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#1

Beichte

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 31.07.2014 23:11
von Andi • 1.077 Beiträge

Hallo,

ich war heute abend um ca.18.30 Uhr bei der Beichte und das erste Mal bei dem neuen Kaplan in unserer Stadtkirche. Das war alles etwas seltsam heute und hat mir garnicht gefallen. Der Kaplan kam mit seinen Alltagsklamotten ohne Pristergewand zur Beichte. Aber was mich sehr störte war, das er dieses Zwischenfenster im Beichtstuhl entfernt hatte. Ich fragte ihn warum das weg wäre und er meinte er würde den Beichtenden lieber gerne in die Augen schauen. Ich überlegte erst ob ich wieder gehen soll, aber machte dann doch die Beichte.
Er hörte auch nur zu und sagte so gut wie nichts zu meinen Ausführungen und gab am Ende die Absolution. Das war alles sehr fade und kraftlos irgendwie.
Bei früheren Beichten sagte der Kaplan wenigstens als was gutes zur Situation oder sagte das er für einen bete werde usw..

Nun habe ich noch 2 Fragen: 1. Darf der Kaplan überhaupt von sich aus diese Zwischenfenster wegmachen und kann man sich anonym darüber beschweren und wo ? Ich bin mir nämlich ziemlich sicher das dies nicht nur mich stört sondern andere auch. 2. Die zweite Frage hat zwar nichts mit dem heutigen Fall zu tun aber ich hatte mal im Forum gelesen das eine Beichte alleine aus Angst vor der Hölle auch gültig wäre, aber weiß nicht mehr wo das steht. Freue mich über Antworten.

LG Andreas

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#2

RE: Beichte

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 01.08.2014 01:04
von Aquila • 7.064 Beiträge

Lieber Andreas

Leider hat sich diese "Mode" des zur Spendung des hl. Sakramentes der Busse
lasch in Zivilkleidung daherkommenden Priesters weit verbreitet.
Dies trotz klarer kirchlicher Weisung der vorgeschriebenen priesterlichen Kleidung.

Das Kirchenrecht besagt; aus dem Codex Iuris Canonici CIC:
-

Can. 284 —
Die Kleriker haben gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.



Und das "Amtliche Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester"
konkretisiert:
-

"In einer säkularisierten und tendenziell materialistischen Gesellschaft,
wo auch äußere Zeichen sakraler und übernatürlicher Wirklichkeiten
im Schwinden begriffen sind,
wird besonders die Notwendigkeit empfunden,
dass der Priester - als Mann Gottes und als Ausspender seiner Geheimnisse -
den Augen der Gemeinde auch durch seine Kleidung als unmissverständliches Zeichen seiner Hingabe und seiner Identität als Träger eines öffentlichen Amtes zu erkennen sei
.
Der Priester muss vor allem durch sein Verhalten erkennbar sein,
aber auch durch seine Bekleidung, so dass jedem Gläubigen und überhaupt
jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist
.

Aus diesem Grund muss der Kleriker gemäß den
von der Bischofskonferenz herausgegebenen Normen
und gemäß den legitimen lokalen Gewohnheiten eine schickliche
kirchliche Kleidung tragen.
Dies bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht die Soutane ist,
verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat
und konform der Würde und Sakralität des Amtes.

Schnitt und Farbe müssen von der Bischofskonferenz festgelegt werden,
immer in Harmonie mit den Dispositionen des allgemeinen Rechts.
Wegen ihrer Inkohärenz mit dem Geist solcher Disziplin
können konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden,
und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden.

Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen kann der
Nichtgebrauch
der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers
einen schwachen Sinn
für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren
"

-

Zu Deinen konkreten Fragen:

1.
Das Kirchenrecht umschreibt die Räumlichkeit für die hl. Beichte unzweideutig:
-

Can. 964 — § 1.
Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle.

§ 2. Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen,
dabei ist jedoch sicherzustellen,
daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden,
die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.


§ 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.

-

Dass es Dir bei dem eigenmächtigen Handeln des Kaplans und dessen doch eher
laxe Art und Weise des Beichthörens nicht wohl war,
ist mehr als verständlich.
Beschwerdeinstanz wäre eigentlich der zuständige Bischof.

Freilich würde aber wohl eine höfliche, aber bestimmte Aussprache
mit dem Kaplan mögliche Missverständnisse beseitigen.....
zumal nicht wenige Priester der nachkonziliären Generation
gerade erst durch Hinweise und Bitten von Gläubigen
wieder zu einer würdevolleren Beichtpraxis zurückfinden....
und sich so selber wieder ihrer hohen Würde bewusst werden.

Sollte denn aber ein Priester noch so unwürdig erscheinen....
müssen wir immer an folgende Worte aus dem Katechismus denken:
-

-
1584
Letztlich handelt Christus selbst durch den geweihten Diener
und wirkt durch ihn das Heil
.
Dessen Unwürdigkeit kann Christus
nicht
am Handeln hindern
[Vgl. K. v.Trient: DS 1612 ;1154].

