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40 Tage nach dem Osterfest: HOCHFEST CHRISTI HIMMELFAHRT.

#6

Fragen zur Piusbruderschaft

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 10.08.2016 18:56
von Katholik28 • 321 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus!

Ich habe den Thread über die Piusbruderschaft durchgelesen.
Und natürlich hoffe ich auch, dass die FSSXP hoffentlich bald wieder ganz zu uns gehört.
Doch wenn man die Entwicklung nüchtern betrachtet, dann wird es wohl noch dauern.
Obwohl es für meinen Lebensraum in der Praxis keine Rolle spielt,
da in meiner Umwelt hier die Gemeinschaft nicht vertreten ist.
Ich würde gerne wissen inwieweit es Gülteigkeit hat oder gar verboten ist,
dass wir als normale Römisch-katholische bei der Piusbruderschaft teilnehmen können.
Ich möchte das mal in Fragen konkretisieren:

- Darf ich an der Heiligen Messe teilnehmen oder ist mir das nicht erlaubt?
- Kann ich vollgültig die Heilige Kommunion empfangen?
- Kann ich bei ihnen beichten und gilt die Absolution?
- Welche Einschränkungen habe ich überhaupt in Verbindung mit der FSSPX ?

Freundliche Grüße und Gottes Segen

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#7

RE: Fragen zur Piusbruderschaft

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 10.08.2016 23:31
von Aquila • 7.077 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !

Lieber Katholik28


Leider herrscht bezüglich der Pius-Bruderschaft heute mehr denn je einiges an Verwirrung.


Bevor ich auf den aktuellen Stand komme, einige grundlegende Bemerkungen:

Obschon immer wieder andere Meinungen zu hören sind,
hat vor neun Jahren Kardinal Hoyos erklärt,
dass die Pius-Bruderschaft von der Kirche nicht als "schismatisch" gesehen werde.

Hierzu folgendes Zitat des seinerzeitigen Präsidenten der Kommission Ecclesia Dei,
Kardinal Castrillón Hoyos,.
Dieser erklärte der deutschen Zeitung "Die Tagespost" am 8.2.2007:
-

„Die Bischöfe, Priester und Gläubigen der Priesterbruderschaft sind
keine Schismatiker.“

-

Die Tatsache, dass es sich hier nicht um ein eigentliches Schisma handelt,
kann man rein praktisch auch daran erkennen,
dass die für die Priesterbruderschaft St. Pius X. zuständige Behörde der Kurie
nicht der „Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen“ ist, der sich mit den von der Kirche getrennten Gemeinschaften befaßt, sondern die
Päpstliche Kommission Ecclesia Dei“ , die ausschließlich innerkatholische Aufgaben wahrnimmt.
Es liegt also kein eigentliches Schisma vor, sondern ein innerkirchlicher Streit.

Dies wurde aus Rom auch offiziell bestätigt.
So hat etwa Kardinal Cassidy,
als damaliger Präsident des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen, auf Anfrage eines Gläubigen mit Schreiben vom 3. Mai 1994 geantwortet, die Frage der Bruderschaft sei eine "interne Angelegenheit der katholischen Kirche".
Die Bruderschaft sei "nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität",

Im Wortlaut der Auszug aus der Erklärung vom 3.5.1994 von
Kardinal Cassidy,
seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen:
-

"Die Situation der Mitglieder dieser Bruderschaft ist eine
interne Angelegenheit der katholischen Kirche.
Die Bruderschaft ist nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität in der in dem Direktorium gebrauchten Bedeutung"

-


Bezüglich den heiligen Sakramenten:

Das allerheiligste Altarsakrament
- die heilige Eucharistie -
ist unstrittig gültig !

Bei den
heiligen Sakramenten
der Busse und der Ehe
berufen sich einige Kirchenrechtler auf die
kirchliche Forderung der vorherigen "Beauftragung" ( Jurisdiktion)
durch einen Ordinarius der Kirche.
Und genau hier nun wird es schwierig und ziemlich zerfahren.

Da die Pius-Bruderschaft ohne Zweifel
GÜLTIGE Weihen vollzieht, aber diese kirchenrechtlich ( noch ) "nicht rechtens" sind,
können sie denn auch ( noch ) keine "Beauftragung" durch einen Ortsbischof erhalten ( haben ).
( fehlende Jurisdiktion !)

Bezüglich der Sonntagspflicht wird es gar verwirrend.

Noch im Jahre 2003
- also noch vor der Aufhebung der Exkommunikation der vier Pius-Bruderschaft-Bischöfe -
erhielt UNA VOCE auf diese Frage eine Antwort direkt von Monsignore Perl
vom 18. Januar 2003, welcher folgendermaßen antwortete:
(Die Frage lautete damals gleich:
„Kann ich meine Sonntagspflicht erfüllen, indem ich einer Messe der Priesterbruderschaft St. Pius X. beiwohne?")

