Grüss Gott und herzlich Willkommen im KATHOLISCHPUR- Forum....

#6

RE: KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN

in Die Glaubenskongregation 14.05.2014 20:30
von blasius (gelöscht)
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Liebe Leserinnen und Leser,

eine Ergänzung zu:


soll so viel Aufwand der Katholischen Kirche

in der Strategie „Gender Mainstreaming“ untergehen?


Aufwand der Katholischen Kirche,

dazu Info, Auszug, Zitat:

Kirchliche Verlautbarungen zum katholischen Religionsunterricht

Die deutschen Bischöfe haben sich immer wieder grundsätzlich zum katholischen Religionsunterricht geäußert.


Hier finden Sie eine auswahl der einschlägigen Broschüren zum Download:

1. Synodenbeschluß: Der Religionsunterricht in der Schule Synodenbeschluss.pdf
2. Die bildende Kraft des Religionsunterrichts Die bildende Kraft des Religionsunterrichts.pdf
3. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen RU vor neuen Herausforderungen.pdf
4. Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Regionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe Bildungsstandards P.pdf
5. Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Regionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5 - 10 / Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss) Bildungsstandards RU SI.pdf

Quelle, Auszug aus:

http://www.schuleunderziehung.de/870-Rel...unterricht.html




SOZIALE VERANTWORTUNG

Die Tradition der katholischen Soziallehre in Deutschland


Die katholische Soziallehre und die christlich-soziale Bewegung haben in Deutschland eine lange Tradition. Ihnen geht es um eine vernünftige Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und um soziale Gerechtigkeit.

Geschichte und wichtige Vertreter

Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler © KNA-Bild

Die katholische Soziallehre und die christlich-soziale Bewegung wurden von Geistlichen und Laien gleichermaßen geprägt. Bahnbrechend in seinen sozialpolitischen Ideen und Forderungen zur Lösung der „sozialen Frage“ war der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811–1877), dessen Vorstellungen unmittelbar auf das Programm des sozialen und politischen Katholizismus wirkten. Um das soziale Schicksal der Handwerksgesellen hat sich Adolph Kolping (1813–1865) verdient gemacht. Seine Sorge galt vor allem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die heute in zahlreichen Initiativen des Kolpingwerkes weiterlebt.


Über die deutsche Zentrumspartei haben die Katholiken wesentlich auf die Sozialgesetzgebung im Kaiserreich wie auch in der Weimarer Republik eingewirkt. In der katholischen Arbeiterbewegung erschloss sich seit dem 19. Jahrhundert den katholischen Laien ein weites Feld sozialer Verantwortung.

Die katholische Soziallehre gewann durch ihre Hauptvertreter in Deutschland ein eigenes Profil. Heinrich Pesch SJ (1854–1926) gilt als Begründer des christlichen „Solidarismus“, der zwischen „Liberalismus“ und „Sozialismus“ die Konzeption einer eigenständigen Gesellschaftsauffassung entwarf.

Der Priester und Sozialpolitiker Franz Hitze (1851–1921) übte scharfe Kritik am Industriekapitalismus und war Mitbegründer des „Volksvereins für das katholische Deutschland“ (1890–1933), einer Massenorganisation, die das soziale Gewissen der deutschen Katholiken weckte und deren gesellschaftliche Integration sich zum Ziel setzte. Der Priester und langjährige Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (1868–1939) führte 1927 die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ein.


Die beiden Jesuiten Oswald von Nell-Breuning (1890–1991) und Gustav Gundlach (1892–1963) haben das soziale Denken im deutschen Katholizismus der frühen und mittleren Bundesrepublik entscheidend geprägt. Auf Gundlach geht die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips in der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ (1931) zurück. Dieses Prinzip besagt, dass sich kleinere Einheiten wie die Gemeinde oder die Stadt bei (finanziellen) Problemen zuerst selbst helfen müssen. Erst wenn sie damit überfordert sind, springt eine übergeordnete Ebene wie das Bundesland oder der Staat ein.
Kardinal Joseph Höffner (1906–1987) war ein hoch angesehener Vertreter der Christlichen Sozialwissenschaft, dessen Verdienst nicht zuletzt darin bestand, die katholische Soziallehre in einer Epoche geistiger und gesellschaftlicher Umbrüche auf Kurs gehalten zu haben.
Nach 1945

Die Jahre 1933–1945 bedeuteten für den sozialen und politischen Katholizismus in Deutschland nicht nur einen tiefen Einschnitt, sondern vielfach auch den Abbruch und die Zerstörung einer langen Traditionslinie. Der Neu- und Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg stand im Zeichen veränderter gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Nach dem Unrechtssystem des Nationalsozialismus galt es, sich auf die unantastbare Würde des Menschen und die christlichen Grundwerte als Fundament des Gemeinwesens zurückzubesinnen. Ausdruck einer wertbestimmten Verfassung ist das Grundgesetz von 1949. Der deutsche Sozialstaat wurde mit wesentlicher Beteiligung von politisch und sozial engagierten Christen aufgebaut. Hier gelang es, ein naturrechtlich fundiertes Menschenrechtsverständnis und eine an den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität orientierte Gesellschaftsauffassung in die politische Wirklichkeit umzusetzen. Die sozialistische Diktatur, die sich nach 1945 im östlichen Teil Deutschlands etablierte, hat dort eine freiheitliche Entwicklung verhindert.

