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  • Thema von sairo im Forum Wenn etwas der Klärung...

    Liebe Leser und Leserinnen

    Ich bin vor wenigen Tagen über diese Artikel von Frau Felizitas Küble von http://www.charismatismus.wordpress.com gestolpert, mit dem Titel

    Korrektur an einem Sonder-Rosenkranz: Die Gottheit Christi wurde nicht geopfert!

    Ich bitte euch, die sich in diesem Forum beteiligen, um Ihre Meinung. Ehrlich gesagt, ich bin erschrocken über die Tatsache, dass Frau Küble sich jetzt an die Gebete von Fatima oder das Gebet von der Hl. Sr. Faustine wagt und diese aufgrund folgendem Inhalt kritisiert: "Ewiger Vater, ich opfere Dir auf den Leib und das Blut, die Seele und die Gottheit..." und dies als theologischen Unsinn abtut.




    Mein Kommentar zu diesem Artikel:

    Salvatore

    13. März 2014 um 21:36

    Geschätzte Frau Küble
    Ich bin seit Jahren ein stiller Leser Ihrer Webseite und möchte an dieser Stelle meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Ihre vielen fundierten und gut theologisch begründeten Artikel zu den Privatoffenbarungen haben mir oftmals geholfen, das Falsche vom Wahren zu trennen.

    Mit schwerem Herzen sehe ich mich diesmal gezwungen, Ihnen in folgender Hinsicht zu widersprechen. Jesus Christus hat sich als wahrer Mensch und wahrer Gott am Kreuz für seinen Vater geopfert. Gerne belege ich es, mit folgenden Passagen aus drei verschiedenen Dogmatiken:

    Ludwig Ott (S. 526) schreibt in seinem Grundriss der Dogmatik: “In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Christi zugleich mit seiner Seele und seiner Gottheit und darum der Ganze Christus wahrhaftig gegenwärtig. DE FIDE” Dieses Dogma bezieht sich nicht nur auf das hl. Messopfer, sondern das Kreuzesopfer ist implizit auch enthalten. In Ihrem Artikel stellen Sie einen Unterschied zwischen dem Kreuzes- und dem heiligen Messopfer fest, wenn Sie schreiben: “Die Gottheit Christi wurde nicht geopfert!” Ich gebe Ihnen recht, Gott ist leidensunfähig und kann nicht sterben, doch wenn Sie schlussfolgern, dass nur der Mensch Jesus Christus am Kreuz geopfert wurde, erliegen Sie einem Irrtum. Aus dem obigen Dogma ist die theologische Konklusion eben diejenige, dass er in beiden Naturen sich Gott geopfert hat, sterben konnte jedoch nur die menschliche Natur.

    Im Lehrbuch der Dogmatik von Josef Pohle (3. Band S. 219) steht: “Wo also der verklärte Leib existiert oder das verklärte Blut, da ist eo ipso der ganze Christus mit Leib und Seele, Gottheit und Menschheit.” und die Dogmatik nach Diekamp Jüssen (S. 969) ergänzt: “Aber das Dogma von der totalen Gegenwart belehrt uns, dass mit dem Leib und Blut auch die Seele und die Gottheit unter jeder beiden Gestalten unzertrennlich gegenwärtig sind, also der g a n z e Christus, der sich auch am Kreuz ganz dem Vater zum Opfer gebracht hat.”

    Es gibt Unterschiede zwischen dem Kreuzes- und hl. Messopfer, aber die tangieren nicht die beiden Naturen Jesu Christi. Das Abendmahl ist das erste hl. Messopfer das Christus persönlich als wahrer Gott und wahrer Mensch vollzog und bis heute Millionenmal durch Priester der katholischen Kirche getreu dem Auftrag Christi – “tut dies zu meinem Gedächtnis” – das hl. Messopfer vollziehen.

    Gottes Segen am heutigen Fatima Tag wünscht Ihnen

    Salvatore

  • Die Heiligsprechung unfehlbar?Datum08.07.2013 01:12
    Thema von sairo im Forum Heiligsprechungen durc...

    Liebe Leser/innen

    In den letzten Tagen erregt eine Nachricht in traditionellen Kreisen für aufsehen. Die Medien vermeldeten die Nachricht, dass die Päpste Johannes XXIII und Papst Johannes Paul II durch Papst Franzikus heilig gesprochen werden. Wann diese Heiligsprechung erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass es noch in diesem Jahr geschieht.

    Für mich waren zwei Dinge sofort klar, dass die ominöse Frage aufkeimen wird: Ist eine Heiligsprechung ein unfehlbares Urteil des Papstes? Ich gebe hier zu Protokoll, dass ich von beiden Päpsten in ihrer Funktion als oberste Hirten der Kirche nicht sehr begeistert bin. Diese Skepsis von meiner Seite rührt daher, weil ich sehr viele Bücher über das II Vatikanum gelesen habe und nach heutigem Kenntnisstand ich zur Überzeugung gelangt bin, dass in Fragen der Religionsfreheit und der Ökumene ein Bruch stattgefunden hat. Ich werde mich jedoch heute nicht mit dem zweiten Vatikanischen Konzil befassen, sondern der Thematik, ist eine Heiligsprechung unfehlbar, zuwenden. Ich bediene mich bei meinen Ausführungen folgender Sachliteratur:

    • Eine von mir gekürzte Abhandlung des Theologen Pier V. Aimone – von der Universität Freiburg/Schweiz
    • Der Dogmatik von Ludwig Ott und Diekamp Jüssen
    • Dem Katechismus der katholischen Kirche

    Aus der von mir stark gekürzten Fassung vom Theologen Pier V. Aimone geht eines klar hervor, dass die Theologen seit dem zweiten Vatikanischen Konzil die Heiligsprechung nicht mehr als Akt der Unfehlbarkeit werten. Aber ich lasse den Text von Pier V. Aimone selber auf euch wirken und dann werde ich mich dazu äussern.

