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Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg
RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg
in Nachrichten 17.09.2014 22:50von blasius (gelöscht)
KONSTITUTION ÜBER DIE HEILIGE LITURGIE
SACROSANCTUM CONCILIUM
KAPITEL VII
DIE SAKRALE KUNST : LITURGISCHES GERÄT UND GEWAND
122. Zu den vornehmsten Betätigungen der schöpferischen Veranlagung des Menschen zählen mit gutem Recht die schönen Künste, insbesondere die religiöse Kunst und ihre höchste Form, die sakrale Kunst. Vom Wesen her sind sie ausgerichtet auf die unendliche Schönheit Gottes, die in menschlichen Werken irgendwie zum Ausdruck kommen soll, und sie sind um so mehr Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, als ihnen kein anderes Ziel gesetzt ist, als durch ihre Werke den Sinn der Menschen in heiliger Verehrung auf Gott zu wenden. Darum war die lebenspendende Mutter Kirche immer eine Freundin der schönen Künste. Unablässig hat sie deren edlen Dienst gesucht und die Künstler unterwiesen, vor allem damit die Dinge, die zur heiligen Liturgie gehören, wahrhaft würdig seien, geziemend und schön: Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeiten. Die Kirche hat mit Recht immer auch eine Art Schiedsrichteramt ausgeübt; sie hat über die Werke der Künstler geurteilt und entschieden, welche dem Glauben, der Frömmigkeit und den ehrfurchtsvoll überlieferten Gesetzen entsprächen und als geeignet für den Dienst im Heiligtum anzusehen seien. Mit besonderem Eifer war die Kirche daraufbedacht, daß das heilige Gerät würdig und schön zur Zierde der Liturgie diente; sie hat dabei die Wandlungen in Material, Form und Schmuck zugelassen, die der Fortschritt der Technik im Laufe der Zeit mit sich gebracht hat. So hat es denn den Vätern gefallen, in dieser Sache das Folgende zu verfügen.
123. Die Kirche hat niemals einen Stil als ihren eigenen betrachtet, sondern hat je nach Eigenart und Lebensbedingungen der Völker und nach den Erfordernissen der verschiedenen Riten die Sonderart eines jeden Zeitalters zugelassen und so im Laufe der Jahrhunderte einen Schatz zusammengetragen, der mit aller Sorge zu hüten ist. Auch die Kunst unserer Zeit und aller Völker und Länder soll in der Kirche Freiheit der Ausübung haben, sofern sie nur den Gotteshäusern und den heiligen Riten mit der gebührenden Ehrfurcht und Ehrerbietung dient, so daß sie einstimmen kann in den wunderbaren Chor, den die größten Männer in den vergangenen Jahrhunderten zur Verherrlichung des christlichen Glaubens angestimmt haben.
124. Bei der Förderung und Pflege wahrhaft sakraler Kunst mögen die Ordinarien mehr auf edle Schönheit bedacht sein als auf bloßen Aufwand. Das gilt auch für die heiligen Gewänder und die Ausstattung der heiligen Orte. Die Bischöfe mögen darauf hinwirken, daß von den Gotteshäusern und anderen heiligen Orten streng solche Werke von Künstlern ferngehalten werden, die dem Glauben, den Sitten und der christlichen Frömmigkeit widersprechen und die das echt religiöse Empfinden verletzen, sei es, weil die Formen verunstaltet sind oder weil die Werke künstlerisch ungenügend, allzu mittelmäßig oder kitschig sind. Beim Bau von Kirchen ist sorgfältig darauf zu achten, daß sie für die liturgischen Feiern und für die tätige Teilnahme der Gläubigen geeignet sind.
125. Der Brauch, in den Kirchen den Gläubigen heilige Bilder zur Verehrung darzubieten, werde nicht angetastet. Doch sollen sie in mäßiger Zahl und rechter Ordnung aufgestellt werden, damit sie nicht die Verwunderung der Gläubigen erregen oder einer weniger gesunden Frömmigkeit Vorschub leisten.
