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Schleswig-Holstein streicht Gottesbezug

in Nachrichten 13.10.2014 13:43
von Kristina (gelöscht)
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http://pius.info/archiv-news/895-moderne...cht-gottesbezug

Schleswig-Holstein streicht Gottesbezug

Mit einer Zweidrittelmehrheit hat das schleswig-holsteinische Parlament jeden Bezug zu Gott aus der Landesverfassung gestrichen und stellt sich damit zu den sieben anderen Bundesländern, die dies bereits früher getan haben. Die Debatte im Parlament, bei der auch die Befürworter eines Gottesbezugs zu Wort kamen, zeigte bedauerlicherweise, dass auch die Befürworter die wirklichen Argumente nicht kennen.

Die meisten Bundesländer und vor allem das deutsche Grundgesetz beziehen sich in ihren Verfassungen auf Gott und auf eine Verantwortung der Politik und des Staates vor Gott. Diese klare Bezugnahme auf Gott zumeist in der Präambel, aber auch durch ein klares Bekenntnis zum „natürlichen Sittengesetz", entsprachen den Erfahrungen mit den totalitären Staaten, besonders mit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, in der der „Führer das Gesetz" ist.

Das Argument für die Streichung des Gottesbezugs aus der Verfassung ist in den meisten Fällen, das die Religion Privatsache sei. Doch sind die Folgen der Streichung des Gottesbezugs alles andere als eine Privatsache, wie die Erfahrungen, die wir deutsche mit der nationalsozialistischen und kommunistischen Herrschaft gemacht haben, zeigen.

Hat man diese Erfahrung heute, trotz den „Kampfes gegen rechts" vergessen? Kann es einen wahrhaft gerechten Staat geben, in dessen Gesetzgebung Gott und das göttliche Gesetz ausgeschlossen werden? Woran orientieren sich die Herrschenden, wenn es kein objektives Recht gibt, sondern nur Gesetze, die vom Gesetzgeber verabschiedet werden?

Papst Leo XIII. stellt in seiner berühmten Enzyklika aus „Immortale Dei" ( http://pius.info/lehramt/2627-enzyklika-...i-immortale-dei )den Zusammenhang von Gesellschaft, Staat, politischer Autorität und Gott in ihrem wesentlichen Zusammenhang folgendermaßen dar:

„Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben; denn, da ihm in der Vereinzelung die zum Leben notwendige Pflege und Fürsorge fehlt, ebenso auch die Bildung des Geistes und Gemütes nicht möglich ist, deswegen hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, dass er in eine menschliche Gemeinschaft, die häusliche sowohl wie die bürgerliche, hineingeboren wurde; denn nur diese kann ihm vollen Lebensbedarf bieten. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von Allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hineinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. – Hieraus ergibt sich als zweite Folgerung, dass die politische Gewalt an und für sich Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist so recht und im höchsten Sinne Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muss, so dass, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem andern empfangen hat als von ihm, dem Herrscher über alle, von Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott. (Röm 13,1)."

Daraus ergeben sich Pflichten des Staates im Hinblick auf die Religion, die von den modernen Staaten heute leider weitgehend missachtet werden. Leo XIII. schreibt dazu:

„...ebenso wäre es auch von Seiten der Staaten ein Frevel, wollten sie sich derart benehmen, als ob es gar keinen Gott gäbe, oder die Religionsangelegenheiten als einen ihnen ganz fremden Gegenstand von sich weisen, oder von den verschiedenen Religionen eine oder die andere nach Belieben aufnehmen; auch für sie gibt es keine andere Art und Weise der Gottesverehrung, als jene welche Gottes Wille selbst vorgeschrieben hat."

Und weiter heißt es: „Wir Menschen sind ja geboren und angenommen worden für ein höchstes und letztes Gut, das jenseits liegt, über diesem Leben so kurz und veränderlich, im Himmel; und all unser Denken soll unverrückt dorthin gerichtet sein. Nur in ihm findet der Mensch sein vollkommenes und allseitiges Glück; deswegen ist es für einen jeden die wichtigste Angelegenheit, dieses Ziel zu erreichen. Darum soll die bürgerliche Gesellschaft, die ja keine andere Aufgabe hat, als das allgemeine Beste zu fördern, derart das staatliche Wohl wahrnehmen, dass die Bürger in diesem ihrem innersten Verlangen nach dem Besitze des höchsten und unvergänglichen Gutes nicht nur nicht geschädigt, sondern auf alle mögliche Weise gefördert werden. Letzteres geschieht aber vorzüglich dadurch, dass die Regierung die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Religion sich ganz besonders angelegen sein lässt; denn sie knüpft das Band zwischen den Menschen und Gott."


Mit Pius XI. rufen wir deshalb alle Christen und Menschen guten Willens auf:

„Je mehr man bei internationalen Konferenzen und in den Parlamenten den liebreichsten Namen Unseres Erlösers mit ungebührlichem Schweigen übergeht, desto lauter müssen wir ihn in die Welt hineinrufen und die Rechte der königlichen Würde und Macht Christi überall verkünden." (Quas primas)


1Joh 5,10 Wer an den Sohn Gottes glaubt, trägt das Zeugnis in sich. Wer Gott nicht glaubt, macht ihn zum Lügner, weil er nicht an das Zeugnis glaubt, das Gott für seinen Sohn abgelegt hat.
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