Grüss Gott und herzlich Willkommen im KATHOLISCHPUR- Forum.... |
|
Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 18.09.2014 22:02von Stefan (gelöscht)
Guten Abend,
es geht darum, dass gesagt wird, dass die Beichte bei den Piusbrüdern ungültig sei, weil sie von den Ortsbischöfen keine Erlaubnis dazu erhalten haben.
Die Gültigkeit der Beichte hängt also letztlich vom Bischof ab.
Nun aber haben die Piusbrüder die bischöfliche Erlaubis dazu, und zwar von Bischof Felley, dem Generaloberen. Folglich müsste die Beichte bei ihnen doch gültig sein!
Oder muss das unbedingt ein Ortsbischof sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gültigkeit der Beichte auch von einem Ort anhängig sein soll, schließlich hat Christus dieses Sakrament nicht an irgendwelche Orte gebunden. Die Vollmacht dazu gab er den Bischöfen, folglich auch Bischof Falley, und nur die Bischöfe können diese Vollmacht an die Priester weitergeben, also auch Bischof Falley, - unabhängig von dem Ort, an dem der Bischof seinen Sitz hat.
Sicherlich kann mir Aquila mitteilen, ob ich mit meiner Analyse richtig oder falsch liege.
Denn ich würde schon lieber bei den Piusbrüdern beichten.
Liebe Grüße und Gottes Segen
Stefan
RE: Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 18.09.2014 23:28von Aquila • 7.244 Beiträge
Lieber Stefan
Leider herrscht bezüglich dieser Thematik keine Klarheit.
Die gegenseitigen Standpunkte
- mit anschliessendem Auszug aus dem Kirchenrecht -
hat blasius sehr schön aufgezeigt.
Kann man bei der Piusbruderschaft gültig beichten?
Bei den von den Priestern der Pius-Bruderschaft gespendeten hl. Sakramente
der Busse und der Ehe
berufen sich einige Kirchenrechtler auf die
kirchliche Forderung der
vorherigen "Beauftragung" ( Jurisdikation)
durch einen Ordinarius der Kirche.
Und genau hier nun wird es schwierig und ziemlich zerfahren.
Ohne Zweifel sind die Priester der Pius-Bruderschaft
GÜLTIG geweiht,
aber diese Weihen sind kirchenrechtlich ( noch ) "nicht rechtens" .
und können denn auch ( noch )
keine "Beauftragung" durch einen Ortsbischof erhalten ( haben ).
Somit scheint die erste von blasius zitierte kritische Abhandlung
von Michael Gurtner berechtigt zu sein.
Die zweite von blasius gepostete Abhandlung bez. der Erklärung
der Pius-Bruderschaft hat durchaus auch ihre Argumente.
Kurz zusammengefasst die Ansicht der Pius-Bruderschaft:
Die Heilige Mutter Kirche geht es in erster Linie immer um das
SEELEN-HEIL der Gläubigen.
Die Gnadenfülle der heiligen Sakramente sind unermesslich kostbare
HEIL-MITTEL....
zu diesen muss den Gläubigen der
Zugang auch ermöglicht werden !
Kurz:
Die hl. Sakramente sind
für das SEELEN-HEIL der Gläubigen da
und nicht die Gläubigen für die hl. Sakramente !
-
Can. 1335 —
Wenn eine Beugestrafe untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden
oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot ausgesetzt,
sooft es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden;
wenn eine als Tatstrafe verwirkte Beugestrafe nicht festgestellt ist,
wird das Verbot außerdem ausgesetzt,
sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist aus jedwedem gerechten Grund erlaubt.
Zusammen mit folgenden Canon blicken:
-
Can. 144 — § 1.
Bei einem tatsächlich vorliegenden oder rechtlich anzunehmenden allgemeinen Irrtum und ebenfalls bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel
ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.
-
argumentiert die Pius-Bruderschaft ,
dass die in Canon 966 geforderte Befugnis zur gültigen Absolution:
-
Can. 966 — § 1.
Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich,
daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt,
sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben.
-
aufgrund der oben genannten
Codices 1135 und 144;1
durch eine direkte Erlaubnis der Heiligen Mutter Kirche erteilt werde....
denn die Heilige Mutter Kirche
ersetze immer dann die fehlende Jurisdiktion
eines hw Priesters,
wenn andernfalls ein Nachteil für das Seelen-Heil der Gläubigen entstehen würde !
