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#1

Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

in Nachrichten 17.09.2014 10:52
von blasius (gelöscht)
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03.12.2013

Die einschneidendste Veränderung
im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

50 Jahre Liturgiereform "Sacrosanctum concilium"



Seit 50 Jahren werden katholische Messen in Landessprache gehalten. Das - und vieles andere - ist dem Dokument "Sacrosanctum concilium" zu verdanken, das Papst Paul VI. während des Zweiten Vatikanischen Konzils verkündete.

An diesem Mittwoch jährt sich zum 50. Mal die wohl einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg. Am 4. November 1963 verkündete Papst Paul VI. vor mehr als 2.000 Bischöfen im Petersdom den ersten bindenden Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), die sogenannte Liturgie-Konstitution. In 130 Paragrafen schrieb das Dokument mit dem Namen "Sacrosanctum concilium" die Grundlagen für eine Reform der Messfeier sowie anderer gottesdienstlicher Riten fest.

Die Liturgiereform war in Grundzügen schon seit langem vorbereitet.

Impulse kamen vor allem aus Frankreich und aus Deutschland; sehr aktiv wirkte das Liturgische Institut in Trier mit. Im Vatikan war es der Liturgieprofessor Annibale Bunigni (1911-1982), der bereits unter Pius XII. Ideen für eine verständlichere Form des Gottesdienstes entwickelte. Er leitete auch in den Jahren nach dem Konzil die Kommission zur Umsetzung der Reform.

Rabiate Haltung gegenüber den Traditionalisten

Diese Kommission erarbeitete das neue Messbuch, das ab 1969/70 weltweit die alte, mehr als 1.000 Jahre übliche Form der Heiligen Messe ersetzte. Bei dieser Umsetzung ging Bugnini über das hinaus, was die Konzilsväter mit 2.158 Ja-Stimmen gegen 19 Nein-Stimmen beschlossen hatten. Sein Erneuerungseifer und die rabiate Haltung gegenüber den Verfechtern des alten Ritus, der quasi über Nacht verboten wurde, trug dazu bei, dass sich ab 1970 die Traditionalisten unter Führung des französischen Erzbischofs Marcel Lefebvre (1905-1991) von Rom entfernten.

Die vom Konzil beschlossenen Grundzüge der Liturgiereform waren hingegen selbst für traditionell denkende Bischöfe noch konsensfähig.

Dass es neben den lateinischen mehr Texte in den Volkssprachen geben sollte, war ebenso akzeptabel wie die Forderung, die Gottesdienste so zu gestalten, "dass die Christen durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern."

Breite Zustimmung


Die Prinzipien der Erneuerung waren so einleuchtend, dass sie die Zustimmung fast aller Konzilsväter fanden. So heißt es im Text: "Der Mess-Ordo soll so überarbeitet werden, dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden ... Einiges, was durch die Ungunst der Zeit verloren gegangen ist, soll ... nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden." Den Bischöfen wurde ans Herz gelegt, "Sorge zu tragen, dass die neuen Formen aus den bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen" und dass keine unnötigen Neuerungen eingeführt werden.

In der Umsetzung von "Sacrosanctum concilium" kam es aber schon bald zu schmerzhaften Brüchen. Das Lateinische verschwand fast völlig, viele Wand-Altäre wurden abgebaut, einige gar heimlich zerstückelt und verbrannt. Das "heilige Geheimnis" des Messopfers wurde, wie mancher empfand, zu einer Art Abendmahls-Erinnerungsfeier umgedeutet.

Gitarren gegen die "alte Messe"


Dann dauerte es nicht lange, bis Priester mit selbst gestrickten Hochgebeten und mit Gitarrenmusik an dem in die Mitte der Kirche gerückten Altar die letzten Spuren der "alten Messe" verwischten.

Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) haben mehrfach versucht, diese Auswüchse auf ein vertretbares Maß zurückzuschneiden, und auch Papst Franziskus neigt in der Liturgie nicht zu Experimenten. Selbst unter den in die Jahre gekommenen Modernisierern von einst ist die Wertschätzung einer würdigen Liturgie inzwischen wieder gewachsen.

50 Jahre nach der Verkündigung von "Sacrosanctum concilium" nähert sich die katholische Kirche wieder allmählich dem an, was die Konzilsväter 1963 tatsächlich beschlossen: einer Feier des Gottesdienstes, die "das christliche Leben unter den Gläubigen vertieft" und die das "stärkt, was dazu beiträgt, alle in den Schoß der Kirche zu rufen".

(KNA)

Aus:

http://www.domradio.de/themen/zweites-va...ng-im-leben-der

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#2

RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

in Nachrichten 17.09.2014 12:59
von Aquila • 7.061 Beiträge

Lieber blasius, liebe Leser/innen


Bei dieser Gelegenheit einige Klarstellungen:


Bez. der hl. Messe hat sich das Vaticanum II.
mit keiner Silbe
für folgende „Neuerungen“ ausgesprochen;
- „Volksaltar“,
- Messfeier „versus populum“ ,
- quasi „Abschaffung“ der Liturgiesprache Latein
- „Handkommunion“ und „Laiendiktat“.


All diese sog. „Neuerungen“ basieren auf Ungehorsam
seitens progressivistich liberaler Kreise, die Papst Paul
„vor vollendete Tatsachen“ gestellt haben ( sprich die Verunstaltung der hl. Messe ! )
und erst nachträglich ein „Indult“ – die Befreiung von geltender Norm – gleichsam erzwungen haben.
Papst Paul VI. soll angesichts der verprotestantisierten Form der hl. Messe geweint haben….
dennoch ist es leider er gewesen,
der die sog. „Neue Messe“ zur „ordentlichen Form“ ausgerufen hat und damit mit zur an den völligen Randdrängung ( ja bis zur Ächtung ) der Alten Messe beigetragen hat.
"Verboten" war die Alte Messe allerdings niemals !

Auszug aus der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium“ vom 4. Dezember 1963:

-

§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

4. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im „Allgemeinen Gebet“ sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen.
Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.

