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Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot Verschiedene Corona-Regeln: Welche Verbote nun vor Ihrer Haustür gelten
Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot Verschiedene Corona-Regeln: Welche Verbote nun vor Ihrer Haustür gelten
in Nachrichten 27.03.2020 09:03von Blasius • 3.922 Beiträge
dpa
Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot
Coronavirus - Freiburg Ausgangssperre
Leere Straßen in Freiburg. Hier gilt wegen des Coronavirus eine Ausgangssperre
Freitag, 27.03.2020, 08:08
Vor wenigen Tagen haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf neue einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus geeinigt.
Doch einzelne Länder wie Bayern ziehen nicht mit und setzen eigene Regelungen um. Einen Überblick über die bundesweiten Beschlüsse und die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier bei FOCUS Online.
Bund und Länder wollen die Ausbreitung des Coronavirus mit weiteren
und beispiellosen drastischen Beschränkungen verlangsamen.
Das ist der Corona-Plan von Bund und Ländern
Der neue Plan umfasst neun Punkte:
Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb
der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern einzuhalten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen können sanktioniert werden.
Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ausgenommen:
Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure
oder Kosmetikstudios werden geschlossen.
In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig,
die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Einige Bundesländer scheren aus der Mehrheitsentscheidung jedoch aus.
So gelten beispielsweise in Sachsen und Bayern Ausgangsbeschränkungen statt Kontaktverbote.
Andere Länder wollen die Kontaktverbote zwar durchsetzen,
haben aber ortsspezifisch noch Sonderregelungen veranlasst.
Welche Regeln jetzt für Sie in Ihrem Bundesland gelten:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat die Einschränkungen für das öffentliche Leben nach Vorbild der bundeseinheitlichen Entscheidung verschärft. Seit diesem Montag gilt im ganzen Land
der 9-Punkte-Plan der Bundesregierung.
Die Stadt Freiburg hatte wegen der Corona-Pandemie ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Es soll für öffentliche Orte von diesem Samstag bis zum 3. April gelten. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur noch allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten.
Die Gemeinde Malsch im Landkreis Karlsruhe hat am Samstag eine Ausgangsbeschränkung verhängt, nachdem dort elf Corona-Infizierte gemeldet worden waren.
Mehr dazu: Schulen, Veranstaltungen, Nahverkehr - Virus-Alarm in Baden-Württemberg:
Wo das Leben stillsteht
Bayern
In Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche.
Die Verordnungen der Ausgangsbeschränkung im Überblick.
Landesregierung Bayern
Die Verordnungen der Ausgangsbeschränkung im Überblick.
Auch Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen bleiben möglich. Gastronomiebetriebe aller Art müssen geschlossen bleiben. Ausnahmen sind Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter.
Die Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 3. April.
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss nach Angaben
der Staatsregierung mit hohen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Bayern erklärte, das Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen gelte für das Bundesland nicht.
Im Freistaat werde dies großzügiger ausgelegt, weil etwa auch Begleitungen älterer Menschen,
die auf Hilfe angewiesen sind, weiter erlaubt bleiben sollen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei.
Eine Ausgangssperre gibt es in Mitterteich in der Oberpfalz. Das zuständige Landratsamt hat
dort zwölf Ausnahmen für die verhängte Ausgangssperre gemacht, bei denen das Verlassen der eigenen Wohnung bzw. des Hauses erlaubt sei: Darunter fallen Einkäufe für den Bedarf des öffentlichen Lebens, der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte, Gassi gehen, Tanken,
Geldabheben oder auch unbedingt notwendige Hilfeleistungen für Bedürftige.
Auch in zwei oberfränkischen Kommunen im Landkreis Wunsiedel dürfen die Menschen nur noch mit triftigen Gründen das Haus verlassen. 1450 Einwohner sind in Hohenberg an der Eger und im Ortsteil Neuhaus von der Ausgangssperre betroffen.
Bei den Bund-Länder-Beratungen gab es Unmut über das Vorpreschen Söders.
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich
am Montag im Deutschlandfunk allgemein gegen "Machtspiele und Schaulaufen in so einer Situation".
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verteidigte das Ausscheren seines Landes.
