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#1

Die Spendung der hl. Taufe, wenn kein Priester zu haben ist. (Vergleiche Lehr- und Trostbüchlein S. 15—18.)

in Das heilige Sakrament der Taufe 11.04.2020 06:40
von Blasius • 3.821 Beiträge




Der Taufende betet vor.

Vorb.: Im Namen des + Vaters …

Ich glaube. Vater unser. Gegrüßet.

Vorb.: Göttlicher Heiland! Du hast die hl. Taufe als das erste und notwendigste Sakrament eingesetzt und gesagt: „Wenn Jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem heiligen Geiste, so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen.“ Joh. 3, 5. Da du aber zu ordentlichen Spendern dieses Sakramentes die Bischöfe und Priester bestelltest, hast du zugleich gewollt, daß im Falle der Not jeder Mensch gültig und erlaubt solle taufen können. Wir befinden uns jetzt leider in diesem traurigen Notfalle. Indem ich Unwürdiger nun im Vertrauen auf deine unendliche Barmherzigkeit mich anschicke, mit Gutheißung der Kirche dieses Sakrament zu spenden, mache ich die Meinung, zu tun, was die Kirche tut, damit dieses Kindlein hier im Bade der Wiedergeburt von der Erbsünde gereinigt und zum ewigen Leben wiedergeboren werde. Hilf mir, o Jesus, mit deiner Gnade, daß ich Alles recht mache!

In dieser feierlichen Stunde erinnern wir Alle uns dankbar der unaussprechlichen Wohltat, daß du uns vor so vielen Millionen Menschen zum Christentum und in den Schoß der allein wahren Kirche berufen hast. Es reuet uns von Herzen, daß wir gegen dich so treulos gewesen und dich mit zahllosen Sünden beleidigt haben. Wir bitten dich demütig um Verzeihung. Zum Beweise, daß wir in Zukunft dir treuer dienen wollen, erneuern wir jetzt in unserm Namen und im Namen dieses Kindes unsern Taufbund.

Alle: Wir widersagen dem Teufel, und allen seinen Werken, und aller seiner Pracht.

Wir glauben an Gott den Vater, den allmächtigen Schöpfer Himmels und der Erde.

Wir glauben an Jesum Christum, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, der Mensch geworden ist und gelitten hat.

Wir glauben an den heiligen Geist, eine heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Auferstehung des Fleisches und ein ewiges Leben.

Vorb.: Lasset uns jetzt beten, daß dieses Kind der hl. Taufgnade teilhaftig werden möge:

Litanei von der allerheiligsten Dreifaltigkeit — oder die Litanei vom süßen Namen Jesu.

Hierauf stehen Alle auf. Der Pate oder die Patin hält das Kind bei der Taufe, während der Nebenpate die rechte Hand auf dasselbe legt.
Der Taufende nimmt das Gefäß mit Tauf- resp. Weih- oder natürlichem Wasser, gießt aus demselben dreimal über den Kopf des Kindes in Form eines Kreuzes und spricht während des Aufgießens einmal langsam, deutlich und aufmerksam die Worte:

„N. (hier nennt er den Namen des Kindes) Ich taufe dich im Namen des Vaters † (hier gießt er zum ersten Male) und des Sohnes † (hier gießt er zum zweiten Male) und des heiligen † Geistes“. (hier gießt er zum dritten Male.) Das Wörtchen „Amen“ wird hier nicht beigefügt. — Das Wasser muss die Haut des Kopfes oder die Stirn berühren und abfließen. Ist es Tauf- oder Weihwasser, so wird es in einem Gefäße aufgefangen und in’s Feuer geschüttet.

Nach der Taufe.


Alle knien.

Vorb.: Allmächtiger ewiger Gott, Vater unseres Herrn Jesu Christi, siehe gnädig auf diesen deinen Diener (Dienerin) N. herab, welchen (welche) du jetzt durch das Bad der Wiedergeburt von, aller Schuld gereinigt, mit der heiligmachenden Gnade geschmückt und zu deinem Kinde angenommen hast. Das Kindlein selbst kann dir noch nicht danken; darum sagen wir aus der Fülle des Herzens dir Dank in seinem. Namen. Wir bitten zugleich deine Gütigkeit, laß nicht zu, daß dieses Kind jemals durch eine schwere Sünde in die Knechtschaft Satans zurückfalle; erhalte dasselbe stets in deiner Gnade und führe es auf dem Wege des Heiles zum ewigen Leben.
Durch Christum, unsern Herrn.

Alle: Amen.

Vorb.: Heilige Mutter Gottes, wir weihen dir dieses Kind; laß es dir nie geraubt werden. Und all ihr Heiligen Gottes, bittet für dieses Kindlein und für uns, daß wir, wie wir jetzt auf Erden mit euch durch denselben Glauben vereiniget sind, so auch einstens im Himmel in derselben Glorie mit euch mögen vereiniget werden.

Alle: Amen.

Litanei von allen Heiligen.

