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#6

RE: Heilig und unauflöslich

in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 22:00
von Aquila • 7.064 Beiträge

Lieber Andreas

@Hemma hat es bereits trefflich umrissen;
die nachkonziliären Eheschliessungs-Bedingungen
sind aufgrund der Verwässerung bzw. Weichspülung der katholischen Lehre oft bloss noch auf dem Papier wirksam.

Der Codex des Kanonischen Rechtes zu den von Dir
angesprochenen Fällen:
-

Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen,
von denen eine in der katholischen Kirche getauft
oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die
andere aber ungetauft ist.

§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. ⇒1125 und⇒1126 erfüllt sind.
[....]
KAPITEL VI

MISCHEHEN

Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist,
der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht,
ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.

Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;

2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;

3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.

Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.



http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P41.HTM


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 04.02.2015 22:02 | nach oben springen

#7

RE: Heilig und unauflöslich

in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 22:22
von Andi • 1.077 Beiträge

Danke Aquila,

aber was heißt: .......und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist ? Das derjenige exkommuniziert wurde. Ist das damit gemeint ?

und wer steht nicht voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ?


Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
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#8

RE: Heilig und unauflöslich

in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 22:45
von Maresa • 297 Beiträge

Liebe Mitleser!


Erst kürzlich kam vom Verwandtenkreis folgendes:

"Einladung zur kirchlichen Trauung"!


Er: katholisch getauft, nicht praktizierend, in 1. Ehe kirchlich verheiratet und geschieden,
in 2. Ehe ein paar Jahre standesamtlich verheiratet.

Sie: nicht getauft, nicht gläubig


Auf meine leise Nachfrage, wie es möglich sei ein Zweitesmal kirchlich zu heiraten? Kam die Antwort: " Ein evangelischer Pastor habe sich bereiterklärt, die Trauung zu halten".

In mir sträubt sich alles dagegen, da hinzugehen. Da wird ein riesen Brumborium abgehalten, ohne überhaupt einen Funken von Glauben zu haben.
Warum nun ein evangelischer Pfarrer sich dazu hergibt eine solche Farce abzuhalten, ist mir schleierhaft? Zumal keiner der Beiden evangelisch getauft ist.

Zu meinem Mann sagte ich:" Da mußt Du alleine hin, schließlich ist es Deine Verwandtschaft". Aber das läßt er nicht gelten.
Wahrscheinlich werde ich in den sauren Apfel beißen müßen.

Viele Grüße
Maresa

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#9

RE: Heilig und unauflöslich

in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 23:06
von Aquila • 7.064 Beiträge

Lieber Andreas

Zur ersten Frage
"des Glaubensabfalles durch einen formalen Akt"
folgende
- akribisch genaue -
vatikanische Erklärung :

-

 

PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE GESETZESTEXTE

ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS 
AB ECCLESIA CATHOLICA

Vatikanstadt, 13. März 2006

Prot. N. 10279/2006

Eminenz,

schon seit längerer Zeit haben Bischöfe, Offiziale und andere Fachleute des Kanonischen Rechtes diesem Päpstlichen Rat Zweifel und Anfragen zur Klärung hinsichtlich des sogenannten actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica vorgelegt, auf den in den Canones 1086 § 1, 1117 und 1124 des Codex des Kanonischen Rechtes Bezug genommen wird. In der Tat handelt es sich um einen in der kanonischen Gesetzgebung neuen Begriff, der sich unterscheidet von den anderen, eher „virtuellen“ Modalitäten (die auf dem Verhalten basieren) des „offenkundigen“ oder einfach „öffentlichen“ Glaubensabfalls (vgl. c. 171 § 1, 4°; 194 § 1, 2°, 316 § 1, 694 § 1, 1°; 1071 § 1, 4° und § 2), Umstände, in denen die in der katholischen Kirche Getauften oder in sie Aufgenommenen durch rein kirchliche Gesetze verpflichtet sind (vgl. c. 11).