Das sei eine "sehr kleine Sache", sagte er im ZDF-"Morgenmagazin".
Die Betroffenheit der Länder sei unterschiedlich. Er habe schon am Freitag über Ausgangsbeschränkungen entschieden, das sei eine angemessene
und notwendige Entscheidung gewesen.
Berlin
Am Sonntag verständigte sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zusammen mit den übrigen Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
In der Verordnung heißt es, Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen. Die Verordnung soll bereits am Montag in Kraft treten und zunächst für zwei Wochen gelten.
Brandenburg
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält sich an die bundeseinheitliche Entscheidung und erlässt ein Kontaktverbot für das gesamte Bundesland.
Bremen
Auch Bremen hält sich an die Bundesentscheidung und erlässt ein umfangreiches Kontaktverbot nach Vorbild des 9-Punkte-Plans.
Hamburg
Hamburg schloss sich vollumfänglich der Bundesentscheidung an und hat am Sonntag noch ein Kontaktverbot beschlossen. Bis zum 5. April werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
Hessen
Hessen erlässt ein weitgehendes Kontaktverbot nach Vorbild der Bundesentscheidung. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Sonntag in Wiesbaden mit. Die neuen Regelungen gelten ab Montag.
Niedersachsen
Auch Niedersachsen hat am Sonntag ein umfangreiches Kontaktverbot nach Bundesvorbild beschlossen. Bis zum 5. April werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
Nordrhein-Westfalen
NRW schloss sich der bundesweiten Entscheidung über ein Kontaktverbot an. Das teilte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) teilte noch am Sonntag in Düsseldorf mit.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch Mecklenburg-Vorpommern hat noch am Sonntag ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen. Bis zum 5. April werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz wird wegen der Ausbreitung des Coronavirus ein weitgehendes Kontaktverbot erlassen. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Sonntag an. Allerdings trete die neue Rechtsverordnung erst ab Dienstag null Uhr in Kraft.
Saarland
Im Saarland gelten dieselben Ausgangsbeschränkungen, wie in Bayern. Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) begrüßte zwar die einheitliche Entscheidung der übrigen Bundesländer über ein Kontaktverbot, argumentierte aber, dass Grenzregionen wie das Saarland oder Bayern vor anderen Herausforderungen als Bundesländer ohne Außengrenzen stünden.
„Das Modell der Ausgangsbeschränkungen, das im Saarland und in Bayern schon seit Samstag gilt,
ist der richtige Ansatz. Die Menschen haben nach wie vor die Möglichkeit, Spaziergänge oder Sport in der Natur zu machen, aber wir werden auch der Verantwortung gerecht, die Ausbreitung weiter zu verlangsamen und so wertvolle Zeit zur Versorgung von schwer kranken Personen zu gewinnen.“
Sachsen
Auch der Freistaat Sachsen verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Von Montag null Uhr an gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt, wie Landesinnenminister Roland Wöller (CDU) am Sonntag in Dresden sagte. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt.
Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie der Besuch des eigenen Kleingartens sind weiter möglich.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sollen die Menschen nur noch in Ausnahmen ihre Wohnungen verlassen. Dies sei nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung vom Sonntagabend. „Das gilt für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, für Lieferverkehre und Umzüge, aber auch für Arztbesuche oder den Termin beim Psycho- oder Physiotherapeuten und für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs, aber auch den Besuch bei Kindern, Alten oder Kranken.“ Die neuen Beschränkungen gelten ab Montag, null Uhr.
Zudem werden Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum verboten,
Familien dürfen aber weiter gemeinsam auf die Straße.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat ein umfangreiches Kontaktverbot nach Vorbild des 9-Punkte-Plans erlassen.
Thüringen
Auch Thüringen schloss sich der Entscheidung des Bundes an und hat am Sonntag ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen.
In Thüringen könnte Jena die erste Stadt sein, die Einschränkungen verhängt: So gilt hier ein Betretungsverbot für alle öffentlichen Orte. Darunter fallen Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Parkplätze und der Stadtwald.
Unter Quarantäne steht in Thüringen die Gemeinde Neustadt am Rennsteig. Seit Sonntag und für zwei Wochen darf nun niemand mehr den Ortsteil der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach verlassen, wie die Sprecherin der Kreisverwaltung des Ilm-Kreis, Doreen Huth, am Montag sagte.
