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#1

Apostolisches Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" - "Endgültiges Nein" zur "Frauenordination" / Apost.Schr. "Spiritus Sanctus"

in Apostolische Schreiben 19.11.2014 19:08
von Aquila • 7.190 Beiträge

Das Apostolische Schreiben über die
ENDGÜLTIGE
Absage an die "Frauen-Ordination"
Auszug:
-

"
APOSTOLISCHES SCHREIBEN
ORDINATIO SACERDOTALIS
VON
PAPST JOHANNES PAUL II. AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DIE NUR MÄNNERN
VORBEHALTENE PRIESTERWEIHE

" Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit,
die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird,
erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32),
daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden,
und daß sich alle Gläubigen der Kirche
endgültig
an diese Entscheidung zu halten haben.
Während sich auf euch, verehrte Brüder,
und auf das ganze christliche Volk den beständigen göttlichen Beistand herabrufe,
erteile ich allen den Apostolischen Segen.


Aus dem Vatikan, am 22. Mai, dem Pfingstfest des Jahres 1994, dem 16. meines Pontifikates.

JOANNES PAULUS PP II
-


http://www.vatican.va/holy_father/john_p...dotalis_ge.html

-

Der seinerzeitige Sekretärl der Glaubenskongregation
- Erzbischof Amado -
sprach im Jahre 2008 auch unmissverständliche Worte
über derartige "Weihe"- Versuche:
-

"Sie sind von vornherein ungültig
- und das bedeutet, dass sie nichtig sind.

Es handelt sich nämlich nicht um „Ordinationen“
im eigentlichen Sinn.
Denn die kanonische Richtlinie der Kirche besagt,
dass „die heilige Weihe nur für einen getauften Mann gültig ist“ (Can. 1024)."

-

Aus dem Kirchenrecht:
-

"Art. 5

Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die
schwerwiegendere Straftat der versuchten Weihe einer Frau vorbehalten:

1° Unbeschadet der Vorschrift
von can. 1378 des Kodex des kanonischen Rechts
zieht sich jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau,
welche die heilige Weihe zu empfangen versucht,
die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene
Exkommunikation als Tatstrafe zu.

2° Ist aber derjenige, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau,
welche die heilige Weihe zu empfangen versucht,
ein dem Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen unterstehender Christgläubiger,
dann ist diese Person, unbeschadet der Vorschrift von can. 1443 dieses Kodex,
mit der
großen Exkommunikation zu bestrafen,
deren Aufhebung ebenfalls dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist.

3°Wenn der Schuldige ein Kleriker ist,
kann er mit der Entlassung oder Absetzung bestraft werden[31]."


-


Der Canon 1024 des
Codex Iuris Canonici
besagt:

"Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann."


Die Weihe zum Diakonat fällt selbstredend auch unter diesen Artikel !


zuletzt bearbeitet 23.05.2024 19:47 | nach oben springen

#2

RE: Apostolisches Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" - "Endgültiges Nein" zur "Frauenordination"

in Apostolische Schreiben 24.05.2016 18:24
von Mariamante • 391 Beiträge

Da dieser Thread gerade belebt ist- darf ich eine Frage stellen:

Kämpfe im ORF Forum seit einigen Tagen zum Thema Diakoninnenweihe. Dabei nehme ich auch Rückbezug auf

SACERDOTALIS ORDINATIO

Meine Frage an euch: Wie ist dieses Papstschreiben einzustufen: Als dogmatische Entscheidung, als reines Lehrschreiben des Papstes an die Bischöfe, das keine besondere Geltung hat - wie ist das zu sehen und zu verstehen.


Gelobt sei JESUS CHRISTUS

zuletzt bearbeitet 24.05.2016 18:26 | nach oben springen

#3

RE: Apostolisches Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" - "Endgültiges Nein" zur "Frauenordination"

in Apostolische Schreiben 24.05.2016 19:41
von Kristina (gelöscht)
avatar

Stefan, fang neu an und gib uns allen und dir eine Chance für ein gutes Auskommen.

Blasius, ich "traue" mich noch, in diesem Forum zu schreiben!


Lieber Mariamante,
ich konnte das apost. Schreiben aus Zeitgründen nicht ganz durchlesen, doch kommt es mir so vor, als ob dias apost. Schreiben die Entscheidung von Papst Paul VI noch einmal durch Papst Johannes Paul II bekräftigt und somit aufgrund der unten stehenden Aussage Kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi bindend ist.

Papst Johannes Paul II schreibt:
"Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."

LG
Kristina


2.Tim 3,16: die gesamte Bibel kommt von Gott!
2.Petr 1,20-21: Gott gebrauchte menschliche Schreiber!
1.Kor 2,13: Gott wachte über jedem einzelnen Wort der Bibel!
2.Petr 1,21 Der Empfang und die Weitergabe, bzw. Niederschrift des Wortes Gottes geschah unter der Führung des Heiligen Geistes!
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#4

RE: Apostolisches Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" - "Endgültiges Nein" zur "Frauenordination"

in Apostolische Schreiben 24.05.2016 19:50
von Mariamante • 391 Beiträge

Liebe Kristina:

Vergelts Gott für die Antwort. Die Stelle dieses Schreibens habe ich auch gelesen. Aber es gibt in den anderen Foren auch theologisch sehr versierte Leute, die behaupten, eine solche Papst- Aussage in einem Schreiben sei nicht bindend, dazu bedürfte es einer ex- kathedra Entscheidung. Aquila wird das sicher genauer erklären können.


Gelobt sei JESUS CHRISTUS
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#5

RE: Apostolisches Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" - "Endgültiges Nein" zur "Frauenordination"

in Apostolische Schreiben 24.05.2016 21:09
von Kristina (gelöscht)
avatar

Lieber Mariamante:

http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ex_cathedra

Der Ausdruck ex cathedra bedeutet von der Kathedra aus, also eine bischöfliche, insbesondere päpstliche Amtshandlung, bei der eine verbindliche Entscheidung getroffen wird. Heute wird der Begriff fast nur noch für Fragen der 1870 definierten päpstlichen Unfehlbarkeit verwendet. (Ein Oekumenisches Konzil lehrt, je entsprechend seiner Aussageabsicht, sozusagen immer "ex cathedra".)

Johannes Paul II. zur Frauenordination

Wegen der Schlussformel Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis Papst Johannes Paul II. vom 22. Mai 1994 gilt diese Entscheidung als ex cathedra ergangen, also definitiv.

Der geringere Rang der Textgattung kann daran nichts ändern, zumal es sich um eine Affirmation der verbindlichen Tradition handelt, nicht um die Definition eines Dogmas. Ähnlich verbindliche Affirmationen hat Papst Johannes Paul II. auch in der Enzyklika Evangelium vitae für das Gebiet des Lebensschutzes ausgesprochen.


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zuletzt bearbeitet 24.05.2016 21:09 | nach oben springen


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