126. Bei der Beurteilung von Kunstwerken sollen die Ortsordinarien die Diözesankommission für sakrale Kunst hören und gegebenenfalls auch andere besonders sachverständige Persönlichkeiten sowie die Kommissionen, von denen in den Artikeln 44, 45, 46 die Rede ist. Sorgfältig sollen die Ordinarien darüber wachen, daß nicht etwa heiliges Gerät und Paramente oder kostbare Kunstwerke veräußert werden oder verkommen, sind sie doch Zierde des Hauses Gottes.
127. Die Bischöfe sollen sich entweder persönlich oder durch geeignete Priester, die Sachverständnis und Liebe zur Kunst besitzen, um die Künstler kümmern, um sie mit dem Geist der sakralen Kunst und der Liturgie zu erfüllen.
Überdies wird empfohlen, in Gegenden, wo es angezeigt erscheint, Schulen oder Akademien für sakrale Kunst zur Heranbildung von Künstlern zu gründen. Die Künstler aber, die, angetrieben von ihrer schöpferischen Begabung, danach streben, der Herrlichkeit Gottes in der heiligen Kirche zu dienen, mögen sich alle immerdar wohl bewußt sein, daß es dabei um ein Stück heiliger Nachahmung des Schöpfergottes geht und um Werke, die für den katholischen Gottesdienst, für die Auferbauung der Gläubigen wie auch zu deren Frömmigkeit und religiösen Unterweisung bestimmt sind.
128 Die Canones und kirchlichen Statuten, die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen, sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren. Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit, richtige und würdige Anlage des Baptisteriums, schließlich von den Bestimmungen über die rechte Art der heiligen Bilder, des Schmuckes und der Ausstattung der Kultgebäude. Bestimmungen, die der erneuerten Liturgie weniger zu entsprechen scheinen, mögen abgeändert oder abgeschafft werden; solche aber, die sie fördern, sollen beibehalten oder neueingeführt werden. In diesem Zusammenhang wird den Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete, besonders hinsichtlich von Material und Form der heiligen Geräte und Gewänder, die Vollmacht erteilt, Anpassungen an die örtlichen Erfordernisse und Sitten vorzunehmen, nach Maßgabe von Art. 22 dieser Konstitution.
129. Die Kleriker sollen während ihrer philosophischen und theologischen Studienzeit auch über Geschichte und Entwicklung der sakralen Kunst unterrichtet werden, wie auch über die gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sollen sie die ehrwürdigen Denkmäler der Kirche schätzen und bewahren lernen und den Künstlern bei der Schaffung ihrer Werke passende Ratschläge erteilen können.
130. Es ist angemessen, den Gebrauch der Pontifikalien jenen kirchlichen Personen vorzubehalten, die Bischöfe sind oder irgendeine besondere Jurisdiktion besitzen.
ANHANG
ERKLÄRUNG DES II. VATIKANISCHEN KONZILS
ZUR KALENDERREFORM
Das Heilige Allgemeine Zweite Vatikanische Konzil mißt dem Verlangen vieler, das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag anzusetzen und den Kalender festzulegen, nicht geringe Bedeutung bei. Nach sorgfältiger Abwägung aller Folgen, die aus der Einführung eines neuen Kalenders entspringen können, erklärt es Folgendes.
1) Das Heilige Konzil widerstrebt nicht der Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten Sonntag im Gregorianischen Kalender, wenn alle, die es angeht, besonders die von der Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl getrennten Brüder, zustimmen.
2) Ebenso erklärt das Heilige Konzil, daß es sich nicht gegen Versuche wendet, in der bürgerlichen Gesellschaft einen immerwährenden Kalender einzuführen. Von den verschiedenen Systemen, die zur Festlegung eines immerwährenden Kalenders und dessen Einführung im bürgerlichen Leben ausgedacht werden, steht die Kirche nur jenen nicht ablehnend gegenüber, welche die Siebentagewoche mit dem Sonntag bewahren und schützen, ohne einen wochenfreien Tag einzuschieben, so daß die Folge der Wochen unangetastet bleibt, es sei denn, es tauchten ganz schwerwiegende Gründe auf, über die dann der Apostolische Stuhl zu urteilen hat.
4. Dezember 1963
Anmerkungen:
(1) Sekret des 9. Sonntags nach Pfingsten.
(2) Vgl. Hebr 13,14.
