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RE: Schott Messbuch 1962

in Gebetsstunden im Kloster / Ordensgemeinschaften 05.03.2016 22:08
von Aquila • 7.242 Beiträge

Lieber Blasius, liebe Mitleser


@Kristina hat es bereits richtigerweise angemerkt;
im Schott-Messbuch 1962 steht neben dem lateinischen Text immer auch der deutsche.
Schott Messbuch 1962


Ist es denn nicht evident,
dass die Frömmigkeit gerade im Mittelalter
- mit der alleine lateinischen Kultsprache -
in der Gesellschaft tief verwurzelt war.....?
das ehrfürchtige Mitfeiern der hl. Messe ( im Alten Ritus)
prägte das Glaubens- und Seelenleben !
Auch ohne Lateinkenntnisse wurde die Erhabenheit und Übernatürlichkeit
des hl. Messopfers wahr genommen....
gerade aufgrund der Die lateinische Sprache
Die tiefsinnigen Predigten wiederum vermittelten die Erläuterungen zu den Schriftstellen.


Luthers Übersetzung
- die keinesfalls wie oft behauptet die erste in deutscher Sprache war -
beinhaltete denn auch teils augenscheinliche Verfälschungen des hl. Evangeliums.
Die Frucht dieser " Verkündigung" war denn auch der Abfall von der Heiligen Mutter Kirche.



Ich möchte diesbezüglich einmal mehr etwas weiter ausholen:

Die lateinische Sprache
wurde nicht von ungefähr zur
Kultsprache der Heiligen Mutter Kirche.
Leider ist sie im Zuge der "Neuerungen" nach dem Vaticanum II.
- übrigens entgegen den Weisungen des Vaticanum II. -
nahezu völlig verdrängt worden.

Was ist nun die Besonderheit der lateinische Sprache als kirchliche Kultsprache?


ihre
Erhabenheit
+
Beständigkeit
+
Band der Einheit!
+

Mehr dazu siehe bitte hier:
Die lateinische Sprache - die Kultsprache der Kirche


Rückblick:

Bez. der hl. Messe hat sich das Vaticanum II.
mit keiner Silbe
für folgende „Neuerungen“ ausgesprochen;
- „Volksaltar“,
- Messfeier „versus populum“ ,
- quasi „Abschaffung“ der Liturgiesprache Latein
- „Handkommunion“ und „Laiendiktat“.


All diese sog. „Neuerungen“ basieren auf Ungehorsam
seitens progressivistich liberaler Kreise, die Papst Paul
„vor vollendete Tatsachen“ gestellt haben ( sprich die Verunstaltung der hl. Messe ! )
und erst nachträglich ein „Indult“ – die Befreiung von geltender Norm – gleichsam erzwungen haben.
Papst Paul VI. soll angesichts der verprotestantisierten Form der hl. Messe geweint haben….
dennoch ist es leider er gewesen,
der die sog. „Neue Messe“ zur „ordentlichen Form“ ausgerufen hat und damit mit zur an den völligen Randdrängung ( ja bis zur Ächtung ) der Alten Messe beigetragen hat.
"Verboten" war die Alte Messe allerdings niemals !

Auszug aus der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“ vom 4. Dezember 1963:

-

§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

4. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im „Allgemeinen Gebet“ sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen.
Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.

-

Das Vaticanum II. hat denn auch in derselben Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium vom 4. Dezember 1963
weder von einer Zelebration „versus populum“ noch von der Errichtung „neuer Volksaltäre“ gesprochen.
In Nr. 128 der Liturgiekonstitution steht lediglich:
-

[….]
„Die Canones und kirchlichen Statuten,
die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen,
sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren.
Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit….
[….]

-

Erst mit den nachkonziliären Willkürakten
hat der sog. „Volksaltar“ mit dem ihn begleitenden liturgischen Wildwuchs Einzug gehalten !
Als Grundlage diente die „Instruktion „Inter oecumenici“ vom September 1964,
in der die eigentliche Absicht der Liturgiekonstitiution durch
„freie Interpretation“ völlig entstellt worden ist !

Vor dem Vaticanum II.galt die Weisung des Dekretes “ Sanctissimam eucharistiam maximo“ der Ritenkongregation vom 1. Juni 1957:

-

„In Kirchen, wo sich nur ein einziger Altar befindet,
darf er NICHT so angeordnet werden,
dass der Priester zum Volk hin zelebriert.“

-

In der bereits oben erwähnten „Instruktion Inter oecumenici“ vom September 1964
liegt nun die Wurzel der beginnenden „freien Interpretation“ der eigentlichen Konzilskonstitution….gleichsam eine schleichende Verdrehung:

-

„Es ist wünschenswert / es ist besser ,
dass der Hochaltar von der Rückwand getrennt errichtet wird,
so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann.
Er soll in den heiligen Raum hineingestellt sein, dass er wirklich die Mitte ist,
der sich von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde zuwendet.
Bei der Auswahl des Materials für den Aufbau und die Ausstattung des Altars müssen die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Auch sei das Presbyterium um den Altar herum so weiträumig,
dass die heiligen Handlungen bequem vollzogen werden können.“
[….]
Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern,
auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht“


