Das Apostolische Schreiben über die
ENDGÜLTIGE
Absage an die "Frauen-Ordination"
Auszug:
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"
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
ORDINATIO SACERDOTALIS
VON
PAPST JOHANNES PAUL II. AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DIE NUR MÄNNERN
VORBEHALTENE PRIESTERWEIHE
" Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit,
die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird,
erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32),
daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden,
und daß sich alle Gläubigen der Kirche
endgültig
an diese Entscheidung zu halten haben.
Während sich auf euch, verehrte Brüder,
und auf das ganze christliche Volk den beständigen göttlichen Beistand herabrufe,
erteile ich allen den Apostolischen Segen.
Aus dem Vatikan, am 22. Mai, dem Pfingstfest des Jahres 1994, dem 16. meines Pontifikates.
JOANNES PAULUS PP II
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http://www.vatican.va/holy_father/john_p...dotalis_ge.html
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Der seinerzeitige Sekretärl der Glaubenskongregation
- Erzbischof Amado -
sprach im Jahre 2008 auch unmissverständliche Worte
über derartige "Weihe"- Versuche:
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"Sie sind von vornherein ungültig
- und das bedeutet, dass sie nichtig sind.
Es handelt sich nämlich nicht um „Ordinationen“
im eigentlichen Sinn.
Denn die kanonische Richtlinie der Kirche besagt,
dass „die heilige Weihe nur für einen getauften Mann gültig ist“ (Can. 1024)."
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Aus dem Kirchenrecht:
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"Art. 5
Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die
schwerwiegendere Straftat der versuchten Weihe einer Frau vorbehalten:
1° Unbeschadet der Vorschrift
von can. 1378 des Kodex des kanonischen Rechts
zieht sich jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau,
welche die heilige Weihe zu empfangen versucht,
die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene
Exkommunikation als Tatstrafe zu.
2° Ist aber derjenige, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau,
welche die heilige Weihe zu empfangen versucht,
ein dem Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen unterstehender Christgläubiger,
dann ist diese Person, unbeschadet der Vorschrift von can. 1443 dieses Kodex,
mit der
großen Exkommunikation zu bestrafen,
deren Aufhebung ebenfalls dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist.
3°Wenn der Schuldige ein Kleriker ist,
kann er mit der Entlassung oder Absetzung bestraft werden[31]."
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Der Canon 1024 des
Codex Iuris Canonici
besagt:
"Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann."
Die Weihe zum Diakonat fällt selbstredend auch unter diesen Artikel !