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#1

Unwissenheit schützt nicht vor Schuld -- Wann ist Unwissenheit schuldbar

in Schriften 09.04.2020 09:08
von Blasius • 3.907 Beiträge



Die Unwissenheit in geistigen und religiösen Dingen stiftet großes Unheil.

Schuldbar ist eine Unwissenheit, wenn man Etwas zu wissen verpflichtet ist und wissen kann, aber aus Nachlässigkeit oder Bosheit es zu wissen sich nicht bemüht, und somit nicht wissen will. Über diese Unwissenheit, die aus der Nachlässigkeit entsteht, schreibt der heilige Augustinus: „Dasjenige weiß der Mensch aus Nachlässigkeit nicht, was er mit Anwendung seines Fleißes hätte wissen sollen“ (De natur. Et grat. c. 17); und der heilige Bernadus sagt: „Vieles, was man wissen soll, weiß man nicht; entweder weil man sich darum nicht kümmert, es zu wissen; oder weil man zu träg ist, es zu lernen; oder weil man sich schämt, darum zu fragen.“ (Epist. 77. ad Hug. de S. Vict.) Diese Unwissenheit ist selbst eine sündhafte, weil man verpflichtet ist, sie zu beseitigen, und diese Pflicht nicht erfüllt; und Sünde ist jede Pflichtverletzung, welche aus dieser Unwissenheit hervor geht; weil man diese Unwissenheit verschuldet, und sie somit schuldbarer Weise als Ursache gesetzt hat, aus welcher die Pflichtverletzung als Wirkung sich ergibt. Noch schuldbarer und sträflicher ist die Unwissenheit, wenn man darum etwas nicht wissen will, um ungestört sündigen zu können. Über eine solche Unwissenheit schreibt der heilige Isidorus: „Den Willen seines Herrn nicht wissen wollen, was ist es Anderes, als den Herrn aus Stolz verachten wollen? Niemand entschuldige sich daher mit einer solchen Unwissenheit, weil Gott nicht bloß jene, die gegen ihre Erkenntnis fehlen, sondern auch diejenigen richtet, welche aus solcher Unkenntnis sündigen.“ (De sumo bono. c. 17. sent. 6)

Die Unwissenheit in geistigen und religiösen Dingen stiftet großes Unheil. Der heilige Laurentius Justinianus sagt: „O wie groß sind die Übel der Unwissenheit! Unter derselben liegt die Vernunft danieder, kommt die Klugheit in Gefahr, erschlafft der Geist, verflüchtigt sich die Demut, verliert sich die Kraft, wird der Friede gestört, wird die Ordnung verwirrt, geht die Gnade verloren, erkalten die heiligen Begierden, die man gefaßt hat.“ (De interiore conflictu c. 8) Wenn man Gott nicht kennt, wie kann man ihn lieben? Wenn man die göttliche Lehre Christi und sein heiliges Gesetz nicht kennt, wie kann man sie zum heil verwenden? Wenn man die Kirche Christi nicht kennt, wie kann man ein würdiges Kind derselben sein? Wenn man seine Standespflichten nicht kennt, wie kann man sie erfüllen? Wenn man nicht weiß, was Tugend und Sünde sei; wie kann man jene üben, und diese meiden? Wenn man sich selbst nicht kennt, und nicht weiß, woher der Mensch komme, wohin er gehe, was seine Lebensaufgabe sei; wenn man nicht weiß, was ein Christ und dessen Bestimmung sei: wie kann man als Christ, oder auch nur als Mensch leben? Wer sich daher um solche Kenntnisse nicht kümmert, um keinen Unterricht darüber sich bewirbt, der Christenlehre, die Predigt, die Lesung religiöser Bücher, die Betrachtung und das Gebet vernachlässigt, und deshalb in den zum Heil notwendigen Dingen unwissend bleibt, oder darin aus Nachlässigkeit nicht eine solche Kenntnis sich verschafft, daß er den Versuchungen und der Verführung widerstehen kann; der schwebt in größter Gefahr, seine Pflichten zu verletzen, in Sünden zu fallen, selbst den Glauben zu verlieren und zu Grunde zu gehen.