-

Das Vaticanum II. hat denn auch in derselben Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium vom 4. Dezember 1963
weder von einer Zelebration „versus populum“ noch von der Errichtung „neuer Volksaltäre“ gesprochen.
In Nr. 128 der Liturgiekonstitution steht lediglich:
-

[….]
„Die Canones und kirchlichen Statuten,
die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen,
sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren.
Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit….
[….]

-

Erst mit den nachkonziliären Willkürakten
hat der sog. „Volksaltar“ mit dem ihn begleitenden liturgischen Wildwuchs Einzug gehalten !
Als Grundlage diente die „Instruktion „Inter oecumenici“ vom September 1964,
in der die eigentliche Absicht der Liturgiekonstitiution durch
„freie Interpretation“ völlig entstellt worden ist !

Vor dem Vaticanum II.galt die Weisung des Dekretes “ Sanctissimam eucharistiam maximo“ der Ritenkongregation vom 1. Juni 1957:

-

„In Kirchen, wo sich nur ein einziger Altar befindet,
darf er NICHT so angeordnet werden,
dass der Priester zum Volk hin zelebriert.“

-

In der bereits oben erwähnten „Instruktion Inter oecumenici“ vom September 1964
liegt nun die Wurzel der beginnenden „freien Interpretation“ der eigentlichen Konzilskonstitution….gleichsam eine schleichende Verdrehung:

-

„Es ist wünschenswert / es ist besser ,
dass der Hochaltar von der Rückwand getrennt errichtet wird,
so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann.
Er soll in den heiligen Raum hineingestellt sein, dass er wirklich die Mitte ist,
der sich von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde zuwendet.
Bei der Auswahl des Materials für den Aufbau und die Ausstattung des Altars müssen die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Auch sei das Presbyterium um den Altar herum so weiträumig,
dass die heiligen Handlungen bequem vollzogen werden können.“
[….]
Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern,
auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht“


-

In einer nun nachkonziliären weiteren Instruktion „Eucharisticum mysterium“ 1967 steht erneut zu lesen:

-

Es ist erlaubt, die Messe zum Volk hin zu feiern, auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht

-

In der darauffolgenden Einführung in das neue Römische Messbuch von 1969
wird dann weiter der Eindruck erweckt, als wäre der „Volksaltar mit Ausrichtung versus populum“ die „Norm“:
-

„Der Hauptaltar soll von der Wand getrennt gebaut werden,
so dass er leicht umschritten werden
und auf ihm die Zelebration versus populum (zum Volk hin) ausgeführt werden kann


-

In der Neuauflage des Missales im Jahre 2002 schliesslich findet sich der folgenschwere Zusatz:

-

Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist.“

-

Dies war denn auch für Manche ein „Freibrief“, den „Volksaltar“ und die Ausrichtung „versus populum“ nun gar als „verpflichtende Forderung“ aufzutischen.

Schließlich noch zwei Zitate.
Zunächst eines vom damaligen Kardinal Ratzinger aus
„Der Geist der Liturgie“:
-

[….]
"Die Verdrehung der Gebetsrichtung erfolgt auf Grund einer modernen Anthropozentrik,
statt der Theozentrik in der Liturgie und der aktiveren Teilnahme an ihr.


Dies zeigt nicht nur die liturgische Gebetsrichtung, sondern auch die Ersetzung des Tabernakels in der Mitte des Presbyteriums, durch den Sitz des Priesters. “
… die Zelebrationsrichtung versus populum erscheint heute geradezu
als die eigentliche Frucht der liturgischen Erneuerung durch das II. Vaticanum.
In der Tat ist sie die sichtbarste Folge der Neugestaltung,
die nicht nur eine äußere Anordnung liturgischer Orte bedeutet,
sondern auch eine neue Idee vom Wesen der Liturgie als gemeinschaftlichem Mahl einschließt.
(…) und „Immer weniger steht Gott im Blickfeld,
immer wichtiger wird alles, was die Menschen tun,
die sich hier treffen und schon gar nicht sich einem „vorgegebenen Schema“unterwerfen wollen
.

Die Wendung des Priesters zum Volk formt nun die Gemeinde zu einem
in sich geschlossenen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber.“

-

Und noch ein Zitat des Liturgikers Pater Josef Andreas Jungmann, der selber an der Ausarbeitung der ursprünglichen Liturgiekonstitution des Vaticanum II. mitbeteiligt war:

-

Wenn sich der Liturge
zusammen mit den Gläubigen beim Gebet dem Altar zukehrt,
so ist er der sichtbare Anführer des pilgernden Gottesvolkes
im gemeinsamen Aufbruch zum wiederkommenden Herrn.
Die gemeinsame Gebetsrichtung ist ein Ausschauen
nach dem Ort des Herrn und hält den eschatologischen Charakter
der Eucharistiefeier lebendig, die ausgerichtet ist
auf eine künftige Vollendung in der Gegenwart des lebendigen Gottes.

So ist die liturgische Versammlung als Ecclesia peregrinans offen auf die Versammlung der Heiligen in der himmlischen Stadt, wie der Hebräerbrief in Erinnerung ruft:
„Ihr seid vielmehr zum Berg Zion hingetreten, zur Stadt des lebendigen Gottes, dem himmlischen Jerusalem, zu Tausenden von Engeln, zu einer festlichen Versammlung und zur Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind; zu Gott, dem Richter aller, zu den Geistern der schon vollendeten Gerechten, zum Mittler eines neuen Bundes,
Jesus, und zum Blut der Besprengung, das mächtiger ruft als das Blut Abels“ (Hebr 12,22-24 EU).
[….]
Bei der Zelebrationsrichtung versus populum kann die Gemeinde,
gleichsam in sich gekehrt, dazu neigen,
dass sie die transzendente Dimension der Eucharistiefeier
nicht mehr wahrnimmt.

