Wirksam wird der vollkommene Ablass dann in der Sterbe-Stunde.
Auch wenn der Gläubige unglücklicherweise nach der Gewährung dieses vollkommenen Ablasses in eine schwere Sünde fallen sollte, geht der Ablass nicht verloren, sollte der Gläubige nur in der Sterbe-Stunde wieder im Stande der Gnade sein....

-

Bedingungen für einen vollkommenen Ablass:
Ein vollkommener Ablass kann gewährt werden, wenn der Gläubige

- aufrichtig gebeichtet hat mit dem Willen zur UMKEHR, der Abkehr von der Sünde

- die hl. Kommunion im Stande der Gnade empfangen hat

- nach der Meinung des Heiligen Vaters gebetet hat ( empfohlen "Vater unser" und "Gegrüssest seist Du Maria" )


Ja, lieber Blasius....gerade weil es immer mehr Sterbe- Stunden ohne priesterlichen Beistand gibt, ist dieses von Papst Pius X. erlassene Dekret so unermesslich kostbar.



Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 24.10.2019 22:59 | nach oben springen


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