Man mache die nötigen Aufzeichnungen. Später bringe man, wenn es möglich wird, das Kind zu einem Priester, damit die feierlichen Tauf-Zeremonien nachgeholt werden. — Ist das Kind in Lebensgefahr, so wird die Taufe sofort erteilt mit Auslassung der Vorbereitungsgebete.

aus: Gebetbuch für Gemeinden ohne Seelsorger, Zum Gebrauch in Familie und Kirche, 1876, S. 120 – S. 123

https://katholischglauben.info/die-spend...heiligen-taufe/



Liebe Grlülße, Blasius


zuletzt bearbeitet 11.04.2020 06:50 | nach oben springen

#2

RE: Die Spendung der hl. Taufe, wenn kein Priester zu haben ist. (Vergleiche Lehr- und Trostbüchlein S. 15—18.)

in Das heilige Sakrament der Taufe 11.04.2020 06:48
von Blasius • 3.821 Beiträge


BILD:
https://www.kirche-und-leben.de/artikel/...wissen-wollten/

Die Taufe ohne rechtgläubige Priester

Gemeinden ohne Seelsorger – Die Taufe ohne Priester


„Wenn rechtgläubige kirchentreue Priester Euch fehlen, so lasset die Taufe Eurer Kinder von gläubigen Laien vollziehen.“ (Bischof von Paderborn)

„Die Taufe darf von Laien gespendet werden.“ (Schweizer Kirchenverordnung)


Nach Lehre unserer hl. Kirche ist die von einem Laien, ob Mann oder Weib, Katholik oder Irrgläubiger, Christ oder Nichtchrist, richtig gespendete Taufe gültig und im Fall der Not auch erlaubt, ja geboten. Zur gültigen Spendung des Sakramentes sind aber drei Stücke erforderlich:

1) daß man die rechte Materie und

2) die rechte Form anwende,

3) daß man die Absicht habe, zu tun, was die Kirche tut.

1. Die Materie der Taufe ist gesegnetes Taufwasser, in Ermangelung desselben Weihwassers (*) und, wenn keins von beiden zu haben ist, gewöhnliches, reines, natürliches Wasser. Eine mit künstlichem Wasser (z. B. Rosenwasser) erteilte Taufe wäre ungültig.

2. Die Form d. i. die Worte, mit welchen die Taufe erteilt wird, lauten: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“ Es darf nichts ausgelassen werden. Spräche der Taufende z. B. nur: „Im Namen des Vaters etc.“, mit Auslassung der wesentlichen Worte: „Ich taufe dich“ – so wäre die Taufe ungültig. Das Wörtlichen „Amen“ wird hier nicht beigefügt.

Die Materie und Form müssen richtig mit einander verbunden werden. Ein und dieselbe Person muss das Wasser aufgießen und die Worte sprechen. Ungültig wäre es, wenn eine Person bloß das Wasser aufgösse und eine andere dabei die Taufformel sagte. Das Aufgießen und aussprechen muss gleichzeitig geschehen, so daß beides eine einheitliche Handlung bildet. Wollte man erst Wasser aufgießen und dann nach einer merklichen Unterbrechung die Worte sprechen, so wäre die Taufe ungültig.

3. Die Meinung. Der Taufende muss die Meinung gaben, zu tun, was die Kirche tut. Diese Meinung braucht im Augenblick der Handlung nicht ausdrücklich erweckt zu werden, sondern es genügt, daß sie vorher erweckt worden und der Kraft nach noch fortdauert. Es genügt überhaupt der Wille, das Sakrament der Taufe zu erteilen, da hierin von selbst die Absicht eingeschlossen ist, zu tun, was die Kirche tut.

Die Taufhandlung.


Zur Vorbereitung kann die Litanei von der allerheiligsten Dreifaltigkeit oder vom süßen Namen Jesu gebetet werden. Der Pate oder die Patin hält das Kind bei der Taufe, während der Nebenpate die rechte Hand auf dasselbe legt. Der Taufende nimmt das Gefäß mit Tauf- resp. Weih- oder natürlichem Wasser, gießt aus demselben dreimal über den Kopf des Kindes in Form eines Kreuzes und spricht während des Ausgießens einmal langsam, deutlich und aufmerksam die Worte:

„N. (hier nennt er den Namen des Kindes) Ich taufe dich im Namen des Vaters † (hier gießt er zum ersten Male) und des Sohnes † (hier gießt er zum zweiten Male) und des heiligen † Geistes“ (hier gießt er zum dritten Male).

Eine dreimalige Aufgießung und die Kreuzesform ist zwar zur Gültigkeit nicht erforderlich, aber von der Kirche vorgeschrieben. Das Wasser muss die Haut des Kopfes oder die Stirn berühren und abfließen. Ist es Tauf- oder Weihwasser, so wird es in einem Gefäß aufgefangen und ins Feuer geschüttet.

Nach der Taufe folgt als Danksagung etwa die Litanei von allen Heiligen. Sehr passend kann bei dieser Gelegenheit von allen Anwesenden der Taufbund erneuert werden. Der Name des Kindes, Tag und Stunde der Geburt, Name und Wohnort der Eltern, Tag der Taufe, der Name des Taufenden und der Paten sind sorgfältig aufzuzeichnen.

… Das Taufen ist sorgfältig einzuüben… Der Vater oder die Mutter dürfen ihr Kind nur im äußersten Todfall selbst taufen. Zu Paten darf man nur solche Personen nehmen, welche (in Ermangelung der Eltern) für die sittliche und religiöse Erziehung des Kindes volle Bürgschaft bieten. Wenn gegründete Zweifel obwalten, ob eine Taufe gültig erteilt worden, so ist dieselbe bedingungsweise zu wiederholen: man tauft wie gewöhnlich, spricht aber dabei die Worte: „N., wenn du nicht getauft bist, taufe ich dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“ –

aus: Gemeinden ohne Seelsorger, 1874, S. 14 – S. 16

https://katholischglauben.info/die-taufe...ubige-priester/



Liebe Grüße, Blasius

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