Die Überbetonung des kommunitären Aspekts führt sozusagen zu einer geschlossenen Gesellschaft,die nicht offen ist auf die unsichtbare Versammlung der Heiligen im Himmel
und auf die anderen irdischen Versammlungen der Christen.
Gewissermaßen dialogisiert die Gemeinde mit sich selbst.
Garriga sieht eine weitgehende Desakralisierung und Säkularisierung der Liturgie,
die mit einer nahezu ausschließlich horizontalen Vision des christlichen Lebens einhergeht und letztlich ihren Grund in einer defizienten Christologie hat.
Bouyer fordert:
«Die sakramentale Welt darf nie zu einer von der realen Welt getrennten Welt werden».
Zum Herrn hin zelebrieren,
ist die wirkliche, der Liturgie angemessen Zelebrationsrichtung
.

-


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 17.09.2014 13:00 | nach oben springen

#3

RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

in Nachrichten 17.09.2014 13:20
von Stefan (gelöscht)
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Lieber Aquila,

das erstaunt mich jetzt sehr, denn vor einem Jahr ließ unser Gemeindepfarrer einen Artikel in der Kirche anbringen, in dem steht, dass das Zweite Vatikanum vom Volksaltar und von der Ausrichtung des Priesters zum Volk hin ausgesprochen habe. Das kann doch nicht wahr sein, dass die Gläubigen so belogen werden?! Ich hatte das geglaubt!

Deshalb danke ich Dir für Deine Richtigstellung!


Liebe Grüße und Gottes Segen
Stefan


https://antikirchenvolksbegehren.wordpress.com/
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#4

RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

in Nachrichten 17.09.2014 14:20
von blasius (gelöscht)
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„Bruch im grundlegenden liturgischen Bewußtsein“ – 50 Jahre Sacrosanctum Concilium

4. Dezember 2013 07:32 | Mitteilung an die Redaktion

Alter-Ritus-Neuer-RitusHeute vor 50 Jahren, am 4. Dezember 1963, wurde die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium mit 2147 Ja- zu lediglich 4 Nein-Stimmen als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils verabschiedet.

Der auf das Konzil folgende beispiellose liturgische Niedergang in der katholischen Kirche wird wesentlich auf die Liturgiereform zurückgeführt und mit dem Konzil in Zusammenhang gebracht.

In Wirklichkeit erfolgte die Liturgiereform erst 1969/1970 und steht anders als vielfach angenommen in keinem direkten Zusammenhang mit den Aussagen des Konzils zur Heiligen Liturgie. Dies belegt die Lektüre der Konstitution Sacrosanctum Concilium, die im übrigen auch mit der Stimme des französischen Erzbischofs Marcel Lefebvre verabschiedet wurde, einem, der entschiedensten Kritiker der späteren Liturgiereform. Die Verteidiger derselben rechtfertigen zu Unrecht den Novus ordo und die daraus folgenden Auswüchse mit dem Konzil.

Katholisches.info veröffentlicht aus Anlaß des 50-jährigen Jahrestages von Sacrosanctum Concilium einige Zitate zur Liturgiereform.

Der 1977 gerade zum Erzbischof von München-Freising ernannte und zum Kardinal erhobene Joseph Ratzinger im Interview mit der Zeitschrift Communio:
Hernach [ist] vieles zu abrupt geschehen, so daß für viele Gläubige die innere Einheit mit dem Bisherigen nicht mehr zu erkennen war. Hier ist auch das Konzil einfach überrollt worden, das zum Beispiel noch gesagt hatte, die Sprache des lateinischen Ritus bleibe das Latein, doch sei der Volkssprache gebührender Raum zu geben. Heute muß man sich fragen, ob es überhaupt noch einen lateinischen Ritus gibt; ein Bewußtsein dafür ist sicher kaum noch vorhanden.

Die Liturgie erscheint in den Augen der meisten vielmehr als eine Gestal-tungsaufgabe für die jeweilige Gemeinde, in der entsprechende Kreise oft mit einem ebenso bewundernswerten wie verfehlten Eifer von Woche zu Woche eigene „Liturgien“ basteln. Dieser Bruch im grundlegenden liturgischen Bewußtsein scheint mir das eigentlich Fatale zu sein. Die Grenzen zwischen Liturgie und Kommers, zwischen Liturgie und Geselligkeit fallen unmerklich dahin.

Piero Marini 2003 zum 40. Jahrestag der Liturgiekonstitution (zum Zeremonienmeister von Papst Johannes Paul II. siehe u.a. „Papst Wojtyla akzeptierte liturgischen Tanz“ – Piero Marinis Erinnerungen und Rechtfertigungen und An Spektakel grenzende päpstliche Liturgien):

Die Verwirklichung der Liturgiereform des Konzils „ist ein ständig aktueller „Auftrag“ für die liturgische Pastoral, der mit neuem Eifer übernommen wird wie derjenige des antiken Volkes Gottes in der Wüste des Auszugs, in dem es nicht an nostalgischen Augenblicken, an Widersprüchen und Widerständen gefehlt hat. Und doch ist das Volk Gottes immer unterwegs, und wir alle sollen voll Jubel fortschreiten, denn wir sind sicher, daß der Geist uns als Wolke einhüllt und uns als Feuersäule führt. Ja, die Liturgie des Konzils sei für uns die Feuersäule des Heiligen Geistes, der das Herz der Kirche bei ihrem Auszug in das Reich ständig erneuert und es mit immer neuer Schönheit, Freude und Hoffnung erfüllt.

Der deutsche Schriftsteller und Träger des Georg-Büchner-Preises Martin Mosebach (Autor von Häresie der Formlosigkeit. Die römlische Liturgie und ihr Feind) im Interview mit dem Magazin TheEuropean, am 3. April 2010:

„Liturgiereform“ werden die Eingriffe Papst Pauls VI. in die über 1500 Jahre lang überlieferte römisch-katholische Liturgie nur genannt – in Wirklichkeit handelte es sich hier um eine Revolution, die vom Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils, die liturgischen Bücher „behutsam“ durchzusehen, nicht gedeckt ist. Sie hat die auf die Anbetung Gottes ausgerichtete Feier der letzten zwei Jahrtausende auf den Menschen zentriert, sie hat das Priesteramt ausgehöhlt und die Lehre der Kirche von den Sakramenten sehr weitgehend verdunkelt. … 1968 [ist] ein Achsenjahr der Geschichte mit voneinander scheinbar vollkommen unabhängigen Anti-Traditionsbewegungen in der ganzen Welt.

