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#1

1. DIE LEHRE DER KIRCHE

in Dogmatik 04.07.2013 03:10
von sairo • 20 Beiträge

Liebe Leser und Leserinnen

Ich beginne nun mit meiner Beitragsserie über die Dogmen der katholischen Kirche. Anfangen möchte ich mit den Dogmen über die "Lehre der Kirche" oder der Fachausdruck der nachfolgend verwendet wird, heisst: Ekklesiologie. Im Buch Ludwig Ott's - Grundriss der Dogmatik - beginnt die Ekklesiologie auf Seite 384.



Die Gründung der Kirche durch Christus

DOGMA NR 134: Die Kirche wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus gegründet DE FIDE

Das erste Vatikanische Konzil erklärte in der dogmatischen Konstitutionen über die Kirche Christi: "Der ewige Hirt und Bischof unserer Seelen (1 Petr 2,25) beschloß, um dem heilbringenden Werk der Erlösung Dauer zu verleihen, die heilige Kirche zu bauen, in der alle Gläubigen wie im Hause des lebendigen Gottes durch das Band des einen Glaubens und der einen Liebe zusammengeschlossen sein sollten" DH 3050ff.

Papst Pius X erklärte im Antimodernisteneid von 1910, daß "die Kirche vom wahren und geschlichtlichen Christus selbst in der Zeit seines Erdenlebens unmittelbar und persönlich gegründet wurde". DH 3357ff. Die Gründung der Kirche durch Christus besagt, daß er selbst die wesentlichen Grundlagen der Kirche in der Lehre, im Kult und in der Verfassung gelegt hat.

Häretische Gegensätze
Die Reformatoren lehrten, Christus habe eine unsichtbare Kirche gegründet. Die rechtliche Organisation sei eine menschliche Einrichtung. Die griechisch-orthodoxe Kirche und die anglikanische Kirche anerkennen die göttliche Stiftung einer sichtbaren, hierarchischen Kirche, leugnen aber die göttliche Einsetzung des Primates. Nach der modernen liberalen Theologie lag es nicht in der Absicht Jesu, seine Jünger von der Synagoge abzusondern und zu einer selbständigen religiösen Gemeinschaft zusammenzuschließen; beides sei unter dem Eindruck der äußeren Verhältnisse erfolgt. Nach dem Modernismus faßte Jesus das „Himmelreich", dessen Nähe er verkündete, rein eschatologisch im Sinne der spätjüdischen Apokalyptik auf. Da er das Weltende für unmittelbar bevorstehend gehalten habe, sei es ihm fernegelegen, eine Kirche als eine Gesellschaft zu gründen, die jahrhundertelang auf Erden bestehen sollte. Die Kirche habe sich aus dem Kollektivbewußtsein der ersten Gläubigen, das zum gesellschaftlichen Zusammenschluß drängte, entwickelt. DH 3452, 3492.

Begründung aus der Heiligen Schrift
Bereits die Propheten des Alten Bundes hatten für die messianische Zeit die Errichtung eines neuen Gottesreiches angekündigt, das nicht mehr auf das Volk Israel beschränkt sein sollte, sondern alle Völker umfassen sollte (vgl. Is 2, 2-4; Mich 4, 1-3; Is 60). Jesus begann sein öffentliches Wirken mit der Predigt vom „Himmelreich" (so Mt) oder „Gottesreich" (so die übrigen Evangelisten): „Tuet Buße, denn das Himmelreich ist nahe" (Mt 4, 17; vgl. 10, 7). Seine Wundertaten zeigen, daß das messianische Gottesreich bereits gekommen ist
(Mt 12, 28). Als Bedingungen für den Eintritt in das Gottesreich verlangt Jesus Gerechtigkeit (Mt 5, 20), Erfüllung des Willens seines Vaters
(Mt 7, 21) und Kindessinn (Mt 18, 3). Er fordert seine Zuhörer auf, zuerst das Reich Gottes zu suchen (Mt 6, 33), droht den Pharisäern mit dem Ausschluß aus dem Reiche Gottes (Mt 21, 43; 23,13) und kündet den Übergang des Reiches Gottes von den Juden auf die Heiden an
(Mt 21,43). Das Gottesreich versteht Jesus nicht rein eschatologisch. Es ist ein Reich, das in dieser Weltzeit auf Erden gegründet wird und fortbesteht, in der künftigen Welt aber im Jenseits vollendet wird. Zahlreiche Gleichnisse Jesu, z.B. vom Sämann, Unkraut im Weizen, Netz, Sauerteig, Senfkorn, beziehen sich auf die diesseitige Form des Gottesreiches.

