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Der Kanon der Heiligen Schrift
in Das Wesen der römisch katholischen Kirche 16.04.2013 13:22von Aquila • 7.220 Beiträge
Päpstliche Bibelkommission aus dem Jahre 1993 über den "Kanon".
Das Schreiben trägt den Titel
"Die Interpretation der Bibel in der Kirche" :
--
"
Indem die Kirche den
Kanon der Schriften feststellte,
hat sie ihre eigene Identität deutlich erkannt und definiert,
so daß die Heilige Schrift fortan wie ein Spiegel ist, in dem die Kirche ihre Identität immer wieder entdecken und durch die Jahrhunderte hindurch die Art und Weise verifzieren kann, wie sie selbst fortwährend auf den Ruf des Evangeliums antwortet und wie sie sich ihrem Auftrag als dessen Übermittlerin entsprechend verhält (vgl. Dei Verbum, 7).
Dies verleiht den kanonischen Schriften einen Heilswert
und eine theologische Stellung, wodurch sie sich
radikal von anderen alten Texten unterscheiden.
Wenn diese zwar auch Licht auf die Anfänge des Glaubens werfen können,
so können sie doch
niemals die Autorität der heiligen Schriften beanspruchen,
die als
kanonisch und damit als für das Verständnis des christlichen Glaubens grundlegend erachtet werden."
RE: Der Kanon der Heiligen Schrift
in Das Wesen der römisch katholischen Kirche 03.05.2016 00:27von Aquila • 7.220 Beiträge
Gelobt sei Jesus Christus !
Das Konzil von Trient legte den Kanon der Heiligen Schrift und die Autorität alleine der Kirche als dessen Auslegerin fest:
-
[....]
"Es meinte aber, diesem Dekret
ein Verzeichnis der heiligen Bücher beifügen zu sollen, damit keinem ein Zweifel kommen könne, welche es sind, die von diesem Konzil angenommen werden.
Es sind aber die im folgenden aufgeführten.
Altes Testament:
Fünf Bücher Mose, und zwar Genesis, Exodus, Levitikus, Numeri, Deuteronomium;
Josua,
Richter,
Rut,
vier Bücher Könige,
zwei Paralipomena,
Esra - erstes und zweites Buch, das Nehemia genannt wird,
Tobias,
Judit,
Ester,
Ijob,
der davidische Psalter mit einhundertfünfzig Psalmen,
Sprüche,
Ecclesiastes,
Hohelied,
Weisheit,
Ecclesiasticus,
Jesaja,
Jeremia mit Baruch,
Ezechiel,
Daniel,
die zwölf kleineren Propheten, nämlich Hosea, Joël, Amos, Obadja, Jona, Micha, Nahum, Habakuk, Zefanja, Haggai, Sacharja, Maleachi;
zwei Bücher Makkabäer, erstes und zweites.
Neues Testament:
Vier Evangelien, nach Matthäus, Markus, Lukas, Johannes;
die vom Evangelisten Lukas verfasste Apostelgeschichte,
vierzehn Briefe des Apostels Paulus, an die Römer, zwei an die Korinther, an die Galater, an die Epheser, an die Philipper, an die Kolosser, zwei an die Thessalonicher, zwei an Timotheus, an Titus, an Philemon, an die Hebräer;
zwei Briefe des Apostels Petrus,
drei des Apostels Johannes,
einer des Apostels Jakobus,
einer des Apostels Judas (Thaddäus)
und die Offenbarung des Apostels Johannes.
Wer aber diese Bücher im Gesamt und in allen Teilen,
wie sie in der katholischen Kirche gelesen zu werden pflegen und in der alten lateinischen Vulgata-Ausgabe enthalten sind,
nicht als heilig und kanonisch anerkennt und die vorher erwähnten Überlieferungen
bewusst und absichtlich verachtet: der sei ausgeschlossen.
Überzeugt, dass es für die Kirche Gottes sehr nützlich werden kann,
wenn man weiß, welche von allen lateinischen Ausgaben der heiligen Bücher,
die im Gebrauch sind, für maßgeblich zu halten ist,
bestimmt und erklärt dasselbe hochheilige Konzil überdies,
dass die alte Vulgata-Ausgabe, die sich durch den jahrhundertelangen Gebrauch in der Kirche bewährt hat, bei öffentlichen Lesungen, Disputationen, Predigten und Auslegungen als
maßgeblich zu betrachten sei.
Niemand soll es wagen oder sich herausnehmen, diese unter irgendeinem Vorwand zu abzulehnen.
Außerdem beschließt es, um leichtfertige Geister im Zaum zu halten,
dass
niemand wagen soll, in Angelegenheiten des Glaubens und der Sitten, soweit sie zum Gebäude christlicher Lehre gehören, auf eigene Klugheit vertrauend die heilige Schrift nach eigenem, gegen jenen Sinn, den die heilige Mutter Kirche hielt und hält,
- ihre Aufgabe ist es ja, über den wahren Sinn und die Erklärung der heiligen Schriften zu urteilen -
zu verdrehen, oder auch gegen die einmütige Auffassung der Väter auszulegen,
auch wenn diese Auslegung nie zur Veröffentlichung bestimmt wäre."
[....]
-
Siehe dazu bitte auch:
Lehre von der Tradition (25)
und:
Lehre von der Tradition (24)
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