Lieber Heribert
Deine Fragen sind nachvollziehbar und durchaus berechtigt.
Aus dem vorher Gesagten geht hervor, dass in der Tat ein jeder Papst "des Amtes wegen" Papst ist.
Also oberstes "Lehr-Amt"...."Priester-Amt" ....und "Hirten-Amt".
Mag die eine oder andere Form der Amtsführung einiger Päpste auch
einige Fragezeichen aufwerfen und gar irritierend oder verwirrend wie aktuell wirken....
ihre - eng definierte - Unfehlbarkeit bleibt unangetastet.
Weshalb ?
Das vom 1. Vatikanischen Konzil erlassene Dogma der Unfehlbarkeit im Wortlaut:
"
...Dass der römische Papst,
WENN ER VOM LEHRSTUHLE AUS ( EX CATHEDRA ) SPRICHT ,
d.h., wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltet und kraft seiner höchsten Apostolischen Amtsgewalt
ENDGÜLTIG ENTSCHEIDET , EINE LEHRE ÜBER GLAUBEN ODER SITTEN,
sei von der ganzen Kirche festzuhalten,
er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verhiessen ist,
sich jener UNFEHLBARKEIT erfreut,
welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei der endgültigen Bestimmung über eine Lehre in Sachen des Glaubens oder der Sitten ausgerüstet haben wollte;
und dass deshalb solche endgültigen Entscheidungen des römischen Papstes durch sich selber, nicht aber durch die Zustimmung der Kirche unabänderlich sind...."
-
Wenn also ein Papst wie Papst Franziskus z.B. versucht, bez. des Ehebruches seine "Ausnahme"-Regelung über die Schiene von "Lebens-Realitäten" zu fahren, so bleibt dies seine Meinung und wird niemals die Stufe der Unfehlbarkeit erklimmen kônnen und kann alleine für - wie gesehen - grosse Verwirrung sorgen und dürfte dereinst wohl wieder "kassiert", d.h. korrigiert werden.
Ebensolches lässt sich auf andere Lehrbereiche ausdehnen.
Freundliche Grüsse und Gottes Segen