(3) Vgl. Eph 2,21-22.
(4) Vgl. Eph 4,13.
(5) Vgl. Jes 11,12.
(6) Vgl. Joh 11,52.
(7) Vgl. Joh 10,16.
(8) Vgl. Jes 61,1; Lk 4,18.
(9) Ignatius von Antiochien, Ad Ephesios, 7, 2: ed. F. X. Funk, Patres Apostolici, I (Tübingen 1901) 218.
(10) Vgl. 1 Tim 2,5.
(11) Sacramentarium Veronense (Leonianum): ed. C. Mohlberg (Rom 1956) n. 1265 S. 162.
(12) Osterpräfation im Missale Romanum.
(13) Vgl. die Oration nach der zweiten Lesung am Karsamstag, im Missale Romanum, vor der Erneuerung der Karwoche.
(14) Vgl. Mk 16,15.
(15) Vgl. Apg 26,18.
(16) Vgl. Röm 6,4; Eph 2,6; Kol 3,1; 2 Tim 2,11.
(17) Vgl. Joh 4,23.
(18) Vgl. 1 Kor 11,26.
(19) Konzil von Trient, Sess. XIII., 11. Okt. 1551, Decr. De ss. Eucharist., c. 5: Concilium Tridentinum, Diariorum, Actorum, Epistularum, Tractatuum nova collectio, ed. Soc. Gœrresiana, Bd. VII. Actorum pars IV (Freiburg i. Br. 1961) 202.
(20) Konzil von Trient, Sess. XXII., 17. Sept. 1562, Doctr. De ss. Missæ sacrif., c. 2: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII. Actorum pars V (Freiburg i. Br. 1919) 960.
(21) Vgl. Augustinus, In Ioannis Evangelium Tractatus VI., cap. I, n.7: PL 35, 1428.
(22) Vgl. Offb 21,2; Kol 3,1; Hebr 8,2.
(23) Vgl. Phil 3,20; Kol 3,4.
(24) Vgl. Joh 17,3; Lk 24,27; Apg 2,38.
(25) Vgl. Mt 28,20.
(26) Postcommunio der Ostervigil und des Ostersonntags.
(27) Oration der Messe am Dienstag in der Osterwoche.
(28) Vgl. 2 Kor 6,1.
(29) Vgl. Mt 6,6.
(30) Vgl. 1 Thess 5,17.
(31) Vgl. 2 Kor 4,10-11.
(32) Sekret am Pfingstmontag.
(33) Cyprian, De cath. eccl. unitate, 7: ed. G. Hartel, CSEL III/1 (Wien 1868) 215 bis 216. Vgl. Ep. 66, n. 8, 3: ebd. III/2 (Wien 1871) 732-733.
(34) Vgl. Konzil von Trient, Sess. XXII., 17. Sept. 1562, Doctr. De ss. Missæ sacrif., c. 8: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII 961.
(35) Vgl. Ignatius von Antiochien, Ad Magn. 7; Ad Phil. 4; Ad Smyrn. 8: ed. F. X. Funk, a. a. O. I 236 266 281.
(36) Vgl. Augustinus, In Ioannis Evangelium Tractatus XXVI., cap. VI., n. 13: PL 35, 1613.
(37) Breviarium Romanum, Antiphon zum Magnifikat in der 2. Vesper des Fronleichnamsfestes.
(38) Vgl. Cyrillus von Alex., Commentarium in Ioannis Evangelium, lib. XI., capp. XI-XII: PG 74, 557-564.
(39) Vgl. 1 Tim 2,1-2.
(40) Sessio XXI., 16. Juli 1562. Doctrina de Communione sub utraque specie et parvulorum, capp. 1-3: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII 698-699.
(41) Konzil von Trient, Sessio XXIV, 11. Nov. 1563, De reformatione, cap. 1: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. IX. Actorum pars VI (Freiburg i. Br. 1924) 969. Vgl. Rituale Romanum, tit. VIII., c. II, n. 6.