-

In einer nun nachkonziliären weiteren Instruktion „Eucharisticum mysterium“ 1967 steht erneut zu lesen:

-

Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern, auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht

-

In der darauffolgenden Einführung in das neue Römische Messbuch von 1969
wird dann weiter der Eindruck erweckt, als wäre der „Volksaltar mit Ausrichtung versus populum“ die „Norm“:
-

„Der Hauptaltar soll von der Wand getrennt gebaut werden,
so dass er leicht umschritten werden
und auf ihm die Zelebration versus populum (zum Volk hin) ausgeführt werden kann


-

In der Neuauflage des Missales im Jahre 2002 schliesslich findet sich der folgenschwere Zusatz:

-

Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist.“

-

Dies war denn auch für Manche ein „Freibrief“, den „Volksaltar“ und die Ausrichtung „versus populum“ nun gar als „verpflichtende Forderung“ aufzutischen.

Schließlich noch zwei Zitate.
Zunächst eines vom damaligen Kardinal Ratzinger aus
„Der Geist der Liturgie“:
-

[….]
"Die Verdrehung der Gebetsrichtung erfolgt auf Grund einer modernen Anthropozentrik,
statt der Theozentrik in der Liturgie und der aktiveren Teilnahme an ihr.


Dies zeigt nicht nur die liturgische Gebetsrichtung, sondern auch die Ersetzung des Tabernakels in der Mitte des Presbyteriums, durch den Sitz des Priesters. “
… die Zelebrationsrichtung versus populum erscheint heute geradezu
als die eigentliche Frucht der liturgischen Erneuerung durch das II. Vaticanum.
In der Tat ist sie die sichtbarste Folge der Neugestaltung,
die nicht nur eine äußere Anordnung liturgischer Orte bedeutet,
sondern auch eine neue Idee vom Wesen der Liturgie als gemeinschaftlichem Mahl einschließt.
(…) und „Immer weniger steht Gott im Blickfeld,
immer wichtiger wird alles, was die Menschen tun,
die sich hier treffen und schon gar nicht sich einem „vorgegebenen Schema“unterwerfen wollen
.

Die Wendung des Priesters zum Volk formt nun die Gemeinde zu einem
in sich geschlossenen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber.“

-

Und noch ein Zitat des Liturgikers Pater Josef Andreas Jungmann, der selber an der Ausarbeitung der ursprünglichen Liturgiekonstitution des Vaticanum II. mitbeteiligt war:

-

Wenn sich der Liturge
zusammen mit den Gläubigen beim Gebet dem Altar zukehrt,
so ist er der sichtbare Anführer des pilgernden Gottesvolkes
im gemeinsamen Aufbruch zum wiederkommenden Herrn.
Die gemeinsame Gebetsrichtung ist ein Ausschauen
nach dem Ort des Herrn und hält den eschatologischen Charakter
der Eucharistiefeier lebendig, die ausgerichtet ist
auf eine künftige Vollendung in der Gegenwart des lebendigen Gottes.

So ist die liturgische Versammlung als Ecclesia peregrinans offen auf die Versammlung der Heiligen in der himmlischen Stadt, wie der Hebräerbrief in Erinnerung ruft:
„Ihr seid vielmehr zum Berg Zion hingetreten, zur Stadt des lebendigen Gottes, dem himmlischen Jerusalem, zu Tausenden von Engeln, zu einer festlichen Versammlung und zur Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind; zu Gott, dem Richter aller, zu den Geistern der schon vollendeten Gerechten, zum Mittler eines neuen Bundes,
Jesus, und zum Blut der Besprengung, das mächtiger ruft als das Blut Abels“ (Hebr 12,22-24 EU).
[….]
Bei der Zelebrationsrichtung versus populum kann die Gemeinde,
gleichsam in sich gekehrt, dazu neigen,
dass sie die transzendente Dimension der Eucharistiefeier
nicht mehr wahrnimmt.

Die Überbetonung des kommunitären Aspekts führt sozusagen zu einer geschlossenen Gesellschaft,die nicht offen ist auf die unsichtbare Versammlung der Heiligen im Himmel
und auf die anderen irdischen Versammlungen der Christen.
Gewissermaßen dialogisiert die Gemeinde mit sich selbst.
Garriga sieht eine weitgehende Desakralisierung und Säkularisierung der Liturgie,
die mit einer nahezu ausschließlich horizontalen Vision des christlichen Lebens einhergeht und letztlich ihren Grund in einer defizienten Christologie hat.
Bouyer fordert:
«Die sakramentale Welt darf nie zu einer von der realen Welt getrennten Welt werden».
Zum Herrn hin zelebrieren,
ist die wirkliche, der Liturgie angemessen Zelebrationsrichtung
.

-


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 06.03.2016 00:30 | nach oben springen


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