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Astrologie
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1969, Sp. 52 f
Die Astrologie behauptet einen Einfluß der Gestirne auf das Weltgeschehen u. im besonderen auf das Schicksal des Menschen. Wenn sie mit natürlichen Mitteln nach dem physischen Einfluß der Gestirne auf das Wetter, das Körperbefinden und damit zusammenhängend auf das seelische Verhalten des Menschen forscht u. vorsichtig allgemeine Voraussagen darüber macht, ist dagegen nichts einzuwenden (vgl. Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.95 a.5). Gelten lassen kann man auch die Meinung, daß die Menschen geneigt sind, gewisse Vorgänge am Sternenhimmel in ganz bestimmter Weise sinnbildlich zu deuten und in diesem Sinn von ihnen beeinflußt werden.
Unannehmbar und unerlaubt ist jedoch die aus den Sternen geschöpfte gewisse Voraussage von Dingen, die vom Zufall oder vom freien Willen abhängen, weil dieses Bestreben entweder auf eine Leugnung der Willensfreiheit u. der Verantwortlichkeit (Anrechenbarkeit) des Menschen hinausläuft oder diesselbe Grenzüberschreitung enthält wie sonstiges sittlich unerlaubtes Forschen nach Geheimwissen (divinatio). Augustinus (De contin. 14, PL 40,358), Thomas v. A. (S.Th. 2,2 q.95 a.5), das kirchl. Lehramt ( D 1364 [717 d]) wenden sich gegen eine solche Art von Astrologie.
http://www.vatican.va/roman_curia//congr...nologia_ge.html
ANMERKUNGEN
1) Die Festigkeit der Kirche gegenüber dem Aberglauben findet ihre Erklärung schon in der Strenge des mosaischen Gesetzes, wenn auch diese formell begründet wurde aus dem Zusammenhang des Aberglaubens mit den Dämonen. So verurteilte Ex 22, 17 ohne weiteres zum Tode jene, die Magie ausübten; Lev 19, 26 und 31 verbot die Magie, die Astrologie, die Geisterbeschwörung sowie die Wahrsagerei, und Lev 20, 27 fügte die Totenbeschwörung hinzu; Dtn 18, 10 ächtete gleichzeitig Wahrsager, Astrologen, Magier, Hexenmeister, Zauberer, Zeichendeuter und solche, die Geister bannen und Tote befragen. Im Europa des hohen Mittelalters überlebten noch viele abergläubische Gebräuche des Heidentums, wie aus den Reden des hl. Caesarius von Arles und des hl. Eloi hervorgeht sowie aus dem Buch De correctione rusticorum von Martin aus Braga, aus den damaligen Aufstellungen abergläubischer Gebräuche (vgl. PL 89, 810-818) und aus den Bußbüchern. Das Erste Konzil von Toledo (Denz.-Sch., Nr. 205), dann jenes von Braga (Denz.-Sch., Nr. 459) verurteilten die Astrologie, wie es auch der hl. Leo d. Gr. im Briefe an Turibius von Astorga (Denz.-Sch., Nr. 483) getan hat. Die 9. Regel des Konzils von Trient verbietet die Betätigung der Chiromantie, der Geisterbeschwörung usw. (Denz.-Sch., Nr. 1859). Die Magie und die Zauberei veranlaßten ihrerseits eine große Zahl päpstlicher Bullen (Innozenz VIII., Leo X., Hadrian VI., Gregor XV., Urban VIII.) und viele Entscheidungen von Landessynoden. Über den Magnetismus und den Spiritismus wird man vor allem auf den Brief des Heiligen Offiziums vom 4. August 1856 zurückgreifen (Denz.-Sch., Nr. 283-285).