Der hl. Augustinus
sagt dies mit eindringlichen Worten:
„Der stolze Amtsträger ist dem Teufel zuzuordnen.
Die Gabe Christi wird deswegen nicht befleckt;
was durch
ihn ausfließt, behält seine Reinheit;
was durch ihn hindurchgeht, bleib lauter
und gelangt zum fruchtbaren Boden

[....]
Die geistliche Kraftdes Sakramentes
ist eben dem Licht gleich:
wer erleuchtet werden soll,
erhält es in seiner Klarheit,
und wenn es durch Beschmutzte geht,
wird es selbst nicht schmutzig
" (ev..Jo. 5,15).
-



Zu Deiner zweiten Frage:

Eine unvollkommene Reue
- eine FURCHT-REUE -
ist per se denn immer verbunden mit der Bereitschaft zur Reue über die begangenen Sünden vor der BARMHERIGKEIT CHRISTI.
Ansonsten wäre es keine Furcht-Reue, die eben gerade die ewige Verdammnis vermeiden will, die wiederum nur dann real geglaubt werden kann,
wenn eine - wenn auch unvollständige - Erkenntis der Folgen der Sündhaftigkeit vorhanden ist.
Somit ist eine unvollkkommene Reue
- trotz ihrer Mängel -
dennoch ein Bekenntnis zur EWIGEN WAHRHEIT JESUS CHRISTUS als der BARMHERZIGKEIT CHRISTI und zu Seiner alleinigen Macht über Leben und Tod.

Somit ist auch eine hl. Beichte basierend auf einer unvollkommenen Furcht-Reue
auch gültig.

Freilich gilt es dahingehend zu arbeiten, um zur
LIEBES-REUE
- der vollkommenen Reue -
zu finden, die denn auch
- verbunden mit dem Willen zur hl. Beichte beim nächst möglichen Termin -
noch vor Empfang der Lossprechung alle Schuld tilgt ( auch die schweren Sünden !)
was bei der unvollkommenen Reue nicht der Fall ist.

Als diesbezüglich sehr hilfreicher zusammenfassender Überblick bietet ein Auszug aus

"Kleiner Katechismus des katholischen Glaubens"
von Hw Martin Gramm von der Petrus-Bruderschaft:


-

3. Hauptteil - von den Gnadenmitteln
Die Sakramente - 4. Das Sakrament der Buße
3. Die Sünden bereuen

188. Was ist die wichtigste Voraussetzung zum Empfang des Bußsakramentes?
Die wichtigste Voraussetzung für die heilige Beichte ist die Reue.

Ohne Reue kann keine Sünde nachgelassen werden.
Eine Beichte ohne Reue wäre ungültig.


189. Wann hat man eine wahre Reue?
Eine wahre Reue hat man, wenn es einem von Herzen leid tut,
die Sünden begangen zu haben.

190. Welche Arten von Reue gibt es?
Es gibt drei Arten von Reue:

1) vollkommene Reue,
2) unvollkommene Reue,
3) eitle Reue.

191. Was ist eine vollkommene Reue?
Die vollkommene Reue heißt auch Liebesreue.
Sie geht hervor aus dem Gedanken an die göttliche Liebe und aus der Scham darüber,
diese Liebe verletzt zu haben.

192. Welche Kraft hat die vollkommene Reue?
Die vollkommene Reue hat die Kraft, jede Schuld augenblicklich zu tilgen.

Mit der vollkommenen Reue ist stets das Verlangen nach der heiligen Beichte verbunden.
Deshalb ist es nicht möglich, Liebesreue zu erwecken, um nicht beichten zu müssen.
Eine vollkommene Reue soll man vor allem in Todesgefahr erwecken.

193. Was ist eine unvollkommene Reue?
Die unvollkommene Reue heißt auch Furchtreue.
Sie geht hervor aus dem Gedanken an die göttliche Gerechtigkeit.
Man denkt daran, dass jede Sünde eine gerechte Strafe verdient.

Unvollkommen heißt sie, weil sie allein nicht genügt, um schwere Sünden zu tilgen.
Sie kann aber nützlich sein, um sich von der Sünde abzuwenden.
Zum gültigen Empfang der Beichte genügt sie.

194. Was ist eine eitle Reue?
Bei eitler Reue tut einem die Sünde nur deshalb leid,
weil man sich vor den Menschen schämt oder weil sie einen zeitlichen Schaden gebracht hat.
An Gottes Liebe und seine Gerechtigkeit aber denkt man nicht und will sich auch nicht bessern.

Vor Gott hat sie keinen Wert. Sie nützt nichts für die Beichte.

-


Lossprechung von den Sünden

Gnadenquelle hl. Beichte !



Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 01.08.2014 01:07 | nach oben springen

#3

RE: Beichte

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 01.08.2014 13:05
von Andi • 1.077 Beiträge

Lieber Aquilla,

vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich hatte eben den Eindruck das durch diesen Kaplan der Geist Gottes nicht wirkt, auch wenn durch einen schlechten Amtsträger trotzdem natürlich alles seine Gültigkeit hat.

Dem Kaplan direkt werde ich es nicht sagen, denn dann entsteht gleich ein Mißtrauensverhältniss und die nächste Beichte würde noch komischer werden. Ich denke ich werde dem Bischof eine email schreiben falls er die überhaupt liest oder dem Pfarramt einen anonymen Brief mit Verweis auf das Kirchenrecht reinschmeißen und als Empfänger den eigentlichen Pfarrer angeben, obwohl der aber auch so ein Modernist ist. Bei uns in der Gemeinde kann man also auch zwischen Pest und Cholera wählen sozusagen. Die Verweltlichung wird immer schlimmer.

Andreas

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