Im Gegensatz zur alttestamentlichen Gemeinde Jahwes bezeichnet Jesus die neue religiöse Gemeinschaft, die er gründen will, als seine Gemeinde. Mt 16, 18: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen." Hier spricht Jesus klar die Absicht aus, eine von der Synagoge losgelöste, neue religiöse Gemeinde zu gründen. Zu diesem Zwecke sammelte er Jünger um sich (Mt 4,18ff) und wählte aus ihnen zwölf aus, „daß sie bei ihm seien und daß er sie aussende, zu predigen und Vollmacht zu haben, die Dämonen auszutreiben" (Mk 3, 14f). Nach ihrer Aufgabe nannte er sie Apostel (Lk 6, 13), d.h. Abgesandte, Beauftragte, Bevollmächtigte (Wiedergabe des hebräischen schaliach und schaluach bzw. des aramäischen schelucha = der Abgesandte). In einem längeren persönlichen Verkehr schulte er sie für das Predigtamt (Mk 4, 34; Mt 13, 52) und übertrug ihnen eine Reihe von Gewalten:

- die Binde- und Lösegewalt (Mt 18,17f), d.i. die gesetzgebende, richterliche und strafende Gewalt
- die Gewalt, die Eucharistie zu vollziehen (Lk 22, 19)
- die Gewalt, Sünden zu vergeben (Jo 20,23)
- und die Gewalt, zu taufen (Mt 28,19).

Er sandte sie in alle Welt aus mit dem Auftrag, überall sein Evangelium zu predigen und zu taufen (Mt 28,19f; Mk 16,15f). Bevor er zum Vater zurückkehrte, gab er seine Sendung an die Apostel weiter: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch" (Jo 20, 21). Den Apostel Petrus bestimmte er zum Haupt der Apostel und zum obersten Leiter seiner Kirche (Mt 16,18f; Jo 21,15-17). Der von Christus gewollte übernationale Charakter seiner Stiftung und der über das Alte Testament weit hinausgreifende Inhalt seiner Glaubens- und Sittenlehre mußte notwendig zur Absonderung der urchristlichen Gemeinde von der Synagoge führen.

Nach der Lehre des hl. Paulus ist Christus selbst der „Eckstein", auf dem der geistige Tempel, den die Gläubigen mitsammen bilden, aufgebaut ist (Eph 2, 20), „das Fundament, das gelegt worden ist" und auf dem die Glaubensboten bei ihrer Missionsarbeit weiterbauen müssen (1 Kor 3, 11). Christus ist das Haupt der Kirche (Eph 5, 23; Kol 1, 18). Die Kirche ist sein Eigentum, das er mit seinem eigenen Blute erworben hat (Apg 20, 28); seine Braut, die er geliebt hat und für die er sich hingegeben hat, um sie zu heiligen und sie sich herrlich zu gestalten (Eph 5, 25-27). Getreu dem Auftrag Christi predigten die Apostel Juden und Heiden das Evangelium Christi und gründeten christliche Gemeinden. Diese waren durch das Bekenntnis desselben Glaubens und durch die Feier desselben Kultes unter der Leitung der Apostel miteinander verbunden. Vgl. Apg und Apostelbriefe.

Begründung aus der Tradition
Die Väter sehen in der Kirche und ihren Einrichtungen allgemein das Werk Christi. Klemens von Rom führt die gesamte kirchliche Ordnung auf die Apostel, über die Apostel auf Christus, über Christus auf Gott zurück (Kor 42). Cyprian spricht im Anschluß an Mt 16, 18 vom Bauen der Kirche durch Christus und bezeichnet die Kirche als „Kirche Christi" und als „Braut Christi" (De unit. eccl. 4 u. 6). Was den Zeitpunkt der Stiftung der Kirche durch Christus betrifft, so muß man verschiedene Stufen unterscheiden, die Vorbereitung in der Zeit der öffentlichen Wirksamkeit, die Vollendung durch den Opfertod am Kreuze und den Eintritt in die Öffentlichkeit am Pfingstfeste nach der Sendung des Hl. Geistes. Das erste christliche Pfingstfest gilt darum als Geburtstag der Kirche. Vgl. Vat. II, „Lumen gentium" n. 3-5.1)


