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#1

Frage zur Taufe evangelisch/katholisch

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 07.09.2013 16:06
von Kristina (gelöscht)
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Ist eine Taufe (ausgenommen die Nottaufe durch Laien) nur durch einen geweihten Priester gültig?
Und wie verhält es sich bei den Protestanten? Sind die Taufen aus Sicht der katholischen Kirche gültig? Die Priester sind nicht geweiht, sie sprechen so weit ich weiß nur von zwei Sakramenten - der Taufe und vom Abendmahl.

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#2

RE: Frage zur Taufe evangelisch/katholisch

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 07.09.2013 20:47
von Aquila • 7.057 Beiträge

Liebe Kristina

Du stellst eine sehr richtige und wichtige Frage.

Lassen wir darauf unseren geschätzten
Hw Prof. May in seiner Predigt

"Die Lüge von der "gemeinsamen" Taufe"

antworten.
Hier greift er insbesondere auch gerade Deine berechtigten Fragen auf.
Einige Auszüge:

-


"Die Taufe ist das grundlegende Sakrament unseres Glaubens.
Der Getaufte ist ein Kind Gottes,
ein Glied am Leibe Christi, ein Erbe des Himmels.
Die Taufe nimmt die ganze Sünden schuld vom Menschen,
die Erbsünde und die persönlichen Sünden,
wenn er solche hat, und die Sündenstrafen; er ist rein und neu geboren.


Die Glaubensneuerer des 16. Jahrhunderts haben die Taufe beibehalten,
aber sie haben ihren Sinn geändert.
Luther selbst hat an der Taufe fest gehalten, auch wohl als ein Gnadenmittel,
aber für ihn besteht die Wirkung der Taufe nur darin, dass die Sünden zugedeckt werden.
Sie werden nicht angerechnet; also nicht eigentlich eine Neugeburt, sondern nur eine Verhüllung der Sünden.
Die falsche Rechtfertigungslehre Luthers macht sich auch im Taufgeschehen bemerkbar.
Erst recht entfernen sich Zwingli und Calvin von der katho lischen Lehre.
Diese beiden sogenannten Reformatoren der Schweiz lassen die Taufe nur als Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinde gelten.
Sie hat also nicht eigentlich generative, schöpferische Kraft, nein, sie ist ein äußeres Zeichen der Zugehörigkeit
zur christlichen Gemeinde.

Ein Gnaden mittel im eigentlichen Sinne, das durch sei nen Vollzug bewirkt,
was es anzeigt, ist sie weder für Calvin noch für Zwingli.
[....]
Ein weiterer, erheblicher Unterschied
besteht auch in der Praxis.
Die Praxis der Taufe ist hüben und drüben verschieden.
Was zunächst den
Taufspender angeht, hat die katholische Kirche immer durch das oberste Lehramt die Aussage gemacht,
dass auch die von nicht katholischen Spendern gespendete Taufe gültig sein kann.
Als Taufspender kann jeder Mensch fungieren, sogar der Ungetaufte.
Tatsächlich,
das ist katholische Lehre, und diese Lehre ist schon im 3. Jahrhundert festgestellt worden im Ketzertaufstreit.

Da traten Männer auf, wie Tertullian, die sagten:
Nein, die von den Ketzern, die von den abgefallenen Katholiken gespendete Taufe ist ungültig.
Und manche Bischöfe haben sich dieser Meinung angeschlossen.
Aber die Päpste haben unbeirrt und unbeirrbar daran fest gehalten:
Auch die von Ketzern gespendete Taufe ist gültig,
wenn sie die richtige Form verwenden und wenn sie die rechte Absicht haben.

Das wurde auf dem Konzil von Nizäa 325 von den dort versammelten 318 Bischöfen bestätigt.
Die Taufe, die von Ketzern gespendet wird, ist gültig,
sofern sie in der rechten Weise taufen und in der rechten Absicht handeln.
An sich also können auch protestantische Taufspender die Taufe gültig spenden.
[....]
Das gilt auch für die
Heilsnotwendigkeit der Taufe.
Die Kirche hält sich an das Wort des Heilandes:
„Wer nicht wie dergeboren wird aus Wasser und Heiligem Geist, der kann nicht in das Reich Got tes eingehen.“

Keineswegs ist das die Auffassung im Protestantismus.
Die Heilsnotwendigkeit der Taufe wird weitgehend preisgegeben,
wie das Wort von Luther, das ich eben vorgelesen habe, aussagt.
" Ob du gleich nicht zum Sakrament (der Taufe) gehst, kannst du dennoch durch Wort und Glauben selig werden.“
"Wer nicht getauft sein will, der laß anstehen.“
( Wer nicht getauft sein will, der laß anstehen, der laß es also gehen.)
Es gibt ein Heil auch ohne die Taufe, und zwar wenn man bewusst auf die Taufe verzichtet.


