Neulich am 19.03 habe ich mich gefragt, ob es denn an diesem Hochfest
des Heiligen Josef verpflichtend ist, die Hl. Messe zu besuchen. Es war ja ein Montag. Und generell wollte ich mal Klarheit haben - welche Hochfeste und welche nicht verpflichten
darauf bin ich hierhin gestoßen
Aus dem Codex Iuris Canonici
http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm
KAPITEL I
FEIERTAGE
Can. 1246 — § 1. Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen.
§ 2. Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.
Dazu aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebotener_Feiertag
Die Partikularnorm gibt es als PDF unten als LINK auf der Wikipedia-Seite,
hier nur ein kleiner Auszug:
--> Partikularnorm Nr15 der DBK zu C 1246 § 2 CIC
Feiertagsregelung (Kirchlich gebotener Feiertage)
im Bereich der DBK sind folgende Tage gemäß c 1246 kirchlich gebotener Feiertage:
- Geburt unseres Herrn Jesus Christus 25.12
-Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria 01.01
-Christi Himmelfahrt
-Zweiter Weihnachtstag 26.12
-Ostermontag
-Pfingstmontag
2.....
3 Die Hochfeste der Unbefleckten Empfängnis Mariae, des Hl. Josef sowie der Apostels Petrus und Paulus sind in keiner Erzdiözese kirchlich gebotene Feiertage
Bonn / Mainz, 05.10.1995
+ Karl Lehmann
Bischof von Mainz, Vorsitzender der DBK