Ich bin aber davon überzeugt, dass man eines Tages, wenn erst genügend Abstand da ist, die chinesische Kulturrevolution und die römische Liturgiereform in einem engen Zusammenhang begreifen wird.

Alfred Lorenzer, deutscher Psychoanalytiker und Soziologe, in seinem 1981 erschienenen Buch Das Konzil der Buchhalter. Die Zerstörung der Sinnlichkeit. Eine Religionskritik:
Das Geschehen am Altar war eine Einheit aus sakral verhülltem Text, Gesang, ritueller Gestik, Musik, Weihrauchdämpfen, festlichem Raum als einem ‚Theater‘ in jenem vorzüglichen Sinne, der bis in Antike zurückweist. Die Liturgiereform hat diese Einheit ins Herz getroffen. Was das Konzil hervorbrachte, war keine Veränderung, sondern ein qualitativer Umschlag. An die Stelle der alten Kultur eines präsentativen Symbolgefüges trat eine ad hoc erfundene Lehrveranstaltung. … Kurzum, die Reform hat das Kunstwerk ‚Ritual‘ von Grund auf zerschlagen und dadurch die Liturgie voll ideologisiert: als Lehrveranstaltung mit didaktisch eingerichteten, curricular gegliederten Texten.


Kardinal Albert Malcolm Ranjith, Erzbischof von Colombo 2011 in seinem Grußwort an die 20. Generalversammlung der Internationalen Föderation Una Voce: ((Übersetzung summorum-pontificum.de))

Für uns ist die Zeit gekommen, nicht nur durch radikale Veränderungen den Inhalt der reformierten Liturgie zu erneuern, sondern auch immer stärker auf eine Rückkehr des Vetus Ordo hinzuwirken, der den Weg zu einer wahrhaften Erneuerung der Kirche bietet, wie sie die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils so sehr erhofften.

Eine sorgfältige Lektüre der Konzils-Konstitution Sacrosanctum Concilium über die Heilige Liturgie zeigt, daß die übereilten Veränderungen, die später in die Liturgie eingeführt wurden, keinesfalls im Sinne der Konzilsväter waren. Daher ist es jetzt an der Zeit, entschlossen auf eine wahrhafte Reform der Reform hinzuarbeiten und auch auf eine Rückkehr zu der wahren Liturgie der Kirche, die sich in ihrer zweitausendjährigen Geschichte in einem beständigen Fluß entwickelt hat. Ich hoffe und bete, daß das geschieht.
Kurienkardinal Raymond Leo Burke am Stephanstag 2010 in seiner Predigt in der römischen Pfarrei Santa Maria di Nazareth:
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, aber nicht aufgrund des Konzils, hat die Art der Reform des Meßritus das göttliche Handeln in der Heiligen Messe durch die Vereinigung von Himmel und Erde erheblich verdunkelt und einige zum irrigen Denken verleitet, daß die Heilige Liturgie ein Handeln von uns ist, die wir auf bestimmte Weise erfunden haben und mit der wir daher experimentieren können.


Text: Giuseppe Nardi
Bild: Messa in latino


Aus:

http://www.katholisches.info/2013/12/04/...ctum-concilium/

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#5

RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg

in Nachrichten 17.09.2014 22:43
von blasius (gelöscht)
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KONSTITUTION ÜBER DIE HEILIGE LITURGIE
SACROSANCTUM CONCILIUM


VORWORT

1. Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen. Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.

2. In der Liturgie, besonders im heiligen Opfer der Eucharistie, "vollzieht sich" "das Werk unserer Erlösung" (1), und so trägt sie in höchstem Maße dazu bei, daß das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird, der es eigen ist, zugleich göttlich und menschlich zu sein, sichtbar und mit unsichtbaren Gütern ausgestattet, voll Eifer der Tätigkeit hingegeben und doch frei für die Beschauung, in der Welt zugegen und doch unterwegs; und zwar so, daß dabei das Menschliche auf das Göttliche hingeordnet und ihm untergeordnet ist, das Sichtbare auf das Unsichtbare, die Tätigkeit auf die Beschauung, das Gegenwärtige auf die künftige Stadt, die wir suchen (2). Dabei baut die Liturgie täglich die, welche drinnen sind, zum heiligen Tempel im Herrn auf, zur Wohnung Gottes im Geist (3) bis zum Maße des Vollalters Christi (4). Zugleich stärkt sie wunderbar deren Kräfte, daß sie Christus verkünden. So stellt sie denen, die draußen sind, die Kirche vor Augen als Zeichen, das aufgerichtet ist unter den Völkern (5). Unter diesem sollen sich die zerstreuten Söhne Gottes zur Einheit sammeln (6), bis eine Herde und ein Hirt wird (7).

3. Darum beschließt das Heilige Konzil, für die Förderung und Erneuerung der Liturgie folgende Grundsätze ins Gedächtnis zu rufen und praktische Richtlinien aufzustellen. Unter diesen Grundsätzen und Richtlinien sind manche, die sowohl auf den römischen Ritus wie auf alle Riten angewandt werden können und müssen. Indes sind die folgenden praktischen Richtlinien so zu verstehen, daß sie nur für den römischen Ritus gelten, es sei denn, es handle sich um Normen, die aus der Natur der Sache auch die anderen Riten angehen.

4. Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden, und es ist ihr Wunsch, daß sie, soweit es not tut, in ihrem ganzen Umfang gemäß dem Geist gesunder Überlieferung überprüft und im Hinblick auf die Verhältnisse und Notwendigkeiten der Gegenwart mit neuer Kraft ausgestattet werden.