Was nützt alle andere Wissenschaft, wenn die Wissenschaft des Heiles fehlt? Kann eine andere Wissenschaft den Menschen selig machen? Wie verkehrt ist also eine Erziehung und Bildung, die Alles lehrt und einübt, aber die Religionswissenschaft und Religionsübung vernachlässigt! An Wissen wird der Mensch niemals den verworfenen Geistern gleich kommen, die aber ungeachtet ihres Wissens in Ewigkeit unglücklich bleiben. Es geschieht solchen Weltweisen, was der heilige Paulus sagt: „Sie wurden eitel an ihren Gedanken, und ihr unverständiges Herz ward verfinstert; sie gaben sich für Weise aus, sind aber zu Toren geworden.“ (Röm. 1, 21 u. 22)

Wer aber auch den inneren Erleuchtungen und Mahnungen der Gnade widersteht, und die äußeren Gnadenmittel nicht in Anwendung bringt, damit er seinen bösen Neigungen ungehindert nachhängen kann; der widersetzt sich dem heiligen Geist, dessen Gnadengaben er verschmäht, und dessen Einwirkungen er sich entzieht und verschließt. Das Unglück und Verderben der verblendeten und verstockten Juden sollte für Jedermann eine heilsame Warnung sein, sich vor den Sünden wider den heiligen Geist zu hüten…

Es liegt (…) auch die Wahrheit offen am Tage, daß, je öfter und länger Jemand der Gnade widersteht, die Verblendung und Verstocktheit sich vermehre, und endlich die Unbußfertigkeit bis ans Ende erfolge. Denn ein solcher gewöhnt sich an den Widerstand gegen die Gnade, häuft Sünden auf Sünden, Bosheit auf Bosheit, mehr dadurch die Verfinsterung im Verstand, die Schwäche des Willens, die Gleichgültigkeit des Herzens, die Macht der Leidenschaften, und kommt endlich dahin, daß an ihm das Wort der Schrift erfüllt: „Wenn der Gottlose in den Abgrund der Sünden kommt, verachtet er es; aber es folgt ihm Schmach und Schande.“ (Prov. 18, 3) –

aus: Georg Patiss SJ, Das Leiden unsers Herrn Jesu Christi nach der Lehre des heiligen Thomas von Aquin, 1883, S. 245 – S. 248

https://katholischglauben.info/unwissenh...cht-vor-schuld/


Liebe Grüße, Blasius


zuletzt bearbeitet 09.04.2020 09:09 | nach oben springen

#2

RE: Unwissenheit schützt nicht vor Schuld -- Wann ist Unwissenheit schuldbar

in Schriften 09.04.2020 09:13
von Simeon • 459 Beiträge

Lieber @Blasius

das ist sehr wichtig zu wissen, danke dafür.

Zitat
Schuldbar ist eine Unwissenheit, wenn man Etwas zu wissen verpflichtet ist und wissen kann, aber aus Nachlässigkeit oder Bosheit es zu wissen sich nicht bemüht, und somit nicht wissen will. Über diese Unwissenheit, die aus der Nachlässigkeit entsteht, schreibt der heilige Augustinus: „Dasjenige weiß der Mensch aus Nachlässigkeit nicht, was er mit Anwendung seines Fleißes hätte wissen sollen“ (De natur. Et grat. c. 17); und der heilige Bernadus sagt: „Vieles, was man wissen soll, weiß man nicht; entweder weil man sich darum nicht kümmert, es zu wissen; oder weil man zu träg ist, es zu lernen; oder weil man sich schämt, darum zu fragen.“ (Epist. 77. ad Hug. de S. Vict.) Diese Unwissenheit ist selbst eine sündhafte, weil man verpflichtet ist, sie zu beseitigen, und diese Pflicht nicht erfüllt; und Sünde ist jede Pflichtverletzung, welche aus dieser Unwissenheit hervor geht; weil man diese Unwissenheit verschuldet, und sie somit schuldbarer Weise als Ursache gesetzt hat, aus welcher die Pflichtverletzung als Wirkung sich ergibt. Noch schuldbarer und sträflicher ist die Unwissenheit, wenn man darum etwas nicht wissen will, um ungestört sündigen zu können. Über eine solche Unwissenheit schreibt der heilige Isidorus: „Den Willen seines Herrn nicht wissen wollen, was ist es Anderes, als den Herrn aus Stolz verachten wollen? Niemand entschuldige sich daher mit einer solchen Unwissenheit, weil Gott nicht bloß jene, die gegen ihre Erkenntnis fehlen, sondern auch diejenigen richtet, welche aus solcher Unkenntnis sündigen.“ (De sumo bono. c. 17. sent. 6)


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