Vierzig Jahre „Novus ordo missae“
von Franz Norbert Otterbeck, Köln-Deutz
An Ostern 1969 erschien die neue, zweite postkonziliare Ordnung für die Heilige Messe. Schon bei der Vorstellung des vorläufigen "NOM" von 1965 hatte der Sekretär des römischen Consilium für die Liturgiereform, Annibale Bugnini, gesagt, dass „neue Ordnung“ eigentlich der falsche Begriff sei; „novus ordo“ bedeute erneuerte Ordnung, eine missa instaurata. Seit Inkrafttreten des Motu proprio Summorum pontificum von 2007 ist die "Neuheit" des moderneren Gebrauchs der Messe von Neuem in die Diskussion geraten. Wir nähern uns dem Problem der Messe zum 40. Jahrestag ihrer konzilsgemäßen Reform von drei Seiten. Zur Vorgeschichte gehört Mysterium fidei, eine Enzyklika von 1965. Unter dem Datum vom 3. April 1969 wurde dann das eigentliche „Gesetz“ der erneuerten Messe veröffentlicht, die Konstitution Missale Romanum. Alsbald schon wurde heftige Kritik an der Neuordnung laut. Die lässt uns fragen: Gab es eine "Ottaviani-Intervention"? Mit welchem Ziel?
Stat crux. Papst Paul VI. und das „Geheimnis des Glaubens“
Als das Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution des jüngsten Konzils bereits auf Hochtouren arbeitete, da gab der Konzilspapst zugleich schon Wegweisungen zu jeder zukünftigen Interpretation des Vorhabens heraus: Noch vor Konzilsschluss erschien am 3. September 1965 seine Enzyklika zum Messopfer. Das war damals das Fest des Hl. Pius X.
Sofern es heute wieder mehr Liturgie-Traditionalisten gibt, die das Werk des „Papstes der Liturgiereform“ mit Wohlwollen neu prüfen wollen, so könnte ihnen eine beherzte Lektüre dieser Enzyklika dabei helfen, die mit den programmatischen Worten „Mysterium fidei“ beginnt, Geheimnis des Glaubens. Man müsste das Rundschreiben eigentlich komplett „zitieren“, da es Montini-typisch eigentlich keine überflüssigen Sätze enthält. Aber da hilft ja inzwischen das Internet, z.B. „kathpedia“ (s.o.).
Wir konzentrieren uns heute auf einige etwas versteckte Aussagen, die eine bislang wenig beleuchtete Frage aufwerfen. Im Hinblick auf Humanae vitae hat ja ausgerechnet Hans Küng sehr sauber die konziliaren Kriterien von „Lumen gentium“ (1964) dafür herausgearbeitet, wann das Lehramt der Kirche, auch ohne pontifikale Definition, unfehlbar und mithin unumstößlich spricht. Aus reiner Willkür zog der Papstkritiker in „Unfehlbar“ (1970) das fasche Fazit daraus. Vielleicht hat der Montini-Papst aber nicht nur in seiner berühmten, letzten Enzyklika einen affirmativ irreversiblen Spruch gefällt, sondern auch schon in Mysterium fidei: Unsere Hoffnung für Euch steht fest, also auch der Begriff von der Transsubstanziation.
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