Leider nichts gefunden ausser das man der Frau Schreiben kann:
Wer Frau Wiens ein paar ermutigende Zeilen schreiben möchte (bis 1. Mai), hier folgt ihre Haftanschrift:
JVA Gelsenkirchen
z. Hd. v. Fr. Anna Wiens
Aldenhofstr. 99-101
45883 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Armin Eckermann, Schulunterricht zu Hause e.V., Buchwaldstr. 16, D-63303
HINWEIS: Die Großeltern des Ehepaar Wiens saßen bereits unter dem Kommunismus in Rußland wegen ihres christlichen Glaubens im Gefängnis.
Warum das alles?
Nach dem Gesetz muss Erzwingungshaft nicht angeordnet werden. Die Erzwingungshaft kann abgebrochen werden, wenn sich zeigt, dass sie nicht zum Ziel führt. Bei allen Eltern, die wegen der Nichtteilnahme ihrer Kinder an der schulischen Sexualerziehung in Erzwingungshaft genommen wurden, hat selbst mehrfache Erzwingungshaft, sogar bis zu 40 Tagen, nicht zum Ziel geführt.
Warum also die Erzwingungshaft?
Es bleibt das Geheimnis der Regierung von NRW, warum sie unbescholtene Bürger, die ihre grundgesetzlich garantierte Elternverantwortung auf Erziehung ihrer Kinder ernst nehmen, mit Gefängnis bestraft, nur weil sie ihre Kinder vor ein paar Stunden umstrittener staatlicher Sexualkunde schützen wollen.