KAPITEL I

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUR
ERHEBUNG UND FÖRDERUNG DER HEILIGEN LITURGIE

I. Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung für das Leben der Kirche

5. Gott, der "will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen" (1 Tim 2,4), "hat in früheren Zeiten vielfach und auf vielerlei Weise durch die Propheten zu den Vätern gesprochen" (Hebr 1,1). Als aber die Fülle der Zeiten kam, sandte er seinen Sohn, das Wort, das Fleisch angenommen hat und mit dem Heiligen Geist gesalbt worden ist, den Armen das Evangelium zu predigen und zu heilen, die zerschlagenen Herzens sind (8), "den Arzt für Leib und Seele" (9), den Mittler zwischen Gott und den Menschen (10). Denn seine Menschheit war in der Einheit mit der Person des Wortes Werkzeug unseres Heils. So ist in Christus "hervorgetreten unsere vollendete Versöhnung in Gnaden, und in ihm ist uns geschenkt die Fülle des göttlichen Dienstes" (11). Dieses Werk der Erlösung der Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes, dessen Vorspiel die göttlichen Machterweise am Volk des Alten Bundes waren, hat Christus, der Herr, erfüllt, besonders durch das Pascha-Mysterium: sein seliges Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine glorreiche Himmelfahrt. In diesem Mysterium "hat er durch sein Sterben unseren Tod vernichtet und durch sein Auferstehen das Leben neugeschaffen" (12). Denn aus der Seite des am Kreuz entschlafenen Christus ist das wunderbare Geheimnis der ganzen Kirche hervorgegangen (13).

6. Wie daher Christus vom Vater gesandt ist, so hat er selbst die vom Heiligen Geist erfüllten Apostel gesandt, nicht nur das Evangelium aller Kreatur zu verkünden (14), die Botschaft, daß der Sohn Gottes uns durch seinen Tod und seine Auferstehung der Macht des Satans entrissen (15) und in das Reich des Vaters versetzt hat, sondern auch das von ihnen verkündete Heilswerk zu vollziehen durch Opfer und Sakrament, um die das ganze liturgische Leben kreist. So werden die Menschen durch die Taufe in das Pascha-Mysterium Christi eingefügt. Mit Christus gestorben, werden sie mit ihm begraben und mit ihm auferweckt (16). Sie empfangen den Geist der Kindschaft, "in dem wir Abba, Vater, rufen" (Röm 8,15) und werden so zu wahren Anbetern, wie der Vater sie sucht (17). Ebenso verkünden sie, sooft sie das Herrenmahl genießen, den Tod des Herrn, bis er wiederkommt (18). Deswegen wurden am Pfingstfest, an dem die Kirche in der Welt offenbar wurde, "diejenigen getauft, die das Wort" des Petrus "annahmen". Und "sie verharrten in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft des Brotbrechens, im Gebet ... sie lobten Gott und fanden Gnade bei allem Volk" (Apg 2,41-47). Seither hat die Kirche niemals aufgehört, sich zur Feier des Pascha-Mysteriums zu versammeln, dabei zu lesen, "was in allen Schriften von ihm geschrieben steht" (Lk 24,27), die Eucharistie zu feiern, in der "Sieg und Triumph seines Todes dargestellt werden" (19), und zugleich "Gott für die unsagbar große Gabe dankzusagen" (2 Kor 9,15), in Christus Jesus "zum Lob seiner Herrlichkeit" (Eph 1,12). All das aber geschieht in der Kraft des Heiligen Geistes.

7. Um dieses große Werk voll zu verwirklichen, ist Christus seiner Kirche immerdar gegenwärtig, besonders in den liturgischen Handlungen. Gegenwärtig ist er im Opfer der Messe sowohl in der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht - denn "derselbe bringt das Opfer jetzt dar durch den Dienst der Priester, der sich einst am Kreuz selbst dargebracht hat" (20) -, wie vor allem unter den eucharistischen Gestalten. Gegenwärtig ist er mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft (21). Gegenwärtig ist er in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden. Gegenwärtig ist er schließlich, wenn die Kirche betet und singt, er, der versprochen hat:

"Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen" (Mt 18,20).

In der Tat gesellt sich Christus in diesem großen Werk, in dem Gott vollkommen verherrlicht und die Menschheit geheiligt werden, immer wieder die Kirche zu, seine geliebte Braut. Sie ruft ihren Herrn an, und durch ihn huldigt sie dem ewigen Vater. Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi, d.h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen. Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.

8. In der irdischen Liturgie nehmen wir vorauskostend an jener himmlischen Liturgie teil, die in der heiligen Stadt Jerusalem gefeiert wird, zu der wir pilgernd unterwegs sind, wo Christus sitzt zur Rechten Gottes, der Diener des Heiligtums und des wahren Zeltes (22). In der irdischen Liturgie singen wir dem Herrn mit der ganzen Schar des himmlischen Heeres den Lobgesang der Herrlichkeit. In ihr verehren wir das Gedächtnis der Heiligen und erhoffen Anteil und Gemeinschaft mit ihnen. In ihr erwarten wir den Erlöser, unseren Herrn Jesus Christus, bis er erscheint als unser Leben und wir mit ihm erscheinen in Herrlichkeit (23).

9. In der heiligen Liturgie erschöpft sich nicht das ganze Tun der Kirche; denn ehe die Menschen zur Liturgie hintreten können, müssen sie zu Glauben und Bekehrung gerufen werden: "Wie sollen sie den anrufen, an den sie nicht glauben? Wie sollen sie an den glauben, von dem sie nichts gehört haben? Wie sollen sie aber hören ohne Prediger? Doch wie sollen sie predigen, wenn sie nicht gesandt sind?" (Röm 10,14-15). Darum verkündet die Kirche denen, die nicht glauben, die Botschaft des Heils, damit alle Menschen den allein wahren Gott erkennen und den, den er gesandt hat, Jesus Christus, und daß sie sich bekehren von ihren Wegen und Buße tun (24). Denen aber, die schon glauben, muß sie immer wieder Glauben und Buße verkünden und sie überdies für die Sakramente bereiten. Sie muß sie lehren, alles zu halten, was immer Christus gelehrt hat (25), und sie ermuntern zu allen Werken der Liebe, der Frömmigkeit und des Apostolates. Durch solche Werke soll offenbar werden, daß die Christgläubigen zwar nicht von dieser Welt sind, daß sie aber Licht der Welt sind und den Vater vor den Menschen verherrlichen.