    Einführung von Pier V. Aimone
    Im Gegensatz zum CIC von 1917 (can. 1999-2141) enthält das Gesetzbuch der lateinischen Kirche von 1983 keine Normen über das, was man gemeinhin einen Heiligsprechungsprozess nennt. Der oberste Gesetzgeber – der Papst – hat es vorgezogen, diese Normen im Rahmen eines besonderen Gesetzes, der Apostolischen Konstitution Divinus perfectionis Magister, zu erlassen.

    Das Zweite Vatikanische Konzil hatte seinerzeit in der Tat auch die Frage der Kanonisierungen angesprochen und einige Hinweise gegeben, die von Paul VI. getreulich und vorsichtig aufgegriffen und in einige rechtliche Regelungen gefasst wurden, die den Willen des Konzils im kanonisch-rechtlichen Bereich umsetzten. In diese Reihe von Aktualisierungsmaßnahmen fügten sich die neuen Normen über Kanonisierungsprozesse ein, das heißt diejenigen über die Reform der römischen Instanz, die mit einer derartigen Aufgabe betraut ist. Durch diese Regelungen wurde auch die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse gegründet.

    Seit ihren Ursprüngen hat die Kirche ihre Martyrer verehrt, die mit ihrem Blut für Christus Zeugnis abgelegt hatten. Und seit dem fünften Jahrhundert empfiehlt die Kirche ihren Gläubigen die confessores, die Bekenner, zur Verehrung. Darunter werden Gläubige verstanden, die – so wie die Martyrer mit ihrem Blut Zeugnis für Jesus, den göttlichen Meister der Vollkommenheit, ablegten – durch die heroische Ausübung christlicher Tugenden während ihres Lebens von ihrem Glauben Zeugnis gaben. Johannes Paul II. hat dieser ehrwürdigen Tradition der katholischen Kirche sicherlich neue und grundlegende Impulse gegeben.

    Einige haben ausgerechnet, dass Johannes Paul II. mehr Menschen heilig- und seliggesprochen hat als jeder seiner Vorgänger. Doch nicht nur das – die Summe seiner Selig- und Heiligsprechungen übertrifft die Zahl der Selig- und Heiligsprechungen aller seiner Vorgänger, seitdem die Regelungen bestehen, die dem Papst allein die Fähigkeit zur Kanonisierung zusprechen.

    Vom CIC/1917 bis zur Reform Pauls VI. und der Apostolischen Konstitution "Divinus perfectionis Magister" 1983
    In der Tat änderte der CIC von 1917 nichts Grundlegendes an der von Benedikt XIV. eingeführten Vorgehensweise. Man umschrieb die im Prozess beteiligten Personen, die Beweise, die von den Bischöfen vor Ort durchzuführende Prozedur, die Prüfung dieser bischöflichen Untersuchung durch die Ritenkongregation, den apostolischen Prozess, das Urteil über den heroischen Tugendgrad oder das Martyrium, den Prozess über die Wunder und das Ende des Prozesses genauer. Die Kanonisation per viam cultus wurde in die geltenden Regelungen aufgenommen. Dem folgten einige Reformen unter Pius XI. (Errichtung der Historischen Abteilung der Ritenkongregation) sowie unter Pius XII. (Errichtung des Medizinischen Rates).

    Wesentliche Reformen wurden dagegen erst durch die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils ab 1965 von Paul VI. vorgenommen, so Veränderungen in der Ritenkongregation, das Motuproprio Sanctitas Clarior, die Errichtung der Kongregation pro causis Sanctorum, die Reform des Selig- und Heiligsprechungsritus, die neue Vorgehensweise des Rates der medizinischen Experten. Vor allem der Erlass der Apostolischen KonstitutionDivinus Perfectionis Magister im Jahre 1983 durch Johannes Paul II. stellte eine grundlegende Neuordnung der Materie dar. Dort sind zum einen die Grundlagen der Kanonisierung (fama sanctitatis, Martyrium und heroischer Tugendgrad) hervorgehoben, zum anderen wird ein Akzent gelegt auf den Prozess der Kanonisation (Actor und Postulator, Vorgehensweise in der Diözese, Verfahren hinsichtlich der Kongregation de causis Sanctorum, die Rolle der Wunder im Verfahren der Selig- und Heiligsprechung). Die Konstitution enthält außerdem noch Übergangsregelungen für die Verfahren, die bereits zum alten Reglement begonnen wurden und sieht die Möglichkeit einer Finanzhilfe für die ärmsten Verfahrensfälle vor.

    Das Heiligsprechungsdekret
    Unter canonizatio versteht man die unfehlbare Entscheidung, mit der der Papst festsetzt, dass ein verstorbener Diener Gottes sich im Paradies befindet, womit zugleich sein Kult bzw. seine Verehrung in der ganzen Kirche angeordnet wird. Handelt es sich bei der Seligsprechung nur um einen Zwischenschritt, was bedeutet, dass die Entscheidung des Papstes weder definitiv noch unfehlbar ist, so nimmt die päpstliche Entscheidung im zweiten Fall (Heiligsprechung) sowohl endgültigen, irreformablen als auch unfehlbaren Charakter an.

