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Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister
RE: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister
in Diskussionsplattform "Genderismus" 09.11.2017 23:22von Aquila • 7.220 Beiträge
Lieber Blasius
Was hätte man auch von der "Deutschen Bischofskonferenz" anders erwarten sollen als das Mitschwimmen im Strom !?
Ein Armutszeugnis mehr !
Dieses "Urteil" ist eine weitere fürchterliche Türöffnung ins Bodenlose.....
wenige, sich im Promillebereich befindlichen biologischen Syndrombilder sollen als Sprungbrett benutzt werden, um letztendlich der ganzen Palette der "sexuellen Vielfalt" "Rechtsstatus" zu gewähren.
Im wörtlichsten Sinne....der Beginn eines Teufelskreislaufes.
Und immer wieder dieselbe (teuflische) liberal freigeistig orchestrierte einseitige Mitleidsmasche.
Wir erinnern uns:
Der heute systematisch vollzogene Massenmord an ungeborenen beseelten Kindern begann mit dem "Mitleid" für die "schwangere Frau in Lebensgefahr", um damit den Mord an ihrem ungeborenen beseelten Kind "rechtfertigen" zu wollen.
Mitleid mit den ungeborenen beseelten Kindern hatte niemand !
Heute ist die mörderische Abtreibung blutiger "Alltag".....
ausgeweitet zu einer "Standardrechtfertigung" für "bemitleidenswerte ungewollt schwanger gewordene Frauen"....
Mitleid mit den weltweit jährlich über 60 Millionen ermordeten ungeborenen beseelter Kindern?
Fehlanzeige !
Weiter mit derselben "Mitleidsmasche" bei der "künstlichen Befruchtung".
Die "ungewollt Kinderlosen" und ihr ang. "Recht" auf ein Kind ?
( Wer spricht ihnen dieses ang. "Recht" zu? Der Mensch !)
Wer hat Mitleid mit den ca. 4-6 "überzählig befruchteten " ungeborenen beseelten Kindern, die "weggeworfen" sprich ermordet werden ?
Und wer hat Mitleid mit dem einen geborenen beseelten Kind, welches erfahren muss, dass für sein Leben ein halbes Dutzend oder mehr Geschwisterchen unfreiwillkg sterben mussten ?
Dasselbe mit den "bemitleidenswerten Homosexuellen" !
"Wenn sie sich doch lieben".....etc. etc...
Von wahrer Liebe kann hier selbstredend keine Rede sein.....
der hl. Augustinus: "Wenn du wissen willst, welcher Art deine Liebe ist, acht wohin sie dich führt"
Das Schand-"Gesetz"..."Ehe für alle" als Resultat dieser Variante der "Mitleidstour"!
Und wer hat Mitleid mit den derartigen Verbindungen überlassenen Kindern ?
(Die Kirche lehnt "homosexuelle Adoptionen" als für das Kind schweren Schaden zufügend ab )
Und nun alles wieder von Vorne....
beginnend mit der einseitigen "Mitleidsbekundung" für die sich im Promillebereich befindlichen Personen mit biologischen Syndrombildern.....
was kommen wird liegt auf der Hand....
der "gesetzliche" Wildwuchs im Sumpf der "sexuellen Vielfalt".
Und wer wird hier mit den durch diese offene Rebellion gegen Gottes Schöpfungsordnung an der Seele Schaden nehmenden Kindern Mitleid haben ?
Wer hier wie die DBK derart fahrlässig und in vorauseilendem Gehorsam auf der einseitigen Mitleidsschiene fährt, scheint den auf das Seelenheil ausgerichteten Weitblick der Lehre der Kirche so wie sie immer gelehrt wurde aus den Augen verloren zu haben.
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
RE: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister
in Diskussionsplattform "Genderismus" 10.11.2017 18:39von Hemma • 589 Beiträge
Zum Thema ein Gastbeitrag bei Andreas Unterberger von Dr. Marcus Franz, Facharzt für Innere Medizin
Der Mann, die Frau und das Inter
Deutschland wurde in diesem Jahr zum Weltmittelpunkt aller Geschlechter- und Ehe-Fragen. Unser nördlicher Nachbar, von uns auch gern Großer Bruder genannt, bekam heuer im Sommer vom Gesetzgeber die "Ehe für alle" verordnet. Als Draufgabe hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soeben entschieden, dass der Bundestag bis Ende 2018 die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung eines sogenannten "Dritten Geschlechts" neben Mann und Frau schaffen muss.
Dieses dritte Geschlecht soll zukünftig "Inter" oder "Divers" heißen. Der Hintergrund der bereits jetzt heftig umstrittenen Entscheidung: Ein deutscher intersexueller Mensch hat Klage erhoben, weil er sich durch die aktuelle Gesetzeslage in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sieht. Die beiden Geschlechter "Mann" und "Frau" würden seine Grundrechte insofern einengen, als er sich weder als das eine noch als das andere fühle, argumentierte der zukünftige Inter. Das Verfassungsgericht hat dieser Klage stattgegeben.
Biologische Grundlagen und politische Konsequenzen
Dazu sind einige Anmerkungen aus biologisch-medizinischer wie politischer Sicht nötig. Zunächst ist es wichtig, dass die Intersexualität nicht mit der Transsexualität verwechselt wird. Erstere ist chromosomal bedingt, zweitere durch die geschlechtsspezifischen Wünsche der jeweiligen Person.
Biologisch betrachtet wird der Mensch durch die Geschlechts-Chromosomen X und Y zu Mann oder Frau. Hat ein Mensch beide X-Chromosomen, ist er eine Frau (XX). Besitzt er die Kombination XY, dann ist er ein Mann. Darüber hinaus gibt es angeborene Aberrationen im Chromosomen-Satz mit überzähligen oder fehlenden X-Chromosomen bzw. gestörten Y-Chromosomenbildungen. Die bekanntesten dieser medizinisch definierten Erscheinungsbilder sind das Klinfelter-, das Turner- und das Swyer-Syndrom.
Weder noch
Richtigerweise muss man sagen, dass Menschen mit diesen Syndromen aus medizinischer und genetischer Sicht weder Männer noch Frauen sind. Die Richter haben in ihrem Spruch offensichtlich auf diese natürliche Gegebenheit abgestellt und vermeint, dass man einen Menschen, der weder Mann noch Frau ist, nicht dazu zwingen könne, sich zu einem dieser Geschlechter zu bekennen.
So weit, so schlecht. Der nur auf den ersten Blick nachvollziehbare richterliche Entscheid zieht nämlich einen ganzen Rattenschwanz von weiteren Fragen und mit Sicherheit auch weitere Klagen nach sich. Die Verfassungsrichter haben sich auf eine "Slippery Slope" begeben und mit ihrem Spruch die Fundamente der soziokulturellen Ordnung zur Disposition gestellt. Mit ständig neuen Verschlimmbesserungen der Geschlechterfrage ist deshalb zu rechnen.
Nach der Biologie kommt die Soziologie
Mit welcher Begründung wird man nun Transsexuelle vom Wechsel der geschlechtlichen Identität und von einer eventuell gewünschten unkomplizierten und raschen Änderung im Personenstandsregister ausschließen? Im Sinne der Grundrechte und Gleichbehandlung ist dies in Deutschland ab jetzt in Wirklichkeit unmöglich.
Gesetzt den Fall, ein transsexueller Mensch fühlt sich heute als Frau, ist aber chromosomal ein Mann und leidet unter dieser Situation so sehr, dass er medizinische Behandlung (Antidepressiva, Hormone, Operationen etc.) braucht und schon vor jeglicher Behandlung unbedingt als Mann registriert sein möchte.
Wie kann ihm der Gesetzgeber die einfache Änderung des Eintrags verweigern, wenn er dies dem zukünftigen biologischen "Inter" aber gestattet? Und wie kann der Gesetzgeber eine neuerliche Änderung des Eintrags verbieten, falls der transsexuelle Mensch nach ein paar Jahren doch wieder ein Mann sein will? Derzeit müssen Transsexuelle für eine Änderung im Personenstandregister relativ aufwendige juristische Verfahren durchlaufen – angesichts der Entscheidung aus Karlsruhe wird das jetzt zur Zumutung und zur Diskriminierung.
Und Conchita lächelt
Diese Fragen klingen noch hypothetisch, sind aber der Klärung zuzuführen, weil diese Dinge regelhaft einen immer stärkeren Spin bekommen und die hinreichend bekannten Lobbys daran arbeiten, die menschliche Geschlechtlichkeit bis zur Unkenntlichkeit zu diversifizieren. Es sei daran erinnert, dass es zur Zeit etwa 60 Möglichkeiten gibt, sein soziales Geschlecht zu definieren.
Das Ziel der einschlägig agierenden Lobbys ist es, einerseits maximale sexuelle Vielfalt herzustellen, aber andererseits die totale Gleichheit zu fordern. Die Gallionsfigur dieser widersprüchlichen Philosophie kommt aus Österreich: Es ist Conchita Wurst. Am Ende soll alles egal, also wurscht sein.
Die Richter im Dilemma
Vom Politischen zurück zum Juristischen: Warum sollte man zukünftig eine x-beliebige Auswahl des sozialen Geschlechts (vulgo Gender) und ein breiter gefächertes Personenstandsregister verbieten, wenn man es dem chromosomal nicht exakt Zuordenbaren gestattet, seine eigene Definition zu bekommen? Die subjektive Situation ist ja für alle, die sich nicht eindeutig als Mann oder Frau fühlen oder die Rolle wechseln wollen, immer dieselbe: Man fühlt sich in seinen Grundrechten eingeengt, weil man die eng gehaltene geschlechtliche Definition vom Gesetzgeber zwangsweise verordnet bekommt.
Die deutschen Verfassungsjuristen rudern in Wirklichkeit in einem Dilemma herum. Sie werden weiterhin ständig neue Regulierungen und Gesetze veranlassen müssen, um all die Leute, die sich subjektiv in ihren geschlechtsbezogenen Grundrechten verletzt fühlen, zu beruhigen und zu befriedigen. Und es werden immer neue Facetten der Diskriminierung auftauchen.
Die Einführung des "Dritten Geschlechts" ist wie fast alles, was in den letzten Jahren in Deutschland passiert ist, eine fortgesetzte Kapitulation vor der eigenen dunklen Geschichte des Dritten Reichs. Deutschland will als späte Antwort auf seine Historie alles besonders gut machen – und bestätigt damit in haarsträubender Weise immer wieder den alten Spruch: "Gut gemeint ist das Gegenteil von gut".
http://www.andreas-unterberger.at/2017/1...-und-das-inter/
« Sexualpädagogische Arbeitsblätter der katholischen Kirche geraten zum Gender-Manifest | Der Genderwahn bei den Protestanten » |
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