Das Problem wurde von den zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls sorgfältig untersucht, um vor allem die theologisch-lehrhaften Inhalte dieses actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica genau zu fassen, und danach die Erfordernisse oder juridischen Formalitäten zu präzisieren, die notwendig sind, damit dieser sich als ein wirklicher „formaler Akt“ des Abfalls darstellt.

Nachdem hinsichtlich des ersten Aspekts die Entscheidung der Kongregation für die Glaubenslehre vorlag und die gesamte Frage in der Vollversammlung untersucht wurde, teilt dieser Päpstliche Rat den Präsidenten der Bischofskonferenzen Folgendes mit:

1. Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia darstellen kann, auch hinsichtlich der in den zitierten Canones vorgesehenen Ausnahmen, konkretisiert werden in:

a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;
b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.

2. Der Inhalt des Willensaktes muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.

3. Der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte.

Andererseits konstituieren formelle oder (noch weniger) materielle Häresie, Schisma und Apostasie nicht schon von selbst einen formalen Akt des Abfalls, wenn sie sich nicht im äußeren Bereich konkretisieren und wenn sie nicht der kirchlichen Autorität gegenüber in der gebotenen Weise bekundet werden.

4. Es muss sich demnach um einen rechtlich gültigen Akt handeln, der  von einer kanonisch rechtsfähigen Person gesetzt wird, in Übereinstimmung mit der kanonischen Norm, die ihn regelt (vgl. cc. 124-126). Dieser Akt muss persönlich, bewusst und frei getätigt werden.

5. Es wird überdies verlangt, dass der Akt von dem Betroffenen schriftlich vor der zuständigen kirchlich katholischen Autorität bekundet wird: vor dem Ordinarius oder dem eigenen Pfarrer, dem allein das Urteil darüber zusteht, ob wirklich ein Willensakt des in Nr. 2 beschriebenen Inhalts vorliegt oder nicht.

Daher wird der actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Sanktionen (vgl. c. 1364 § 1) nur vom Vorhandensein der beiden Elemente konstituiert, nämlich vom theologischen Profil des inneren Aktes und von seiner Bekundung in der festgelegten Weise.

6. In diesen Fällen sorgt dieselbe kirchliche Autorität dafür, dass der Eintrag im Taufbuch (vgl. c. 535 § 2) erfolgt mit dem ausdrücklichen Vermerk „defectio ab Ecclesia catholica actu formali“.

7. In jedem Fall bleibt klar, dass das sakramentale Band der Zugehörigkeit zum Leib Christi, der die Kirche ist, aufgrund des Taufcharakters ein ontologisches Band ist, das fortdauert und wegen des Aktes oder des Tatsache des Abfalls nicht erlischt.

In der Gewissheit, dass der dortige Episkopat in Anbetracht der Heilsdimension der kirchlichen Gemeinschaft die pastorale Motivation dieser Normen gut verstehen wird, verbleibe ich mit in herzliche Verbundenheit

im Herrn Ihr

Julián Kard. Herranz
Präsident

Bruno Bertagna
Sekretär

Die vorliegende Mitteilung wurde approbiert von Papst Benedikt XVI, der die amtliche Bekanntmachung an alle Präsidenten der Bischofskonferenzen angeordnet hat.

 

-
http://www.vatican.va/roman_curia/pontif...is_ge.html ;

Zur zweiten Frage der
"nicht vollen Gemeinschaft"....

hier sind in erster Linie die Ostkirchen gemeint;
freilich dürfte gemäss Kirchenrecht leider immer noch
auch die Pius-Bruderschaft dazugehören,
auch wenn diese "rechtliche Gleichstellung"
der traditionsverbundenen Pius-Bruderschaft
mit den Ostkirchen mehr konstruiert denn
begründet scheint.

Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 04.02.2015 23:08 | nach oben springen

#10

RE: Heilig und unauflöslich

in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 23:54
von Andi • 1.077 Beiträge

Danke Aquila,

tja warum einfach wenns auch kompliziert geht, möchte man fast sagen. Beim Beispiel von Maresa sieht man, das bei den Protestanten wirklich alles möglich ist. Gut das ich aus dieser Sekte raus bin.


Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
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