Hinweise

1) Ludwig Ott - Grundriss der Dogmatik S. 388 - 390
DH) Denzinger / Hühnermann - Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen 43. Auflage


Deus, in adiutórium meum inténde. Dómine, ad adiuvándum me festína.
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#2

1. DIE LEHRE DER KIRCHE / Das kirchliche Lehramt

in Dogmatik 05.07.2013 15:56
von sairo • 20 Beiträge

Das kirchliche Lehramt als nächste und unmittelbare katholische Glaubensregel

Die göttliche Einsetzung und die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes werden hier als in der Apologetik bewiesen vorausgesetzt. Die Einleitung in die Dogmatik handelt vom unfehlbaren Lehramt der Kirche, insofern es Quelle der Dogmatik und katholische Glaubensregel ist. Ersteres ist in Letzterem enthalten. Denn wenn das Lehramt eine Richtschnur des katholischen Glaubens darstellt, so bietet es dem Dogmatiker reichen und sicheren Stoff zur wissenschaftlichen Behandlung.

Katholische Glaubensregel ist dasjenige für alle Glieder der Kirche Christi massgebend bestimmt.

Sie ist eine entfernte (mittelbare), wenn sie zwar die göttliche Gewähr der Glaubwürdigkeit ihres ganzen Inhaltes in sich trägt, aber einer weiteren Instanz bedarf, die ihre (scil. der entfernten Regel) innere Autorität in allgemein bindender Weise nach aussen geltend macht. Sie ist hingegen eine nächste (unmittelbare), wenn sie, ohne solcher Vermittlung zu bedürfen, durch sich selbst jeden einzelnen Gläubigen verpflichtet. Hl. Schrift und Tradition — Letztere als Summe der Traditionszeugen und -denkmäler verstanden— sind regula fidei remota (d.h. entfernte od. mittelbare Regel des Glaubens); das kirchliche Lehramt ist regula fidei proxima (d.h. unmittelbare Regels des Glaubens). Den jeweiligen Trägern des Lehramtes steht es zu, aus der Hl. Schrift und der apostolischen Überlieferung zu schöpfen, unfehlbar über sie zu urteilen und dadurch allen Gliedern der Kirche Glaubenspflicht aufzuerlegen.

Man kann von der nächsten Glaubensregel im aktiven und im objektiven Sinn sprechen. Im A k t i v e n Sinn ist sie die Tätigkeit, durch die das kirchliche Lehramt den Inhalt der Offenbarung als Gegenstand des pflichtmässigen Glaubens verkündigt. Im objektiven
Sinn ist sie die von der Kirche vorgeschriebene Lehre, die von allen Christen in bereitwilliger Unterwerfung angenommen werden muss, damit sie in der Einheit des Glaubens und der Kirche stehen.

Die kirchliche Lehrverkündigung ist nächste und unmittelbare Richtschnur des katholischen Glaubens (regula proxima fidei). DE FIDE

Positiver Beweis
1. Kirchliches Lehramt. — Das Vatikanum lehrt: Wenn das kirchliche Lehramt kraft seiner Unfehlbarkeit endgültig entscheidet, dass eine Wahrheit von Gott geoffenbart ist, und ihre gläubige Annahme gebietet, so ergibt sich für jeden einzelnen Christen die Pflicht der fides divina et catholica (DH. 1792/3011.1795/3015).

