Grüss Gott und herzlich Willkommen im KATHOLISCHPUR- Forum....

#6

RE: Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe .......

in Wenn etwas der Klärung bedarf 10.06.2013 22:11
von Aquila • 7.243 Beiträge

Lieber blasius

Du schreibst in "Rätseln" ....?!

Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 10.06.2013 23:29 | nach oben springen

#7

RE: Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe .......

in Wenn etwas der Klärung bedarf 10.06.2013 22:26
von blasius (gelöscht)
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Lieber Aquila,

bedarf der Klärung:



Einem röm. Katholiken ist es keinesfalls gegeben, bez. der unfehlbaren Glaubenslehre nach "eigenem Gutdünken" zu handeln.

Das Kirchenrecht nennt denn so auch unmissverständlich das
"beharrliche Leugnen"
von Glaubenswahrheiten
- aber auch das "beharrliche Zweifeln" an ihnen (!) -
"H ä r e s i e"

mit der nach sich ziehenden Folge der
Tatstrafe der Exkommunikation !

Auszug aus dem CIC:


"Can. 751
Häresie
nennt man die
nach Empfang der Taufe erfolgte
beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen
beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit;
(…)

Can. 1364
(…)
der Häretiker
(…)
ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des ⇒ can.194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß ⇒ can.1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden."

-

Freundliche Grüsse und Gottes Segen




"Ich brauche keinen Priester, ich mache alles selbst mit Jesus aus!" (2)


Lieben Gruß, blasius

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#8

RE: Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe .......

in Wenn etwas der Klärung bedarf 10.06.2013 22:41
von Aquila • 7.243 Beiträge

Lieber blasius

Was steht denn in den zitierten Zeilen
für Dich so Anstössiges ?

Es ist schlicht die Lehre der Kirche.

Damit ist über niemanden der Stab gebrochen
und
ist damit auch niemand "verurteilt"....

Freilich lesen wir die unmissverständliche Mahnung heraus,
dass die unfehlbare Lehre der Heiligen Mutter Kirche
n i c h t
Gegenstand von persönlichen "Meinungen" sein darf....
zumal dem Abgleiten in die Häresie sehr oft
verbissene, beharrliche Kritiksucht vorausgeht....
Luther als trauriges Beispiel !


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 10.06.2013 22:43 | nach oben springen

#9

RE: Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe .......

in Wenn etwas der Klärung bedarf 10.06.2013 23:11
von blasius (gelöscht)
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Lieber Aquila,

zur Erinnerung, meine Frage war woher die Sakramente kommen und wer sie

eingesetzt hat. Fest seht dass sie nicht wörtlich in der Bibel stehen.

Hat das was mit "Druchleuchten" zu tun?


Diese einfachen Fragen führten zu diesem Thema ....

Die unfehlbare Glaubens- und Sittenlehre der Heiligen Mutter Kirche unterliegt
keiner "menschlicher Durchleuchtung" !
Sie ist nicht gegeben, um über sie "demokratisch zu bestimmen"
sondern
um sie
in Demut mit
gläubigem Herzen / gläubiger Seele
anzunehmen und so im Streben nach Heiligkeit voranzuschreiten.
Alleine in der unfehlbaren Lehre der Heiligen Mutter Kirche will der HEILIGE GEIST gehört werden.

Einem röm. Katholiken ist es keinesfalls gegeben, bez. der unfehlbaren Glaubenslehre nach "eigenem Gutdünken" zu handeln.

Das Kirchenrecht nennt denn so auch unmissverständlich das
"beharrliche Leugnen"
von Glaubenswahrheiten
- aber auch das "beharrliche Zweifeln" an ihnen (!) -
"H ä r e s i e"

mit der nach sich ziehenden Folge der
Tatstrafe der Exkommunikation !

Auszug aus dem CIC:


"Can. 751
Häresie
nennt man die
nach Empfang der Taufe erfolgte
beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen
beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit;
(…)

Can. 1364
(…)
der Häretiker
(…)
ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des ⇒ can.194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß ⇒ can.1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden."



Vorgeschriebene Anworten sind nicht immer Sach und Themen bezogen und daher irreführend und unsachlich

http://www.razyboard.com/system/morethre...-5977298-0.html


Liebe Grüße. blasius

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#10

RE: Exkommunikation oder Kirchenbann ist eine Kirchenstrafe .......

in Wenn etwas der Klärung bedarf 10.06.2013 23:19
von blasius (gelöscht)
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Nachtrag,


Dass du aufgrund der Erläuterungen "gereizt" bist.....
habe ich den Eindruck.

Weshalb denn ?


Werde in mich gehen und dann antworten Gruß,, blasius





Freundliche Grüsse und Gottes Segen

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