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#11

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 25.10.2019 07:47
von Blasius • 3.922 Beiträge

Lieber Aquila,

Zitat:

In der Tat kann der von Dir zitierte Satz missverstanden werden,
sofern die Folgeerklärung ausser Acht gelassen wird.

Hiet noch einmal mit farblicher Untermalung:



Allgemein ist jeder Text einfarbig und sollte so verstanden werden!


Zitat:

Ja, lieber Blasius....gerade weil es immer mehr Sterbe- Stunden ohne priesterlichen Beistand gibt,
ist dieses von Papst Pius X. erlassene Dekret so unermesslich kostbar.



Dieses Dekret ist so gut wie keinem Katholiken bekannt und daher eher wertlos.


Bevor das Dekret vorhanden war beteten die Gläubigen folgenden Ablass:


Vorbereitung auf den Tod Der Sterbeablass

Gemeinden ohne Seelsorger: Der Tod ohne Priester


II. Vom Sterbeablass

Unter Sterbeablass versteht man einen in der Todesstunde zu gewinnenden vollkommenen Ablass,
d. i. Nachlass der nach Vergebung der Sündenschuld noch bleibenden zeitlichen Sündenstrafen.

Ein solcher Ablass ist mit der General-Absolution verbunden, welche der Priester dem Sterbenden zu erteilen pflegt. Man kann denselben jedoch bei Erfüllung gewisser Bedingungen auch ohne General-Absolution und ohne Priester sich zueignen, und zwar:

1) wenn man ein treues Mitglied einer Bruderschaft gewesen, für welche die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde verliehen hat, z. B. der Bruderschaft von der christlichen Lehre, von der Todesangst, vom heiligsten Herzen Jesu, vom Rosenkranz, Skalier usw.;
2) desgleichen wenn man im Leben häufig Glaube, Hoffnung und Liebe andächtig mit Herz und Mund erweckt hat, oder wenn man die heiligsten Namen Jesus und Maria oftmals im Leben herzlich und reumütig angerufen hat und sie auch in der Todesstunde noch anruft usw.;
3) wenn man einen mit Sterbe-Ablass benedizierten Gegenstand (Kreuz, Medaille) besitzt.

Wer mehrere der vorgenannten Bedingungen erfüllt, kann ebenso oft diesen Ablass gewinnen, was um so besser ist, da wir nicht wissen, in welchen Maße die von der Kirche als vollkommene verliehenen Ablässe von uns tatsächlich gewonnen werden.

In der Todesstunde selbst muss man zur Gewinnung des Sterbe-Ablasses
folgende drei Bedingungen erfüllen:

1. Man muss beichten und kommunizieren oder, wenn dieses nicht möglich ist, wahre vollkommene Reue erwecken, weil der Stand der Gnade zur Gewinnung der Ablässe unumgänglich notwendig ist.

2. Man muss mit dem Mund oder, wenn man das nicht mehr kann, mit dem Herzen den heiligsten Namen Jesus reumütig anrufen.

3. Vor Allem endlich muss man die Leiden des Todeskampfes und den Tod selbst wie aus Gottes Hand und mit Ergebung als Buße für seine Sünden willig annehmen.

Der Sterbende kann sich auf diese Weise selbst, ohne Vermittlung eines Priesters, den Ablass zuwenden und zwar so oft, als er ihn auf verschiedene Gründe hin gewinnen kann.
Vernachlässige ja nicht eine so große Gnade!

Es ist nicht notwendig, daß der Sterbende in der wirklichen Todesstunde, im Augenblick des Hinscheidens, die vorgeschriebenen Tugendübungen (Ergebung, Reue etc.) erwecke und den heiligsten Namen Jesus anrufe, sondern man gewinnt diesen Ablass, wenn man in einer wirklichen Todesgefahr die Bedingungen erfüllt, wenn auch der Tod selbst mehrere Tage nachher erfolgt. Will man den Ablass mehrmals gewinnen, dann muss man ebenso oft den Namen Jesus reumütig anrufen. –

Den mit einem Kreuz, einem Rosenkranz, einer Medaille etc. verbundenen Ablass kann nur diejenige Person gewinnen für welche der Gegenstand benediziert ist; ein solcher Gegenstand kann nicht mehr verkauft oder verliehen und, nachdem man ihn für sich bestimmt und gebraucht hat, auch nicht mehr an Andere verschenkt werden, sonst geht der Ablass verloren.

Ein mit Sterbe-Ablass versehenes Kreuz, Medaille etc. braucht der Sterbende nicht gerade am Hals zu tragen oder in der Hand zu halten, sondern er kann den Gegenstand vor sich liegen oder neben dem Bett aufgehängt haben. –

aus: Gemeinden ohne Seelsorger, Der Tod ohne Priester. Die vollkommene Reue. Ein Lehr-
und Trostbüchlein für römisch-katholische Christen, Mit kirchlicher Approbation,
2. Auflage, 1874, S. 24 – S. 25


Liebe Grüße, Blasius


zuletzt bearbeitet 25.10.2019 08:48 | nach oben springen

#12

RE: Ist es erlaubt den Tod sich zu wünschen

in Wenn etwas der Klärung bedarf 25.10.2019 23:41
von Aquila • 7.220 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !


Lieber Blasius

Du schreibst:

"Dieses Dekret ist so gut wie keinem Katholiken bekannt und daher eher wertlos."

Nun, machen wir es doch wieder etwas bekannter, damit dieser Gnadenschatz nicht ungehoben bleibt.

Diese von Dir gepostete Handreichung zur Vorbereitung auf den Tod ist zweifellos sehr hilfreich.
Nur....
wer kann mit Sicherheit sagen, dass er die dort genannten Bedingungen noch zeitig erfüllen kann ?


Das Dekret von Papst Pius X. schenkt uns Gläubigen die Möglichkeit, in steter Vorbereitung auf den - wie auch immer kommenden - Tod zu leben.


Der hl. Bernhard v. Clairvaux (1090-1153) rät denn auch zur besonderen Klugheit, um nicht vom "Dieb" überrascht zu werden:
-

Der Tod erwartet euch überall;
doch wenn ihr klug seid, erwartet ihr ihn überall.“


-


Der hl. Antonius v. Padua: (1195-1231)weist den Kurs:
-
"Wer sich angesichts des Todes demütigt,
ordnet sein ganzes Leben und ist aufmerksam auf alles, was ihn umgibt.
Er verscheucht den Müssiggang, fasst Mut in seinem Tun,
vertraut auf die Barmherzigkeit des Herrn
und richtet den Kurs seiner Existenz auf den Hafen der Ewigkeit aus.
"

-




Freundliche Grüsse und Gottes Segen

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