Auch betreten werden dürfe der etwa 900 Bewohner zählende Ort nahe Ilmenau nur noch in Ausnahmefällen und unter strengen hygienischen Sicherheitsvorkehrungen.
https://www.focus.de/finanzen/recht/kont...d_11793149.html
Liebe Grüße, Blasius
RE: Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot Verschiedene Corona-Regeln: Welche Verbote nun vor Ihrer Haustür gelten
in Nachrichten 27.03.2020 10:55von Blasius • 3.922 Beiträge
27.03.2020
Ethikrat zu Ausgangssperren in der Corona-Krise
Freiheitsbeschränkungen kontinuierlich überprüfen
Die Freiheitsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie sind nach Auffassung des Deutschen Ethikrats derzeit gerechtfertigt. Sie müssten aber regelmäßig überprüft werden, fordert nun das Gremium.
Der Deutsche Ethikrat forderte am Freitag in Berlin die Politik auf, diese Regelungen kontinuierlich mit Blick auf die gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Folgen zu prüfen und möglichst bald schrittweise zu lockern.
Für diesen "schwierigen Abwägungsprozess" legte der Ethikrat Empfehlungen zur "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise" vor.
Orientierungshilfen für Ärzte
Zugleich will das Gremium Orientierungshilfen für den Fall geben, dass Ärzte aufgrund fehlender intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten über Leben und Tod entscheiden müssen.
Den ethische Kernkonflikt auf gesellschaftlicher Ebene sieht der Rat darin, dass ein leistungsfähiges Gesundheitssystem gesichert werden muss und zugleich schwerwiegende Nebenfolgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten sind. Das erfordere eine gerechte Abwägung konkurrierender moralischer Güter.
Dabei hob der Rat den Vorrang demokratischer Entscheidungen hervor, die nicht an die Wissenschaft delegiert werden dürften.
Vermeidung von Triage-Situationen
"Wissenschaftliche Beratung der Politik ist wichtig, sie kann und darf diese aber nicht ersetzen", hieß es. Einen wesentlichen Orientierungspunkt für nahe Zukunft sieht der Rat in der Vermeidung von Triage-Situationen, bei denen Ärzte wegen fehlender intensivmedizinischer Ressourcen darüber entscheiden müssen, wen sie vorrangig behandeln und wen sie möglicherweise sterben lassen.
Sollte dieser Fall dennoch eintreten, dann darf der Staat nach Auffassung des Rates "menschliches Leben nicht bewerten und deshalb auch nicht vorschreiben, welches Leben in einer Konfliktsituation zu retten ist".
"Primärverantwortung der Medizin"
Der Rat sieht hier eine "Primärverantwortung der Medizin". Dabei dürfe die Entscheidung aber nicht dem einzelnen Arzt aufgebürdet werden. Stattdessen seien einheitliche und transparente Handlungsmaßstäbe notwendig, wie sie bereits einige medizinischen Fachgesellschaften aufgestellt hätten.
Bei seinen Empfehlungen für die nächste Zeit folgt der Rat in vielen Punkten den bereits ergriffenen Maßnahmen, wie dem stärkeren Aufbau von Intensivkapazitäten. Auf längere Sicht mahnt er aber, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Folgen der Freiheitsbeschränkungen abzuwägen. "Systemgefährdungen durch die Beschränkung lassen sich in nahezu allen gesellschaftlichen Teilsystemen prognostizieren", warnt er.
Mit Blick auf langfristige Folgen fordert er eine gesellschaftliche Debatte, bei der auch zu erörtern sei, "welche Lebensrisiken eine Gesellschaft als akzeptabel einzustufen gewillt ist und welche nicht".
(KNA)
https://www.domradio.de/themen/corona/20...er-corona-krise
Liebe Grüße, Blasius
RE: Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot Verschiedene Corona-Regeln: Welche Verbote nun vor Ihrer Haustür gelten
in Nachrichten 14.12.2020 03:31von Blasius • 3.922 Beiträge
Bund und Länder beschließen harten Lockdown ab 16. Dezember
Stand: 13.12.2020 18:17 Uhr
Angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Deutschland von Mittwoch, 16. Dezember, bis zum 10. Januar drastisch heruntergefahren.
