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Heilig und unauflöslich
in Das heilige Sakrament der Ehe 06.04.2013 00:19von Aquila • 7.220 Beiträge
DAS HEILIGE SAKRAMENT DER EHE
Mann und Frau sagen "Ja" zueinander wie unser Herr Jesus Christus und Sein mystischer Leib, die heilige Kirche
„So schließt jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe, indem ihr das Ja-Wort sprecht."Gegenseitiges Eheversprechen: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen GeistesTreue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, euch gegenseitig zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod euch scheidet
Herr, unser Gott, du hast den Ehebund zum Abbild des Bundes Christi und seiner Kirche gemacht und ihn durch dieses große Geheimnis geheiligt."
Das heilige Sakrament der
E h e
Wenn sich MANN und FRAU in gegenseitiger Liebe, Wertschätzung und Achtung
vor der allerheiligsten Dreifaltigkeit, GOTT das Ja-Wort im heiligen Sakrament der Ehe geben
- sich dieses heilige Sakrament gegenseitig spenden ! -
so sagen sie gegenseitig "Ja"
wie
unser HERR und GOTT JESUS CHRISTUS als Bräutigam
und Seine Braut, die Heilige Mutter Kirche als Sein mystischer Leib !
Eine gültige und vollzogene Ehe ist
unauflösbar !
Hierzu der Canon des Kanonischen Rechtes:
"Can. 1141
Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden".
Auszug aus "Kleiner Katechismus des katholischen Glaubens" von Hw Martin Ramm FSSP:
-
216. Wer hat die Ehe eingesetzt?
Gott der Herr hat die Ehe bei der Schöpfung eingesetzt und Jesus Christus hat sie zu einem Sakrament erhoben.
217. Was bewirkt das Sakrament der Ehe?
Im Sakrament der Ehe verbindet Christus die Brautleute in einem heiligen und unauflöslichen Bund.*
Eine gültige Ehe ist unauflöslich bis zum Tod.
218. Welche Gnaden verleiht das Sakrament der Ehe?
1) Das Sakrament der Ehe vermehrt die heiligmachende Gnade.
2) Es gibt den Brautleuten das Anrecht auf alle Gnaden, die sie brauchen, um ihren Bund treu bis zum Tod zu halten und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.
219. Welche Pflichten haben die Eheleute?
1) Die Eheleute sollen in Eintracht und Liebe miteinander verbunden bleiben bis zum Tod.
2) Die Kinder, die Gott ihnen schenken will, sollen sie annehmen und in Gottesfurcht erziehen.
RE: Heilig und unauflöslich
in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 19:42von Hemma • 589 Beiträge
Bitte an Papst Franziskus betreffend die Zukunft der Familie:
http://www.ergebenebitte.org/
RE: Heilig und unauflöslich
in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 20:09von Andi • 1.077 Beiträge
Liebe Mitglieder,
ich habe zur Ehe eine Frage im Allgemeinen. Wer darf nach kath. Lehre eigentlich wen heiraten ? Gibt es eine kath.kirchliche Trauung wenn z.B ein Katholik/in einen Protestanten/in heiratet ? Oder wenn ein Katholik/in einen Atheisten/in heiraten würde. Wäre da überhaupt eine kath.kirchliche Trauung erlaubt ? Das jene nicht an der Eucharastie teilnehmen dürfen ist klar, aber mir geht es nur um die Frage wer hier wen heiraten darf.
Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
RE: Heilig und unauflöslich
in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 21:22von Hemma • 589 Beiträge
Lieber Andreas!
Ich habe diese Antwort zur Frage
Wie definiert das katholische Kirchenrecht eine konfessionsverschiedene Ehe?
gefunden:
Das römisch-katholische Kirchenrecht, das im Codex Iuris Canonici vom 25. Januar 1983 niedergelegt ist, definiert die konfessionsverschiedene Ehe in c. 1124 als eine Ehe zwischen zwei Getauften, „von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht".
Der kirchliche Gesetzgeber setzt also voraus, dass einer der beiden Partner, die eine Ehe eingehen wollen, im rechtlichen Sinne der katholischen Kirche angehört, der andere einer Kirche oder Gemeinschaft, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ist, also z. B. ein Angehöriger / eine Angehörige der evangelischen Kirche, der anglikanischen Kirche, der altkatholischen, der orthodoxen Kirche, der Mennoniten, der Herrnhuter-Gemeinden, der Siebenten-Tags-Adventisten, der Baptisten oder der neuapostolischen Gemeinden (nicht Mormonen, Zeugen Jehovas, Jugendsekten).
Falls es sich um einen Angehörigen / eine Angehörige einer anderen Glaubensgemeinschaft, wie z. B. Muslimen, Hindu usw., d. h. also einen Nichtgetauften / eine Nichtgetaufte handelt, liegt keine konfessionsverschiedene Ehe, sondern eine religionsverschiedene Ehe vor.
Der Abschluss einer solchen Ehe stellt ein Ehehindernis dar (c. 1086 § 1 CIC/1983), von dem jedoch dispensiert werden kann (vgl. c. 1086 § 2 CIC/1983 i. V. m. cc. 1125 und 1126 CIC/1983).
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/767.html
RE: Heilig und unauflöslich
in Das heilige Sakrament der Ehe 04.02.2015 21:37von Andi • 1.077 Beiträge
Danke Hemma,
aber da bleiben trotzdem noch Fragen offen. Das Ehehinderniss würde demnach auch vorliegen wenn ein Katholik/in einen Atheisten heiraten wollte der nicht getauft ist. Gibt ja heutzutage viele die nicht getauft sind. Hier ist eine Definition zu lesen aber es wird trotzdem nicht gesagt ob dann auch eine kath. kirchliche Trauung erlaubt wäre.
Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
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