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RE: Festgeschrieben: Katholische Kirche lehnt Todesstrafe nun klar ab.

in Die Glaubenskongregation 04.08.2018 09:11
von Blasius • 3.905 Beiträge

INFO:
https://opusdei.org/de-de/document/34-das-funfte-gebot/

3. Die Achtung vor dem menschlichen Leben

Das fünfte Gebot gebietet, nicht zu morden. Es verbietet auch, zu schlagen, zu verletzen oder sich selbst oder dem Nächsten ungerecht körperlichen Schaden zuzufügen, sei es eigenhändig oder durch andere. Ebenso verbietet es, ihn mit Worten zu beleidigen oder ihm Böses zu wünschen. Durch dieses Gebot wird auch der Selbstmord verboten.
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INFO:

http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM

Katechismus der Katholischen Kirche 1997

I Die Achtung vor dem menschlichen Leben

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen,

ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.

Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
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Liebe Leserinnen und Leser,

soviel ich weiß ist es so dass das islamische Recht die Todesstrafe
als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten zulässt.

AUSZUG:
Lehre von der Tradition (40)

Nachdem sie unter den Moslems alle zum wahren Glauben bekehrt hatten, die sich bekehren lassen wollten, kehrten sie zum Sultan zurück, um von ihm Abschied zu nehmen.

Da sagte ihm der Sultan: "Bruder Franziskus, ich würde mich gern zum Glauben Christi bekehren, fürchte mich aber, es sogleich zu tun, denn wenn jene es erfahren, würden sie dich töten und mich und alle deine Gefährten. Du kannst aber noch viel Gutes tun, ich muss noch mancherlei Bedeutsames ausführen und deshalb will ich weder meinen, noch deinen Tod verursachen. Aber unterweise mich, wie ich meine Seele retten kann, ich bin bereit, zu tun, was du heißest!"

Hier spielt der Sultan auf die heute noch drohende Todesstrafe bei Apostasie vom Islam an.
Für Moslems ist Christus nicht Gott, da Allah laut Koran keinen Sohn hat.

Am Ende dieser Erzählung (aus: Franz von Assisi, Die Werke, Rowohlt, 1958, S. 96 ff.) wird beschrieben, auf wie wundersame Weise der Sultan sich vor seinem Tod noch vollständig bekehrte, im Glauben Christi von zwei Franziskanern unterrichte wurde und die hl. Taufe empfing.

Liebe Grüße, Blasius


zuletzt bearbeitet 04.08.2018 09:37 | nach oben springen


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