Auf diesen harten Lockdown verständigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg kündigten bereits an, die gefassten Beschlüsse mitzutragen. Lediglich beim Thema Schule können die Länder zwischen zwei Vorgehensweisen wählen.
Weitgehende Schließung des Einzelhandels
Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind gemäß dem Bund-Länder-Beschluss:
Einzelhandel für Lebensmittel
Wochenmärkte für Lebensmittel
Direktvermarkter von Lebensmitteln
Abhol- und Lieferdienste
Getränkemärkte
Reformhäuser
Babyfachmärkte
Apotheken
Sanitätshäuser
Drogerien
Optiker und Hörgeräteakustiker
Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
Banken, Sparkassen und Poststellen
Reinigungen und Waschsalons
Zeitungsverkauf
Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
Weihnachtsbaumverkauf
Großhandel
Der Verkauf von Non-Food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann dem Beschluss zufolge ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie bleiben weiter möglich.
Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen nur für Weihnachten
Die Kontakte sollen mit Ausnahme der Weihnachtszeit vom 24. bis 26. Dezember stark reduziert werden. Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
Für Weihnachten (24., 25. und 26. Dezember) sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zugelassen. Dieser engste Familienkreis umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.
Vor den Familientreffen sollen für fünf bis sieben Tage Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Allgemein wird appelliert, auf Reisen im In- und ins Ausland möglichst zu verzichten. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll im Zeitraum 16. Dezember bis 10. Januar untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe soll weiter möglich bleiben. Auch der Betrieb von Kantinen soll weiter erlaubt sein.
Gottesdienste sollen über Weihnachten weiter möglich sein.
Allerdings muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden und es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden. Details würden unter Federführung des zuständigen Bundesinnenministeriums mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in den kommenden Tagen geklärt, sagte Merkel.
"De-facto-Böllerverbot" an Silvester
Für Silvester und Neujahr soll bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gelten. Vor Silvester werde in diesem Jahr kein Feuerwerk verkauft, sagte Merkel. Das Bundesinnenministerium solle eine entsprechende Verordnung erlassen. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, die Kommunen sollen Feuerwerk auf publikumsträchtigen Plätzen untersagen.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "De-facto-Böllerverbot". In Hamburg soll das Abbrennen von Böllern im gesamten Stadtgebiet untersagt werden.
Schulen und Kitas sollen möglichst schließen
In einer leeren Schulklasse steht das Wort "Coronavirus" an der Tafel. (Themenbild) © picture alliance Foto: Zoonar
Schulen sollen am Mittwoch schließen oder die Präsenzpflicht für die Kinder aufheben.
Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich. Konkret heißt das, dass Bundesländer selbst entscheiden können, ob sie die Schulen und Kitas bereits ab Mittwoch schließen oder ob sie die Präsenzpflicht für die Schüler aufheben. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Keine Präsenzpflicht ab Mittwoch in Hamburg und MV
Für Hamburg kündigte Bürgermeister Peter Tschentscher an, dass die Schulen bis zum Ferienbeginn am Freitag, 19. Dezember, offen bleiben werden. Die Anwesenheitspflicht für die Schüler werde aber ab Mittwoch bis einschließlich 10. Januar aufgehoben. Es solle ein gutes Angebot an Fernunterricht geben, betonte Schulsenator Ties Rabe. Die Kitas können während des gesamten Lockdowns offen bleiben, wie Sozialsenatorin Melanie Leonhard (alle SPD) sagte. Die Eltern sollten aber ihre Kinder, wenn irgendwie möglich, zu Hause betreuen.
Mecklenburg-Vorpommern will laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) einen ähnlichen Weg gehen. Schulen könnten bis zum Beginn der Ferien offen bleiben, alle Schulkinder sollten aber ab Mittwoch von der Anwesenheitspflicht befreit werden. Die Präsenzpflicht könne auch nach den Weihnachtsferien zunächst ausgesetzt werden und es könne stattdessen von zu Hause aus gelernt werden. Der Nordosten hatte bereits zuvor von Montag an Homeschooling ab der 7. Klasse für die Landkreise und kreisfreien Städte angekündigt, in denen der Inzidenzwert über 50 liegt.