    Über den endgültigen, irreformablen Charakter scheint kein Zweifel zu bestehen. Allerdings lässt Kuttner eher implizit einige Bedenken bezüglich der Bezeichnung "unfehlbar" durchscheinen, obgleich er beteuert, deren theologische Schlussfolgerung nicht bestreiten zu wollen.

    In einem System scholastischen Typs, wo jede dogmatische Äußerung von einer positiven theologischen Qualifikation und einer dazugehörenden negativen Zensur begleitet wurde, wurde das Kanonisationsdekret durch die sehr relevante Qualifikation der Unfehlbarkeit charakterisiert. Diese unter Theologen allgemein verbreitete Position wurde, obwohl sie Kuttner 1938 mit kritischen Anmerkungen versehen hatte, von Theologen noch in den Konzilsjahren für zutreffend gehalten.

    Was die theologische Qualifikation der Heiligsprechung anbelangt, so unterstreicht man heute auch auf Seiten der eher klassischen, gemäßigten Theologen, dass das alte System der Qualifikationen und Zensuren der Vergangenheit angehört. Dieses System der theologischen Qualifikationen und Zensuren hat sich vor allem im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelt. Auch wenn es dazu nie eine einheitliche Interpretation gab und dieses System nie offiziell von der Kirche autorisiert wurde, benutzten Lehramt und Theologen dieses doch oft und gerne als taugliches Mittel zur Bezeichnung des Grads der Anerkennung einer theologischen Lehre mit Hilfe kurzer Formeln. Noch heute unterstreicht man, dass dieses System, auch wenn es inzwischen von geringerer Wichtigkeit ist, nicht seine Bedeutung für die Unterscheidung zwischen Offenbarungs- und kirchlichem Glauben sowie für die Beurteilung dogmengeschichtlicher Entwicklungen verloren hat. Dieses System ist der heutigen dogmatischen Theologie nicht völlig fremd, wenngleich heute eher die Qualifikation als die Zensur betont wird. Dies gilt umso mehr, als es jüngst von der Kongregation für die Glaubenslehre in der lehrmäßigen Anmerkung, die das Apostolische Schreiben (ein Schreiben Motu Proprio) Ad Tuendam Fidem Johannes Pauls II. vom 18. Mai 1998 begleitete, wieder aufgegriffen wurde.

    Tatsächlich kann die Kanonisierung von Heiligen in der Reihe von Beispielen, die als verbindlich (im Verständnis des zweiten Absatzes des vom Heiligen Stuhl approbierten Glaubensbekenntnisses) zu betrachten sind und die aus historischer Notwendigkeit mit Offenbarungswahrheiten verknüpft sind, eingeordnet, nicht aber als göttlich geoffenbart bezeichnet werden – und genau so wird sie auch erwähnt: Ihr wird ausdrücklich die theologische Qualifikation des dogmatischen Faktums zugeschrieben. [1]
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    Einschub aus der Dogmatik von Diekamp Jüssen zur Erklärung des dogmatischen Faktum
    Das dogmatische Faktum / Tatsachen sind im Allgmeinen Tatsachen, die nicht geoffenbart, aber so eng mit dem Dogma bzw.
    mit seiner authentischen Verkündigung verknüpft sind, dass dieses nicht zweifellos anerkannt und wirksam verteidigt werden
    kann, wenn jene Tatsachen nicht feststehen, z. B. die Rechtmässigkeit eines Papstes oder Konzil. [2]

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    Bevor wir in die nähere Untersuchung über die Frage der Wahrheiten eintreten, die aus logischer oder historischer Notwendigkeit mit der Offenbarung verknüpft sind, für endgültig entschieden zu gelten haben und welche zudem Objekt der ersten Änderung des CIC/1983 waren, ist bezüglich der Qualifikation als dogmatischer Fakt, die dem Dekret bzw. Äußerung der Kanonisation zugesprochen wurde, Stellung zu nehmen.

    Wenn man sich die von Kuttner und der herrschenden Meinung der Theologen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gelieferte Bestimmung bewusst macht, dass es sich dabei um eine verbindliche Entscheidung des obersten Lehramts handelte, der als unfehlbare Äußerung anzuhängen galt, so kann es scheinen, dass die Qualifikation als dogmatischer Fakt (factum dogmaticum) den Grad der der Kanonisationssentenz gewährten theologischen Qualifikation verringert. In der Tat ist daran zu erinnern, dass die theologischen Qualifikationen, wenn man die verschiedenen Bereiche berücksichtigt, auf die sie sich beziehen können, alle aus dem Bereich der Theologie stammen (vom de fide definita bis zur sententia probabilis), während die des höchsten Grades den eng begrenzten Bereich des Glaubens betreffen, die des höheren und des höchsten Grades zugleich den Bereich des Glaubens und den der Unfehlbarkeit.

    Wenn nach diesem Schema die dogmatischen Fakten (facta dogmatica) den Bereich der Theologie betreffen, so betreffen sie sicher nicht den Bereich des Glaubens, aber sie können zumindest den Bereich der Unfehlbarkeit berühren. Sie verlangen dennoch wenn schon nicht eine absolute, so doch eine theologische Zustimmung im Licht des Glaubens, des Lehramts und der Vernunft, also wäre die anwendbare Zensur im Falle der Nichtzustimmung die des theologischen Irrtums (error theologicus). Tatsächlich gilt ein dogmatischer Fakt (factum dogmaticum) als theologisch sicher (theologice certum) und im Fall der Nichtzustimmung resultiert daraus die Leugnung eines eng mit der Offenbarung verknüpften Dogmas, die Leugnung also einer theologischen Schlussfolgerung.

