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#1

Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

in Nachrichten 30.05.2014 21:43
von blasius (gelöscht)
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Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

Der Bundestag hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit setzte das Parlament am Donnerstagabend ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption bislang ausschließlich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war.

Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer "Eins-zu-eins-Umsetzung" des Verfassungsgerichtsurteils - was die Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack wies die Forderung nach einer vollen Gleichstellung zurück. Es sei noch immer nicht ausreichend geklärt, welche Auswirkungen das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl habe.

Quelle.
http://www.huffingtonpost.de/2014/05/22/...any&ir=Germany#

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#2

RE: Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

in Nachrichten 30.05.2014 22:27
von Aquila • 7.057 Beiträge

Lieber blasius


Vielleicht ist es an dieser Stelle angebracht,
wieder auf ein Schreiben der Glaubenskongregation
- unter dem damaligen Präfekten Kardinal Ratzinger ! -
aus dem Jahre 2003 hinzuweisen.
In diesem wird die "Adoption" von Kindern durch "homosexuelle Lebensgemeinschaften"
als dem Kinde Gewalt anzutun verurteilt.
Hier der entsprechende Abschnitt:
-

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN

[....]
Den homosexuellen Lebensgemeinschaften
fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren
der Ehe und der Familie,

die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung
solcher Lebensgemeinschaften begründen könnten.

Sie sind nicht in der Lage,
auf angemessene Weise die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten.
Ein eventueller Rückgriff auf die Mittel,
die ihnen durch die neuesten Entdeckungen im Bereich der künstlichen Fortpflanzung
zur Verfügung gestellt werden,
wäre nicht nur mit schwerwiegenden Mängeln an Achtung
vor der menschlichen Würde behaftet,(15)
sondern würde diese ihre Unzulänglichkeit in keiner Weise beheben.

Den homosexuellen Lebensgemeinschaften
fehlt auch gänzlich die eheliche Dimension,
welche die menschliche und geordnete Form der geschlechtlichen Beziehungen ausmacht.

Sexuelle Beziehungen sind menschlich,
wenn und insoweit sie die gegenseitige Hilfe der Geschlechter in der Ehe ausdrücken
und fördern und für die Weitergabe des Lebens offen bleiben
.


Wie die Erfahrung zeigt,
schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse
für die normale Entwicklung der Kinder,
die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden
.
Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft.
Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften
durch die Adoption bedeutet faktisch,
diesen Kindern Gewalt anzutun
in dem Sinn,
dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt,
um sie in ein Umfeld einzuführen,
das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist.

Eine solche Vorgangsweise wäre gewiss
schwerwiegend unsittlich
und würde offen einem Grundsatz widersprechen,
der auch von der internationalen Konvention der UNO
über die Rechte der Kinder anerkannt ist.
Demgemäß ist das oberste zu schützende Interesse in jedem Fall
das Interesse des Kindes, das den schwächeren und schutzlosen Teil ausmacht.
[....]

-

Hier das Schreiben in Gänze:

http://www.vatican.va/roman_curia/congre...-unions_ge.html


Freundliche Grüsse und Gottes Segen

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#3

RE: Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

in Nachrichten 30.05.2014 23:10
von blasius (gelöscht)
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Lieber Aquila,

es ist für mich schwer nachvollziehbar was in homosexuellen Menschen ,
in der Seele dieser Menschen vor sich geht.

Wenn ich auch von solchen homosexuellen Lebensgemeinschaften keine Ahnung habe,
bleibt mir nichts anderes übrig, als dies anzuerkennen.

Es soll auch im Vatikan eine „Schwulen Lobby geben“,

http://de.gloria.tv/?media=553294

kann damit Zusammenhängen dass es an Frauen mangelt.

Ein breit gefächertes Spektrum, das Antun von Gewalt an Kindern,
das erinnert auch an:

Zitat, Auszug:

REGENSBURG
Missbrauchsopfer kritisieren die katholische Kirche

Die Kirche hat den Missbrauchsskandal noch nicht überwunden. Das wird beim Katholikentag in Regensburg deutlich. Es gibt Fortschritte. Doch Reformern geht das nicht weit genug.


http://www.augsburger-allgemeine.de/baye...id30028277.html

Kindern - Gewalt an zu tun, ist immer gegen den Göttlichen Willen.

Gewalt welcher Art auch immer, ist „schwerwiegend unsittlich“,
und sollte nicht mehr vorkommen.

Liebe Grüße, blasius

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#4

RE: Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

in Nachrichten 30.05.2014 23:49
von blasius (gelöscht)
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Auszug, Eränzung:


UN-Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes,

kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft.

Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung derKonvention.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA.

Einige der 193 Staaten (jüngstes MitgliedMontenegro per 23. Oktober 2006 als Nachfolgestaat Jugoslawiens)

erklärten allerdings Vorbehalte

(darunter zunächst auch Deutschland, Österreich und Schweiz).[1]



Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

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#5

RE: Adoptionsrecht: Bundestag stärkt Rechte homosexueller Paare

in Nachrichten 30.05.2014 23:56
von blasius (gelöscht)
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INFO:

Vorbehalte in Deutschland: Ausländerrecht vor Kinderrechtskonvention


Obwohl deutsche Delegierte noch 1988 kundtaten dieser Konvention keine Zustimmung zu erteilen[10], unterschrieb 1992 die Bundesregierung trotz weiterer Proteste die UN-Kinderrechtskonvention, jedoch nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten. nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor Verpflichtungen der Konvention hat[11].

Deutschland verhängte neben Österreich als einziges weiteres Land in Europa Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Allein in Hamburg befanden sich 2003 etwa 125 Minderjährige länger als drei Monate in Abschiebehaft.

Nach Zustimmung des Bundesrates hat die Bundesregierung am 3. Mai 2010 beschlossen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention abgegebene Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.[12] Die rechtsverbindliche Rücknahme-Erklärung wurde am 15. Juli 2010 bei der UN in New York hinterlegt.

Damit gilt Art. 3 Abs. 1 UN-KRK unbeschränkt, das heißt „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden, [ist …] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. In diesem Art. 3 UN-KRK wird teilweise ein bislang noch weitgehend unberücksichtigtes Potential für die innerstaatliche Rechtsanwendung, sowohl in materiell- wie prozessrechtlicher Hinsicht vermutet.[13]

Es ist Pflicht und Aufgabe aller deutschen Behörden und Gerichte, dem Vorrang des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, indem sie ihre Entscheidungspraxis an Abwägungs- und Begründungserfordernissen der Konvention ausrichten.[14]


Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

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