Die Aktivitäten des Laienkatholizismus wurden in dem 1952 gegründeten Zentralkomitee der deutschen Katholiken gebündelt. Vom Zentralkomitee sind eine Vielzahl sozial- und gesellschaftspolitischer Anregungen und Initiativen ausgegangen. Die Deutsche Bischofskonferenz gründete zur Wahrnehmung der sozialen Fragen am 12. Februar 1963 die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle mit Sitz in Mönchengladbach <www.ksz.de>;. Sie gilt bis heute als gewichtige Stimme der katholischen Sozialverkündigung mit internationalem Ruf.

Auch die deutsche Gesellschaft ist heute von tiefreichenden Säkularisierungs-, Pluralisierungs- und Individualisierungsprozessen geprägt. In einem Land, in dem rund 25 Millionen Katholiken und etwa ebenso viele evangelische Christen leben, stellt dies eine Herausforderung für die beiden großen Kirchen dar. In jüngerer Zeit haben die evangelische und katholische Kirche zu gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Grundfragen gemeinsam Stellung genommen, so zur Geltung der Grundwerte, zum Schutz des Lebens, zur Verantwortung für den Sonntag, zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, zur Eigentumsproblematik in den neuen Bundesländern, zur Migration und zur Integration der Ausländer.

www.zdk.de
www.ksz.de

Quelle:

http://www.dbk.de/katholische-kirche/kat...-verantwortung/


zuletzt bearbeitet 14.05.2014 20:31 | nach oben springen

#7

RE: KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN

in Die Glaubenskongregation 15.05.2014 20:02
von blasius (gelöscht)
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Liebe Leserinnen und Leser,

was nützen alle Schreiben, wenn sie- evtl. in den Vatikan-Schubladen
oder sonstigen Vatikangemächern verstauben.

Zitat;
Die Kirche hat die die „Zeichen der Zeit“ erkannt und kommt daher nicht umhin, sich mit dieser Frage zu befassen.

Wann will sich die Kirche mit den „Zeichen der Zeit“ befassen,

PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE

EHE, FAMILIE UND

„FAKTISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN“


Vorwort
Die steigende Zahl faktischer Lebensgemeinschaften und die daraus folgende Abneigung gegen die Ehe sind ein in der ganzen Gesellschaft weitverbreitetes Phänomen, das die christliche Gemeinschaft eindringlich im Gewissen anspricht. Die Kirche hat die „Zeichen der Zeit“ erkannt und kommt daher nicht umhin, sich mit dieser Frage zu befassen.

Quelle, Auszug aus:
http://www.vatican.va/roman_curia/pontif...-unions_ge.html

Immer noch Verbindlich:

SOLLEMNIS CONVENTIO*
INTER SANCTAM SEDEM ET GERMANICAM REMPUBLICAM
KONKORDAT
ZWISCHEN DEM
HEILIGEN STUHL
UND DEM
DEUTSCHEN REICH
http://www.vatican.va/roman_curia/secret...ermania_ge.html

Ein „Klotz am Bein“, evtl. gefangen und deshalb handlungsunfähig
in Bezug zu der Strategie "Gender Mainstreaming"?

Liebe Grüße, blasius


zuletzt bearbeitet 15.05.2014 20:04 | nach oben springen

#8

RE: KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN

in Die Glaubenskongregation 18.05.2014 18:06
von blasius (gelöscht)
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INTERNATIONALE THEOLOGISCHE KOMMISSION



AUF DER SUCHE NACH EINER UNIVERSALEN ETHIK.
EIN NEUER BLICK AUF DAS NATÜRLICHE SITTENGESETZ
*

ÜBERSICHT


Quelle,Auszug, Zitat aus:

http://www.vatican.va/roman_curia/congre...aturale_ge.html


Kapitel 2: Die Wahrnehmung der gemeinsamen sittlichen Werte
36. Die Untersuchung der großen sittlichen Weisheitstraditionen, die in Kapitel 1 unternommen wurde, belegt, dass bestimmte Typen menschlichen Verhaltens in den meisten Kulturen anerkannt sind als Ausdruck einer gewissen Hochform, in der der Mensch lebt und sein Menschsein verwirklicht: Akte des Mutes, Geduld angesichts von Prüfungen und Schwie¬rigkeiten des Lebens, Mitgefühl für die Schwachen, Mäßigung in der Nutzung materieller Güter, verantwortliches Verhalten gegenüber der Umwelt, Einsatz für das Gemeinwohl ...