10. Dennoch ist die Liturgie der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt. Denn die apostolische Arbeit ist darauf hingeordnet, daß alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden, sich versammeln, inmitten der Kirche Gott loben, am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl genießen. Andererseits treibt die Liturgie die Gläubigen an, daß sie, mit den "österlichen Geheimnissen" gesättigt, "in Liebe eines Herzens sind" (26); sie betet, daß sie "im Leben festhalten, was sie im Glauben empfangen haben" (27); wenn der Bund Gottes mit den Menschen in der Feier der Eucharistie neu bekräftigt wird, werden die Gläubigen von der drängenden Liebe Christi angezogen und entzündet. Aus der Liturgie, besonders aus der Eucharistie, fließt uns wie aus einer Quelle die Gnade zu; in höchstem Maß werden in Christus die Heiligung der Menschen und die Verherrlichung Gottes verwirklicht, auf die alles Tun der Kirche als auf sein Ziel hinstrebt.

11. Damit aber dieses Vollmaß der Verwirklichung erreicht wird, ist es notwendig, daß die Gläubigen mit recht bereiteter Seele zur heiligen Liturgie hinzutreten, daß ihr Herz mit der Stimme zusammenklinge und daß sie mit der himmlischen Gnade zusammenwirken, um sie nicht vergeblich zu empfangen (28). Darum sollen die Seelsorger bei liturgischen Handlungen darüber wachen, daß nicht bloß die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen.

12. Das geistliche Leben deckt sich aber nicht schlechthin mit der Teilnahme an der heiligen Liturgie. Der Christ ist zwar berufen, in Gemeinschaft zu beten, doch muß er auch in sein Kämmerlein gehen und den Vater im Verborgenen anbeten (29), ja ohne Unterlaß beten, wie der Apostel mahnt (30). Der gleiche Apostel lehrt uns, daß wir allezeit das Sterben Jesu an unserem Leibe tragen, auf daß auch das Leben Jesu offenbar werde an unserem sterblichen Fleische (31). Deshalb flehen wir beim Opfer der Messe zum Herrn, daß er "die geistliche Gabe annehme und sich uns selbst zu einem ewigen Opfer" vollende (32).

13. Die Andachtsübungen des christlichen Volkes werden sehr empfohlen, sofern sie den Vorschriften und Regeln der Kirche entsprechen. Das gilt besonders, wenn sie vom Apostolischen Stuhl angeordnet sind. Besonderer Würde erfreuen sich auch die gottesdienstlichen Feiern der Teilkirchen, die gemäß Gewohnheit oder nach rechtlich anerkannten Büchern in bischöflichem Auftrag gehalten werden. Diese Übungen und Feiern sollen indes die liturgische Zeit gebührend berücksichtigen und so geordnet sein, daß sie mit der heiligen Liturgie zusammenstimmen, gewissermaßen aus ihr herausfließen und das Volk zu ihr hinführen; denn sie steht von Natur aus weit über ihnen.

II. Liturgische Ausbildung und tätige Teilnahme

14. Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, "das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk" (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben. Es besteht aber keine Hoffnung auf Verwirklichung dieser Forderung, wenn nicht zuerst die Seelsorger vom Geist und von der Kraft der Liturgie tief durchdrungen sind und in ihr Lehrmeister werden. Darum ist es dringend notwendig, daß für die liturgische Bildung des Klerus gründlich gesorgt wird. Deswegen hat das Heilige Konzil folgende Bestimmungen zu treffen beschlossen.

15. Die Dozenten für das Fach Liturgiewissenschaft in den Seminarien, in den Studienhäusern der Orden und an den Theologischen Fakultäten sollen für ihr Amt durch Einrichtungen, die eigens dazu bestimmt sind, eine gediegene Ausbildung erhalten.

16. Das Lehrfach Liturgiewissenschaft ist in den Seminarien und den Studienhäusern der Orden zu den notwendigen. und wichtigen Fächern und an den Theologischen Fakultäten zu den Hauptfächern zu rechnen. Es ist sowohl unter theologischem und historischem wie auch unter geistlichem, seelsorglichem und rechtlichem Gesichtspunkt zu behandeln. Darüber hinaus mögen die Dozenten der übrigen Fächer, insbesondere die der dogmatischen Theologie, die der Heiligen Schrift, der Theologie des geistlichen Lebens und der Pastoraltheologie, von den inneren Erfordernissen je ihres eigenen Gegenstandes aus das Mysterium Christi und die Heilsgeschichte so herausarbeiten, daß von da aus der Zusammenhang mit der Liturgie und die Einheit der priesterlichen Ausbildung deutlich aufleuchtet.

17. Die Kleriker in den Seminarien und Ordenshäusern sollen eine liturgische Formung des geistlichen Lebens erhalten, und zwar durch eine geeignete Anleitung, damit sie die heiligen Riten verstehen und aus ganzem Herzen mitvollziehen können, dann aber auch durch die Feier der heiligen Mysterien selbst und durch die anderen vom Geist der heiligen Liturgie durchdrungenen Frömmigkeitsformen. Weiter sollen sie die Beobachtung der liturgischen Gesetze lernen. So soll das Leben in den Seminarien und Ordensinstituten durch und durch vom Geist der Liturgie geformt sein.

18. Welt- und Ordenspriester, die schon im Weinberg des Herrn arbeiten, sollen mit allen geeigneten Mitteln Hilfe erhalten, damit sie immer voller erkennen, was sie im heiligen Vollzug tun, damit sie ein liturgisches Leben führen und es mit den ihnen anvertrauten Gläubigen teilen.

19. Die Seelsorger sollen eifrig und geduldig bemüht sein um die liturgische Bildung und die tätige Teilnahme der Gläubigen, die innere und die äußere, je nach deren Alter, Verhältnissen, Art des Lebens und Grad der religiösen Entwicklung. Damit erfüllen sie eine der vornehmsten Aufgaben des treuen Spenders der Geheimnisse Gottes. Sie sollen ihre Herde dabei nicht bloß mit dem Wort, sondern auch durch das Beispiel führen.

20. Die Übertragung heiliger Handlungen durch Rundfunk und Fernsehen soll, besonders wenn es sich um die heilige Eucharistie handelt, taktvoll und würdig geschehen, und zwar unter der Leitung und Verantwortung einer geeigneten Persönlichkeit, die für diese Aufgabe von den Bischöfen bestimmt ist.