(42) Vgl. Eph 5,19; Kol 3,16
http://www.vatican.va/archive/hist_counc...ncilium_ge.html
RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg
in Nachrichten 29.02.2016 23:07von Blasius • 3.929 Beiträge
KAPITEL I
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUR
ERHEBUNG UND FÖRDERUNG DER HEILIGEN LITURGIE
I. Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung für das Leben der Kirche
5. Gott, der "will, daß alle Menschen gerettet
und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen" (1 Tim 2,4), "hat in früheren Zeiten vielfach und auf vielerlei Weise durch die Propheten zu den Vätern gesprochen" (Hebr 1,1).
Als aber die Fülle der Zeiten kam, sandte er seinen Sohn, das Wort, das Fleisch angenommen hat und mit dem Heiligen Geist gesalbt worden ist, den Armen das Evangelium zu predigen und zu heilen, die zerschlagenen Herzens sind (8), "den Arzt für Leib und Seele" (9), den Mittler zwischen Gott und den Menschen (10). Denn seine Menschheit war in der Einheit mit der Person des Wortes Werkzeug unseres Heils. So ist in Christus "hervorgetreten unsere vollendete Versöhnung in Gnaden, und in ihm ist uns geschenkt die Fülle des göttlichen Dienstes" (11).
Dieses Werk der Erlösung der Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes, dessen Vorspiel die göttlichen Machterweise am Volk des Alten Bundes waren, hat Christus, der Herr, erfüllt, besonders durch das Pascha-Mysterium: sein seliges Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine glorreiche Himmelfahrt. In diesem Mysterium "hat er durch sein Sterben unseren Tod vernichtet und durch sein Auferstehen das Leben neugeschaffen" (12).
Denn aus der Seite des am Kreuz entschlafenen Christus ist das wunderbare Geheimnis der ganzen Kirche hervorgegangen (13).
http://www.vatican.va/archive/hist_counc...ncilium_ge.html
RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg
in Nachrichten 29.02.2016 23:07von Blasius • 3.929 Beiträge
ANHANG
ERKLÄRUNG DES II. VATIKANISCHEN KONZILS
ZUR KALENDERREFORM
Das Heilige Allgemeine Zweite Vatikanische Konzil mißt dem Verlangen vieler, das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag anzusetzen und den Kalender festzulegen, nicht geringe Bedeutung bei. Nach sorgfältiger Abwägung aller Folgen, die aus der Einführung eines neuen Kalenders entspringen können, erklärt es Folgendes.
1) Das Heilige Konzil widerstrebt nicht der Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten Sonntag im Gregorianischen Kalender, wenn alle, die es angeht, besonders die von der Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl getrennten Brüder, zustimmen.
2) Ebenso erklärt das Heilige Konzil, daß es sich nicht gegen Versuche wendet, in der bürgerlichen Gesellschaft einen immerwährenden Kalender einzuführen. Von den verschiedenen Systemen, die zur Festlegung eines immerwährenden Kalenders und dessen Einführung im bürgerlichen Leben ausgedacht werden, steht die Kirche nur jenen nicht ablehnend gegenüber, welche die Siebentagewoche mit dem Sonntag bewahren und schützen, ohne einen wochenfreien Tag einzuschieben, so daß die Folge der Wochen unangetastet bleibt, es sei denn, es tauchten ganz schwerwiegende Gründe auf, über die dann der Apostolische Stuhl zu urteilen hat.
4. Dezember 1963
http://www.vatican.va/archive/hist_counc...ncilium_ge.html
RE: Die einschneidendste Veränderung im Leben der katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg
in Nachrichten 11.02.2017 18:53von Blasius • 3.929 Beiträge
Hallo Tomás,
eine Ergänzung zu Deinem Beitrag, liebe Grüße, Blasius
Kardinal Giovanni Battista Re im Gespräch über Papst Montini
Rom, 19. Oktober 2014 (ZENIT.org) Wlodzimierz Redzioch
Am 6. August 1978, dem Fest der Verklärung des Herrn, übergab Papst Paul VI. seine Seele ruhevoll in die Hände des Herrn. Für die Menschen geschah dies völlig unerwartet: Am Mittwoch zuvor hatte Papst Montini wie gewohnt die Generalaudienz gehalten und hatte beinahe bis zu seinem Tode gearbeitet. Am 6. August fühlte er sich schwach und ließ die hl. Messe von seinem Sekretär halten, von dem er auch die Krankensalbung empfing. Danach rezitierte er bis zu seinem Tod das „Vater Unser“. Auf diese Weise endete das fruchtbare und manchmal auch dramatische, am 21. Juni 1963 und somit 15 Jahre zuvor begonnene Pontifikat von Giovanni Battista Montini.