Wir sind ja auch überzeugt, dass die diejenigen, die nicht zur Taufe gelangen können,
gerettet werden können auf Wegen, die Gott weiß.
Aber wer die Taufe absichtlich versäumt,
der kann nach unserer Überzeugung nicht gerettet werden,
weil er das von Christus einge setzte Heilsmittel verschmäht.
[....]
Schließlich muß der Taufende die rechte Meinung haben.
Gewiß, im Ketzertaufstreit ist sicher gestellt worden,
dass der rechte Glaube nicht zur gültigen Taufe erforderlich ist
und dass auch ein Ungetaufter unter Umständen die Taufe spenden kann, das ist sicher,
das ist katholische Lehre, daran ist nicht zu rütteln.

Aber es ist die Frage, ob ein solcher, der nicht den rechten Glauben hat,
die rechte Meinung, die rechte Absicht haben kann.
Wir wissen doch, dass im Protestantismus die Dreifaltigkeit,
die Gottheit Christi und die Erbsünde weithin bestritten werden.

Wer den liberale Pastoren, die nicht an die Dreifaltigkeit glauben, die nicht an die Gottheit Christi glauben, die nicht an die Erbsünde glauben, werden sie die rechte Meinung haben, nämlich das zu tun,
was die Kirche Christi tut, wenn sie tauft?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.
Allerdings haben es sich die deutschen Bischöfe leicht gemacht,
sie haben nämlich Abkommen geschlossen mit protestantischen Gemeinschaften,
wonach gegenseitig die Taufe anerkannt wird.

Diese Vereinbarungen sind Papier.
Ob dieses Papier in die Wirklichkeit übergeführt wird, ist eine andere Frage.
Auch wenn man die Texte vergleicht, hier die Agende zur Taufe und da das Rituale zur Taufe,
und fest stellt, im Wesentlichen besteht da Übereinstimmung, auch wenn man diese Texte vergleicht,
ist doch sehr zu fragen, ob sich die einzelnen Taufspender daranhalten. Mit diesen Vereinbarungen
ist nach meiner Überzeugung nichts gewonnen.
Es muß bei jedem einzelnen evangelischen Christen, der zur katholischen Kirche über tritt, festgestellt werden,
wer getauft hat und wie getauft worden ist.
Erst dann kann man Sicherheit gewinnen, ob die Taufe gültig vollzogen worden ist.
Wenn sich herausstellt, dass ein Zweifel bleibt, wenn man bemerkt,
dass keine Sicherheit zu gewinnen ist über die Gültigkeit der Taufe,
dann muß eine bedingte Wiedertaufe erfolgen.

Das ist keine zweite Taufe,
sondern das ist die erste Taufe,
wenn der Taufvorgang bei dem nicht katholischen Religionsdiener ungültig war.

Eine zweite Taufe gibt es nicht, die Taufe ist einmalig, sie gilt für immer.
Aber wenn keine Gewissheit gewonnen werden kann, dass die erste Taufe gültig ist,
muß eine bedingte Wiedertaufe folgen.
Der Priester spricht dann:
„Wenn du noch nicht getauft bist, dann taufe ich dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

-

Hier die sehr lehr- und hilfreiche Predigt in Gänze:

http://www.glaubenswahrheit.org/predigte.../2004/20040620/


Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 08.09.2013 18:09 | nach oben springen

#3

RE: Frage zur Taufe evangelisch/katholisch

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 08.09.2013 10:22
von Kristina (gelöscht)
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Lieber Aquila,
"Die Glaubensneuerer des 16. Jahrhunderts haben die Taufe beibehalten,
aber sie haben ihren Sinn geändert.
Luther selbst hat an der Taufe fest gehalten, auch wohl als ein Gnadenmittel,
aber für ihn besteht die Wirkung der Taufe nur darin, dass die Sünden zugedeckt werden.
Sie werden nicht angerechnet; also nicht eigentlich eine Neugeburt, sondern nur eine Verhüllung der Sünden.
Die falsche Rechtfertigungslehre Luthers macht sich auch im Taufgeschehen bemerkbar. "

Was ist unter "Verhüllung der Sünden" zu verstehen? Werden die Sünden nur "zugedeckt", dann sind sie doch nach wie vor vorhanden?!

Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass wenn die Taufe in der richtigen Form verwendet und sie in rechter Absicht vollzogen wird, gültig ist. Es macht also auch keinen Unterschied, ob ein Priester geweiht ist oder nicht.
Das kann ich zwar alles nicht so ganz nachvollziehen, aber ich lasse es einfach so stehen.

LG
Kristina


zuletzt bearbeitet 08.09.2013 10:23 | nach oben springen

#4

RE: Frage zur Taufe evangelisch/katholisch

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 08.09.2013 15:27
von Aquila • 7.057 Beiträge

Liebe Kristina

Ich muss noch eine wichtige Präzisierung anfügen.
Der erste Teil Deiner Frage bezog sich explizit auf die
ordentlichen
- d.h nicht Notaufe ! -
Taufspender der Heiligen Mutter Kirche.

Diesbezüglich ist die Antwort im Auszug aus der Predigt von Hw Prof. May nicht eindeutig herauslesbar,
zumal hier der Focus mehr auf der protestantischen Taufpraxis und
deren Gültigkeit / Ungültigkeit liegt.

Die ordentlichen Taufspender sind selbstredend alleine der
geweihte Bischof / Priester und
unter Umständen der geweihte Diakon.

Dies doch zur Präzisierung, um Unklarheiten vorzubeugen / auszuräumen.
Der Katechismus lehrt:

-
V. Wer kann taufen ?

1256
Ordentliche Spender
der Taufe
sind der Bischof
und der Priester
und, in der lateinischen Kirche,
auch der Diakon
[Vgl. [link] CIC, can. 861, § 1; CCEO,can. 677, § 1].
Im Notfall
kann jeder Mensch,
sogar ein ungetaufter, die Taufe spenden,
falls er die notwendige
Absicht
hat:
Er muß
das tun wollen, was die Kirche
bei der Taufe
tut
, und die trinitarische Taufformel verwenden
.
Die Kirche sieht den Grund für diese Möglichkeit
im allumfassenden Heilswillen Gottes[Vgl. 1 Tim2,4] und in der Heilsnotwendigkeit [Vgl. Mk16,16]
der Taufe [Vgl. DS 1315; 646; [link]
CIC, can. 861, § 2].

-

Über die Notwendigkeit der Taufe:

http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P3S.HTM

Noch kurz bez. der luther'schen "Sündenzudeckungs"-Häresie;
diese verneint gleichsam die Neugeburt in der hl. Taufe, denn ein blosses
"Zudecken der Sünde" ist keine Tilgung der Sünden / der Erbsünde und kann denn
auch nicht die heiligmachende Gnade (zurück)schenken.
aus dieser Irrlehre lässt sich weiter auch die Verwerfung des
hl. Sakramentes der Busse ersehen

Hw May:
"
Taufe macht nach Luther auch das Bußsakrament überflüssig.
Es gibt kein Bußsakrament.
Das, was wir Bußsakrament nennen,
vollzieht sich nach protestantischer Ansicht
in der Rückbesinnung auf die Taufe "




Freundliche Grüsse und Gottes Segen


zuletzt bearbeitet 08.09.2013 19:40 | nach oben springen

#5

RE: Frage zur Taufe evangelisch/katholisch

in Wenn etwas der Klärung bedarf (2) 08.09.2013 21:16
von Kristina (gelöscht)
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Lieber Aquila,
vielen Dank für deine aufschlussreiche Antwort.

Die evangelische Taufe wird wohl von der katholischen Kirche anerkannt,

aber sie ist nicht gleichzusetzen mit katholischen Taufe.

Im großen Glaubensbekenntnis heißt es:
Wir bekennen die eine Taufe
zur Vergebung der Sünden.

LG
Kristina

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