2. Die Offenbarungsquellen
Die Hl. Schrift. — Die Kirche ist die von Christus bevollmächtigte Zeugin der göttlichen Wahrheit gegen jeden Zweifel und Irrtum (Apg 1, 8; Lk 24, 48 f.), eine Säule und Grundfeste der Wahrheit (1 Tim 3, 15), auf Felsengrund gebaut, so dass die Pforten der Hölle trotz ihrer unheimlichen Lügenmacht sie nicht überwältigen können (Mt 16, 18). Die unbedingte Sicherheit dessen, was die Kirche zu glauben befiehlt, wird gewährleistet durch den ununterbrochenen besonderen Beistand Christi und des Geistes der Wahrheit, den er ihr gesandt hat (Mt 28,18 ff.; Joh 14, 26; 16,13).
Der Hl. Geist spricht durch die Kirche (Apg 15, 28); auf seiner göttlichen Kraft beruht ihre Glaubensverkündigung (1 Kor 2, 4 f.). Ihr steht es daher zu, richterlich über den Inhalt der Lehre Christi und deren Sinn zu entscheiden (Mt 18, 17 f.; Mk 16,15 f.; Lk 10,16).
So haben es auch die Apostel als die ersten Inhaber der kirchlichen Lehrgewalt gehalten. Ihr Predigen ist ein autoritatives Gebieten, dem die Gläubigen Gehorsam zu leisten haben (Rom 1, 5; 10,13 ff.; 16, 26), mögen sie auch ihre eigene Einsicht zum Opfer bringen müssen (2 Kor 10, 5). Wer der apostolischen Predigt widerspricht, den trifft das Anathem (Gal 1, 8; 1 Tim 1, 20). Die Nachfolger der Apostel aber sollen die Ausübung dieser Lehrgewalt mit allen ihren Rechten fortsetzen (vgl. Apg 20, 28; 1 Tim 4,16; 6,13 f.; 2 Tim 1, 6. 8. 13 f.; 2, 2; 4,1 -6; Tit 1, 9).

Begründung aus der Tradition
Schon Ignatius betont mit hohem Ernst die Pflicht der Gläubigen, mit der Lehre des Bischofs übereinzustimmen, der seinerseits mit dem gesamten Episkopat in der Lehre Christi eins ist (Eph. 3 u. 4; Philad. 3 usw.). Klar und entschieden lehrt Irenäus, das Lehramt der Bischöfe sei für alle Christen, die sichere und verpflichtende Richtschnur des Glabuens. Durch die Kirche sprichte der Hl. Geist, der die Wahrheit selber ist; wer sich nicht an die Kirche hält, beraubt sich selbst durch schlechte Lehre des Lebens (Adv. haer. III, 4). Es ist eine Amtsgnade der Bischöfe, den wahren Glauben zu verkündigen: Cum episcopatus successione charisma veritatis certum secundung placitum Patris acceperunt... Ubi igitur charismata Domini posita sunt, ibi discere oportet veritatem, apud qous est ea, quae est ab apostolis, Ecclesiae succesio, et id, quod est ... inadulteratum et incorruptibile sermonis, constat (IV 26). Vgl. Tertullian De praescr. 20 f.; Cyprian De unit. Eccl. 4; Origenes de princ. Praef. 2; In Matth. comm. 46 f. Ebenso lehren alle jüngeren Kirchenväter – Auch die kirchliche Praxis hat, wie namentlich die Geschichte der Konzilien und die päpstlichen Urteile über die Häretiker zeigen, stets bekundet, dass das kirchliche Lehramt der oberste Richter in Sachen des Glaubens und der Sitten ist.

Spekulative Begründung
Die Hl. Schrift und die Überlieferung / Tradition (anm. d. Verf.) enthalten zwar die ganze Offenbarungslehre, bedürfen aber, wie oben gezeigt wurde, der Bestätigung und Auslegung durch das kirchliche Lehramt. Deswegen sind Schrift und Überlieferung regula remota fidei, und nur das Lehramt kann die nächste und unmittelbare Regel unseres Glaubens sein.2)



Hinweise:

2) Diekamp Jüssen - Katholische Dogmatik S. 74-76
DH) Denzinger / Hühnermann - Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen 43. Auflage


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zuletzt bearbeitet 05.07.2013 15:58 | nach oben springen

#3

1. DIE LEHRE DER KIRCHE / Unfehlbarkeit des Papstes 1. Teil

in Dogmatik 16.02.2014 00:02
von sairo • 20 Beiträge

Der Papst ist, wenn er ex cathedra spricht, unfehlbar. De Fide

Das Erste Vatikanische Konzil, das die päpstliche Unfehlbarkeit mit dem Konzilsdekret „Pastor Aeternus“ 1870 dogmatisch feststellte, definiert sie wie folgt:

Wenn der römische Bischof „ex cathedra“ spricht, dass heisst, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, dann besitzt er mittels des ihm im seligen Petrus verheissenen jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet sehen wollte; und daher sind solche Definitionen Römischen Bischofs aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.

[Kanon] Wer sich aber – was Gott verhüte – unterstehen sollte, dieser Unserer Definition zu widersprechen: der sei mit dem Anathema belegt.


