Grüss Gott liebe Katrin
Klaus Günter Annen - der Betreiber der Seite "babycaust.de"" - ist seit Jahren ein heroischer friedfertiger Kämpfer gegen
das "verabscheuungswürdige Verbrechen" der Abtreibung
( Zitat Katechismus ).
Er hatte und hat es mit einer organisierten Phalanx von Abtreibungsseilschaften zu tun, die es immer wieder versucht haben, ihn "mundtot" zu machen.
Vor zwei Jahren hat er einen entscheidenden gerichtlichen Sieg vor dem
"Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" (Mal was Positives von dieser Seite) errungen: Zusammengefasst:
Abtreibungsärzte dürfen mit „Babycaust“ in Verbindung gebracht werden.
Siehe bitte hier mehr:
Sieg für den Lebensschutz - Niederlage für deutsche Maulkorb-"Justiz"
Was Klaus Günter Annen zum Massenmord an ungeborenen beseelten Kindern schreibt, ist vollumfânglich zu unterstreichen und seine Initiative selbstredend zu unterstützen:
-
Seit vielen Jahrzehnten erleben wir in Deutschland den "Massenmord an unseren ungeborenen Kindern",
rechtlich zwar rechtswidrig - aber straffrei,
von einem demokratischen Staatssystem durchgesetzt,
von den meisten Politikern hingenommen,
von "Göttern in Weiß", Medizinern, durchgeführt,
von der Justiz größtenteils gedeckt,
vom Großteil der Bevölkerung nicht nur toleriert
sondern akzeptiert als Möglichkeit eigenverantwortlicher Entscheidung.
Töten eines Menschen in der Entscheidung eines Menschen?
Wie lange wird es dauern, daß wir alle
gegen dieses Unrecht aufstehen und es ändern?
Initiative "Nie Wieder" fordert:
28.12. - Tag der unschuldigen Kinder-
als Babycaust-Gedenktag"
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Holen wir etwas aus:
Im Paragraphen 211 des deutschen Strafgesetzbuches ist der Tatbestand des Mordes so festgehalten
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(1)
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
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Und nun das deutsche "Gesetz" mit seinem
Paragraphen 218,
dessen Sammelsurium von einerseits der klaren Erklärung der Rechtswidrigkeit einer Abtreibung ( also einer Strafftat !)
über selbstgebastelte "Nebenschleichwege" bis hin zur nachträglichen selbstherrlichen
- der egomanischen Spassgesellschaft
( dem egomanischen Kult des Leibes, des Todes huldigenden -
stillschweigenden ( nicht aufgeführten !) parlamentarischen Erklärungen der
angbelichen "Straffreiheit" für den Mord an ungeborenen beseelten Kindern
bis zur 12. Schwangerschaftswoche (!!!!) , falls es mit dem egomanischen Lebenswandel der Frau "nicht vereinbar ist", was denn auch sogleich als "psychologisch unzumutbar" vorgelogen wird !
Weiter soll angeblich die Abtreibung "nicht rechtswidrig" sein, "wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt."
Somit hat der anschliessend aufgeführte
- per se ohnehin teils unhaltbare -
aufgeführte Gummi-Paragraph die Funktion einer Augenwischerei im Sinne des
"Hände in angeblicher Unschuld" waschen Wollens, indem die tatsächliche Barbarei
"stillschweigend toleriert" werden soll.
--
§ 218
Schwangerschaftsabbruch
(1)
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3)
Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
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Kehren wir wieder zum obigen Paragrahpen 211 zurück, der unmissverständlich den Tatbestand des Mordes umschreibt, so ist dieser für die Barbarei des
- spassgesellschaftlichen "geduldeten" - Massenmordes an ungeborenen beseelten Kindern erfüllt:
1. Heimtücke
2. UND Grausamkeit
3. mit gemeingefährlichen Mitteln
( Zerstückeln, Absaugen, Zerfetzen, mit Säure zersetzen…des ungeborenen beseelten Kindes )
um aus niederen Beweggründen einen Menschen
- ein ungeborenes beseeltes Kind - zu töten !
Dazu kommt selbstredend auch oft noch die Habgier derjenigen, die eigentlich für die
RETTUNG von menschlichen Leben und nicht zu dessen Tötung beitragen sollten;
den "Ärzten" !
Durch eine spitzfindig verbreitete Sprache der Kultur des Todes soll das Töten "salonfâhig" gemacht werden.
Die Sprache der Kultur des Todes
Dazu wird auch dem ungeborenen beseelten Kind das Menschsein abgesprochen.
Dazu ein aufschlussreiche Abhandlung von Prof. Dr. Bernhard Würmeling:
Unantastbarkeit des menschlichen Lebens vom Augenblick der Empfängnis (6)
Klaus Günter Annen hat denn in allen Punkten vollkommen recht.
Hier der Link zu seiner Seite
(Es soll für besonders labil Veranlagte darauf hingewiesen werden, dass die Seite auch Bilder von ermordeten ungeborenen beseelten Kinder enthält)
http://www.babykaust.de
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Siehe zur Thematik bitte auch:
Abtreibung
Petition: Keine Spenden mehr an Abtreibungslobbyist "Amnesty International"
Unantastbarkeit des menschlichen Lebens vom Augenblick der Empfängnis
Freundliche Grüsse und Gottes Segen