    Ein letztes Beispiel für einen dogmatischen Fakt (factum dogmaticum), zusätzlich zu den von der lehrmäßigen Anmerkung zitierten, wäre der Beweis der Existenz Gottes. Die Leugnung oder Nichtzustimmung zu einem solchem Satz, der logischerweise mit der Offenbarung verknüpft ist, bedeutete das Begehen eines theologischen Fehlers, während die für einen derartigen Satz notwendige Zustimmung nicht absolut, sondern nur theologisch wäre.

    Hier wurde angemerkt, dass der dogmatische Fakt (factum dogmaticum) der Kanonisierung von Heiligen sich an der Grenze zwischen dem Bereich der Unfehlbarkeit und demjenigen der Theologie ansiedelt. Tatsächlich verließe man, wenn die der Kanonisationsäußerung beigefügte theologische Note nicht als theologisch sicher, sondern nur als eine der katholischen Lehre (doctrina catholica) zählen würde, den Bereich der Unfehlbarkeit, um wieder in den Bereich der Theologie zu kommen. Der Grenzbereich verschwimmt zudem immer mehr, weil für einige die theologische Note der katholischen Lehre auf der Skala der theologischen Qualifikationen derjenigen der theologisch sicheren (theologice certa) vorangeht. Auch im Falle einer katholischen Lehre wäre die Zustimmung nur theologisch, aber die Zensur wäre darauf reduziert, die Meinung dessen, der seine Zustimmung nicht gibt, nur als waghalsig (opinio temeraria) zu bezeichnen. Im moralischen Bereich bedeutet dies, wenn die Nichtzustimmung zu einer theologisch sicheren Äußerung (factum dogmaticum) als Todsünde bezeichnet werden könnte, da sich indirekt ein Verstoß gegen den Glauben ergäbe, dass die Nichtzustimmung zu einer katholischen Lehre zwar als Sünde – und zwar als Sünde wegen Kühnheit, also als Verstoß gegen die Tugend der Vorsicht und nicht wie im Fall der Qualifikation theologice certa als ein, zumindest indirekt, gegen die Tugend des Glaubens gerichtetes Vergehen – nicht unbedingt aber als Todsünde, bezeichnet werden könnte.

    Moraltheologische Aspekte
    Wie man feststellen kann, dürften das factum dogmaticum und somit auch das Urteil über die Kanonisation eines Heiligen sowie das Dekret zur Seligsprechung auf keinen Fall eine Klassifikation als unfehlbare Entscheidung beinhalten, wie zuvor hier von verschiedenen Theologen vertreten wurden. Wenn also bezüglich der Unfehlbarkeit des päpstlichen Urteils über die Kanonisation Zweifel erhoben werden können, so kann hinsichtlich der Endgültigkeit der Entscheidung der Heiligsprechung, im Gegensatz zum derzeitigen Seligsprechungsdekret, kein Zweifel bestehen. Man kann sich fragen, ob die endgültige Entscheidung der Kanonisation gleichzeitig eine definitive Wahrheit, die historisch mit der Offenbarung verknüpft ist, bedeutet. Im Falle einer positiven Antwort auf diese Frage bedeutete die Nichtzustimmung zu einer päpstlichen Heiligsprechung das Vorliegen des in c. 752 §2 CIC beschriebenen Tatbestandes und somit folglich auch die Konsequenzen des c. 1371 §1 CIC (bzw. c. 598 §1 und c. 1436 §2 CCEO).

    Wenn die Kanonisation als dogmatischer Fakt (factum dogmaticum) verstanden wird, müsste sie selbstverständlich als definitive Wahrheit angenommen werden. Man muss jedoch die Frage beantworten, ob die Heiligsprechung ein dogmatischer Fakt (factum dogmaticum) ist, auf den man die Qualifikation des theologisch sicheren (theologice certum) und die Zensur des theologischen Fehlers (error theologicus, gegen die Tugend des Glaubens) oder zumindest die Qualifikation als katholische Lehre und die Zensur der kühnen Meinung (gegen die Tugend der Vorsicht) anwenden kann.

    Für einige Theologen hätte die Qualifikation des ‚theologisch Sicheren‘ den gleichen Wert wie die des ‚sicheren Urteils‘ (sententia certa), des ‚gemeinsamen und sicheren Urteils‘, des ‚moralisch sicheren Urteils‘. Diese Qualifikation verweist die Heiligsprechungsäußerung ausschließlich in den Bereich der Theologie und folglich nicht in den des Glaubens oder der Unfehlbarkeit. In diesem Falle wäre die nötige Zustimmung eine theologische, während die Zensur diejenige einer "kühnen Meinung" wäre; moralisch gesehen käme dieser einer Sünde, eventuell sogar einer Todsünde der Kühnheit gleich.