1. Erklärungen zum Dogma

Zum rechten Verständnis des Dogmas ist zu beachten:

a) Träger der Unfehlbarkeit ist jeder rechtmässige Papst als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, aber auch nur der Papst, nicht andere, denen er einen Teil seiner Lehrautorität überträgt, z.B. die römischen Kongregationen.

b) Gegenstand der Unfehlbarkeit sind Glaubens- und Sittenlehren, vor allem geoffenbarte, aber auch nichtgeoffenbarte, die mit der Offenbarungslehre in einem inneren Zusammenhang stehen.

c) Bedingung für Unfehlbarkeit ist, dass der Papst ex cathedra spricht. Dazu ist erforderlich:

1) dass er als Hirt und Lehrer aller Gläubigen mit dem Einsatz seiner höchsten apostolischen Autorität spricht. Wenn er als Privattheologe oder als Bischof seiner Diözese spricht, ist er nicht unfehlbar;
2) dass er die Absicht hat, eine Glaubens- oder Sittenlehre endgültig zu entscheiden, so dass sie von allen Gläubigen festzuhalten ist. Ohne diese Absicht, die aus der Formulierung oder aus den Umständen deutlich erkennbar sein muss, kommt eine Kathedralentscheidung nicht zustande. Die meisten Lehräusserungen der Päpste in ihren Enzykliken sind keine Kathedralentscheidungen.

d) Der Grund der Unfehlbarkeit ist der übernatürliche Beistand des Hl. Geistes, der den obersten Lehrer der Kirche vor Irrtum bewahrt. Dieser Beistand ist zu unterscheiden von der Offenbarung, durch die dem Offenbarungsträger irgendwelche Wahrheiten von Gott mitgeteilt werden, und von der Inspiration, die eine derartige positive Einwirkung Gottes auf den Schriftsteller ist, dass Gott selbst der Urheber der Schrift und diese somit Gottes Wort ist. Der Hl. Geist hält den Träger des obersten Lehramtes vor einer falschen Entscheidung zurück (assistentia negativa) und führt ihn, wenn und soweit es nötig ist, durch äussere und innere Gnaden zur rechten Erkenntnis und Vorlage der Wahrheit hin (assistentia positiva). Der göttliche Beistand entbindet den Träger der unfehlbaren Lehrgewalt nicht von der Verpflichtung, sich mit natürlichen Mitteln, besonders durch Studium der Offenbarungsquellen, um die Erkenntnis der Wahrheit zu bemühen. Vgl. DH 3069f.

e) Eine Folge der Unfehlbarkeit ist, dass die Kathedralentscheidungen der Päpste "aus sich", d.h. ohne das Hinzutreten einer weiteren Autorität, unabänderlich sind, nicht erst auf Grund der Zustimmung der Gesamtkirche, wie die Gallikaner lehrten (DH 2284: 4. gallikanischer Artikel). 1)

Dem Wortlaut des Dogmas zufolge stellt die päpstliche Unfehlbarkeit ein streng persönliches Privileg des römischen Bischofs dar; er kann sie deshalb in keiner Weise anderen Personen übertragen oder delegieren. - Ganz unkirchlich ist die Auffassung der Gallikaner, die zwischen der Sedes Apostolica und dem jeweiligen Sedens unterschieden und wohl hingegen der römische Stuhl, weil Gottes Vorsehung dafür sorge, dass ein dem Papst eventuell unterlaufener Irrtum alsbald richtig gestellt werde.

Wenn der Papst, sei es in eigener Person, sei es durch andere, seines oberstes Lehramtes waltet, ohne „ex cathedra“ zu sprechen, so sind seine Verordnungen oder Entscheidungen nicht unfehlbar und nicht unwiderruflich. Das gilt auch von den Dekreten der päpstlichen Kongregationen. Wenngleich einige dieser Kongregationen im Namen des Papstes für die ganze Kirche Entscheidungen in Glaubenssachen treffen können, kommt ihren Beschlüssen keine Unfehlbarkeit zu. Unfehlbar werden sie auch nicht dadurch, dass der Papst sie in forma communi (allgemeinen Formulierung) oder in forma speciali (besonderen Formulierung) bestätigt., sondern nur dann, wenn er sie in einer allen Zweifel ausschliessenden Weise zu einer förmlichen Kathedralentscheidung erhebt.

