Gelobt sei Jesus Christus !
Aktuell wurde an der Familiensynode von "Neuerer"-Kreisen viel mit dem Argument der "Gewissensentscheidung" hantiert.
Dass diese im Zusammenhang mit der Lehre der Kirche kein "autonomes Dasein" reklamieren kann,
haben wir bereits in diesem laufenden Thread....
"Gewissensbildung durch die Lehre der Kirche"
aufgezeigt.
Auf eine diesbezüglich sehr gute Abhandlung bin ich auf der
Seite der
Petrus-Bruderschaft "kath-info.de" gestossen:
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Licht aus, Gewissen an!
“Wir müssen der Gewissensentscheidung der Braut- und Eheleute in der Verkündigung und in der Pastoral mehr Raum geben.
Es ist gewiss die Aufgabe der Kirche,
das Gewissen der Gläubigen zu bilden, aber das Gewissensurteil der Personen kann nicht ersetzt werden.”
Das meinte Kardinal Marx in seinem Wortbeitrag zur Familiensynode am 14. Oktober 2015.
Eine Aufwertung der Gewissensentscheidung wäre dann am Platz,
wenn wir es heute in weiten Teilen mit einer Unterschätzung der Bedeutung und Rolle des individuellen Gewissensurteils zu tun hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Eine große Mehrheit der Katholiken hat kein Problem damit, sich unter Berufung auf das eigene Gewissen über die verbindliche Lehre der Kirche hinwegzusetzen, z.B. in Fragen der künstlichen Empfängnisverhütung oder vorehelichem Geschlechtsverkehr.
Das Problem ist nicht ein mangelndes Ernstnehmen des Gewissens, sondern der kirchlichen Lehre.
Bei genauerem Hinsehen könnte man den Eindruck gewinnen,
dass dem
Gewissen die Rolle eines Ersatzerlösers zugewiesen wird.
Einem recht gebildeten Katholiken ist klar:
Vergebung der Sünden
kann ich nur erlangen,
wenn ich meine Sünden
bereue
und
u m k e h r e .
Der ]Dieb
muss aufhören zu stehlen,
der Betrüger
muss aufhören zu betrügen
und der
Ehebrecher muss aufhören,
die Ehe zu brechen.
Wenn Letzteres schwierig ist,
weil die ehebrecherische Verbindung durch eine Zivilehe institutionalisiert wurde und aus ihr Kinder hervorgegangen sind,
für die man Verantwortung trägt,
besteht die Umkehr darin, fortan wie Bruder und Schwester zusammen zu leben.
Es kann vorkommen,
dass sich ein Paar damit überfordert fühlt.
Wenn es im Moment seine Kräfte übersteigt,
dann sollten sie die Enthaltsamkeit trotzdem als Fernziel anvisieren
und bis dahin
ernsthaft und beharrlich um die nötigen Gnaden beten.
Es ist klar, dass diese Gnaden,
die einem die Kraft zu solchem Leben geben,
ohne Gebet nicht zu haben sind, andererseits aber langfristig auch nicht ausbleiben,
wenn man darum betet und sich nach Kräften bemüht, nach den Geboten Gottes zu leben.
Bis dann Letzteres wirklich gelingt,
gilt es, die Spannung zwischen Ist- und Soll-Zustand auszuhalten
und sich ehrlich als Sünder vor Gott zu bekennen.
Doch genau davon sind jene,
die nun auf einschlägige Weise den Gewissensbegriff bemühen,
weit entfernt.
Bei ihnen
ist das Gewissen wie ein Deus ex machina, der sie von der Notwendigkeit der Umkehr erlöst.
Statt Reue und Umkehr ist es nun das individuelle Gewissensurteil,
das sie von der Sünde befreit.
Die Sünde wird nicht
durch göttliches Erbarmen verziehen, sondern kraft eigenen Gewissensspruches als nicht existent erklärt.
Nicht die Sünde wird vor den Richterstuhl Gottes gestellt,
sondern die kirchliche Lehre vor den Richterstuhl des eigenen Gewissens. Nicht eigene Umkehr,
sondern Reform der Lehre stehen auf der Agenda,
um Ist- und Soll-Zustand wieder in Übereinstimmung zu bringen.
Es fehlt nicht an theologischen Weihen für diesen Umsturz der Ordnung.
Wie sich das anhört, können wir z.B. einer Besprechung des Buches von Andreas Wollbold über die Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen entnehmen.
Die Besprechung erschien in der einst renommierten Jesuitenzeitschrift Stimmen der Zeit (Oktober 2015, S. 718 f) und stammt aus der Feder von Hiltrud Schönheit, Vorstandsmitglied des Katholikenrats der Region München.
Sie lehnt eine Seelsorge ab, die “Betroffene gegen ihr Gewissen zum Einhalten von Kirchennormen” drängt. Während das Zweite Vatikanische Konzil noch lehrte,
dass das Gewissen sich am göttlichen Gesetz auszurichten und deshalb auf das kirchliche Lehramt zu hören habe (Gaudium et Spes, Art. 50),
dreht sich hier das Verhältnis um:
Dem Gewissen wird die Funktion zugewiesen,
sich das Lehramt vom Hals zu halten. Das Gewissen wird zu einer richterlichen Instanz,
kraft derer sich der Einzelne selber von Schuld freispricht und das entgegengesetzte Urteil der Kirche zurückweist.
Es hört auf,
ein Erkenntnisorgan zu sein,
das dazu berufen ist,
die moralische Wahrheit zu erkennen, die ihm erst durch das Lehramt in aller Deutlichkeit aufleuchtet.
Das Gewissen gegen
das Lehramt auszuspielen,
läuft auf die Empfehlung hinaus,
das Licht auszuschalten,
damit das Auge besser sehen kann."
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