    Aber die päpstliche Entscheidung, einen Seligen in den Kanon der Heiligen aufzunehmen, könnte auch nicht als definitive Wahrheit erscheinen (obwohl es sich um eine definitive Entscheidung handelt, aber genauer gesagt nur unter gerichtlichem Aspekt), sondern nur als sichere Wahrheit (tuta). Man kann also nicht das Gegenteil von dem, was der Pontifex erklärt hat, unterrichten oder unterstützen. In diesem Falle wäre die nötige Zustimmung, obwohl die Zensur noch immer die einer kühnen Meinung wäre, nur eine äußerliche und im moralischen Bereich käme dies wohl einer Todsünde, allerdings eher einer Todsünde des Nichtgehorsams, gleich. Wenn man sich die von Kuttner formulierten historisch-kritischen Anmerkungen bewusst macht und wenn die Verbindung zwischen der Kanonisationsäußerung und der Offenbarung nicht logischen Charakters, sondern eher historischer Natur ist, könnte man bei aller Vorsicht dazu neigen, das Kanonisationsdekret eher als sichere Wahrheit denn als theologisch definitive Wahrheit zu betrachten.[3]
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    Was sagt das ordentliche Lehramt (KKK) und die Sachliteratur über eine Heiligsprechung
    Im Artikel 828 des Katechimus der katholischen Kirche findet sich für mich eine aufschlussreiche Erklärung, was das ordentliche Lehramt der Kirche über die Heiligsprechung denkt:

    828 Wenn die Kirche gewisse Gläubige heiligspricht, das heißt feierlich erklärt, daß diese die Tugenden heldenhaft geübt und in Treue zur Gnade Gottes gelebt haben, anerkennt die Kirche die Macht des Geistes der Heiligkeit, der in ihr ist. Sie stärkt die Hoffnung der Gläubigen, indem sie ihnen die Heiligen als Vorbilder und Fürsprecher gibt [Vgl. LG 40; 48-51,]. „In den schwierigsten Situationen der Geschichte der Kirche standen am Ursprung der Erneuerung immer Heilige" (CL 16,3), „Die geheime Quelle und das unfehlbare Maß der missionarischen Kraft der Kirche ist ihre Heiligkeit" (CL 17,3). [4]

    Die Formulierung „d.h. heisst feierlich erklärt“ steht nur dem Papst zu und dies hängt sehr stark mit dem Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes zusammen. Alle Dogmatiker vor dem Konzil, sowie das Lehramt der Kirche gingen bis Ende des zweiten Vatikanums davon aus, dass eine Heiligsprechung unfehlbar ist. Wenn ich die Dogmatik von Ott und Diekamp Jüssen bemühe, dann steht folgendes zu Heiligsprechungen:

    Die Kanonisation der Heiligen, d.i. das endgültige Urteil, dass ein Glied der Kirche in die ewige Seligkeit aufgenommen ist und Gegenstand der öffentlichen Verehrung sein darf. Die den Heiligen erwiesene Verehrung ist, wie Thomas von Aquin lehrt, „ein gewisses Bekenntnis des Glaubens, in welchem wir an die Herrlichkeit der Heiligen glauben“ (Qoudl. 9,16). Könnte die Kirche in ihrem Urteil irren, so ergäben sich daraus Konsequenzen, die mit der Heiligkeit der Kirche unvereinbar wären. [5]

    Die Kanonisation der Heiligen ist das letzte und endgültige Urteil der Kirche darüber, dass jemand zu den Heiligen des Himmels zählt und in der ganzen Kirche als heilig zu verehren ist.[6]

    Erst Theologen seit dem zweiten Vatikanischen Konzil sprechen nicht mehr von Unfehlbarkeit, jedoch sind sie der Meinung, dass eine Heiligsprechung, sowohl endgültigen, und irreformablen Charakter besitzen. Dies stellt zwar eine Abschwächung von der Unfehlbarkeit dar, jedoch gilt weiterhin, dass Heiligsprechungen den endgültigen Charakter besitzen und daher ein Heiliger im Himmel ist und nicht mehr im Fegfeuer oder sogar in der Hölle.

    Schlusswort
    Nach längerem Studium der Materie, bin ich persönlich der Auffassung, eine Heiligsprechung ist ein unfehlbarer Akt des Papstes. Auch wenn der Text von Pier V. Aimone die Unfehlbarkeit und das dogmatische Faktum sehr abschwächt, besitzen die Äusserungen der Dogmatiker Ott und Diekamp Jüssen ernstlichere Argumente. Sie sprechen von der Heiligsprechung als dogmatisches Faktum und die Theologische Qualifiaktion des dogmatischen Faktums wird in den Bereich der Unfehlbarkeit verlegt.

    In den Ausführungen von Pier V. Aimone wird eine modernistische Tendenz sichtbar, wenn er rein von der historischen Bewertung der Sachlage spricht. Das Hauptaugenmerk liegt für mich im Kirchenrecht von 1917, da wird alles detailliert geregelt, wie ein Heiligsprechungprozess abläuft. Bis dahin kann man ohne Bedenken sagen, dass das ordentliche Lehramt, die Kanoniker und die Dogmatiker von der Unfehlbarkeit ausgegangen sind. Erst nach dem zweiten Vatikanischen Konzil und mit den Reformen von Papst Paul VI. treten die ersten Äusserung zur möglichen NIchtunfehlbarkeit auf.

    Ich persönlich werde ab Heute den heroischen Tugendgrad beider Päpste anerkennen und als Heilige der Kirche ansehen. Verhaltene Kritik an der Amtsführung und den nicht idealen theologischen Äusserungen der beiden Päpste werde ich jedoch weiterhin vorbringen. Heilig sein heisst nicht Irrtumslos sein! Weiter ist die Heiligsprechung für mich nicht eine direkte oder indirekte Bestätigung für das zweite Vatikanische Konzil!