Die nicht unfehlbaren Akte der päpstlichen Lehrtätigkeit legen keine Glaubenspflicht auf; sie fordern keine unbedingte und endgültige Unterwerfung. Aber Entscheidungen dieser Art sind doch, weil sie vom höchsten Lehrer der Kirche stammen und bedeutende natürliche und übernatürliche Bürgschaften ihrer Wahrheit besitzen, mit innerer, religiöser Zustimmung anzunehmen. Diese Pflicht kann nur in seltenen Fall zu bestehen aufhören, dass jemand, der zu eigenem Urteil in der betreffenden Frage befähigt ist, nach wiederholter, gewissenhafter Prüfung aller Gründe zu der festen, wissenschaftlichen Überzeugung kommt, die Entscheidung müsse auf einem Irrtum beruhen. 2)



Hinweise

DH) Denzinger / Hühnermann - Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen 43. Auflage

1) Ludwig Ott S. 405 – 406 11. Auflage
2) Katholische Dogmatik – Diekamp, Jüssen S. 76


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#4

1. DIE LEHRE DER KIRCHE / Unfehlbarkeit des Papstes 2. Teil

in Dogmatik 16.02.2014 17:06
von sairo • 20 Beiträge

2. Begriff und Wesen der Unfehlbarkeit

A. Die bloße Tatsache der Irrtumslosigkeit begründet an sich ebenso wenig eine innere Unfehlbarkeit im Erkennen, wie die faktische Sündenfreiheit (impeccantia) eine innere Unsündlichkeit (impeccabilitas) im Willen. Von Natur aus ist Gott allein wie unsündlich so unfehlbar, da bei ihm jeder Irrtum, auch der allergeringste, einen metaphysischen Widerspruch einschließt (s. d. Art. Gott V, 877 ff.). Von dieser absoluten Unfehlbarkeit (infallibilitas absoluta s. increata) ist die von Gott seinen Vernunftgeschöpfen mitgeteilte (infallibilitas relativa s. creata) wesentlich verschieden nicht nur nach dem Erkenntnisprinzip, sondern auch hinsichtlich des Gegenstandes, insofern dieselbe ihrer innersten Natur gemäß sich bloß auf einen beschränkten Kreis von Wahrheitserkenntnissen erstreckt. Dieser Wesensunterschied ist so durchgreifend, dass er für die natürliche und übernatürliche Ordnung in Geltung bleibt. Auch die menschliche Vernunft ist, als Ausfluss und Abbild des göttlichen Geistes, in allen denjenigen natürlichen Erkenntnissen wahrhaft unfehlbar, welche auf dem allgemeinen Wahrheitskriterium der Evidenz beruhen, namentlich bezüglich der grundlegenden Axiome der Logik, Metaphysik, Mathematik, Religion und Sittlichkeit; jeder ernsthaft Versuch, die Möglichkeit solcher unfehlbaren Wahrheitserkenntnisse zu erschüttern, führt geradeswegs zum Skeptizismus (s. d. Art. Toleranz XI, 1859 f.). Die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes gehört selbstverständlich der übernatürlichen Ordnung an, da sie der Kirche bzw. den Trägern der Lehrgewalt als ein Charisma zur Bewahrung, Bezeugung und authentischen Erklärung des in Schrift und Tradition hinterlegten Glaubensschatzes von Gott verliehen ist. Von dieser aktiven Unfehlbarkeit (infallibilitas activa s. in docendo) des kirchlichen Lehrkörpers unterscheidet sich die passive des Glaubenskörpers (infallibilitas passiva s. in credendo) genau so, wie die lehrende von der hörenden Kirche, nur dass beide sich zu einander verhalten wie das Mittel zum Zweck; denn die Unfehlbarkeit des Lehramtes hat die Aufgabe, den wahren Glauben in der ganzen Kirche Christi stetsfort zu bewirken, zu erhalten und zu gewährleisten. Hieraus erhellt der enge Kausalzusammenhang zwischen den beiden Grundeigenschaften der Kirche, der Infallibilität und Indefektibilität; denn die Kirche wäre notwendig in dem Augenblick von ihrem Sein und Wirken abgefallen, in welchem sie vom wahren Glauben, d. h. von der unfehlbaren Erkenntnis und Verkündigung der Lehre Christi und seiner Apostel, abwiche. Folglich steht und fäll die Indefektibilität der Kirche mit ihrer Infallibilität (vgl. d. Art. Kirche VII, 493 ff.).

