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#1

O Schleswig-Holstein, wie tief willst du nicht sinken ?

in Diskussionsplattform (2) 15.07.2014 13:48
von MariaMagdalena (gelöscht)
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Diskussion um Gottesbezug in der Landesverfassung




Das Land Schleswig-Holstein gibt sich eine neue Landesverfassung. Die sechs Parteien des Landtags sind sich über fast alle Punkte der neuen Verfassung einig, nur ein Punkt ist umstritten: Soll die neue Landesverfassung in der Präambel sich auf Gott beziehen, wie dies in den meisten Landesverfassungen und im Grundgesetz der Fall ist?

Dass diese Frage zum Politikum wird, überrascht angesichts der heutigen säkularen Gesellschaft kaum. Insbesondere der linke Flügel aus der postkommunistischen Partei Die Linke (die allerdings nicht im Landtag vertreten ist), die sogenannten „Grünen", die „Piraten" und Abgeordnete der SPD wollen von Gott nichts mehr wissen. In Schleswig-Holstein ist es besonders die FDP die gegen einen Gottesbezug in der Verfassung Front macht. Die Argumente für diese Ablehnung sind allerdings eher schwach und keineswegs neu.

Schwerpunkt der neuen Landesverfassung ist eine Stärkung der „Minderheiten", was nicht unwesentlich zu einer weiteren Zersplitterung der Gesellschaft beitragen wird, denn mit diesen Minderheiten sind nur nebensächlich wirklich benachteiligte körperlich und geistig behinderte Menschen gemeint. Auch direkte Demokratie mit Volksbegehren ist in der künftigen Verfassung vorgesehen. Alle diese Punkte sind inzwischen abgehackt. Nur die Frage des Gottesbezugs in der Verfassung ist noch offen. Nach der Sommerpause soll darüber erneut beraten und dann abgestimmt werden.

Parlamentspräsident Klaus Schlie (CDU), ein Befürworter des Gottesbezugs, sagte: „Es geht nicht um eine bestimmte Religion, sondern um ein Bekenntnis, das auch ein nicht-religiöser Mensch akzeptieren kann". Gemeint ist damit eine Bezugnahme auf Gott im Sinne des Naturrechts. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein befürwortet einen solchen Gottesbezug ebenso, wie die Mehrheit der CDU-Fraktion. Angesichts eines immer noch mehrheitlich christlichen Landes wäre auch ein Bekenntnis zum dreifaltigen Gott durchaus möglich, doch darum geht und ging es in der Diskussion überhaupt nicht.

Gegen einen Gottesbezug in der Verfassung ist der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. In geradezu klassisch-liberalistischer Formulierung sagte Kubicki: „Gott gehört nicht in die Verfassung, er gehört ins Leben eines jeden Menschen". Die Verfassung sei ein Verwaltungsinstrument, sie solle keine Werte setzen. Kurz gesagt: Religion ist Privatsache und gehört ins stille Kämmerlein und in die Sakristei; der Staat muss „neutral" sein. Aber einen Staat, der keine „Werte setzt" hat es noch nie gegeben. Wenn ein Staat die christlichen Werte ablehnt, setzt er an dessen Stelle andere „Werte", wie die Durchsetzung des Gender Mainstreaming – um nur ein Beispiel zu nennen – beweist.

Die linksliberalen „Grünen" argumentieren ganz ähnlich wie der FDP- Fraktionsvorsitzende. Obwohl sich die beiden Grünen-Abgeordneten Eka von Kalben und Anke Erdmann zum christlichen Glauben bekennen, sind sie der Ansicht, dass die Religion Privatsache ist und nicht in die Verfassung gehört.

Nun geht es bei der Diskussion um den Gottesbezug in der Verfassung, wie gesagt, nicht um eine bestimmte Religion, sondern um die natürliche Religion. Darunter versteht man eine Religion, die aus der bloßen Vernunft mit Gewissheit erkannt werden kann. Dazu gehört in erster Linie die Erkenntnis Gottes als eines allmächtigen, allwissenden Wesens, der alles geschaffen hat. Jeder Mensch verdankt seine Existenz diesem Gott, aber ebenso bestehen auch die natürlichen Gemeinschaften, wie der Staat und die Familie, nur durch Gott.


