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Vollkommener Ablass für die Sterbestunde

in Leben und Sterben 28.04.2013 00:27
von Aquila • 7.069 Beiträge

Welch ein Juwel die unverfälschte Lehre der Heiligen Mutter Kirche ist, zeigt sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass sie uns kraft der durch die Verdienste unseres HERRN und GOTTES JESUS CHRISTUS für uns erworbene Gnadenfülle der heiligen Sakramente selbst für diese wichtigste Stunde im irdischen Leben eines Menschen bereits in dieser Zeit fürsorglich vorbereiten will....
so ist es heute vielfach nicht mehr weitläufig genug bekannt, dass
der hl. Papst Pius X. durch ein Dekret aus dem Jahre 1904

allen Gläubigen einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde.
Ein Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind für die Sterbestunde gewährt .

Zur Erinnerung:

Ein vollkommener Ablass kann gewährt werden, wenn der Gläubige

- aufrichtig gebeichtet hat mit dem Willen zur UMKEHR, der Abkehr von der Sünde

- die hl. Kommunion im Stande der Gnade empfangen hat

- nach der Meinung des Heiligen Vaters gebetet hat ( empfohlen "Vater unser" und "Gegrüssest seist Du Maria" )


Der hl. Papst Pius X. gewährt nun per Dekret den genannten vollkommenen Ablass für die
Sterbe-Stunde, wenn der Gläubige
einmal währende seines irdischen Lebens (!)
unter aufrichtiger Reue und den oben genannten Bedingungen für einen vollkommenen Ablass und mit inniger Liebe zur allerheiligsten Dreifaltigkeit, Gott....
folgendes Gebet verrichtet:

-
"Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an."
.

-

Wirksam wird der vollkommene Ablass dann in der Sterbe-Stunde
Auch wenn der Gläubige unglücklicherweise nach der Gewährung dieses vollkommenen Ablasses in eine schwere Sünde fallen sollte, geht der Ablass nicht verloren, sollte der Gläubige nur in der Sterbe-Stunde wieder im Stande der Gnade sein....

So schenkt die Gnadenfülle der hl. Sakramente den Gläubigen jene unermessliche Kostbarkeit der Handreichung in der Sterbe-Stunde, aufdass er miteinstimmen kann in die Worte der Heiligen....


Der heilige Franz von Sales:

"Der Tod ist Leben, wenn er sich im Angesicht Gottes vollzieht."


Der hl. Pater Pio:


„Bleibe bei mir, Christus, denn es will Abend werden.
Der Tag neigt sich dem Ende zu.
Das Leben geht vorbei. Tod, Gericht und Ewigkeit kommen schon bald.“



Der nach obigen Bedingungen gewährte vollkommene Sterbestunde-Ablass geht auch dann nicht verloren, sollte der Gläubige unglücklicherweise nach der Gewährung dieses Ablasses wieder in eine schwere Sünde fallen, sich aber in der Todes-Stunde wieder im Stande der Gnade befindet.
Hier Näheres über den Ablass im allgemeinen:

http://www.vatican.va/roman_curia/tribun...ulgence_ge.html


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 28.04.2013 00:31 | nach oben springen


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