III. Die Erneuerung der heiligen Liturgie

21. Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, daß das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann. Zu diesem Zweck hat das Heilige Konzil folgende allgemeinere Regeln aufgestellt.

A) Allgemeine Regeln

22.

§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.
§ 2. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.

§ 3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.
23. Damit die gesunde Überlieferung gewahrt bleibe und dennoch einem berechtigten Fortschritt die Tür aufgetan werde, sollen jeweils gründliche theologische, historische und pastorale Untersuchungen vorausgehen, wenn die einzelnen Teile der Liturgie revidiert werden. Darüber hinaus sind sowohl die allgemeinen Gestalt- und Sinngesetze der Liturgie zu beachten als auch die Erfahrungen, die aus der jüngsten Liturgiereform und den weithin schon gewährten Indulten gewonnen wurden. Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, daß die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen. Auch soll nach Möglichkeit verhütet werden, daß sich zwischen den Riten benachbarter Gebiete auffallend starke Unterschiede ergeben.

24. Von größtem Gewicht für die Liturgiefeier ist die Heilige Schrift. Aus ihr werden nämlich Lesungen vorgetragen und in der Homilie ausgedeutet, aus ihr werden Psalmen gesungen, unter ihrem Anhauch und Antrieb sind liturgische Gebete, Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen Handlungen und Zeichen ihren Sinn. Um daher Erneuerung, Fortschritt und Anpassung der heiligen Liturgie voranzutreiben, muß jenes innige und lebendige Ergriffensein von der Heiligen Schrift gefördert werden, von dem die ehrwürdige Überlieferung östlicher und westlicher Riten zeugt.

25. Die liturgischen Bücher sollen baldigst revidiert werden; dazu sollen aus den verschiedenen Gebieten des Erdkreises Fachleute herangezogen und Bischöfe befragt werden.

B) Regeln aus der Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung

26. Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen (33). Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme.

27. Wenn Riten gemäß ihrer Eigenart auf gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen angelegt sind, dann soll nachdrücklich betont werden, daß ihre Feier in Gemeinschaft - im Rahmen des Möglichen - der vom Einzelnen gleichsam privat vollzogenen vorzuziehen ist. Das gilt vor allem für die Feier der Messe - wobei bestehen bleibt, daß die Messe in jedem Fall öffentlichen und sozialen Charakter hat - und für die Spendung der Sakramente.

28. Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.

29. Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrichtiger Frömmigkeit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst ziemt und wie sie das Volk Gottes mit Recht von ihnen verlangt. Deshalb muß man sie, jeden nach seiner Weise, sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf daß sie sich in rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen.

30. Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Sorge zuwenden. Auch das heilige Schweigen soll zu seiner Zeit eingehalten werden.

31. Bei der Revision der liturgischen Bücher soll sorgfältig darauf geachtet werden, daß die Rubriken auch den Anteil der Gläubigen vorsehen.

32. In der Liturgie soll außer den Auszeichnungen, die auf dem liturgischen Amt oder der heiligen Weihe beruhen, und außer den Ehrungen, die auf Grund liturgischer Gesetze der weltlichen Autorität zukommen, weder im Ritus noch im äußeren Aufwand ein Ansehen von Person oder Rang gelten.

C) Regeln aus dem belehrenden und seelsorglichen Charakter der Liturgie

33. Obwohl die heilige Liturgie vor allem Anbetung der göttlichen Majestät ist, birgt sie doch auch viel Belehrung für das gläubige Volk in sich (34). Denn in der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in ihr verkündet Christus noch immer die Frohe Botschaft. Das Volk aber antwortet mit Gesang und Gebet. Überdies werden die Gebete, die der Priester, in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde stehend, an Gott richtet, im Namen des ganzen heiligen Volkes und aller Umstehenden gesprochen. Die sichtbaren Zeichen endlich, welche die heilige Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen, sind von Christus und der Kirche ausgewählt. Daher wird nicht bloß beim Lesen dessen, "was zu unserer Belehrung geschrieben ist" (Röm 15,4), sondern auch wenn die Kirche betet, singt oder handelt, der Glaube der Teilnehmer genährt und ihr Herz zu Gott hin erweckt, auf daß sie ihm geistlichen Dienstleisten und seine Gnade reichlicher empfangen. Daher sollen bei der Erneuerung der Liturgie folgende allgemeine Regeln beachtet werden.

34. Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein. Sie seien der Fassungskraft der Gläubigen angepaßt und sollen im allgemeinen nicht vieler Erklärungen bedürfen.

35. Damit deutlich hervortrete, daß in der Liturgie Ritus und Wort aufs engste miteinander verbunden sind, ist zu beachten:

1) Bei den heiligen Feiern soll die Schriftlesung reicher, mannigfaltiger und passender ausgestaltet werden.

2) Da die Predigt ein Teil der liturgischen Handlung ist, sollen auch die Rubriken ihr je nach der Eigenart des einzelnen Ritus einen passenden Ort zuweisen. Der Dienst der Predigt soll getreulich und recht erfüllt werden. Schöpfen soll sie vor allem aus dem Quell der Heiligen Schrift und der Liturgie, ist sie doch die Botschaft von den Wundertaten Gottes in der Geschichte des Heils, das heißt im Mysterium Christi, das allezeit in uns zugegen und am Werk ist, vor allem bei der liturgischen Feier.

3) Auch die Pflicht der Unterweisung, die sich unmittelbar mit der Liturgie befaßt, ist in jeder Weise zu betonen. In den Riten selbst sollen, wo es notwendig ist, kurze Hinweise vorgesehen werden; sie sollen vom Priester oder von dem, der für diesen Dienst zuständig ist, jedoch nur im geeigneten Augenblick, nach vorgeschriebenem Text oder in freier Anlehnung an ihn gesprochen werden.

4) Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der höheren Feste, an Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima sowie an den Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht; in diesem Fall soll ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs die Feier leiten.

36.