    Hinweis
    1) Die kanonisch-theologische Qualifikation päpstlicher Selig- und Heiligsprechungen - Pier V. Aimone
    2) Katholische Dogmatik - Diekamp Jüssen
    3) Die kanonisch-theologische Qualifikation päpstlicher Selig- und Heiligsprechungen - Pier V. Aimone
    4) Katechismus der Katholischen Kirche Art. 828
    5) Grundriss der Dogmatik - Ludwig Ott
    6) Katholische Dogmatik - Diekamp Jüssen

  • 1. DIE LEHRE DER KIRCHEDatum04.07.2013 03:10
    Thema von sairo im Forum Dogmatik

    Liebe Leser und Leserinnen

    Ich beginne nun mit meiner Beitragsserie über die Dogmen der katholischen Kirche. Anfangen möchte ich mit den Dogmen über die "Lehre der Kirche" oder der Fachausdruck der nachfolgend verwendet wird, heisst: Ekklesiologie. Im Buch Ludwig Ott's - Grundriss der Dogmatik - beginnt die Ekklesiologie auf Seite 384.



    Die Gründung der Kirche durch Christus

    DOGMA NR 134: Die Kirche wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus gegründet DE FIDE

    Das erste Vatikanische Konzil erklärte in der dogmatischen Konstitutionen über die Kirche Christi: "Der ewige Hirt und Bischof unserer Seelen (1 Petr 2,25) beschloß, um dem heilbringenden Werk der Erlösung Dauer zu verleihen, die heilige Kirche zu bauen, in der alle Gläubigen wie im Hause des lebendigen Gottes durch das Band des einen Glaubens und der einen Liebe zusammengeschlossen sein sollten" DH 3050ff.

    Papst Pius X erklärte im Antimodernisteneid von 1910, daß "die Kirche vom wahren und geschlichtlichen Christus selbst in der Zeit seines Erdenlebens unmittelbar und persönlich gegründet wurde". DH 3357ff. Die Gründung der Kirche durch Christus besagt, daß er selbst die wesentlichen Grundlagen der Kirche in der Lehre, im Kult und in der Verfassung gelegt hat.

    Häretische Gegensätze
    Die Reformatoren lehrten, Christus habe eine unsichtbare Kirche gegründet. Die rechtliche Organisation sei eine menschliche Einrichtung. Die griechisch-orthodoxe Kirche und die anglikanische Kirche anerkennen die göttliche Stiftung einer sichtbaren, hierarchischen Kirche, leugnen aber die göttliche Einsetzung des Primates. Nach der modernen liberalen Theologie lag es nicht in der Absicht Jesu, seine Jünger von der Synagoge abzusondern und zu einer selbständigen religiösen Gemeinschaft zusammenzuschließen; beides sei unter dem Eindruck der äußeren Verhältnisse erfolgt. Nach dem Modernismus faßte Jesus das „Himmelreich", dessen Nähe er verkündete, rein eschatologisch im Sinne der spätjüdischen Apokalyptik auf. Da er das Weltende für unmittelbar bevorstehend gehalten habe, sei es ihm fernegelegen, eine Kirche als eine Gesellschaft zu gründen, die jahrhundertelang auf Erden bestehen sollte. Die Kirche habe sich aus dem Kollektivbewußtsein der ersten Gläubigen, das zum gesellschaftlichen Zusammenschluß drängte, entwickelt. DH 3452, 3492.

    Begründung aus der Heiligen Schrift
    Bereits die Propheten des Alten Bundes hatten für die messianische Zeit die Errichtung eines neuen Gottesreiches angekündigt, das nicht mehr auf das Volk Israel beschränkt sein sollte, sondern alle Völker umfassen sollte (vgl. Is 2, 2-4; Mich 4, 1-3; Is 60). Jesus begann sein öffentliches Wirken mit der Predigt vom „Himmelreich" (so Mt) oder „Gottesreich" (so die übrigen Evangelisten): „Tuet Buße, denn das Himmelreich ist nahe" (Mt 4, 17; vgl. 10, 7). Seine Wundertaten zeigen, daß das messianische Gottesreich bereits gekommen ist
    (Mt 12, 28). Als Bedingungen für den Eintritt in das Gottesreich verlangt Jesus Gerechtigkeit (Mt 5, 20), Erfüllung des Willens seines Vaters
    (Mt 7, 21) und Kindessinn (Mt 18, 3). Er fordert seine Zuhörer auf, zuerst das Reich Gottes zu suchen (Mt 6, 33), droht den Pharisäern mit dem Ausschluß aus dem Reiche Gottes (Mt 21, 43; 23,13) und kündet den Übergang des Reiches Gottes von den Juden auf die Heiden an
    (Mt 21,43). Das Gottesreich versteht Jesus nicht rein eschatologisch. Es ist ein Reich, das in dieser Weltzeit auf Erden gegründet wird und fortbesteht, in der künftigen Welt aber im Jenseits vollendet wird. Zahlreiche Gleichnisse Jesu, z.B. vom Sämann, Unkraut im Weizen, Netz, Sauerteig, Senfkorn, beziehen sich auf die diesseitige Form des Gottesreiches.