Du siehst, lieber Stefan....
leider eine zerfahrene Situation.
Um Unsicherheiten, Ungewissheiten und Gewissenskonflikte zu vermeiden,
rate ich denn auch immer dazu,
- solange es noch zu keiner Einigung gekommen ist -
das hl. Sakrament der Busse bei einem Priester
mit Jurisdiktion der Kirche zu empfangen.....
bzw. es bei einem solchen in bestimmten Intervallen
- nach möglicherweise erfolgter Beichte bei einem Pius-Bruderschafts-Priester -
wiederholt zu empfangen....
denn es ist für das Seelenheil kaum förderlich,
wenn ein Pönitent in steter Ungewissheit darüber verbleibt,
ob er nun die Sündenvergebung empfangen habe oder nicht.
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
RE: Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 19.09.2014 08:29von Stefan (gelöscht)
Lieber Aquila!
Ich hätte meine Darlegung unter dem bereits eröffneten Thread stellen sollen. Doch war ich gestern so überanstrengt und müde, dass ich das gar nicht mehr registriert habe.
Zwar hast Du mir die kirchliche Position bereits dargelegt; doch wollte ich es präziser wissen im Zusammenhang mit der bischöflichen Genehmigung, die ja bei den Piuasbrüdern eigentlich vorliegt. Doch ich habe jetzt verstanden, worum es eigentlich geht!
Liebe Grüße und Gottes Segen
Stefan
RE: Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 19.09.2014 22:23von Aquila • 7.244 Beiträge
Lieber Stefan
Deine Frage war zuerst.....
kurz darauf hat blasius
- zunächst unter "Nachrichten" -
seinen Thread mit den besagten Darlegungen eröffnet .....
Kann man bei der Piusbruderschaft gültig beichten?
diesen habe ich dann verschoben und mit anderen Themen bezüglich
der Pius-Bruderschaft
zu einer eigenen Thematik zusammengefasst
"Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft"
Somit hast Du trotz Müdigkeit nichts falsch gemacht, lieber Stefan.....
Zur Thematik kurz zusammengefasst:
Die Bischöfe der Pius-Bruderschaft
- da gültig, aber nicht rechtens geweiht -
besitzen denn leider selber keine Beauftragungsvollmacht der Kirche.....
d.h. sie können somit auch keine rechtmässige Beauftragung erteilen.
Doch wie gesehen ist diese rechtmässige Beauftragung
durch einen Ordinarius der Kirche
- die Jurisdiktion -
gem. Kirchenrecht eine weitere Bedingung
zur rechtmässigen Spendung des hl. Sakramentes der Busse / der hl. Beichte.
Das Für und Wider der Argumentationen hat denn wie bereits erwähnt
blasius anhand der geposteten Abhandlungen schön dargelegt.
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
RE: Ist die Beichte bei den Piusbrüdern gültig
in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 20.09.2014 00:08von Stefan (gelöscht)
Ja, lieber Aquila, für mich äußert kompliziert! Aber doch muss ich dann der Kirche folgen, die den Schismatikern das Recht gibt. Und das Bistum Essen ist nach eigenem Bekunden schlichtweg schismatisch, da es eindeutig eine anderre Kirche propaguert und Christi Missionsbefehl aufhebt unbd dafür etwas anderes setzt. Das kanmn ich beweisen! Und da soll jetzt ein Katholik mal durchblicken!
Den Piusbrüdern, die nicht schismatisch sind, nicht folgen, und den Schismatikern folgen!"
Das muss mir "Rom" erstmal wirklich erkelären! - Diesen Sinn! - Solches versteh ich nicht! Aber vielleicht bin ich einfach nur zu dumm dafür!
Liebe Grüße
Stefan
https://antikirchenvolksbegehren.wordpress.com/
« Gespräch mit Msgr. Fellay nach seinem Treffen mit Kardinal Müller | Messbesuche bei den Piusbrüdern? » |
Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
|
Forum Statistiken
Das Forum hat 4069
Themen
und
26669
Beiträge.
Heute waren 0 Mitglieder Online: |
Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen |