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Erzbistum Freiburg muss sog. "Handreichung" zurückziehen

in Nachrichten 11.11.2013 20:49
von Aquila • 7.056 Beiträge

Der Präfekt der Glaubenskongregation
- Erzbischof Müller -
hat in einem Schreiben an den ehem. Erzbischof Zollitsch von Freiburg
dem geplanten "Sonderweg" einer
"sog. Handreichung an wiederverheiratete Geschiedene"
eine deutliche Absage erteilt.
Auszug aus dem genannten Schreiben ( kath.net):
-

[....]
1.
Bezüglich des Empfangs der Sakramente durch geschiedene wiederverheiratete Gläubige
wird der 1993 von den Oberrheinischen Bischöfen gemachte Vorschlag
neu als pastoraler Weg empfohlen:

Nach einem Gesprächsprozess mit dem Pfarrer könnten Betroffene zur Überzeugung gelangen, am Leben der Kirche vielfaltig teilzunehmen,
aber bewusst auf den Empfang der Sakramente zu verzichten,
andere hingegen könnten in der konkreten Situation zur „verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen, die Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion,
der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung empfangen zu können,
und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde „zu respektieren“.

Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das
Lehramt der Kirche,
dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden
und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen,
bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis,
wiederverheiratete Geschiedene
nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen

(Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio
vom 22. November 1981, Nr. 84; vgl. auch das Schreiben dieser Kongregation
vom 14. September 1994 über den Kommunionempfang
von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen,
mit dem der Vorschlag der Oberrheinischen Bischöfe abgelehnt wurde; Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 29).

Diese Position des Lehramts ist wohl begründet:
Wiederverheiratete Geschiedene
stehen selbst ihrer Zulassung zur Eucharistie im Weg,
insofern ihr Lebensstand in objektivem Widerspruch
zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche ist, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht
(lehrmäßiger Grund).
Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu,
bewirkte dies Verwirrung bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe (pastoraler Grund).

2.
Darüber hinaus wird für geschiedene Gläubige,
die eine neue zivile Verbindung eingehen, eine Gebetsfeier vorgeschlagen.

Es heißt zwar ausdrücklich, dass es sich dabei nicht
um eine „Quasi-Trauung“ handelt und die Gestaltung schlicht sein soll,
aber der Entwurf bietet dann doch eine Art „Ritus“ mit Eröffnung,
Hören auf das Wort Gottes, Segnung und Übergabe einer Kerze, Gebetsteil und Abschluss.

Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
ausdrücklich untersagt:
„Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe,
vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen
wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen
verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer,
sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten,
irgendwelche liturgischen Handlungen (ritus cuiusvis generis) vorzunehmen
.
Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken
und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen“ (Familiaris consortio, Nr. 84).

Den betroffenen Gläubigen sind Hilfen anzubieten,
wobei in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen,
damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in Bezug auf den Wert der Ehe aufkommen“ (Sacramentum caritatis, Nr. 29).

Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung
zurückzunehmen und zu überarbeiten,
damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden,
die der kirchlichen Lehre entgegenstehen
.
Weil der Text nicht nur in Deutschland,
sondern in vielen Teilen der Welt Fragen aufgeworfen
und in einer pastoral delikaten Problematik zu Verunsicherungen geführt hat,
fühlte ich mich verpflichtet, Papst Franziskus darüber zu informieren."
[....]


-


zuletzt bearbeitet 11.11.2013 20:50 | nach oben springen


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