    Im Gegensatz zur alttestamentlichen Gemeinde Jahwes bezeichnet Jesus die neue religiöse Gemeinschaft, die er gründen will, als seine Gemeinde. Mt 16, 18: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen." Hier spricht Jesus klar die Absicht aus, eine von der Synagoge losgelöste, neue religiöse Gemeinde zu gründen. Zu diesem Zwecke sammelte er Jünger um sich (Mt 4,18ff) und wählte aus ihnen zwölf aus, „daß sie bei ihm seien und daß er sie aussende, zu predigen und Vollmacht zu haben, die Dämonen auszutreiben" (Mk 3, 14f). Nach ihrer Aufgabe nannte er sie Apostel (Lk 6, 13), d.h. Abgesandte, Beauftragte, Bevollmächtigte (Wiedergabe des hebräischen schaliach und schaluach bzw. des aramäischen schelucha = der Abgesandte). In einem längeren persönlichen Verkehr schulte er sie für das Predigtamt (Mk 4, 34; Mt 13, 52) und übertrug ihnen eine Reihe von Gewalten:

    - die Binde- und Lösegewalt (Mt 18,17f), d.i. die gesetzgebende, richterliche und strafende Gewalt
    - die Gewalt, die Eucharistie zu vollziehen (Lk 22, 19)
    - die Gewalt, Sünden zu vergeben (Jo 20,23)
    - und die Gewalt, zu taufen (Mt 28,19).

    Er sandte sie in alle Welt aus mit dem Auftrag, überall sein Evangelium zu predigen und zu taufen (Mt 28,19f; Mk 16,15f). Bevor er zum Vater zurückkehrte, gab er seine Sendung an die Apostel weiter: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch" (Jo 20, 21). Den Apostel Petrus bestimmte er zum Haupt der Apostel und zum obersten Leiter seiner Kirche (Mt 16,18f; Jo 21,15-17). Der von Christus gewollte übernationale Charakter seiner Stiftung und der über das Alte Testament weit hinausgreifende Inhalt seiner Glaubens- und Sittenlehre mußte notwendig zur Absonderung der urchristlichen Gemeinde von der Synagoge führen.

    Nach der Lehre des hl. Paulus ist Christus selbst der „Eckstein", auf dem der geistige Tempel, den die Gläubigen mitsammen bilden, aufgebaut ist (Eph 2, 20), „das Fundament, das gelegt worden ist" und auf dem die Glaubensboten bei ihrer Missionsarbeit weiterbauen müssen (1 Kor 3, 11). Christus ist das Haupt der Kirche (Eph 5, 23; Kol 1, 18). Die Kirche ist sein Eigentum, das er mit seinem eigenen Blute erworben hat (Apg 20, 28); seine Braut, die er geliebt hat und für die er sich hingegeben hat, um sie zu heiligen und sie sich herrlich zu gestalten (Eph 5, 25-27). Getreu dem Auftrag Christi predigten die Apostel Juden und Heiden das Evangelium Christi und gründeten christliche Gemeinden. Diese waren durch das Bekenntnis desselben Glaubens und durch die Feier desselben Kultes unter der Leitung der Apostel miteinander verbunden. Vgl. Apg und Apostelbriefe.

    Begründung aus der Tradition
    Die Väter sehen in der Kirche und ihren Einrichtungen allgemein das Werk Christi. Klemens von Rom führt die gesamte kirchliche Ordnung auf die Apostel, über die Apostel auf Christus, über Christus auf Gott zurück (Kor 42). Cyprian spricht im Anschluß an Mt 16, 18 vom Bauen der Kirche durch Christus und bezeichnet die Kirche als „Kirche Christi" und als „Braut Christi" (De unit. eccl. 4 u. 6). Was den Zeitpunkt der Stiftung der Kirche durch Christus betrifft, so muß man verschiedene Stufen unterscheiden, die Vorbereitung in der Zeit der öffentlichen Wirksamkeit, die Vollendung durch den Opfertod am Kreuze und den Eintritt in die Öffentlichkeit am Pfingstfeste nach der Sendung des Hl. Geistes. Das erste christliche Pfingstfest gilt darum als Geburtstag der Kirche. Vgl. Vat. II, „Lumen gentium" n. 3-5.1)


    Hinweise

    1) Ludwig Ott - Grundriss der Dogmatik S. 388 - 390
    DH) Denzinger / Hühnermann - Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen 43. Auflage

  • Theologische Gewißheitsgrade Teil IIDatum30.05.2013 16:31
    Thema von sairo im Forum Dogmatik
    Die katholischen Wahrheiten oder kirchlichen Lehren, über die das unfehlbare Lehramt der Kirche endgültig entschieden hat, sind mit einem Glaubensassens anzunehmen, der sich auf die Autorität der Kirche allein stützt (FIDES ECCLESIASTICA). Die Gewißheit dieser Wahrheiten ist unfehlbar wie bei den eigentlichen Dogmen.


    SENTENTIA FIDEI PROXIMA ist eine Lehre, für deren Offenbarungscharakter fast die Gesamtheit der Theologen und auch die Kirche selbst eintritt, ohne dass sie jedoch von der Kirche mit voller Deutlichkeit als unfehlbare Wahrheit verkündigt worden wäre.

    z. B. nehmen wir folgende Sentenz:

    Gott will auch unter der Vorrausetzung des Sündenfalles und der Erbsünde wahrhaft und aufrichtig das Heil aller Menschen. SENT. FIDEI PROXIMA


    SENTENTIA AD FIDEM PERTINENS oder THEOLOGICE CERTA (SENT. CERTA) ist eine Lehre, über die sich das kirchliche Lehramt noch nicht endgültig geäussert hat, deren Wahrheit aber durch ihren inneren Zusammenhang mit der Offenbarungslehre (Dogma) sicher verbürgt ist (theologische Konklusionen).


    SENTENTIA COMMUNIS ist eine Lehre, die an sich in das Gebiet der freien Meinungen gehört, von den Theologen aber allgemein vertreten wird und der man aber wegen der allgemeinen Zustimmung der Theologen nur auf die triftigsten Gründen hin widersprechen darf.