Diese ethischen Verhaltensweisen definieren die großen Linien eines im eigentlichen Sinne sittlichen Ideals des Lebens „gemäß der Natur“, d.h. in Übereinstimmung mit der Seinstiefe des menschlichen Subjekts. Außerdem werden bestimmte Handlungsweisen weltweit als Gegenstand der Verurteilung aufgefasst: Mord, Diebstahl, Lüge, Zorn, Begierlichkeit, Geiz ... Sie erscheinen als Beeinträchtigungen der Menschenwürde und der gerechten Erfordernisse des gesellschaftlichen Lebens. Man ist berechtigt, in diesen Übereinstimmungen eine Bekundung dessen zu sehen, was – jenseits aller Verschiedenheit der Kulturen und Weisheitstraditionen – das Menschliche im menschlichen Dasein ist, d.h. die „menschliche Natur“. Doch gleichzeitig ist man gehalten festzustellen, dass dieses Einverständnis über die sittliche Qualität gewisser Verhaltensweisen mit einer großen Vielfalt von Auslegungstheorien einhergeht. Ob es die grundlegenden Lehren der Upanishaden für den Hinduismus oder die vier „edlen Wahrheiten” für den Buddhismus sind, ob es das Dào des Lao-Tse oder die „Natur” der Stoiker ist – jede Weisheitstradition oder jedes philosophische System versteht das sittliche Handeln innerhalb eines allgemeinen Auslegungsrahmens, der dazu da ist, die Unterscheidung zwischen Gut und Böse zu legitimieren. Wir haben es mit einer Vielfalt von Rechtfertigungen zu tun, die den Dialog und die Grundlegung der sittlichen Normen schwierig macht-

Weiterlesen in:
http://www.vatican.va/roman_curia/congre...aturale_ge.html

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#9

RE: KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN

in Die Glaubenskongregation 18.05.2014 19:07
von blasius (gelöscht)
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Zur Frage:



Gibt es den noch, den Religionsunterricht in den Schulen?



Wo, wann, wie und von wem wird unseren / den Kindern Religionsunterricht gelehrt?

Wo zu werden Kirchensteuer und Reichskonkordat Einkommen verwendet,

unteranderm etwa für die Katholische Kinder und Jugenderziehung?



Info, Quelle,Auszug aus:

http://www.schuleunderziehung.de/870-Rel...unterricht.html


Der Religionsunterricht in der Schule

Einleitung: Prof. Ludwig Volz

1. ZUM VERSTÄNDNIS DER VORLAGE
2.
1.1 Situation und Entstehung

Es war von Anfang an unbestritten, daß die Synode sich mit dem Religionsunterricht in
der Schule befassen mußte. Bereits die Vorbereitungskommission hatte das Thema unter
dem Titel ‚Religionsunterricht zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft‘ dem Themenkreis
I zugeordnet. Ebenso erschien das Thema im Prioritätenvorschlag unter der Bezeichnung
‚Überprüfung der Stellung und der Bedeutung des schulischen Religionsunterrichts‘.
Die Titel deuten schon an, warum so dringlich über den Religionsunterricht
gesprochen werden mußte.

1.1.1 Motive für die Wahl des Themas

Um die Mitte der sechziger Jahre machten sich bei vielen Religionslehrern, Verantwortlichen
und in der Öffentlichkeit ein wachsendes Unbehagen und eine Verunsicherung bezüglich
dieses Schulfaches breit. Das hatte mehrere Gründe, die in Teil 1 des Synodenbeschlusses
sehr differenziert dargelegt sind. Hier sollen nur drei Ursachen angesprochen
sein.

Der tiefste Grund lag in der Tatsache, daß der Religionsunterricht seine über lange Zeit
unbefragte Selbstverständlichkeit im Fächerkanon der Schule verloren hatte. Je deutlicher
es wurde, daß in einem jahrhundertelangen Prozeß die Identität zwischen Kirchen und
Gesellschaft verloren war und christliche Sinngebung und Weltdeutung in den privaten
Raum als Nebensächlichkeit abgedrängt wurden, um so dringlicher stellten sich die Fragen,
ob der Religionsunterricht noch in die öffentliche Schule gehört und wie weit er sich
überhaupt in die Institution Schule als Schulfach einfügen kann.

So tauchte überall die Frage auf, wie lange es in den öffentlichen Schulen
einer pluralistischen Gesellschaft wohl noch konfessionellen Religionsunterricht
geben wird.