Die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern sollen grundsätzlich offen bleiben. Wie auch bei den Schulen bat Schwesig, dass Eltern ihre Kinder, sofern möglich, zu Hause lassen.
In Niedersachsen schon ab Montag keine Präsenzpflicht
Für Niedersachsen legte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) Eltern von Schulkindern nahe, von der Möglichkeit, die Kinder von Montag (14. Dezember) an zu Hause zu behalten, Gebrauch zu machen. "Die Schulen sollen in der nächsten Woche spürbar leerer werden", sagte Weil. Die Kitas sollen auf bleiben. Eltern werden aber gebeten, von Mittwoch an ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Schulen und Kitas in SH schließen am Mittwoch
Schleswig-Holstein wird Schulen und Kitas dagegen ab Mittwoch bis zum 10. Januar schließen. Eine Notbetreuung soll eingerichtet werden, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ankündigte. Diese Notbetreuung werde Familien mit speziellem Bedarf angeboten, sagte er.
Bereits von Montag an wird es gemäß bereits zuvor getroffener Beschlüsse ab der achten Klasse keinen Präsenzunterricht mehr geben. Den Schülern der Klassen 1 bis 7 wird empfohlen, zu Hause zu bleiben, kleinere Kinder sollten in SH möglichst keine Kindertageseinrichtungen mehr besuchen. Eine Notbetreuung wird aber angeboten.
Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen
In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. "Mehrmals pro Woche" sollten die Tests stattfinden, sagte Merkel. Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung.
Der Bund unterstützt Heime und mobile Pflegedienste gemäß des Bund-Länder-Beschlusses mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
Wirtschaftshilfen werden ausgeweitet
Arbeitgeber werden gemäß der Bund-Länder-Beschlüsse gebeten, vom 16. Dezember bis 10. Januar soweit es möglich ist Homeoffice zuzulassen.
Die Wirtschafts- und Finanzhilfen für Betriebe und Unternehmen würden ausgeweitet, betonten Merkel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.
Weitere Beschränkungen in "Hotspots" möglich
Gemäß der sogenannten Hotspotstrategie sollen in Regionen ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen weitere Maßnahmen verhängt werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. In diesen Regionen sind dann auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen möglich.
Merkel sieht erneut exponentielles Wachstum
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzt zu einer Pressekonferenz ihre Mund-Nasen-Maske ab. © dpa
Foto: Bernd von Jutrczenka
"Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch", sagte Kanzlerin Angela Merkel.
"Wir haben ein umfassendes Maßnahmenpaket verabredet, das natürlich die Lebenssituation der Menschen beeinflusst", sagte Merkel. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe "nicht gereicht". Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe zwar eine Zeit lang gestoppt werden können, dann habe es aber eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."
Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut über Schritte beraten, die ab dem 11. Januar gelten sollen.
Bisherige Einschränkungen gelten weiter
Schon vor den am Sonntag gefassten Beschlüssen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie galten etliche Einschränkungen, die nun mindestens bis zum 10. Januar weiter Bestand haben:
Erweiterte Maskenpflicht: Jede Person muss in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.
Beschränkungen im Handel: In Geschäften gilt seit dem 1. Dezember auch vor den Läden und auf Parkplätzen Maskenpflicht. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter ist je zehn Quadratmeter nur noch ein Kunde zulässig, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hatten die Verschärfung der Beschränkungen im Einzelhandel allerdings nicht mitgemacht, dort galt weiterhin die Vorgabe von zehn Quadratmetern Ladenfläche pro Kunde - unabhängig von der Größe des Geschäfts.
Wirtschaftshilfen: Die Staatshilfen (Novemberhilfen) für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine gelten auch für den Dezember. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, werden Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 gezahlt - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
Quarantäne: Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen ist seit dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.
Skitourismus: Bund und Länder wollen eine abgestimmte europäische Regelung erreichen, um Skitourismus bis zum 10. Januar zu unterbinden. Im Beschlusspapier von Bund und Ländern vom 25. November heißt es: "Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird."