    Weitere theologische Meinungen von geringerem Gewißheitsgrad sind die

    - SENT. PROBABILIS
    - SENT. PROBABILIOR
    - SENT. BENE FUNDATUR


    und die mit Rücksicht auf Ihre Übereinstimmung mit dem Glaubensbewusstsein der Kirche sogenannte

    - SENT. PIA

    den geringsten Gewißheitsgrad bseitzt die

    - OPINIO TOLERATA

    die nur schwach begründet ist, aber von der Kirche geduldet wird.
  • Theologische Gewißheitsgrade Teil IDatum28.05.2013 17:17
    Thema von sairo im Forum Dogmatik
    In der Dogmatik werden Glaubenssätze in verschiedene Gewißheitsgrade unterteilt.

    Den höchsten Gewißheitsgrad besitzen die unmittelbar geoffenbarten Wahrheiten. Der ihnen gebührende Glaubensassens (-zustimmung) stützt sich auf die Autorität des offenbarenden Gottes (fides divina = göttlichen Glaubens) und, wenn die Kirche ihre Vorlage des Enthaltensein in der Offenbarung verbürgt, auch auf die Autorität des unfehlbaren Lehramtes der Kirche (fides catholica = katholischen Glaubens). Wenn sie (die Kirche) ein feierliches Glaubensurteil (Definition) des Papstes oder eines allgemeinen Konzils vorgelegt werden, sind sie DE FIDE (DIVINA et CATHOLICA) DEFINITA

    Ein Beispiel für ein Dogma das den höchsten Gewißheitsgrad besitzt:

    Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden. DE FIDE (DIVINA et CATHOLICA) DEFINITA Dieses Dogma wurde durch das I. Vatikanische Konzil definiert, siehe DH 3026; vgl. 2441, 3004, 3875ff.

    Die vielfach verwendete Bezeichnung "DE FIDE (DIVINA et CATHOLICA) DEFINITA" drückt aus, dass die betreffende Glaubenswahrheit in außerordentlicher Betätigung des kirchlichen Lehramtes durch ein iudicium sollemne (d.h. päpstliches Kathedraurteil oder Glaubensentscheidung eines allgemeinen Konzils) definiert worden ist.

    Aus praktischen Gründen verwende ich folgende Form für ein Dogma 
    mit dem höchsten Gewißheitsgrad --> DE FIDE
  • Was ist Dogmatik?Datum21.04.2013 18:40
    Thema von sairo im Forum Dogmatik

    Die Dogmatik kann man definieren als "wissenschaftliche Darstellung der ganzen theoretischen, von Gott geoffenbarten Lehre über Gott selbst und seine Tätigkeit auf Grund des kirchlichen Dogmas." 1)

    Was ist eine Dogma?

    Begriff des Dogmas im strengen Sinn versteht man eine von Gott unmittelbar (formell) geoffenbarte Wahrheit, die vom kirchlichen Lehramt als solche zu glauben vorgelegt wird. Zum Begriff des Dogmas gehören folgende zwei Momente:

    a) die unmittelbare göttliche Offenbarung

    Die betreffende Wahrheit muß unmittelbar, sei es ausdrücklich (explicite, lat. Begriff für ausdrücklich) oder einschlußweise (implicite), von Gott geoffenbart und darum in den Offenbarungsquellen

    a1) in der Heiligen Schrift oder
    a2) in der Tradition enthalten sein.


    b) die Vorlage durch das kirchliche Lehramt

    Diese schließt nicht bloß die Bekanntgabe der Glaubenslehre in sich, sondern auch die Verpfichtung, die vorgelegte Wahrheit zu glauben. Sie erfolgt entweder auf außerordentliche Weise durch eine feierliche Glaubensentscheidung des Papstes oder eines allgemeinen Konzils

    oder

    durch das ordentliche Lehramt und allgemeine Lehramt der Kirche. Letztere ist am leichtesten greifbar in den vom Episkopat (d. h. den Kongregationen in Rom, Bischöfen oder Bischofskonferenzen) herausgegeben Katechismen.

    Gegenstand des Dogmas
    Das Dogma im eigentlichen Sinne ist Gegenstand der "fides divina et catholica" (Göttlichen und katholischen Glaubens). Wenn ein Getaufter (von einem katholischen Priester) ein eigentliches Dogma vorsätzlich leugnet oder bezweifelt, macht er sich der Sünde der Häresie schuldig und verfällt der Strafe der von selbst eintretenden Exkommunikation (CIC 1325 §2 und CIC 2314 §1).




    HINWEIS

    Ich werde im Laufe der Zeit verschiedene Glaubenswahrheiten hier veröffentlichen. Dazu dient mir folgende Sachliteratur:

    1) Grundriss der Dogmatik - Ludwig Ott
    2) Katholische Dogmatik - Diekamp, Jüssen
    3) Enchiridion symbolorum definitionem et declarationum de rebus fide et morum (Koompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen - Heinrich Denzinger, Peter Hünermann 43. Auflage

    Wenn Begriffe unbekannt sind, bitte ich die Leser nicht zu verzweifeln. Nach und nach werden die Begriffe im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dogma erklärt. Da ich mich mit der Dogmatik als Laie auseinandersetze, ist es nicht auszuschliessen, dass auch mir Fehler unterlaufen können. Ich bitte die Leser/innen, mich jederzeit auf Fehler aufmerksam zu machen.

    Vielen herzlichen Dank und allen Gottes Segen
    sairo

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