36 Jahre nach jenem warmen Nachmittag, an dem Paul VI. in den Himmel zurückkehrte, findet auf dem Petersplatz in Rom die feierliche Seligsprechung dieses Papstes statt.
Zur Erinnerung an diesen großen Menschen führte ZENIT ein Interview mit Kardinal Giovanni Battista Re, dem emeritierten Präfekten der Bischofskongregation und Landsmann von Papst Montini.
Kardinal Re und Papst Montini wurden in der gleichen Diözese Brescias geboren, besuchten das gleiche Priesterseminar. Im Jahre 1971 wurde der damals als Sekretär in der Apostolischen Nuntiatur in Teheran tätige Re von Paul VI. ins Staatssekretariat berufen. Sieben Jahre lang arbeitete er an der Seite von Papst Montini.
Paul VI. ist als Papst des 2. Vatikanischen Konzils in die Geschichte eingegangen…
Das stimmt. Das Konzil wurde von Johannes XXIII. ausgerufen und eröffnet, doch Paul VI. hat es mit sicherer Hand vorwärts gebracht, indem er die vollkommene Freiheit der Konzilsväter voll und ganz respektierte, jedoch als Papst gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergriff. Er war der wahre Steuermann des Konzils.
Was können Sie der Welt von heute über die große Öffnung Pauls VI. mitteilen?
Paul VI. wurde zwar nicht immer verstanden, doch er liebte die Welt der Moderne. Er bewunderte deren kulturelle und wissenschaftliche Reichtümer und unternahm alles, um ihr Herz für Christus, den Erlöser der Welt, zu öffnen. Die große Sorge Pauls VI. bestand darin, dem Menschen von heute als Stütze auf seinem irdischen Weg und zugleich als Wegweiser zum ewigen Ziel zu dienen. Diese Sorge bewog ihn zur Suche nach dem Dialog mit allen, selbst den Nichtgläubigen, um so in Gerechtigkeit, Solidarität und Liebe einen durch gegenseitige Öffnung und uneingeschränkten Respekt gekennzeichneten Stil des menschlichen Zusammenlebens einzuführen. Er blickte mit Augen des Wohlwollens auf unsere moderne Welt. Einmal sagte er: „Wenn die Welt sich dem Christentum fremd fühlt, fühlt sich das Christentum in der Welt nicht fremd“.
Welche wesentlichen Merkmale zeichneten die Spiritualität von Papst Montini aus?
Die Spiritualität Pauls VI. war gekennzeichnet durch das Gebet, die Meditation, grenzenloser Liebe zu Christus, zur Gottesmutter und zur Kirche. In ihm wirkte eine hohe geistliche Spannung, die eine Neigung zur Sammlung, zum inneren Leben und zur Reflexion bedingte. Er besaß eine mystische Tendenz, die ihn zur Betrachtung des Geheimnisses Gottes bewog.
Paul VI. ist allen Menschen als körperlich schwacher Papst in Erinnerung…
Er war ein offensichtlich anfälliger und schmächtiger Mensch, der ständig von Gesundheitsproblemen betroffen war. Allerdings verfügte er über eine außergewöhnliche Intelligenz und eine einzigartige Willenskraft.
Paul VI. war der Papst der „Primate”. Können Sie uns von einigen der erstmals von diesem Papst gesetzten Gesten berichten?
Das ist richtig. Das Pontifikat Pauls VI. war gekennzeichnet von einigen nie dagewesenen Initiativen und Gesten. Er war der erste Papst, der sich mit dem Flugzeug fortbewegte, nach Palästina, dem Herkunftsort des hl. Petrus, zurückkehrte, sich zur UNO begab, wo er sich als Pilger vorstellte, der seit 2000 Jahren eine allen Völkern zu überbringende Botschaft hätte: das Evangelium der Liebe und des Friedens. Als erster Papst ist er auch nach Afrika, Lateinamerika und in den fernen Osten gereist.
