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#6

RE: Der Ablass

in Die Glaubenskongregation 11.01.2018 22:06
von Aquila • 7.062 Beiträge

Lieber Sel

@Mariamante hat bereits im ersten und dritten Abschnitt seines Beitrages Grundlegendes dargelegt.


Im zweiten Teil - über den "vollkommenen Ablass" - hat er auch richtigerweise erwähnt, dass gerade aufgrund der Zusatz-Bedingung des "Freiseins von der Anhänglichkeit an die lässliche Sünde" ( selbstredend auch an jede schwere Sünde ) Gewinnung des "vollkommenen Ablasses" eine "hohe Hürde" zu sein scheint.

Dazu einige Anmerkungen:

Fälschlicherweise werden so Manche vom Streben nach Gewinnung des vollkommenen Ablasses gerade dadurch abgehalten, weil sie der Meinung sind, diese Bedingung ohnehin nicht erfüllen zu können.
Schauen wir also diese Zusatz-Bedingung etwas genauer an:
Zunächst müssen wir ein zum besseren Verständnis ein oft leider weggelassenes Wort hinzufügen;
"das Freisein von jeder freiwilligen Anhänglichkeit an jede Sünde , auch an die lässlichen"

Im Grunde genommen wird diese Zusatz-Bedingung in einer jeden aufrichtigen hl. Beichte erfüllt bzw. sollte erfüllt werden, denn ohne die Bereitschaft, den Willen, zur Abkehr von der Sünde kann die hl. Beichte nicht gültig empfangen werden.
Reue und Wille zur Umkehr....d.h. Wille zur Abkehr von der Sünde sind Momente einer jeden hl. Beichte bzw. sollten es sein.

Schlagen wir nun wieder den Bogen zur genannten Zusatz-Bedingung des
"Freiseins von jeder freiwilligen Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche", so zeigt sich die als gleichsam unüberwindbar gesehene Hürde doch um einiges niedriger.
"Freiseins von freiwilliger Anhänglichkeit" fordert im wörtlichen Sinne in erster Linie den Willen, der Sünde in jeglicher Form nicht mehr anhängen zu wollen.....eine Abscheu vor der Sünde !
So kann es also sein, dass trotz der bereits willentlichen - freiwilligen - Abkehr gerade von den lässlichen Sünde diese durch die Folgen der Erbsünde hervortretenden Schwachheiten immer noch Oberhand gewinnen.

Im Streben nach Vollkommenheit vollzieht sich auch der Kampf zwischen Geist und Fleisch.
Stufen zur Vollkommenheit

Die Läuterung der Sinne und auch nach göttlicher Auserwählung auch des Geistes soll denn auch gerade jede freiwillige Anhänglichkeit an die Sünde gleichsam ausbrennen.
Wer sich also nach Gnaden-Kräften und mit festem Willen bemüht, jegliche Sünde zu meiden bzw. von ihr abzukehren, der darf denn auch ob der hier behandelten Zusatz-Bedingung für den vollkommenen Ablass nicht "kapitulieren", denn unser Herr und Gott Jesus Christus ist es, der alleine um unseren Seelenzustand weiss.

Ja, lieber Sel,
aus dem unermesslichen Gnadenschatz der Abässe dürfen wir tagtäglich schöpfen....
ein möglicher "vollkommener Ablass" kann freilich nur einmal am Tag gewonnen werden.

Ein Hinweis auf den heute leider kaum mehr bekannten "Vollkommenen Ablass für die Sterbestunde"
Vollkommener Ablass für die Sterbestunde

Schliesslich noch eine Anmerkung zum Segen "urbi er orbi";
dieser ist über Fernsehen und Radio nur "live" gültig, also nicht bei einer Auszeichnung bzw. "Wiederholung".



Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 11.01.2018 22:11 | nach oben springen


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