Der hl. Papst Pius X. hat das
Dekret "Quam singulari"
der Sakramentenkongregation vom 8. August 1910
über die rechtzeitigen hl. Kommunion der Kinder genehmigt.
Die Zulassung zur Ersten Hl. Kommunion richtet sich demnach nach
dem erreichten Unterscheidungsalter.
Auszüge:
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Das Unterscheidungsalter,
sowohl für die Beichte, als auch für die heilige Kommunion,
ist dann,
wenn das Kind zu denken beginnt,
das bedeutet, ungefähr ab dem siebten Lebensjahr, manchmal etwas später,
jedoch auch früher.
Von dieser Zeit an beginnt die Pflicht, dem Doppelgebot der Beichte und der Kommunion
Genüge zu leisten.
Zur ersten Beichte und zur ersten heiligen Kommunion ist
keine
genaue und vollständige Kenntnis der christlichen Lehre erforderlich.
Die Kinder müssen sich jedoch später den ganzen Katechismus entsprechend ihrer Fassungskraft stufenweise aneignen.
Die Religionskenntnis, die für das Kind erforderlich ist,
um sich entsprechend auf die erste heilige Kommunion vorzubereiten, besteht darin,
die zur Seligkeit unumgänglich notwendigen Glaubensgeheimnisse
nach dem Maß seiner Fassungskraft zu verstehen
und das eucharistische Brot
vom gewöhnlichen leiblichen Brot
zu unterscheiden,
und mit einer seinem Alter entsprechenden Andacht zum Tisch des Herrn hinzutreten.
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Freundliche Grüsse und Gottes Segen