Staat und Kirche
Auszug
Das christliche Glaube und das Sittengesetz
von Prof. Georg May:
1. Zum Glauben gehört die Sittenlehre.
2. Zum Staat gehört die Kirche.
3. Zur Schule gehört die Religion.
Der Staat soll die Religion schützen und bewahren. Er soll die Religion zur Grundlage seiner Gesetzgebung machen. Wir haben ja in den letzten Jahrzehnten erlebt, wie der Staat sich immer weiter von sittlichen Grundsätzen zurückzog. Immer da, wo die menschlichen Leidenschaften aufbegehren, da gibt er nach, vor allem natürlich auf dem Gebiete des Geschlechtlichen. Da will der Mensch tun, was ihm Lust und Laune eingibt. Es begann mit der Freigabe der Ehescheidung, die wir ja dem Protestantismus zu verdanken haben, und endete mit der Aufwertung der Homosexualität. Der Staat, der sich nicht an das Sittengesetz hält, gräbt sein eigenes Grab. Er ist gehalten, das Sittengesetz zur Grundlage seiner Staatsgesetzgebung zu machen. Es ist nicht so, wie der Protestantismus sagt in seiner Lehre von den zwei Reichen: In dem einen Reiche gilt das Evangelium, im anderen Reiche gilt das Gesetz. Nein, nein, nein, nein. Das ist eine Irrlehre. Auch der Staat ist verpflichtet, dem Evangelium in seinem Gesetz Gehör zu verschaffen.
Damit ist auch die Aufgabe der Kirche gezeichnet, nicht mit der Zeit zu gehen, sondern der Zeit zu widersprechen. Das ist gerade ihre Sendung, nicht der Zeit zuzustimmen, sondern der Zeit Widerspruch zu leisten. Davor brauchen wir uns nicht zu fürchten und dafür brauchen wir uns schon gar nicht zu entschuldigen. Das ist ihre heilige, gottgegebene Aufgabe, auf Grundsätzen zu beharren, die immer gelten. Wir hängen nicht an dem, was gestern war, sondern wir leben aus dem, was immer bleibt. Der Staat bedarf der Kirche. Wenn er der Kirche einen Maulkorb umhängen will, wenn er sie aus der Öffentlichkeit verdrängen will, dann erleben wir das, was wir in Frankreich seit über hundert Jahren erlebt haben: das Volk versackt religiös und sittlich. Was wir in Frankreich seit über hundert Jahren erleben, ist das Produkt des religionslosen Staates.