§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.
§ 2. Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden.
§ 3. Im Rahmen dieser Regeln kommt es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen Autorität zu, im Sinne von Art. 22 § 2 - gegebenenfalls nach Beratung mit den Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes - zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Die Beschlüsse bedürfen der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl.
§ 4. Die in der Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes muß von der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden.
D) Regeln zur Anpassung an die Eigenart und Überlieferungen der Völker

37. In den Dingen, die den Glauben oder das Allgemeinwohl nicht betreffen, wünscht die Kirche nicht eine starre Einheitlichkeit der Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrem Gottesdienst; im Gegenteil pflegt und fördert sie das glanzvolle geistige Erbe der verschiedenen Stämme und Völker; was im Brauchtum der Völker nicht unlöslich mit Aberglauben und Irrtum verflochten ist, das wägt sie wohlwollend ab, und wenn sie kann, sucht sie es voll und ganz zu erhalten. Ja, zuweilen gewährt sie ihm Einlaß in die Liturgie selbst, sofern es grundsätzlich mit dem wahren und echten Geist der Liturgie vereinbar ist.

38. Unter Wahrung der Einheit des römischen Ritus im wesentlichen ist berechtigter Vielfalt und Anpassung an die verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker, besonders in den Missionen, Raum zu belassen, auch bei der Revision der liturgischen Bücher. Dieser Grundsatz soll entsprechend beachtet werden, wenn die Gestalt der Riten und ihre Rubriken festgelegt werden.

39. Innerhalb der Grenzen, die in der "editio typica" der liturgischen Bücher bestimmt werden, wird es Sache der für ein Gebiet im Sinne von Art. 22 § 2 zuständigen kirchlichen Autorität sein, Anpassungen festzulegen, besonders hinsichtlich der Sakramentenspendung, der Sakramentalien, der Prozessionen, der liturgischen Sprache, der Kirchenmusik und der sakralen Kunst, jedoch gemäß den Grundregeln, die in dieser Konstitution enthalten sind.

40. Da jedoch an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Verhältnissen eine tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie dringlich ist, soll beachtet werden:

1) Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden.

2) Damit die Anpassung aber mit der nötigen Umsicht geschehe, wird der kirchlichen Autorität des betreffenden Gebietes vom Apostolischen Stuhl die Vollmacht erteilt werden, gegebenenfalls in gewissen dazu geeigneten Gemeinschaften für bestimmte Zeit die notwendigen Vorversuche zu gestatten und zu leiten.

3) Weil vor allem in den Missionsländern die Anpassung liturgischer Gesetze besondere Schwierigkeiten mit sich zu bringen pflegt, sollen bereits bei der Abfassung der Gesetze Sachverständige aus dem betreffenden Fachgebiet herangezogen werden.

IV. Förderung des Liturgischen Lebens in Bistum und Pfarrei

41. Im Bischof sehe man den Hohenpriester seiner Herde, von dem das Leben seiner Gläubigen in Christus gewissermaßen ausgeht und abhängt. Daher sollen alle das liturgische Leben des Bistums, in dessen Mittelpunkt der Bischof steht, besonders in der Kathedralkirche, aufs höchste wertschätzen; sie sollen überzeugt sein, daß die Kirche auf eine vorzügliche Weise dann sichtbar wird, wenn das ganze heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen Feiern, besonders an derselben Eucharistiefeier, teilnimmt: in der Einheit des Gebets und an dem einen Altar und unter dem Vorsitz des Bischofs, der umgeben ist von seinem Presbyterium und den Dienern des Altars35.

42. Da der Bischof nicht immer und nicht überall in eigener Person den Vorsitz über das gesamte Volk seiner Kirche führen kann, so muß er diese notwendig in Einzelgemeinden aufgliedern. Unter ihnen ragen die Pfarreien hervor, die räumlich verfaßt sind unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt; denn sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verbreitete sichtbare Kirche dar. Daher soll das liturgische Leben der Pfarrei und dessen Beziehung zum Bischof im Denken und Tun der Gläubigen und des Klerus vertieft werden. Es ist darauf hinzuarbeiten, daß der Sinn für die Pfarrgemeinschaft vor allem in der gemeinsamen Feier der Sonntagsmesse wachse.

V. Förderung der pastoralliturgischen Bewegung

43. Der Eifer für die Förderung und Erneuerung der Liturgie gilt mit Recht als ein Zeichen für die Fügungen der göttlichen Vorsehung über unserer Zeit, als ein Hindurchgehen des Heiligen Geistes durch seine Kirche; er gibt ihrem Leben, ja dem gesamten religiösen Fühlen und Handeln unserer Zeit eine eigene Note. Deshalb beschließt das Heilige Konzil zur weiteren Förderung der pastoralliturgischen Bewegung in der Kirche das Folgende.

44. Es ist zweckmäßig, daß die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität eine Liturgische Kommission einrichtet, die Fachleute für Liturgiewissenschaft, Kirchenmusik, sakrale Kunst und Seelsorgsfragen zur Unterstützung heranziehen möge. Dieser Kommission soll im Rahmen des Möglichen ein Pastoralliturgisches Institut zur Seite stehen, das sich aus sachverständigen Mitgliedern, gegebenenfalls auch Laien, zusammensetzt. Sache dieser Kommission wird es sein, unter Führung der obengenannten kirchlichen Autorität des jeweiligen Gebietes die pastoralliturgische Bewegung in dem betreffenden Raum zu leiten und die Studien und nötigen Experimente zu fördern, wenn immer es um Anpassungen geht, die dem Apostolischen Stuhl vorzulegen sind.

45. Im gleichen Sinn sollen die einzelnen Bistümer eine Liturgische Kommission haben, um unter Leitung des Bischofs die Liturgische Bewegung zu fördern. Es kann manchmal förderlich sein, wenn mehrere Bistümer eine einzige Kommission gründen, die durch gemeinsame Beratung die liturgische Sache vorantreibt.

46. Außer der Kommission für die heilige Liturgie sollen womöglich in jedem Bistum auch eine Kommission für Kirchenmusik und eine weitere für sakrale Kunst eingesetzt werden. Es ist notwendig, daß diese drei Kommissionen mit vereinten Kräften arbeiten; ja nicht selten wird es angebracht sein, daß sie zu einer einzigen Kommission zusammengefaßt werden


http://www.vatican.va/archive/hist_counc...ncilium_ge.html

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