B. Zum Wesen der aktiven Unfehlbarkeit, die hier allein in Betracht kommt, genügt ein besonderer Beistand des Heiligen Geistes (assistentia Spiritus S.), wie ihn Christus der Kirche tatsächlich verheißen hat. Obschon dieser übernatürliche Einfluss gewiss nicht ohne eine positive göttliche Tätigkeit zu denken ist, so ist doch der Zweck der Assistenz primär ein negativer: Abwehr des Irrtums. Hierdurch unterscheidet sich die kirchliche Infallibilität wesentlich von der göttlichen Offenbarung einer- und der Inspiration andererseits (s.d. Art.). Während den das Glaubensdepositum erzeugenden Offenbarungsorganen neue Wahrheiten mitgeteilt worden sind, welche der im Entstehen begriffenen Glaubenshinterlage ein substantielles Wachstum sicherten, beschränkt sich die Assistenz des Heiligen Geistes auf die Aufgabe, zu verhindern, dass bei der Erhaltung, Bezeugung und Geltendmachung des für alle Zeiten unwiderruflich abgeschlossenen Offenbarungsschatzes sich irgend ein Irrtum einschleiche (vgl. Vatican. Sess. IV, cap. 4, bei Denzinger, Enchir. n. 1679: Neque enim Petri successoribus Spiritus S. promissus est, ut eo revelante novam doctrinam patefacerent, sed ut, eo assistente, traditam per Apostolos revelationem seu fidei depositum sancte custodirent et fideliter exponerent). Dazu gesellt sich noch ein zweiter, subjektiver Unterschied; während der die neuen Offenbarungen aufnehmende Geist der Apostel sich lediglich rezeptiv zu verhalten, d. h. auf die Mitteilungen Christi und des Heiligen Geistes sozusagen nur aufzuhorchen brauchte, ist das kirchliche Lehramt an Schrift und Tradition gebunden, insofern es keine Wahrheiten unfehlbar zu verkünden im Stande ist, welche nicht ausdrücklich oder einschlussweise im depositum fidei niedergelegt sind. Durch letztere Forderung, bezw. die Notwendigkeit des Forschens in den Glaubensquellen, ist die lehramtliche Infallibilität auch von der Inspiration grundsätzlich geschieden. Weder ein ökumenisches Konzil noch der Papst können nach reiner Willkür Glaubens- und Sittenentscheidungen treffen, sie müssen vielmehr sich an Schrift und Tradition als die unveränderlich gegebene Grundlage ihrer Erlasse halten.  Was Unkundigen als „neues Dogma“ erscheinen könnte, das ist tatsächlich nichts Anderes als der konsequente Ausdruck, die logische Fortbildung einer alten allgemeineren Offenbarungswahrheit, in welcher das anscheinend Neue wie die Frucht im Keime vorgebildet lag (s. d. Art. Dogmenentwicklung). Somit schließt eine unfehlbare Glaubensentscheidung die menschliche Tätigkeit des Lehramtes so wenig aus, dass sie dieselbe vielmehr zur notwendigen Voraussetzung hat (vgl. Melchior Canus, De locis theol. 5, 5 [Patav. 1734, 161]: Perspicuum est, non dormientibus aut oscitantibus Patribus [in Concilio congregatis] Spiritum S. assistere, sed diligenter humana via et ratione quaerentibus rei, de qua disseritur, veritatem). In dieser Gebundenheit liegt der tiefste Grund dafür, dass die lehrende Kirche es nicht nötig hat, gleich den Propheten und Aposteln die Göttlichkeit ihrer Lehre erst durch Zeichen und Wunder zu beweisen; denn der geforderte Wahrheitsbeweis ruht in der bloßen Tatsache, dass die gegen jede Möglichkeit des Irrtums übernatürlich geschützte Kirche es ist, welche durch den Mund der rechtmäßigen Träger der Lehrgewalt autoritativ im Namen Christi spricht. Nach einer anderen Richtung ist die Assistenz von der Inspiration dadurch verschieden, dass letztere den inspirierten Schriftsteller positiv anregt zur Aufzeichnung aller, selbst der unwichtigsten Wahrheiten und Tatsachen, welche den Gesamtinhalt der betreffenden Schrift ausmachen, wohingegen erstere sich mit einer Erleuchtung des Verstandes und der äusseren Leitung begnügt, um die Lehrorgane vor Irrtum allein in Glaubens- und Sittenfragen zu bewahren. Die kirchlichen Glaubenserlasse sind deshalb nicht, wie die Bibel, inspiriertes Wort Gottes, sondern formell bloßes Wort der Kirche, aber kraft der Unfehlbarkeit in notwendiger Übereinstimmung mit dem Inhalt des Wortes Gottes, wie es in Schrift und Tradition sich verkörpert (vgl. Möhler, Symbolik § 40).