Dies nur als Auszug. Alles weiterefindet Ihr hier : http://pius.info/archiv-news/895-moderne...andesverfassung


Pax et bonum
Maria


Oves meae vocem meam audiunt, et ego cognosco eas, et sequuntur me: et ego vitam aeternam do eis, et non peribunt in æternum, et non rapiet eas quisquam de manu mea
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#2

RE: O Schleswig-Holstein, wie tief willst du nicht sinken ?

in Diskussionsplattform (2) 16.07.2014 00:17
von Aquila • 7.035 Beiträge

Liebe MariaMagdalena

Um freigeistig "Humanen" keine Steilvorlage für ihre "Weltreligions"Phantasien
zu liefern, sollte folgende Formulierung:
-

Nun geht es bei der Diskussion um den Gottesbezug in der Verfassung, wie gesagt, nicht um eine bestimmte Religion, sondern um die natürliche Religion.
Darunter versteht man eine Religion, die aus der bloßen Vernunft mit Gewissheit erkannt werden kann. Dazu gehört in erster Linie die Erkenntnis Gottes als eines allmächtigen, allwissenden Wesens, der alles geschaffen hat.

-

nicht ohne eine ergänzende Erklärung bleiben.
Ich möchte diesbezüglich folgenden Beitrag aus einem anderen Thread
auch hier posten:

+

Sehr schön hat Hw Alexander Metz von der Petrus-Bruderschaft
das Geheimnis der Allerheiligsten Dreifaltigkeit umschrieben.....
seine Ausführungen sollen in einem kurzen Abriss wiedergegeben:

Kraft der Vernunft
- die jeder erschaffenen Seele zusammen mit dem freien Willen inne ist.....
die Ebenbildlichkeit Gottes -
kann jeder Mensch zur Erkenntnis kommen,
dass es einen Gott gibt....


das "ÄUSSERE" Gottes gleichsam

Wenn wir also gefragt werden
"Glaubst du an Gott" ?
dann antworten wir
"Nein, sondern ich weiss, dass es Ihn gibt"

Wenn also die Rede davon ist, dass
"alle an den Einen Gott glauben würden"
so betrifft dies alleine das "Äussere".....

Und von diesem "Äusseren" werden nun
menschengedachte Vorstellung zu
falschen Religionen bzw. Irrlehren.....
ja, selbst bei Katholiken wird immer wieder angedacht,
wie sie denn Gott "lieber gerne hätten"....
doch all diesen menschengedachten Gottes-Vorstellungen ist Eines gemeinsam....
keine führt zur Erlösung und zur Errettung !


Das "INNERE" Gottes aber....
kann alleine kraft der durch die hl. Taufe geschenkten
heiligmachenden Gnade des wahren Glaubens
erkannt werden.....
durch die Selbstoffenbarung des zur Sühne der Sünden Mensch gewordenen eingeborenen Sohnes Gottes Jesus Christus
Das "Innere" Gottes.....
die Allerheiligste Dreifaltigkeit .....

unser Herr und Gott Jesus Christus lässt uns also im Glauben
als seine angenommenen Kinder
einen Blick in das innerste Wesen Gottes schauen.....
Welches uns freilich dennoch unbegreiflich bleiben wird....
Ein Gott in Drei Wesensgleichen Personen.

Der Eine Wahre Gott.


Der Eine Wahre Gott aber.....
Sein "Inneres"

kann alleine im unfehlbaren Lehre der Heiligen Mutter Kirche....
im wahren Glauben erkannt werden,
soweit es durch unseren erschaffenen Verstand möglich ist.

Denken wir denn auch immer an die unermessliche Gnade
als angenommene Kinder Gottes
durch den wahren Glauben zur Erkenntnis
Seines Inneren Wesens der Allerheiligsten Dreifaltigkeit
kommen zu dürfen....
das Glaubensgeheimnis an die Allerheiligsten Dreifaltigkeit
ist gleichsam auch das Glaubensbekenntnis an die Erlösung von Sünde und Tod .

+

Soweit der ergänzende Beitrag,
der wie gesagt als Vorbeugung möglicher freigeistiger Wühlarbeit dienen soll.




Freundliche Grüsse und Gottes Segen

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#3

RE: O Schleswig-Holstein, wie tief willst du nicht sinken ?

in Diskussionsplattform (2) 19.07.2014 06:41
von MariaMagdalena (gelöscht)
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Hierzu noch ein Hinweis mit Link, da Christen eine Petition in den Landtag von Schleswig - Holstein einbringen wollen.
Wer mag kann durch seine Unterschrift Ihnen dabei helfen.



Hallo!

Soeben habe ich die Petition "Gottesbezug in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein!" an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Das Thema erscheint mir äußerst wichtig und ich würde mich freuen, wenn auch Du die Petition unterstützt.

Link zur Petition: http://citizengo.org/de/9564-gottesbezug...ty&tcid=5367937


Pax et bonum
Maria


Oves meae vocem meam audiunt, et ego cognosco eas, et sequuntur me: et ego vitam aeternam do eis, et non peribunt in æternum, et non rapiet eas quisquam de manu mea
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