Die Antwort war eindeutig:
-

Im strikten Sinn können Sie Ihre Sonntagspflicht erfüllen,
indem Sie einer Messe beiwohnen,
die von einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. zelebriert wird."


-

Neun Jahre später im Jahre 2012
- und dies also nach Aufhebung der Exkommunikation
der vier Pius-Bruderschaft-Bischöfe -
erhielt ein Priester auf dieselbe Frage ein Schreiben
von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei.
Die Frage zur Sonntagspflicht lautete:
-

Kann ein Gläubiger auch durch den Besuch einer Heiligen Messe, die von einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. zelebriert wird, die gebotene Sonntagspflicht erfüllen? Vorausgesetzt, dass dieser Gläubige die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Novus Ordo Missae nicht ablehnt und es in der Gegend keinen für ihn ohne Schwierigkeiten erreichbaren
anderen Meßort im Alten Ritus gibt.

-

Die Antwort war ein Zitat aus dem Brief von Papst Benedikt XVI.
an die Bischöfe der Katholischen Kirche in Sachen Aufhebung der Exkommunikation
der vier von Erzbischof Lefebvre geweihten Bischöfe v. 10. März 2009:
-

"Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat,
üben ihre Amtsträger auch keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus.
Es ist also zu unterscheiden zwischen der die Personen als Personen betreffenden
disziplinären Ebene und der dogmatischen Ebene, bei der Amt und Institution in Frage stehen.
Um es noch einmal zu sagen: Solange die dogmatischen Fragen nicht geklärt sind,
hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus
."

-

Eigentlich eine unklare Antwort.....zwischen den Zeilen jedoch ist hier denn eher ein
"Nein" aufgrund fehlender Rechtmässigkeit herauszulesen.



Kurz zusammengefasst dazu die Ansicht der Pius-Bruderschaft:

Die Heilige Mutter Kirche geht es in erster Linie immer um das
SEELEN-HEIL der Gläubigen.
Die Gnadenfülle der heiligen Sakramente sind unermesslich kostbare
HEIL-MITTEL....
zu diesen muss den Gläubigen der Zugang auch ermöglicht werden !
Kurz:
Die hl. Sakramente sind für das SEELEN-HEIL der Gläubigen da und nicht die Gläubigen für die hl. Sakramente !

-

Can. 1335 —
Wenn eine Beugestrafe untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden
oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot ausgesetzt,
sooft es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden;
wenn eine als Tatstrafe verwirkte Beugestrafe nicht festgestellt ist,
wird das Verbot außerdem ausgesetzt,
sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist aus jedwedem gerechten Grund erlaubt.



Zusammen mit folgendem Canon:

-

Can. 144 — § 1.
Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel
ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.

-

argumentiert die Pius-Bruderschaft , dass die in Canon 966 geforderte Befugnis zur gültigen Absolution:

-

Can. 966 — § 1.
Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben.

-
aufgrund der oben genannten Codices 1135 und 144;1
durch eine direkte Erlaubnis der Heiligen Mutter Kirche erteilt werde....
denn die Heilige Mutter Kirche ersetze immer dann die fehlende Jurisdiktion eines hw Priesters, wenn andernfalls ein Nachteil für das Seelen-Heil der Gläubigen entstehen würde !



Wie wäre es doch wünschenswert,
dass sich diesbezüglich endlich eine Einigung finden liesse.....
gerade auch aufgrund der aktuellen Verunsicherung unter den Gläubigen.



++++

Zum aktuellen Stand
(siehe bitte dazu auch das gepostete Interview mit Erzbischof Pozzo
Msgr. Athanasius Schneider: „Piusbruderschaft sollte anerkannt werden, so wie sie ist“ ):

Papst Franziskus ( O-Ton: Die Pius-Bruderschaft ist katholisch!)
drängt auf eine baldige Einigung ( wieder volle Gemeinschaft der Pius-Bruderschaft) offenbar unter Verzicht auf die bisherigen für die Piusbruderschaft unannehmbaren Bedingungen bez. einiger Dokumente des Vvaticanums II.

Desweiteren hat er für die Dauer des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit
per päpstlicher Vollmacht die hl. Beichte bei der Pius-Bruderschaft für rechtens erklärt, also die Jurisdiktion erteilt
Diese Vollmacht wird sich gem. Bischof Fellay von der Pius-Bruderschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit auch über das Heilige Jahr hinaus erstrecken.
Papst Franziskus plane auch einen weiteren Ausbau der Jurisdiktion für die Pius-Bruderschaft.




Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 10.08.2016 23:56 | nach oben springen

#8

RE: Fragen zur Piusbruderschaft

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 11.08.2016 12:04
von Katholik28 • 321 Beiträge

Gelobt sei Jesus Christus !

da kann man wirklich nur hoffen und beten, lieber Aquila.
Und das wollen wir denn auch machen.
Danke dir wieder einmal für diese Rundum-Information des neuesten Standes.
Und wir werden jedes verlautbarte Wort darüber in unseren katholischen Medien gespannt verfolgen.

Freundliche Grüße und Gottes Segen !

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