Fortsetzung folgt...



Hinweis

Hervorhebungen von mir
3) Wetzer und Welte's Kirchenletzikon, 2. Auflage - XII Band S. 240 - 245


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#5

RE: 1. DIE LEHRE DER KIRCHE / Unfehlbarkeit des Papstes 2. Teil

in Dogmatik 17.02.2014 13:38
von blasius (gelöscht)
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Lieber sario,

zum Thema :

„die päpstliche Unfehlbarkeit“

Einwände

Der antiochenische Zwischenfall

Um die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit zu widerlegen, wird als Beispiel gern das Verhalten des Petrus in Antiochien angeführt, wo er sich weigerte, mit Heidenchristen zu essen, um nicht Anstoß bei bestimmten Juden aus Palästina zu erregen (Gal 2,11-16). Dafür wurde er von Paulus zurechtgewiesen. War Petrus also nicht unfehlbar?

Dieser Zwischenfall kann nicht als Gegenargument gegen die Unfehlbarkeit dienen. Denn in diesem Beispiel ging es um eine Frage der Disziplin. Das Problem lag hier in Petri Handeln, nicht in dem, was er lehrte. Auch Paulus erkannte ja an, dass Petrus die rechte Lehre sehr wohl kannte (Gal 2,15-16). Wofür er Petrus zurechtwies, war, dass er nicht nach seiner eigenen Lehre lebte. Petrus lehrte hier, genau genommen, überhaupt nichts; und noch weniger definierte er feierlich eine Frage des Glaubens oder der Sitten.

Protestantische Kritiker der Unfehlbarkeit des Papstes, welche den antiochenischen Zwischenfall vor allem zitieren, anerkennen trotzdem, dass Petrus Unfehlbarkeit zumindest in einem damals gültigen Sinne besaß, insofern er nämlich zwei unfehlbare Briefe des Neuen Testaments schrieb.

Der Gesamtepiskopat als Träger der Unfehlbarkeit

Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen. (Dogma; vgl. auch Lumen gentium, 25).)
Das Konzil von Trient lehrt, dass die Bischöfe die Nachfolger der Apostel sind (D 960); ebenso das I. + II. Vatikanum (D 1828; LG 25 s.o.). Als Nachfolger der Apostel sind sie ebenso wie diese die Hirten und Lehrer der Gläubigen (D 1821). Als amtliche Glaubenslehrer sind sie Träger der dem kirchlichen Lehramt zugesicherten aktiven Unfehlbarkeit.

Man unterscheidet zwei Formen der lehramtlichen Tätigkeit des Gesamtepiskopates, eine außerordentliche und eine ordentliche:

"Wer euch hört, der hört mich" (Lk 10,16)

Das Neue Testament lässt keinen Zweifel daran, dass Christus eine sichtbare Kirche mit einer Rangfolge gründete. Diese sind der Papst, die Bischöfe, die Priester und die Diakone. Auch die kirchliche Tradition belegt einen hierarchischen Aufbau der Urkirche. So schreibt Ignatius von Antiochien im zweiten Jahrhundert an die Kirche in Smyrna: "Wo immer der Bischof erscheint, da sei auch das Volk; so wie die Katholische Kirche überall dort ist, wo immer Jesus Christus ist." (Brief an die Smyrnäer, 8, 1 [110 n. Chr.]).

Aus:
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Unfehlbarkeit

"Wo immer der Bischof erscheint, da sei auch das Volk; so wie die Katholische Kirche überall dort ist, wo immer Jesus Christus ist."

HEUTE:


In Limburg, auch in Köln, bestimmt auch noch anders wo,
ist der „Mammon“ statt Jesus Christus bei der Katholischen Kirche,
wie zu lesen ist,

liebe Grüße blasius


zuletzt bearbeitet 17.02.2014 13:42 | nach oben springen


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