Bahn: Bei der Deutschen Bahn sind zusätzliche Maßnahmen geplant. So soll die Sitzplatzkapazität deutlich erhöht werden, um mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Als denkbar gilt es, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die Maskenkontrollen sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich weit mehr Fernzüge kontrolliert werden können.
Gastronomie und Clubs: Gastronomiebetriebe, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen dürfen geöffnet bleiben. Geschlossen sind ebenfalls Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Bordelle. Friseure durften bislang offen bleiben, müssen nun aber auch schließen.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sind deutschlandweit weitgehend verboten. So sind Theater, Opern oder Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen geschlossen. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Außenbereiche von Zoos und Tierparks, die bis zuletzt öffnen durften, vom 16. Dezember an ebenfalls geschlossen bleiben.
Sport: Der Sport bleibt bis auf Weiteres im Teil-Lockdown und darf auch nach den Feiertagen nicht auf schnelle Lockerungen der Corona-Regelungen hoffen. Die Profi-Ligen dürfen in diesem Jahr somit nicht mehr auf die Rückkehr von Zuschauern in die Stadien und Hallen hoffen, ihren Spielbetrieb mit Geisterspielen aber zumindest fortsetzen. Der Amateur- und Breitensport bleibt weiter mit wenigen Ausnahmen untersagt.
Die Füße einer Passantin unscharf im Vordergrund, dahinter ein geschlossenen Geschäft. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild Foto: Sebastian Kahnert
Coronavirus-Blog: Der Norden geht geschlossen in den Lockdown
Die norddeutschen Länder setzen die Beschlüsse eins zu eins um. Kleine Unterschiede gibt es bei den Schulen. Mehr Corona-News im Blog.
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) stellt die Einigung zu den Corona-Maßnahmen vor.
Corona-Regeln werden ab Mittwoch in Hamburg verschärft
Läden müssen schließen, Feuerwerk wird verboten und Schüler können ab Mittwoch zu Hause lernen: Auch Hamburg verschärft die Corona-Regelungen.
Ein Geschäft mit einem Schild "geschlossen" © photocase.de Foto: Eliza
Corona in MV: Harter Lockdown beginnt am Mittwoch
Dann schließen die meisten Geschäfte. Für Silvester gilt ein Versammlungsverbot. Schulen und Kitas bleiben aber geöffnet.
Vor einem Geschäft sind Tische aufeinandergestellt und mit Absperrband umwunden worden. Foto: Daniel Bockwoldt
Corona-Regeln massiv verschärft: Das gilt ab Mittwoch in SH
Nach dem Bund-Länder-Treffen hat die Landesregierung in SH die beschlossenen drastischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet.
Stephan Weil (SPD) spricht vor einem großen Weihnachtsbaum in der Staatskanzlei in zahlreiche Mikrofone © dpa Bildfunk Foto: Moritz Frankenberg
Corona-Lockdown: Ab Mittwoch auch Niedersachsen dicht
Ministerpräsident Weil bittet die Menschen, die Regeln einzuhalten. Der betroffenen Wirtschaft will das Land helfen.
Verschiedene Bilder mit "Corona-Motiven" liegen auf einem Holztisch. © picture alliance/dpa, Colourbox Foto: Brynn Anderson, Julian Stratenschulte, Evgeny Karandaev, Kzenon
Corona-Chronologie: Die Ereignisse im Norden
Ende 2019 bricht in China eine bis dato unbekannte Lungenkrankheit aus und verbreitet sich weltweit. Am 27. Februar gibt es den ersten Fall im Norden. Die wichtigsten Ereignisse im Überblick.
Dieses Thema im Programm:
NDR Info | Aktuell | 13.12.2020 | 12:00 Uhr
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Coro...atungen100.html
Liebe Grüße, Blasius
RE: Ausgangsbeschränkung oder Kontaktverbot Verschiedene Corona-Regeln: Welche Verbote nun vor Ihrer Haustür gelten
in Nachrichten 14.12.2020 07:29von Gelöschtes Mitglied
So werden wir nach und nach vom Staat abhängig gemacht.
Nächstes Jahr rollen in Deutschland die Pleitewellen auf uns zu,
mit vielen weiteren Arbeitslosen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/a...navirus-1738210
Von 83 Millionen Einwohner sind aktuell 331.000 Menschen an Corona infiziert.
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