In die Geschichte ist auch eine andere Geste dieses Papstes eingegangen: der Verkauf der Tiara…
Ja, korrekt. Paul VI. wollte auf die Tiara verzichten. Am 13. November 1964 nahm er sie öffentlich vom Haupt und übergab sie zur Versteigerung. Der Erlös wurde an die Armen verteilt. Der Papst wollte mit dieser Geste jedoch betonen, dass die päpstliche Autorität nicht mit einer politischen Macht zu verwechseln sei.
Paul VI. hat auch den Vatikan verändert…
Papst Montini hat den Vatikan insofern verändert, als er den päpstlichen Hof abgeschafft hat. Ferner wollte er der römischen Kurie einen einfacheren Lebensstil und eine pastoralere und internationalere Ausrichtung verleihen, sodass die Kirche mehr als je zuvor im Dienst der gesamten Menschheit stehen konnte.
Laut Kardinal Siri war Paul VI. der Papst, der in den letzten Jahrhunderten am meisten gelitten hat. Worauf ist dies zurückzuführen?
Sein Pontifikat – das eine Gnade für die Kirche und die Welt war – erlebte er selbst aufgrund der Erfahrung außergewöhnlichen Leidens als einen schweren Kreuzweg. Er musste die Kirche durch eine ihrer schwierigsten Zeiten führen, denn das Schiff Petri war starkem Gegenwind ausgesetzt, der auch von dem in der Gesellschaft wirkenden Klima des Protestes gestützt wurde.
Man muss sich an die gegen die traditionelle Gesellschaft und deren Werte und jegliche auch kirchliche Autorität gerichtete Bewegung von 1968 erinnern, aber auch an die heikle Phase nach dem Konzil. Nicht vergessen darf man außerdem die Angriffe gegen die Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae“ im Jahr 1968.
Aus diesem Grund bezeichnete Paul VI. unsere Erde als „groß“, aber auch „schmerzhaft und dramatisch“.
Wie gestaltete sich Giovanni Battista Montinis Beziehung zu Polen? Was können wir darüber sagen?
Msgr. Montini war am Beginn seines Dienstes beim Heiligen Stuhl sechs Monate lang in der Apostolischen Nuntiatur von Warschau tätig und hatte dort Gelegenheit, die Frömmigkeit der Polen kennenzulernen. Daher betrachtete er Polen stets mit Aufmerksamkeit und auch Sympathie. Als Substitut des Staatssekretariates verfolgte er das leidvolle Schicksal Polens infolge der Invasion durch Nazideutschland. Hingegen hegte er als Papst anlässlich der 1000-Jahr-Feier Polens den brennenden Wunsch, sich in das Land zu begeben, doch die damalige kommunistische Regierung erteilte ihm nicht die Erlaubnis dazu.
Der während der Amtszeit von Paul VI. in der Kurie tätige Kardinal Deskur hat mir mitgeteilt, dass der Papst gleichsam den Weg für die Wahl von Kardinal Wojtyla bereitet hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich wiederholen, dass Paul VI. Polen und den Polen große Sympathie entgegenbrachte und als ersten Schritt Msgr. Wojtyla zum Kardinal kreiert hat. 1976 vertraute er ihm als Prediger die geistlichen Übungen der Kurie an, entsandte ihn zu verschiedenen Synoden und bestimmte ihn zum Relator der bedeutenden Synode über die Evangelisierung. All diese Maßnahmen dienten dazu, die weltweite Bekanntheit dieses Kardinals aus Krakau zu erhöhen. Daher können wir mit Sicherheit sagen, dass Paul VI. wegbereitend für das schmerzhafte und dramatische Pontifikat eines polnischen Papstes war.
Das Interview erschien in polnischer Sprache in der Wochenzeitschrift „Niedziela“. Ebenso wird es in englischer Sprache im Magazin „Inside the Vatican“ publiziert werden.
(19. Oktober 2014) © Innovative Media Inc.
Auszug, Zitieret aus:
https://poschenker.wordpress.com/2015/04...ischer-seliger/
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