Man sah in ihm eine ungerechtfertigte Privilegierung der Kirchen in der
öffentlichen Schule. Er selbst geriet mehr und mehr in die Isolierung.

Unbehagen rührte auch von der konkreten Gestalt des Religionsunterrichts her.

Im Religionsunterricht wurde nur zu langsam eine didaktische
Umstrukturierung auf einen gegenwartsbezogenen,
problem- und lebensorientierten Unterricht angebahnt.

Neuere Theologie und Pädagogik setzten sich nur schwer durch. Wegen einer allzu unklaren und kirchenbezogenen Zielsetzung konnten viele Schüler die Bedeutung des Faches für ihr Leben nicht einsehen, vor allem, wenn sie keine innere Bindung an Glaube und Kirche hatten und diese auch nicht wollten.

Schließlich beunruhigte die eingeleitete Bildungsreform die Verantwortlichen; denn diese
verlangte von jedem traditionellen Schulfach einen Nachweis der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Faches für den Erziehungsprozeß in der gegenwärtigen Zeit. Solchen
Nachweis galt es zu führen.

113
Einleitung: Religionsunterricht

Viele Veröffentlichungen dokumentieren diese Verunsicherung;
nicht zuletzt zwei Erklärungender Deutschen Bischofskonferenz,
die Ende 1969 und Ende 1970 erschienen sind und angesichts
„der im Bereich des Religionsunterrichts entstandenen Unruhe zur Klärung
einiger Grundfragen beitragen“ wollten (vgl. Oberhirtliches Verordnungsblatt
für das Bistum Speyer 1970/1 und 1971/1).

So war die Synode gezwungen, sich mit dem Religionsunterricht zu befassen.
Es galt, von einer umfassenden Situationsanalyse ausgehend, sich den
bohrenden Fragen zu stellen, ob der Religionsunterricht auch in der gewandelten Gesellschaft als Schulfach für alle Schüler eindeutig begründet werden kann,
wie dieser Religionsunterricht auszusehen hat und ob
eine Mitwirkung der Kirche kräftemäßig verantwortet werden kann.


Weiterlesen in:

http://www.schuleunderziehung.de/medien/...enbeschluss.pdf


Zitat:
So war die Synode gezwungen, sich mit dem Religionsunterricht zu befassen


So- So reichlich spät, zu Spät oder?

Liebe Grüße, blasius

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#10

RE: KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN

in Die Glaubenskongregation 21.05.2014 11:42
von blasius (gelöscht)
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Frauliche Eigenart

“Die Frau darf nicht - im Namen der Befreiung von der ‘Herrschaft’ des Mannes - danach trachten, sich entgegen ihrer fraulichen ‘Eigenart’ die typisch männlichen Merkmale anzueignen. Es besteht die begründete Furcht, daß sich auf einem solchen Weg die Frau nicht ‘verwirklichen’ wird, sondern vielmehr das entstellen und einbüßen könnte, was ihren wesentlichen Reichtum ausmacht. Es handelt sich um einen außerordentlichen Reichtum.”

Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem, Abschnitt Nr. 10, vom 15. August 1988.



APOSTOLISCHES SCHREIBEN
MULIERIS DIGNITATEM
VON PAPST
JOHANNES PAUL II.
ÜBER DIE WÜRDE UND BERUFUNG
DER FRAU
ANLÄSSLICH
DES MARIANISCHEN JAHRES

Verehrte Mitbrüder, geliebte Söhne und Töchter,
Gruß und Apostolischen Segen!
I.
EINLEITUNG

Ein Zeichen der Zeit

1. DIE WÜRDE DER FRAU und ihre Berufung


»Er wird über dich herrschen«


»Dennoch verlangt dich nach dem Mann, doch er wird über dich herrschen« (Gen 3, 16),

Dieses »Herrschen« zeigt die Störung und Schwächung jener grundlegenden Gleichheit an, die Mann und Frau in der »Einheit der zwei« besitzen: Und das gereicht vor allem der Frau zum Nachteil, während nur die Gleichheit, die sich aus der Würde der beiden als Personen ergibt, den gegenseitigen Beziehungen den Charakter einer echten »communio personarum« (Personengemeinschaft) zu geben vermag. Wenn die Verletzung dieser Gleichheit, die ein vom Schöpfergott selber stammendes Geschenk und Recht ist, sich zum Nachteil der Frau auswirkt, mindert sie gleichzeitig aber auch die wahre Würde des Mannes. Wir rühren hier an einen äußerst empfindlichen Punkt im Bereich jenes »Ethos«, das der Schöpfer schon von Anfang an mit der Tatsache verbunden hatte, daß er beide nach seinem Bild und Gleichnis erschaffen hat.


Quelle, Auaszüge und Weiterlesen in:

http://www.vatican.va/holy_father/john_p...nitatem_ge.html

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